Squal1982 Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 Hallo Leute, ich habe gestern ein Auto gekauft. Ich hole das Auto am Dienstag ab. Das Auto ist abgemeldet und ohne Kennzeichen hat aber TÜV und AU. Kann ich mit dem Auto direkt zur Anmeldestelle fahre und dort Anmelden? Ich habe diese EVB heute von meiner Verischerung bekommen. Bei Googel findet man viele Antworten die einen sagen ja die anderen nein. Was ist nun richtig? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rolu2 Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 Warum willst das Auto mit zur Anmeldung nehmen. Meinst du das Auto guckt sich da einer an. Denke auch nicht das das zulässig ist, da es ja noch nicht für den Strassenverkehr zugelassen ist Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squal1982 Geschrieben 22. Mai 2010 Autor Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 Weil ich sonst nicht dahin-komme. Ich weiß das ich mit einem abgemeldetem Auto wieder zurückfahren kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rolu2 Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 Zu Sicherheit würde ich da Montag anrufen und nachfragen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Keyjockey Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 Welchen Montag? Ich glaube dafür gibt es eine Art Ausnahmeregelung, ich selber weiß es aber nicht genau. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rolu2 Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 Jo, dann halt Dienstag morgen. bevor einen nacher die Grünen anhalten und man löhnen darf Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squal1982 Geschrieben 22. Mai 2010 Autor Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 Okay dann rufe ich Dienstag da an weil Montag ein Feiertag ist. Mal sehen ob die 115 schon bei uns funktioniert. Sollte Jmnd. noch etwas genaueres wissen kann dann hier schreiben, ich gehe Erstmal eine Bratwurst essen:) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xman197382465 Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 Also bei mir war das damals n ähnlicher Fall. Hab son Tageskennzeichen von meiner Versicherung bekommen. SOnst kannste auch den Händler fragen ob er es für dich anmeldet oder dir son Kennzeichen gibt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast luigihausen Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 Meine Versicherung hat mir vor ca. 8 Jahre mal gesagt ich könnte nur mit der Doppelkarte ohne Kennzeichen auf dem kürzesten Weg zur Zulassungsstelle fahren. Naja, wie Murphy es will kommt mir 1500m vor der Zulassungsstelle eine Polizeiauto entgegen. Die halten mich dann auch noch an und ich erkläre ihnen den Sachverhalt. Die beiden machten erst die grosse Welle, wussten dann aber nicht ob das ok ist oder nicht. Nach 30 Minuten Diskussion, überprüfung des Autos, meiner Daten und Funk mit der Zentrale waren die beiden immer noch nicht schlauer. Am Ende sagten Sie nur wenn ich das alte abgemeldete Kennzeichen dran gelassen hätte, dann wäre es ok gewesen, aber so wohl nicht. Sie würden die Sache aber noch prüfen und mich dann schriftlich informieren. Immerhin durfte ich die letzten 1500m weiter fahren. Nur gut das ein guter Freund von mir sehr gute Beziehungen zu den grünen hatte und mit einem Anruf die Sache aus der Welt gebracht hat. Wobei ich aber nicht erfahren habe, was jetzt genau Sache war. Ich persönlich würde ganz sicher nicht mehr ohne zugelassenes Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren. ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kraichgauhirsch Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 Hi, Ich würde sagen, es ist nicht zulässig ohne Numernschilder zur Zulassung zu fahren und du benötigst zumindest die Nummernschilder am Auto und die Versicherungskarte... Hier habe ich was zu dem Thema gefunden: http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=189 Und hier noch was von der Stadt Köln in Bezug auf Wunschkennzeichen (der erste Abschnitt ist denke ich allgemein zu sehen): http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/auto/wunschkennzeichen/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unicorn0815 Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 §3 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung liest sich ziemlich eindeutig: (4) Der Halter darf die Inbetriebnahme eines nach Absatz 1 zulassungspflichtigen Fahrzeugs nicht anordnen oder zulassen, wenn das Fahrzeug nicht zugelassen ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
artspooner Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 Ich habe das so gemacht, das der Verkäufer das Auto abgemeldet hat (an dem Tag wo ich das Auto abholte)und mir dann die Nummernschilder für die Überführung überlassen hat. Was wollen die Bullen denn?? -Die wollen das Auto einwandfrei identifizieren. (Hast ja das alte Nummernschild, sollte ja nicht schwer sein dann deinen Namen zu bekommen) -Gültige Versicherung (Deckungskarte ausstellen lassen) -Betriebssicher (Tüv und Asu Bericht mitnehmen) Es gibt da glaub ich tatsächlich die Regelung das du nur noch in dem Landkreis fahren darfst und das bis 24h. Aber aus meiner Sicht hat man alle wichtigen Auflagen erfüllt. Wenn man aber an nen hartliner Bullen kommt, dann kanns trotzdem ein wenig Ärger geben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
