Jump to content

Misteriöse Bareinzahlung auf meinem Konto


pathAuf

Empfohlene Beiträge

Bei Beträgen >500,- muss der Personalausweis vorgelegt werden (Geldwäsche-Gesetz).

Das ist zumindest bei meiner Sparkasse so und muss nicht im Gesetz stehen, sondern ist als Auswirkung dieses zu betrachten (wurde mir zumindest schon bei verschiedenen Banken so rübergebracht). Als ich noch eine Firma hatte und öfter mit großen Scheinen in die gleiche Filiale kam, hat mich dann auch keiner mehr nach meinem PA gefragt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 59
  • Created
  • Letzte Antwort
  • Admin

Ich kann dir nur empfehlen den Fall mit deiner Bank zu klären.

 

Der Auftraggeber der Überweisung kann diese nicht einfach zurückbuchen, aber sich direkt an Dich wenden und die Herausgabe verlangen, gegebenenfalls über Rechtsmittel. (§ 812 Herausgabeanspruch , gesamter Komplex BGB Ungerechtfertigte Bereicherung §§ 812 - 822 )

 

Ich würds nicht drauf ankommen lassen denn das kann Kosten verursachen die dann weit mehr als den derzeitigen Betrag ausmachen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast luigihausen

Mir wurden vor vielen Jahren auch mal versehentlich ca. 2000 DM überwiesen. Die Summe ist aber auch einen Tag später wieder verschwunden. Ich habe diesen Vorgang einige Tage später nur auf den Kontoauszügen gesehen. Mit meiner Bank habe ich darüber nie gesprochen.

Früher oder später wird die Bank sowieso den Vorgang nachvollziehen können, es sei denn der nette Spender bemerkt es nicht. Dann wird er aber auch gut auf die 2000 verzichten können.

Für eine Bareinzahlung ist es aber schon eine sehr komische Summe, es sei denn da hat jemand sein grosses Sparschwein geschlachtet.

 

Durch Ehrlichkeit wird man bekanntlich nicht reich, nur man hat ein reines Gewissen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Behalte es zunächst, wenn die Bank es wieder will bucht sie es mit dem Vermerk "Storno wegen Falschbuchung" ab! - Jeder selbst ist seines Glückes Schmied!

 

Wenn du Gewissensbisse hast geh zur Bank, wenn nicht, beschwer dich nicht, wenn das Geld bald wieder weg ist. Was ich damit meine, Du kannst Dir ziemlich sicher sein, dass nach etwa drei Tagen bis zu einer Woche jemand sein Geld vermisst. Sollte dies der Fall sein, wird Deine Bank im sicherlich dabei helfen wieder an sein Geld zu kommen...

 

Übrigens, wenn du durch die Abbuchung der 2000Euro über deinem Dispo bist (also in den Miesen), hat die Bank ganz schlechte Karten, dir das Geld wieder abzubuchen :huh: !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich versteh das alles nicht so wirklich.

Versetzt euch mal in die Situation des Einzahlers, der vielleicht irgendwelcher wichtigen Verpflichtungen

nachkommen wollte/musste. Wenn das euer Geld wäre, wärt Ihr jetzt wahrscheinlich alle am heulen oder vor

Wut am toben, und würdet alles mögliche in Bewegung setzten um an euer Geld zu kommen.

 

Was wäre, wenn das jemand war, der Geld beim Gerichtsvollzieher einbezahlt, weil er ansonsten

in den Knast einfährt. Nur weil Ihr das behalten habt?! Wo sich das sicher so leicht klären lässt...

 

Geh zur Bank und klär das ab. DAS wäre fair & ehrlich von Dir. Und ganz ehrlich, ich würde meinen Hut vor

Dir und deiner Ehrlichkeit ziehen. (Auch wenns Dir wahrscheinlich egal ist :huh:)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Übrigens, wenn du durch die Abbuchung der 2000Euro über deinem Dispo bist (also in den Miesen), hat die Bank ganz schlechte Karten, dir das Geld wieder abzubuchen :huh: !

Das glaubst auch nur Du! Die Bank kann sehr wohl über den Dispo hinaus das Konto überziehen, vor allem wenn es Geld ist, was nicht ihm gehört. Die Zinsen darf er trotzdem zahlen, denn er hätte wissen müssen das es nicht sein kann das er noch so viel Geld auf seinem Konto hat und wenn er nachgeschaut hat, dann muss er auch wissen, das es nicht für ihn bestimmt war.

