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Produkthaftung - ein fiktiver Fall


anglersepp

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Hallo - ein rein fiktiver Fall

 

mal angenommen ein namhafter Motorenhersteller liefert ein Produkt an einen Hersteller der wiederum dieses Produkt einsetzt und dieses wird dann im Anwendungsfall massiv Geräuschauffällig.

Inwieweit haftet der Motorenhersteller für die entstandenen (Folge) Schäden?

Der Nachweis ist natürlich erbracht, daß der Fehler vom Motorenhersteller ausgeht.

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Wenn du Endverbraucher bist, hast du mit dem Komponentenhersteller eher nichts am Hut, hier wäre der Hersteller des Fertigproduktes dein Ansprechpartner.

Als Bezieher von Komponenten, um daraus selbst Fertigprodukte zu erstellen, gilt was zwischen den Beteiligten vereinbart ist, da hier kein Konsumentenschutz greift.

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  • Admin

Nein - keine Folgeschäden - nehmen wir mal an es wäre ein Fahrzeuggebläsemotor der lauter als die Stereoanlage wird - also durchaus ein Reklamationsgrund - keine "körperlichen" Schäden

 

Also was jetzt? Folgeschaden oder nicht?

Nehme mal an es geht hier um die Kosten für den nötigen Austausch des Gebläsemotors weil der verbaute zu laut wurde.

Wie wäre es mit einer ausführlichen Beschreibung, mit deinen Infos lässt sich rein gar nichts anfangen.

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Wieso gibt es hier in letzter Zeit so viele fiktive Handlungen und Annahmen?

Langsam kennt sich keiner mehr aus,was gebraucht,bzw. gesucht wird.... ;)

fiktive Fälle kann man zur Zeit noch so behandeln als wären sie z.B. Prüfungsfragen, alles andere wäre im Sinne des Gesetzes eine Rechtsberatung(also von denen mal bestimmt die grad Milliarden verpulvern, Gesetz existiert seit 1935) und diese sind nur Volljuristen vorbehalten.

"Wer in rechtlichen Fragen einen Rat erteilt - wenn auch nur kostenlos und unentgeltlich - läuft Gefahr nach Art. 1 § 8 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro geahndet zu werden."

Das was du aus einem fiktiven Fall, fiktiv erzählst kannste auch als Märchenstunde bezeichnen, sicherlich genauso die Antworten, aber manchem helfen sie vielleicht bei der Lösung seiner "Prüfungsfragen". ;)

 

edit: man war ich langsam ;)

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Also etwas konkreter - Ein Zulieferant liefert ein fehlerhaftes Produkt - dieses wird wiederum in einem Produkt weiterverarbeitet und das dann hergestellte Produkt fällt beim Kunden aus -

Wer haftet für den Schaden der dadurch entsteht in welchem Umfang? Ein-Ausbaukosten - Nacharbeit etc. -

 

Mal ganz krass beschrieben - eine Diode wird fehlerhaft hergestellt - diese wird in einem elektronischem Gerät verbaut und dadurch stürzt ein Flugzeug ab - kann der Hersteller der Diode belangt werden, wenn im nachgewiesen wird das er der Fehler zum Zeitpunkt der Auslieferung schon defekt war?

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Also da würde man annehmen müssen, dass die Verträge zwischen Zulieferer und Verarbeiter bekannt sind, so dass man da eine Aussage treffen könnte.

 

Den Endkunden, bezogen auf z.B. einen Flachbildfernseher, der auch aus verschiedenen Komponenten (Panel, Elektronik,usw.) von verschiedenen Produzenten besteht, interessiert das nicht. Sein Ansprechpartner ist in erster Linie der Handelspartner, der den Fernseher verkauft hat. Vielleicht noch der eigentliche Hersteller des Fernsehers bei einer erweiterten Garantie, die an den Endkunden beim Kauf übergeht.

 

Wer innerhalb der Garantie und/oder Gewährleistung für einen entstandenen "Schaden" (sprich: Austausch des defekten Teils oder Austausch des kompletten Gerätes) aufkommen würde, sollte dem Endkunden völlig egal sein und hat ihn auch nicht zu interessieren.

 

Produkthaftung, so wie Du es nennst, hat damit recht wenig zu tun.

Im Falle Deines Flugzeugs, welches aufgrund einer defekten Diode abstürzt, wäre es in erster Linie die Fluggesellschaft, dann der Wartungsbetrieb, dann der Hersteller und zuletzt der Zulieferer....der Kelch wird weitergereicht, und zwar so, wie die einzelnen Verträge zwischen den Parteien geschlossen wurden. Demnach ein nicht so tolles Beispiel.

 

Bist Du der Endkunde, kümmert es Dich nicht und die Info findest Du im Gesetz unter Garantie und Gewährleistung.

Ist sie (Garantie/Gewährleistung) mittlerweile ausgelaufen, so bist einzig Du derjenige, der die Kosten bei Austausch des Gebläses zu tragen hat.

 

Bist Du selber Zulieferer, dann schau in Deine Verträge mit Deinem Auftraggeber.

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  • Admin

Also etwas konkreter - Ein Zulieferant liefert ein fehlerhaftes Produkt - dieses wird wiederum in einem Produkt weiterverarbeitet und das dann hergestellte Produkt fällt beim Kunden aus -

Wer haftet für den Schaden der dadurch entsteht in welchem Umfang? Ein-Ausbaukosten - Nacharbeit etc. -

 

Mal ganz krass beschrieben - eine Diode wird fehlerhaft hergestellt - diese wird in einem elektronischem Gerät verbaut und dadurch stürzt ein Flugzeug ab - kann der Hersteller der Diode belangt werden, wenn im nachgewiesen wird das er der Fehler zum Zeitpunkt der Auslieferung schon defekt war?

 

Der Kunde wird seinen Garantieanspruch geltend machen und wie das abläuft ist ja bekannt.

 

Der Hersteller des beanstandeten Produkts muss sich mit seinem Zulieferanten auseinandersetzen da er sicher Verträge haben wird in welchen die Gewährleistung bzw. die Produkthaftung geregelt wurde...allerdings nur üblich wenn es regelmäßige Zulieferungen von Teilen gibt die weiter verarbeitet werden.... z.B. Autoindustrie;Unterhaltungselektronik;...

 

Da hängt meist auch ein Rattenschwanz an speziellen Versicherungen und Rückversicherungen und sonstige Abwälzkram dran.

 

Das Flugzeug ist keine gute Vergleichsbasis da der Bau dieser Dinger von einem ganzen Regelwerk begleitet wird und die verbauten Teile besonderen Prüfvorschriften unterliegen, für einen Diodenausfall der zu einem Absturz führen kann wird sich die Stelle zu verantworten haben die den Schaltplan genehmigt hat, die hätte dafür Sorge tragen müssen dass solche Ausfälle durch ein Ersatzsystem unmöglich werden.

 

Nicht umsonst ist in den Dingern alles doppelt und dreifach vorhanden.

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