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Arbeitszeugnis von meiner Frau


Hartz IV Fan

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Hallo Jungs und Mädels,

kann man etwas zwischen den Zeilen lesen???

 

 

 

Orginal Zeugnis!

 

 

XXX trat bei uns am 29.06.1982 als Produktionsmitarbeiterin in unser Unternehmen ein.

 

Dann kommt eine Arbeitsplatzbeschreibung.

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Wir haben Frau X als eine zuverlässige und umsichtige Mitarbeiterin kennengelernt,

die mit hoher Leistungbereitschaft und Fleiß ihre Aufgaben stets rasch erfüllte.

Ihre Arbeitsweise war durch Sorgfalt,Genauigkeit und Gründlichkeit geprägt.

Besonders hervorzuheben sind ihre Einsatzbereitschaft sowie ihr Arbeitsinteresse.

Frau X erledigte ihre Aufgaben jederzeit zu unser vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets einwandfrei.

 

Das Arbeitsverhältnis von Frau X ist aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen

Rahmenbedingungen von betriebsbedingten Personalabbaumaßnahmen betroffen und

endet im gegenseitigen Einvernehmen mit dem heutigen Tage.

Wir bedanken uns bei Frau X für ihre Mitarbeit sowie ihre guten Leistungen

und wünschen ihr für ihre persöhnliche und berufliche Zukunft alles Gute.

 

 

 

Sollte man noch was ändern lassen???

 

Danke

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Frau X erledigte ihre Aufgaben jederzeit zu unser vollen Zufriedenheit.

Sollte man noch was ändern lassen???

Danke

Nicht zu toppen ist:

....zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Steht in einem Zeugnis nur volle Zufriedenheit ist das eine Abwertung.

Viele unerfahrene Personalsachbearbeiter kennen die feinen Unterschiede leider nicht.

Das Arbeitsverhältnis von Frau X ist aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen

Rahmenbedingungen von betriebsbedingten Personalabbaumaßnahmen betroffen und

endet im gegenseitigen Einvernehmen mit dem heutigen Tage.

Hier sollte in Bezug auf ein Superzeugnis eigentlich sinngemäß / ergänzend stehen:

Wir bedauern sehr, dass auch Frau X von von den Personalabbaumaßnahmen betroffen ist. Jeden künftigen Arbeitgeber können wir aufgrund der von Frau X bei uns gezeigten Leistungen beglückwünschen.
Einen Rechtsanspruch auf solche Ergänzungen gibt es allerdings nicht.

 

Sonst ist das Zeugnis aus meiner Sicht ok.

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ein Arbeitszeugnis soll/muß immer zum wohlwollen des Arbeitnehmer sein,

 

daher würde ich auf eine Änderung bestehen (es sei denn deine Frau ist mit Note 3 zufrieden)

 

Gruß

 

Oder is so vom Arbeitgeber gedacht. Vlt. isses halt einfach nicht mehr...

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  • 2 weeks later...

Nicht zu toppen ist:

....zu unserer vollsten Zufriedenheit.

Steht in einem Zeugnis nur volle Zufriedenheit ist das eine Abwertung.

Viele unerfahrene Personalsachbearbeiter kennen die feinen Unterschiede leider nicht.

Das ist noch zu toppen :)

 

... stets zu unserer vollsten Zufriedenheit ...

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Mitunter lehnen Vorgesetzte und Personalabteilungen die Formulierung "Er/Sie erledigte alle Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit" mit der Begründung ab, dass sie sprachlich falsch sei. Denn "voll" könne man nicht steigern. Stattdessen bieten sie die "stets volle Zufriedenheit" als Bescheinigung einer sehr guten Leistung an, doch dies entspricht keinesfalls der Gesamtnote "sehr gut" (Alternativen sind u.a.: "Er/ Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer größten/höchsten Zufriedenheit" oder "Seine/ Ihre Leistungen waren stets sehr gut")

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