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Leider verloren?


BA.STA-Buliwyf

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Gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus:

 

Mein Ideenreicher Vater wollte sich online eine Route ausdrucken lassen, da sein Navi kaputt ist.

Routenplaner bei Google eingeben und bei routenplaner-power.de gelandet.

Er nicht groß gelesen und sich angemeldet.

 

Soweit so noch nicht ganz schlimm, in diesem fiktiven Fall kommt eine Bestätigungsmail, inkl. AGB und Lizenzbestimmungen.

 

Den Bestätigungslink angeklickt und schön die Route berechnen lassen.

 

 

Dann seine Route ausgedruckt. Wenn es beim Drucken keine Probleme gegeben hätte ich es wohl nicht erfahren.

Ich auf die Seite und sofort gesehen das man ein Jahresabo abschließt 5€ im Monat usw.

 

Gleich per Mail Widerruf geschickt und dies als Antwort bekommen:

 

Um Ihr Widerrufsrecht in Anspruch nehmen zu können, müssen beide Parteien die

Leistungen zurückgewähren.

Sie können uns jedoch unmöglich eine Dienstleistung zurückgewähren.

 

Bitte vergleichen Sie hierzu §312d Absatz 4 BGB:

 

Das Widerrufsrecht besteht [...] nicht bei Fernabsatzverträgen [...],

- die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder

- eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder

- die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet

sind[...]

 

In der E-Mail mit dem Bestätigungslink wurden Sie nochmals ausdrücklich auf

die Kosten und die Vertragsbedingungen hingewiesen. Diese haben Sie auch durch

das Klicken des Linkes bestätigt.

Unsere AGB und die Widerrufsbelehrung waren dieser E-Mail ebenfalls als Anhang

beigefügt.

 

Daher fände selbst im bestrittenem Falle eines gültigen Widerrufs §312d Absatz

6 Anwendung:

Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend

von § 357 Abs. 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung [...] zu leisten,

 

wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen

worden ist und wenn er ausdrücklich zugestimmt hat,

dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der

Dienstleistung beginnt.

 

Eine Kündigung zum Ende der Laufzeit ist generell möglich.

 

 

So, wäre es fiktiv richtig das er keine Chance hat aus diesem Vertrag heraus zukommen?

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ab zur Verbaucherzentrale und er könnte zurücktreten

 

Wer auf eine der irreführenden Offerten hereingefallen ist, kann in vielen Fällen von seinem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Ein von Minderjährigen abgeschlossener Vertrag ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist unwirksam.

Bei den abgeschlossenen Verträgen handelt es sich eindeutig um Fernabsatzverträge. So werden Verträge genannt, die man z. B. übers Internet oder Telefon abschließt und eben nicht vor Ort. Bei diesen Fernabsatzverträgen, hat der Kunde zunächst ein Widerrufsrecht von zwei Wochen ab Vertragsschluss und erhält Mitteilung einer Widerrufsbelehrung in Textform. Eine nicht ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht kann ebenfalls dazu führen, dass der Vertrag unwirksam wird.

 

 

Was bedeutet Textform? Notwendig ist, dass man den Widerruf schriftlich in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgibt. Den Anforderungen des Gesetzes genügen Papier, Diskette, CD-Rom oder ähnliches, aber auch E-Mail oder Computerfax.

Was versteht man unter Lesbarkeitserfordernis? Der Empfänger muss die E-Mail nur lesen, nicht auch ausdrucken. Dem Lesbarkeitserfordernis ist genüge getan, wenn der Empfänger den Text auf seinem Bildschirm lesen kann. Ob er die Erklärung ausdrucken will oder nicht, entscheidet der Empfänger. Es reicht allerdings nicht, wenn die Erklärung vom Erklärenden lediglich ins Internet eingestellt wird, und nicht per E-Mail oder ähnlich übermittelt wird. Es müsste dann zu einem Download auf Seiten des Empfängers kommen. Auch ein Link in einer E-Mail reicht nicht aus.

 

Die meisten Anbieter genügen diesen Anforderungen nicht, so dass auch bei ordnungsgemäßem Preishinweis noch ein Widerruf möglich ist.

 

 

Wann erlischt das Widerrufsrecht? Seit August 2009 gilt eine neue Rechtslage: Untergeschobene Abonnements können nunmehr innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden - auch wenn mit der Durchführung der Dienstleistung bereits begonnen wurde. Das bedeutet: Auch wer bereits ein Programm heruntergeladen hat, kann den restlichen Abovertrag noch widerrufen.

 

Das Widerrufsrecht erlischt erst, wenn der Vertrag vor Ablauf der 14 Tage vollständig erfüllt wurde - also z.B. bei einer einmaligen Dienstleistung, die sofort in Anspruch genommen wurde. Bislang war es so, dass Verbraucher nicht mehr widerrufen konnten, sobald sie den Download gestartet hatten.