 

Manchmal......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

 

also ich sehe es auch so. 2000 Euro können bei jemanden lebensentscheiden sein.

Also einfach bei der Bank nachfragen gehen, die sollen das checken und Dir den Einzahler nennen.

Der muss ja auf dem Einzahlschein angegeben werden.

 

Eventl. hast ja Glück und bekommst vom Einzahler ne Art "Finderlohn" :huh:

Aber der Dank ist Dir auf alle Fälle sicher. Denke einfach daran, wie Du Dich fühlen würdest.

 

@BA.STA-Buliwyf

 

Es ist nicht richtig das bei einer Überweisung KontoNr. und Empfänger übereinstimmen müssen.

In Sachen Tipfehler bei Überweisungen gibt es sogar ein interssantes Urteil.

 

 

Wer eine Überweisung per Online-Banking tätigt und dabei eine falsche Kontonummer angibt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung des fehlgeleiteten Betrages. Denn im beleglosen Online-Überweisungsverkehr muss die Empfängerbank keinen Abgleich zwischen der Kontonummer und dem Namen des gewünschten Empfängers vornehmen, stellte das Amtsgericht München klar.

Quelle: sueddeutsche.de

 

Habe es testweise auch mal probiert. Bei einer Überweisung an meine Mutter einfach den Namen von meinen Bruder eingetragen.

Der hat einen anderen Nachnamen, weil meine Mutter wieder geheirattet hat. Das Geld kam ohne Beanstandung und Verzögerungen an!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich verstehe die Sache nicht ganz !

 

Wenn ich irgendwo eine Barzahlung tätige , habe ich einen Durchschlag ,

auf dem die KontoNR. / Bankleitzahl / Name steht ?

Mit diesem gehe Ich zur Bank und sage , da liegt ein Fehler vor , bitte Korrigieren sie den .

 

Dabei spielt es für mich (vorläufig) keine Rolle , wo der Fehler liegt.

War's der Fehler der Bank , ist es nicht mehr mein Problem !

Haben sie den Namen nicht mit der KontoNr. Verifiziert , kann sich die Bank ebenfalls darum kümmern .

Schlimmstenfalls setzt sich die Bank halt mit dem Empfänger in Verbindung !

 

..........und wiso soll ich auf Herausgabe des Geldes verklagt werden ?

Ich weiger mich doch nicht ! (Edit: Ich werde lediglich nicht ohne verlangen Tätig)

Das heisst , wenn er einen Anwalt beauftragt , bleibt er auf den Kosten sitzen , da die Verhältnismäsigkeit nicht gewahrt wurde!

 

gruss

Gevatter Werwolf

 

EDIT2: Noch besser sieht die Sachlage für dich aus , wenn es eine Anonyme Einzahlung war !

Dann weiss nämlich noch nicht einmal die Bank , wer das Geld eingezahlt hat :huh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Gevatter Werwolf,

 

jetzt bringste was durch einander ;)

 

Wenn er Geld auf sein Konto bekommt und es ein Fehler war muss er es auf Verlangen natürlich zuerstatten.

Dabei spielt es keine Rolle ob den Fehler die Bank oder der Absender gemacht hat. Die entsprechende Stelle

muss nur innerhalb der Verjährungsfristen gelten machen und es bei Bedarf belegen.

 

Die Verjährungsfristen für sowas waren mal 6 Monte. Aber ich glaube mit der großen Änderung der Fristen im Jahre 2002

sind es jetzt 3 Jahre ab Entstehung und Kenntnis.

Heisst auf gut deutsch, wenn er sich nicht meldet und es 3 Jahrel ang weder Bank noch Falscheinzahler merken, sind die

2000 Euro seine. Aber 3 Jahre muss man erstmal durchhalten ;)

 

Die Anmerkung mit der falschen Kontonummer in der Überweisund und der Klage war ja nur für "BA.STA-Buliwyf" angemerkt.

Der sagte ja das Geld geht ja nur rüber, wenn Empfänger und Kontonummer stimmen.

Und dem ist nicht so. Wenn Du Dich bei der Kontonummer verhaust, kann das Geld durchaus weg sein.