JoergS Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 also ich will jetzt nicht sagen, dass es rechtlich wirklich OK ist, aber zumindest hat nen Bekannter das vor 2-3 Monaten so gemacht: ganz ohne Nummernschilder, aber natürlich mit Doppelkarte und was man so braucht zum Strassenverkehrsamt gefahren. Aber er wurde per se nicht angehalten auf dem Weg, von daher keine definitive Aussage, ob die Bullen das auch so sehen würden :-)) wichtig ist, dass du wirklich den direkten Weg zum Strassenverkehrsamt fährst und nicht erst noch Oma besuchst um das neue Auto zu zeigen, oder zum TÜV fährst, oder so, sondern eben direkt zum nächsten/für dich zuständigen Strassenverkehrsamt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nicky80 Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 Im Jahr 2000 durfte man es noch. Das Auto das ich damals gekauft hatte musste ich bei der Anmeldung vorführen, da der Vorbesitzer Viatnamese war. Da ist jemand mit mir raus und die Fahrzeugnummer wurde kontrolliert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bruno Banana III Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 nicky80, im jahr 2000 hatten wir auch noch die d-mark. ist ja nun 10 jahre her und die aktuellen bestimmungen sagen ganz klar, dass man ohne zulassung das auto nicht im öffentlichen straßenverkehr fahren darf. egal was in foren oder von irgendwelchen versicherungen gesagt wird. wenn der polizist, der einen vielleicht anhält, gut drauf ist und nichts sagt, hat man eben glück gehabt, ansonsten zahlt man eben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mahoney2002 Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 moin, mein letzter stand der dinge ist, das man mit dem auto und den alten kennzeichen auf direktem wege zur zullassung oder tüv fahren darf. wichtig ist nur das die alten kennzeichen dran sind, damit die das auto im notfall identifizieren können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wojciech Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 ganz ohne Nummernschilder, aber natürlich mit Doppelkarte und was man so braucht Die antwort ist richtig. mann darf richtung zulassung stehle fahren ohne k.z. hab selbst so gemacht, nach dem ich im strassenverkersamt nachgefragt habe. das ist 100% möglich. Du darfst aber kein umweg nehmen. Das Fahrt muss direkt fahrt anerkant werden.keine neben strasse u.s.w wojcieh Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unicorn0815 Geschrieben 22. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 22. Mai 2010 das ist 100% möglich Möglich ja, aber halt nicht erlaubt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Squal1982 Geschrieben 23. Mai 2010 Autor Melden Share Geschrieben 23. Mai 2010 Also Leute ich danke Euch für die vielen Antworten. Ich dachte mir das es doch so kompliziert wird. Ich denke es wäre am einfachsten wenn ich ein Taxi nehme. Ich bezahle lieber 20 Euro an Taxi als wenn ich 200 oder mehr für eine fahrt ohne k.z. bezahlen muss. Dennoch werde ich am Dienstag die 115 anrufen und mal nachfragen ob das geht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wojciech Geschrieben 23. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 23. Mai 2010 Möglich ja, aber halt nicht erlaubt. Doch ,doch er ist erlaubt. Sonst hätte ich nich geschriben,dass ich persönlich bei strassenverkersamt gefragt habe. Bin auch selbst ohne KZ gefahren. wojciech PS jetzt werde ich Googlen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wojciech Geschrieben 23. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 23. Mai 2010 Zitat: Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere ... sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind. Jetzt weiss ich. Du muss bei Strassenverkersamt diesen fahrt anmelden. Das hab ich vergessen. Es war auch bei mir schon vor 15 Jahre. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
retikulum Geschrieben 23. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 23. Mai 2010 Ruf am besten bei der Polizei an und frag nach. Am besten jetzt sofort und sag uns gleich bescheid Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Swordkeeper Geschrieben 23. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 23. Mai 2010 Hinfahren geht definitiv nicht ohne Zulassung, weil selbst mit Deckungskarte kein V-Schutz besteht. Mit einem abgemeldeten Fahrzeug hingegen ist es bis 23:59 des selben Tages noch möglich zu fahren. Hatte gleiches Problem wie du, und die Polizei sagte das es teuer wird wenn ich erwischt werde, also überlege ob du das Risiko bei einer Falschauskunft eingehen willst. Es muss ja nichts passieren aber es kann !!! Gruß Swordkeeper Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nippel Geschrieben 23. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 23. Mai 2010 Ist ja nicht nur das Problem, das die Grünen irgendwo stehen könnten. Ich glaub richtig Ärger bekommste, wenn du nen Unfall baust ohne Nummernschild. Musst ja nicht mal selbst schuld sein. Da kann sich dann schon die Versicherung quer stellen. Mich haben sie mal angehalten ohne Nummernschild, bzw. lag das vorn auf der Ablage, weil abgefallen. Hat mich ne Stunde gekostet denen zu erklären, das ich nicht vorsetzlich das Nummernschild unkenntlich machen wollte um mit 200 über die Autobahn zu rasen. Da verstehen die keinen Spass. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dark Knight Geschrieben 23. Mai 2010 Melden Share Geschrieben 23. Mai 2010 So kommste in die teufels Küche.. Du darfst ohne plaketten zur zulassungsstelle, aber nicht ohne kennzeichen!!! Keine zulassung, kein versicherungsschutz!! Wenn etwas passiert buchtet man dich noch ein, wenn du nicht genug kohle auf dem konto hast um alles zu begleichen... Geschweige wenn du jemanden anfahren würdest.. Dann darfst du dich erstmal von deinem gewohnten leben verabschieden. Dafür gibt es kurzzeitkennzeichen! 5 Tage gültig! Und kosten ca 25-30 eur komplett Dekungskarte haste ja von deiner versicherung. Also es gibt für dich 2 möglichkeiten: 1. Ohne auto zur zulassungsstelle hinfahren, anmelden, Kennzeichen kriegste dann(ohne Plaketten) Dann kennzeichen ans auto und zur zulassungsstelle, plaketten hollen oder 2. kurzeitkennzeichen hollen und dann zur zulassungsstelle. Die erste ist die billigste und zeitsparendeste. Also mach ja keine dummheiten. Wegen 20 - 30 Euro möchtest du dir dein leben versauen?? cu dk Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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