 

 

Ist die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß erfolgt? Wurde der Verbraucher nicht ordnungsgemäß belehrt und / oder informiert, kann er den Vertrag auch später noch widerrufen. Dies gilt nach Ansicht der Verbraucherzentralen auch für die Fälle, in denen der Verbraucher bereits Leistungen in Anspruch genommen hat, und der Vertrag noch nicht seitens des Anbieters vollständig erfüllt wurde.

 

Sofern der Verbraucher lediglich eine einmalige Leistung in Anspruch nehmen konnte, ist ein Widerruf ggf. nicht mehr möglich. Hier sind die Fälle jedoch im Einzelnen genau zu prüfen.

 

Quelle

 

PS: Wie ich das einschätze ist er nicht direkt auf www.routenplaner-power.de gekommen sondern über eine vorgeschaltete Seite wo kein Preis drin steht, z.B. diese hier sofort-routenplaner.de/, Wenn du mal nach dem Anbieter dieser Seite schaust wirst du auch sehr schnell fündig.....z.B. hier

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Generell gibt es einen großen Tip den ich jedem nur mit auf den Weg geben kann.

Sobald irgendwo euer Name oder Adresse abgefragt wird, Finger Weg!!!! da ist zu 99,9 % genau so ein "Vertrag" im Spiel.

 

Wozu wollen die auch sonst meine Adresse???

 

Eine einfache Anmeldung mit Username und Passwort würde locker rechen. (Wenns keine Abzockseite wär)

 

Selbst map24 funktioniert ohne sowas.

 

 

 

Edit:

 

Also wenn ich bei Google

Routenplaner eingebe.

Ist das erste ergebnis = map24 (und der zockt nicht ab).

 

Oder war das eins von diesen "Werbungen" die da immer stehen.

Routenplaner-power sehe ich auf der ersten Suchseite garnicht.

Daher wird bestimmt ne Werbung gewesen sein.

 

Edit2:

Yop so wird es sein, jedesmal wenn man bei Google Routenplaner eingibt bekommt man andere Top Ergebnisse, gerade hatte ich auch sonne Abzockseite drinn, war aber ne andere.

Also jedes Suchergebnis sieht anderes aus.

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und wer ohne Proxy surft und nicht Detlef Bratschinsky heisst hat auch Pech gehabt ... bei uns im Haus sammeln sich die Briefe an Detlef schon ... nur kein Mieter weiss wer das is ^^

 

 

edit:

 

Bei werbungen steht ... Routenplaner-spezial.de ... sieht genau aus wie die oben verlinkte Seite

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diese Seite wird nicht in Google aufgeführt eher diese hier klickiklack

 

Ja geil volltreffer!!!!!

 

Das ist die Seite!!!!!!!!!!!!

 

Wenn du auf Route Planen klickst wird man zu Routenplaner-Power umgeleitet ohne die großen 60 € zu sehen...

 

Wenn das sooo ist.

 

Ablauf Filmen... Da steht nämlich nirgendwo was von 60 € es sei den man geht direkt wie mattes auf routenplaner-power.de

 

Und aussitzen.

Da kommen dann 3-4 Mahnungen und dann nix mehr.

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das war sicher Werbung bei mir zeigts zur Zeit als Werbung genauso einen Gauner und ich glaube nicht das selbst Bastas Vater trotz dieses 60 Euro Bildes sich jetzt grad über diese 60 Euro aufregt. Dieses Bild siehst du nur wenn du die offizielle HP mit der richtigen Adresse aufrufst, diese findest du aber nicht bei Google unter den ersten zehn Treffer für dein Suchwort.

 

PS: und den Oldies das eintrichtern mit den fiktiven Daten angeben ist wie eine Nadel im Heuhaufen suchen und die denken doch wirklich nicht das es solche Gauner gibt. Ich hab das bei meinen durch, jetzt fragen sie wenigstens, wenn so was kommt oder sie sich irgendwo anmelden müssen..

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PS: und den Oldies das eintrichtern mit den fiktiven Daten angeben ist wie eine Nadel im Heuhaufen suchen und die denken doch wirklich nicht das es solche Gauner gibt. Ich hab das bei meinen durch, jetzt fragen sie wenigstens, wenn so was kommt oder sie sich irgendwo anmelden müssen..

 

Nix fiktive Daten eingeben.....

 

Garkeine eingeben und ne andere freie Seite nehmen.

 

Einfache Rechnung. Steht dort Name + Adresse dann Fenster zu! Ist doch super easy.

Es sei denn er möchte irgendwo etwas bestellen....

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Dieses Theater mit dem Routenplaner gibt es doch schon seit Jahren. Auch mich haben sie genervt. Ich habe falsche Daten eingegeben. Danch kam eine E-Mail Flut, die ich ignorierte. Nach ein paar Monaten ist dann wieder Ruhe eingekehrt.