Zwar kannst Du es vom falschen Empfänger innerhalb der 3 Jahre zurück verlangen, aber wenn der nichts hat

und die Kohle uff'n Kopp jekloppt hat siehste schön alt aus. Die Bank haftet dafür nicht.

 

 

 

Aber zurück zur Sache.

 

Wenn er die Klappe hält und sich 3 Jahre nichts tut ist das Geld seins. Das wäre denn der 31.12.2011, da die Jahresfristen wohl

immer zum Jahresende auslaufen. Die Warscheinlichkeit ist aber gering :huh:.

Die 2000,- EUR werden bei dem ursprünglich angedachten Empfänger schon auffallen. Und der wird dann

dem Falscheinzahler schon auf die Füße tretten, dass er sein Geld noch nicht hat. Und dann nimmt die Sache seinen Lauf.

Wars ein Fehler der Bank hat er wahrscheinlich auch kein Glück. Auf jeder Bareinzahlungsquittung wird 'n Timestamp und

ne Vorgangsnummer mit draufgedruckt. Damit lässt sich auch ein Irrläufer verfolgen.

 

Also, er könnte durchaus abwaten und Tee trinken. Und wenn er eh hoch verschuldet ist kann er die Kohle auch schnell

auf den Kopp kloppen. Ist ja eh nicht zu hohlen. Strafrechtlich wäre er nur schwer zu belangen. Wenn die Ihm sagen er

hätte es wissen müssen, muss er nur sagen das er dachte es wäre ne Zuwendung von seiner Mutter / Oma oder Papa.

Das Gegenteil wäre nicht beweisbar und somit kann man Ihm auch nicht belangen. Nur Zivilrechtlich müsste er dann wohl

30 Jahre den Gerichtsvollzieher ertragen, wenn er nicht gerade in die Verbraucherinso geht.

 

Aber wenn er ein guter Mensch ist und einem armen Tropf, der wahrscheinlich nicht mehr schlafen kann helfen will, geht er zur

Bank und meldet sich. Dort sagt er, er ist sich nicht sicher und glaubt das Geld ist falsch.

Wenn die Bank das Geld nicht mehr zuordnen können ist es rechlich nach 3 Jahren auch seins. Also von der Bank auch 'n

Nachweis verlangen, wo das Geld nun hingehört.

 

Und denkt immer drann. Wie würdet Ihr euch frühlen wenn 2000 Euro plötzlich verloren gelaubt sind. Und vor allem

was es für euch finanziell bedeuten würde !!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und denkt immer drann. Wie würdet Ihr euch frühlen wenn 2000 Euro plötzlich verloren gelaubt sind. Und vor allem

was es für euch finanziell bedeuten würde !!!

 

Also ICH fühlte mich ziemlich beschissen, denn mir wurden 2500 geklaut. Ich habe seinerzeit Infomatec Aktien gekauft, weil ich gelesen hatte, dass die "große" Geschäfte erwarten. Diese Aufträge standen jedoch nie zur Debatte. Soll heißen das war nur heiße Luft, wie man hinterher mitbekommen hatte. Die Hauptaktionäre wollten halt nur mit ihren Anteilen möglichst viel Reibach machen und sie vor dem Gau (der bahnte sich an, wurde aber geschickt verschleiert) loswerden. Ist ihnen soweit auch gelungen... Sitzen im Knast und haben Mios auf ihren Konten, die Sch***e!

 

Nicht nur ich bin damal auf die Schnauze geflogen, es waren viele viele mehr. Aber mein Geld habe ich trotzdem nicht wieder bekommen. Und ich muss dazusagen, dass ich nicht gerade viel Geld zur Verfügung hatte vor 8 Jahren. Ich sehe das als Lehre an. Das sollte übrigens auch der Einzahler tun, wenn er sein Geld niemals wieder erhält. Bevor ich meine Überweisungen tätige, lese ich sie mir nochmals durch. Das verhindert meistens solche Fehlbuchungen schon im Ansatz. Wenn der Einzahler das nicht getan hat, ist er selbst Schuld!

 

Was will ich damit sagen? - Ich hätte kein schlechtes Gewissen! Basta.

