dog.88 Geschrieben 23. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 23. Mai 2010 1. Ohne auto zur zulassungsstelle hinfahren, anmelden, Kennzeichen kriegste dann(ohne Plaketten) Dann kennzeichen ans auto und zur zulassungsstelle, plaketten hollen Also ich hab bisher die Plaketten auch immer ohne Auto bekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Rosso² Geschrieben 24. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 24. Mai 2010 Moin, ...wenn die Gesetze nicht geändert worden sind, ist es möglich. Wichtiger als die Kennzeichen ist, das die Fahrzeugdaten in der Doppelkarte eingetragen sind. Darum am Dienstag gleich telefonieren und nachfragen. CU Rosso² Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squal1982 Geschrieben 25. Mai 2010 Autor Melden Share Geschrieben 25. Mai 2010 So ich habe angerufen. Also die 115:) Dort meinte man das es nicht möglich sei, ohne K.Z zu fahren. Ich darf ohne Plakette fahren aber ein Kennzeichen ist Pflicht. Ich werde morgen dann mit dem Bus zur Zulassungsstelle fahren und das Auto anmelden. Danke für Eure Antworten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
willi1980 Geschrieben 25. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 25. Mai 2010 So ich habe angerufen. Also die 115:) Dort meinte man das es nicht möglich sei, ohne K.Z zu fahren. Ich darf ohne Plakette fahren aber ein Kennzeichen ist Pflicht. Ich werde morgen dann mit dem Bus zur Zulassungsstelle fahren und das Auto anmelden. Danke für Eure Antworten. Ja, das ist sicher das Beste, was du machen kannst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 25. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 25. Mai 2010 So ich habe angerufen. Also die 115:) Dort meinte man das es nicht möglich sei, ohne K.Z zu fahren. Ich darf ohne Plakette fahren aber ein Kennzeichen ist Pflicht. Ich werde morgen dann mit dem Bus zur Zulassungsstelle fahren und das Auto anmelden. Danke für Eure Antworten. § 10 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. § 3 FZV Notwendigkeit einer Zulassung (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JoergS Geschrieben 26. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 26. Mai 2010 hast du schon den Anmelde-Wisch von der Versicherung ? (Doppelkarte heisst das wohl nicht mehr) mein Bekannter sagt, dass es dort (zumindest bei der Nürnberger) unmissverständlich klar drauf steht, dass der Versicherungsschutz auch schon bei der Fahrt zur Anmeldung gilt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
merkwuerden Geschrieben 26. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 26. Mai 2010 Es geht hier nicht um den Versicherungsschutz! Es ist eindeutig nicht erlaubt, ein KFZ ohne Kennzeichen durch die Gegend zu fahren, auch wenn diese Fahrt der direkten Anmeldung dienen soll! In diesem Falle besteht auch kein Versicherungsschutz, selbst wenn man den Wisch seiner Versicherung hat. Das Fahrzeug darf ohne Kennzeichen nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, fertig. Wird man von der Polizei ohne Kennzeichen erwischt, ist das ein Straftatbestand, der automatisch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft mit entsprechenden Kosten nach sich zieht. Ich kenne das übrigens aus eigener Erfahrung. Als damals nach der Wiedervereinigung die alten Ost-Kennzeichen ihre Gültigkeit verloren und innerhalb gewisser Fristen umgetauscht werden mussten, hab ich die Frist vermasselt. Folge war nach Polizeikontrolle eine Anzeige, der folgende Strafbefehl war damals gute 1000DM teuer... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
buffbahn Geschrieben 26. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 26. Mai 2010 Mit nem roten Kennzeichen wäre alles kein Problem gewesen....... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Cpt. Spaulding Geschrieben 26. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 26. Mai 2010 Mit nem roten Kennzeichen wäre alles kein Problem gewesen....... Ja??? dann probier heutzutage mal (ohne Beziehungen) ein rotes Kennzeichen zu bekommen.....früher war das einfacher, heut gibt´s für so´ne Fahrten nur noch das Kurzzeitkennzeichen...und dafür brauchst halt auch ne Doppelkarte!!! Und nochmal eindeutig: Es ist definitiv nicht zulässig OHNE Kennzeichen das Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr zu bewegen! Das KZ ist das einzigste Identifikationsmerkmal deines KFZ...stell dir mal vor du brennst durch ne Radarkontrolle mit 200....oder nietest einen um... mfg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
HD-False Geschrieben 26. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 26. Mai 2010 Nicht nur das Bewegen, sondern auch das Abstellen im "öffentlichen Raum", dürfte ohne Kennzeichen schon ein großes Problem sein! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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