Einfach nicht zahlen und gut is. Mit solchen Methoden werden die Kunden nur eingeschüchtert und anscheinend gelingt es ihnen immer und immer wieder.

Und wenn es rechtlich in Ordnung wäre, hätten sie bei mir locker die richtige Adresse und den Namen rausfinden können, da sie ja meine IP hatten. Aber anscheinend kommen sie da beim Richter nicht durch. Also, warum diese Sorgen??

 

Gruß,

willi1980

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Ich bin entsetzt. Wenn man für eine Route seinen Namen und Anschrift usw. angeben muss und dann nicht bemerkt das da was faul is, also ich weiß nich...

Aber solche Unternehmen wissen einfach wie sie an Geld kommen und nutzen die Naivität hilfloser Internetuser aus.

Da man über den Umweg auf den Routenplaner kam und es nicht ersichtlich war und man keine Zustimmung gemacht hat, muss auch nix bezahlt werden.

Auch in den AGBs dürfen solche Preise nicht enthalten sein. Die Preise müssen vorher klar ersichtlich sein.

 

Aussitzen und mit zb. Akte Redaktion drohen. Denn die werden sicher da auch schon kundig sein!

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Das Widerrufsrecht besteht [...] nicht bei Fernabsatzverträgen [...],

- die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder

- eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder

- die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet

sind[...]

 

Das würde aber auch bedeuten, dass ein "online" bestellter PC darunter fällt.

Die in Systemhäusern angegebenen Konfigurationen sind immer nur Beispielkonfigurationen.

Wenn ein Kunde dann solch eine Beispielkonfiguration bestellt, wird der PC explizit

nach Kundenspezifikation angefertigt und ist somit gleichzeitig auf die persönlichen

Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ! :blink:

 

Der ist ganz lustig dieser Paragraph, aber es wird wohl nur noch ein bis zwei BA.STA-Daddys dauern,

bis der mal "endlich" angeglichen wird, weil so gut wie alles, was man im Internet kaufen kann

fällt darunter...selbst im Katalog abgebildete Ware ist immer nur ein "Muster" !!

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Das würde aber auch bedeuten, dass ein "online" bestellter PC darunter fällt.

Die in Systemhäusern angegebenen Konfigurationen sind immer nur Beispielkonfigurationen.

Wenn ein Kunde dann solch eine Beispielkonfiguration bestellt, wird der PC explizit

nach Kundenspezifikation angefertigt und ist somit gleichzeitig auf die persönlichen

Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ! :blink:

Genau so ist es. In der Regel hast auf einen PC oder ein Laptop der nach deinen Wünschen zusammen-

gestellt wird kein Widerrufsrecht. Manche Händler geben dir das Widerrufsrecht auf Kulanz, aber einen

Rechtlichen Anspruch hast darauf in dem Fall nicht.

Steht zum Beispiel bei Alternate in den AGB's:

"Ein Widerrufsrecht [...]. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikationen gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen."

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SO, habe da mal einen fiktiven Fall draus gemacht.

 

Danke schon mal für Eure Antworten, auch wenn einige für diesen fiktiven Fall jetzt Sinnfrei sind wie Proxy oder falsche Namen oder warum Namen.

 

Aus diesen vielen Antworten bin ich jetzt nicht ganz schlau geworden! Am besten die Prozedur noch mal durch gehen, das filmen und dann dann sagen das es eben nicht offensichtlich war sondern irreführend, da es fiktiv so war, das über Google gesucht wurde und dann dort kostenlos stand.

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SO, habe da mal einen fiktiven Fall draus gemacht.

 

Danke schon mal für Eure Antworten, auch wenn einige für diesen fiktiven Fall jetzt Sinnfrei sind wie Proxy oder falsche Namen oder warum Namen.

 

Aus diesen vielen Antworten bin ich jetzt nicht ganz schlau geworden! Am besten die Prozedur noch mal durch gehen, das filmen und dann dann sagen das es eben nicht offensichtlich war sondern irreführend, da es fiktiv so war, das über Google gesucht wurde und dann dort kostenlos stand.

frag dein Daddy was er wie gemacht hat und wenn er das Schild mit den 60 Euro gesehen hat, sollte er auch bezahlen. Ansonsten schilderst du denen das genau so, wie das dein Vater gemacht hat und wenn da kein offensichtlicher Hinweis auf ein Abo stand oder das eben sehr versteckt war sofort widerrufen. Ansonsten Anwalt befragen. Man kann es auch aussitzen.

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Irgendwie verstehe ich das Ganze nicht mehr :blink:

Ich selbst habe kein Navi,aber meine Söhne und dutzende Bekannte.

Wenn ich eines brauche,habe ich immer eins.

Und eine Google-Eingabe:Routenplaner gratis.....

Will einfach nicht mehr dazu sagen :wub:

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