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mp3 player


Gast bereli

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Die werden garantiert nicht antworten!

Auch das kann ich nicht bestätigen.Hatte denen am Montag eine email geschrieben wegen einer deutschen Anleitung als Pdf DL-Datei.Am Dienstag gabs 2x Antwort.

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Gast BierBrother

Ich hab nun heute meinen MP3 Player beim Zoll abgeholt, und durfte noch 6 Euro abdrücken. :huh:

 

Lustigerweise war eine Dame neben mir die auch ein Umschlag abholte, und 2 mal dürft ihr raten was drinn war, genau der gleiche MP3 Player vom gleichen Ebay Shop. Die war auch böhse daß sie noch was zahlen durfte.

 

Geiz ist halt nicht immer geil. :D

 

Mfg Bier

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Gast BierBrother
@Bierbrother?

Was hast du denn bezahlt dafür?

Unter 22?

Hattest du keine Rechnung mit?

 

 

Ich habe 20 Euro + 13 Euro Versand bezahlt. Und ich hatte von Afterbuy den Wisch dabei, und habe auch den Beamten darauf hingewiesen daß der Wert unter 22 Euro ist, aber der faselte immer was von unter 5 Euro ist kostenlos.

 

Was willst da dann noch groß rumstreiten, im Endeffekt ziehst eh den kürzeren.

 

Mfg Bier

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Gast suicidecrew

also 2 Freundinnen von meinen Kollegen haben jetzt auch Ihre Player bekommen..

und auch kein Zoll bezahlt...

 

Das wären dann Nummer 10 und 11 die ich kenne die keinen Zoll bezahlt haben.

 

Von welchem Zollamt war das denn bei euch ??

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Wie sieht das aus, wenn ich 2 geordert habe?

Sind ja 2 separate Päckchen.

Aber beide an mich adressiert. Und Gesamtwert zussammen über 22....

Bin ich mal gespannt, was die Zölnner meinen. Aber mit etweas Glück bekommen sies gar nicht erst in die Finger...

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Eigendlich nicht!

Es heißt ja WARENWERT!

 

".........mit Waren, deren Gesamtwert......"

Das sieht der Zoll etwas anders:

"Bei der Zollwertermittlung hat die Zollstelle den Wert einer Einfuhrware beim Überschreiten der Außengrenze der Gemeinschaft zu ermitteln. Dieser Wert wird nicht nur durch den für die Ware gezahlten Rechnungspreis sondern z.B. auch durch Aufwendungen für Transport, Verpackungen und Ladekosten bis zur Grenze beeinflusst. Sind solche Kosten nicht im Rechnungspreis enthalten (z.B. bei "Ab-Werk-Lieferung"), so sind die mit der Beförderung verbundenen Kosten bis zum Ort des Verbringens über die Außengrenze der Gemeinschaft in den Zollwert einzubeziehen und damit auch einem Wertzoll zu unterwerfen. Nur wenn im Rechnungspreis der Ware schon die Transportkosten enthalten sind (z.B. bei "Frei-Haus-Lieferung") kann unter bestimmten Umständen der Wert der innerhalb der Gemeinschaft entstandenen Transportkosten aus dem Rechnungspreis herausgerechnet werden. Diese Regelung gilt aber nicht für den Postversand mit kommerziell verwendeten Waren. Postgebühren sind hier in voller Höhe in den Zollwert einzubeziehen. Dies gilt sinngemäß auch für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Allerdings ist hier der Wert der Ware am ersten inländischen Bestimmungsort für die Abgabenerhebung heranzuziehen."

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