 

>>>Die Bank wird im übrigen dafür sorgen, dass der Geldbetrag dem Richtigen gutgeschrieben wird. Das garantiere ich Euch. Es löst sich schon bald auf und dann ist das Geld schneller weg als einem lieb ist.<<<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das glaubst auch nur Du! Die Bank kann sehr wohl über den Dispo hinaus das Konto überziehen, vor allem wenn es Geld ist, was nicht ihm gehört. Die Zinsen darf er trotzdem zahlen, denn er hätte wissen müssen das es nicht sein kann das er noch so viel Geld auf seinem Konto hat und wenn er nachgeschaut hat, dann muss er auch wissen, das es nicht für ihn bestimmt war.

 

Manchmal......

 

 

Dann frag doch mal bei deiner Bank oder deinen Kollegen von der Bank nach!

 

Die genaue Handhabe erklärt Dir der Zahlungsverkehr-Beauftragte jeder Bank... kannst ja mal nachforschen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann frag doch mal bei deiner Bank oder deinen Kollegen von der Bank nach!

 

Die genaue Handhabe erklärt Dir der Zahlungsverkehr-Beauftragte jeder Bank... kannst ja mal nachforschen.

Da brauche ich nichts Nachforschen! Deine Bank kümmert sich schon darum das sie Ihr Geld bekommt.

Kannst ja mal einen Kredit bei Deiner Bank aufnehmen und Dein Konto bis zur Grenze schröpfen und dann sehen ob sich Deine Bank ihr Geld von Deinem Konto holt oder nicht.

Also meine Bank holt sich ihr Geld...

Danach darf man dann auch noch zur Bank wegen eines Gespräches wie man sich den denkt das Geld zurück zu zahlen, aber die Bank holt sich ihr Geld.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es kommt drauf an wer den Fehler gemacht hat.

 

Ist es ein Fehler der Bank (Buchungsfehler, Tipfehler der Tante am Schalter) holt die sich das Geld

ohne großen Tara zurück. Auch über die Dispogrenzen / Überziehungsgrenzen hinaus.

Und die Zinsen bei einer Überziehung über die Grenzen hinaus, hat jede Bank unter

"Zinssatz für geduldete Kontoüberziehung" in der Preisliste zu stehen.

 

 

Lag der Fehler beim Einzahler, wird die Bank das Geld nicht zurückbuchen. Da muss sich dann er

Einzahler auf dem Zivilweg selbst drumm kümmern. Der Bank ist das den egal, Sie hat den Fehler

ja nicht gemacht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hatte zu DM-Zeiten auch mal son Ding. 200 DM mehr auffen Konto und ich wusste nicht woher?? Hab erstmal nix gemacht sondern abgewartet. Nach 4-5 Tagen dann ein Anruf von der Bank das versehentlich Geld auf mein Konto überwiesen wurde und ich bereit währe es zurückzuzahlen. Hab eigentlich gleich ja gesagt, hätte mich aber mal interessiert was passiert währe wenn ich nein gesagt hätte? Haben mich ja extra gefragt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hatte zu DM-Zeiten auch mal son Ding. 200 DM mehr auffen Konto und ich wusste nicht woher?? Hab erstmal nix gemacht sondern abgewartet. Nach 4-5 Tagen dann ein Anruf von der Bank das versehentlich Geld auf mein Konto überwiesen wurde und ich bereit währe es zurückzuzahlen. Hab eigentlich gleich ja gesagt, hätte mich aber mal interessiert was passiert währe wenn ich nein gesagt hätte? Haben mich ja extra gefragt?

 

...die Bank wollte nur höflich sein...hätten es aber auch wohl ohne Dein Einverständnis abgebucht! :huh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

so, ich glaube es tut sich was...

gab ne abbuchung über den genannten Betrag.

 

Zur Info...

Es ist eine Frau, Betreff FALSCHE KONTONUMMER EINGETRAGEN

 

Finde ich ehrlich gesagt ein wenig Dreist! Da kann ja JEDER kommen! Ich würde mal bei der Bank nachfragen, nachher ist es vielleicht doch Geldwäsche? Du weisst ja nicht wer die Bareinzahlung gemacht hat. Und überhaupt... warum darf die einfach per Lastschrift etwas von deinem Konto abbuchen? Dass sie die falsche Kontonummer angegeben hat, ist eigentlich ihr Problem und nicht das der Bank. Wurde hier ja schon mehrmals gepostet... :huh:

 

Wäre eigentlich eine sehr gute Form von Geldwäsche......

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Denke eher die Bank wird im Auftrag der Frau zurückbuchen. Bei Überweisungen ist i.d. Regel kein "Rückholen" möglich. Mich wundert nur, dass die Bank den 1. Auftrag der Frau ausgeführt hat, denn Kontonummer und Kontoinhaber (in dem Fall das Konto von pathAuf) stimmten offensichtlich nicht überein. Also Fehler der Bank.

 

Lag der Fehler beim Einzahler, wird die Bank das Geld nicht zurückbuchen. Da muss sich dann der Einzahler auf dem Zivilweg selbst drumm kümmern. Der Bank ist das den egal, Sie hat den Fehler ja nicht gemacht.

Also Kontonummer und Kontoinhaber passten in diesem Fall wohl nicht zusammen. Nach meinem Verständnis liegt der Fehler bei der Bank - wie oben schon erwähnt. Ich weiss nicht, ob die Banken nur nach Kontonummern gehen und den Inhaber nicht abgleichen - viell. kennt sich da ja jemand 100%ig aus?!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Denke eher die Bank wird im Auftrag der Frau zurückbuchen. Bei Überweisungen ist i.d. Regel kein "Rückholen" möglich. Mich wundert nur, dass die Bank den 1. Auftrag der Frau ausgeführt hat, denn Kontonummer und Kontoinhaber (in dem Fall das Konto von pathAuf) stimmten offensichtlich nicht überein. Also Fehler der Bank.

 

 

Also Kontonummer und Kontoinhaber passten in diesem Fall wohl nicht zusammen. Nach meinem Verständnis liegt der Fehler bei der Bank - wie oben schon erwähnt. Ich weiss nicht, ob die Banken nur nach Kontonummern gehen und den Inhaber nicht abgleichen - viell. kennt sich da ja jemand 100%ig aus?!

 

????????????????????????????? Wovon redest du?

 

Der Verwendungszweck der Rückbuchung sagt eindeutig "Falsche Kontonummer eingetragen". D.h. die Frau hat eine falsche Kontonummer eingetragen und sie hat es entweder selber zurückbuchen lassen(Überweisungsträger gefälscht) oder die Bank hat es aus Nettigkeit zurückbuchen lassen. Beides wäre nicht legal.

 

Ich würde trotzdem bei der Bank nachfragen... stell dir mal vor, jemand zahlt 2000EUR Bargeld aus Drogenhandel oder sonstigem auf dein Konto ein und holt es dann mit einem gefälschten Überweisungsträger auf ein anderes Konto.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also einfach abbuchen mit dem Betreff "Falsche Kontonummer" geht nicht.

 

Entwerde hat die Frau eine falsche Kontonummer auf einem Überweisungsträger einetragen, dann war es der Fehler der Bank.

Sprich die Bank hat eine Prüfungspflicht, weil es eine belaghafte Buchung war. Sprich max. die Bank hätte das zurückbuchen können.

Und die gibt nicht den Namen der Frau an. Die bucht das mit einer Vorgangsnummer bzw. den selben Verwendungszweck

zurück.

 

War es eine Onlineüberweisung, hatte die Bank keine Prüfungspflicht. Sprich die Bank darf das nicht so einfach zurückbuchen.

Und die Frau schonmal schon garnicht. Sonst ständen ja Betrügern die Welt offen.

 

Z.B. kauf ich bei Ebay was richtig schönes teures, zahle Bar ein oder Überweise, gebe aber mit Absicht einen falschen Kontoinhaber an.

Wenn ich dann die Medlung habe, dass die Ware Versand ist (meist ja 1-2 Tage später) gehe ich zur Bank und heule

da was von falscher Kontonummer vor. Und schwupps steht der Verkäufer ohne Ware UND Kohle da und ich hab beides. ;)

 

 

Ich würde mal bei der Bank nachhacken, warum Frau XY so einfach was abbuchen darf. Du willst mal die erteilte Einzugermächtigung

sehen :huh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich weiß nicht, was das Gezappele jetzt soll...

 

Er hat, wie und warum auch immer, unrechtmäßig Geld auf sein Konto bekommen

und nun ist es erwartungsgemäß wieder weg, wo ist das Problem ?!

 

Ein Schaden ist, zumindest ihm nicht entstanden. (auf die Kontogebühren achten!)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.

×
×
  • Neu erstellen...