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abgemeldetes Auto abstellen auf Privatgrund


unicorn0815

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

es könnte sein, dass ich in nächster Zeit ein abgemeldetes Fahrzeug für evtl längere Zeit bei mir abstellen kann/muss. Dass das auf Privatgrund kein Problem ist, ist soweit klar, aber muss dieser Privatgrund abgeschlossen sein, also umzäunt o.ä.?

 

Die Situation sieht ungefähr so aus:

 

skizze.png

Das Auto würde also nicht direkt an der Strasse stehen, sondern dazwischen wäre noch der Grünstreifen und der Fussweg. Allerdings ist der Stellplatz nicht umzäunt, gehört aber 100%ig zum eigenen Grundstück, was auch aus den entsprechenden Unterlagen hervorgeht.

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kein prob... da muss kein zaun sein

privatgrund ist privatgrund...ob zaun oder nicht

 

 

Das Stimmt so nicht ganz. Das Auto muss so abgestellt sein, dass sich niemand daran verletzten kann. Auch wenn ein Zaun das Auto "schützt", heißt das nicht, dass man dann keine Verantwortung für die Folgen tragen muss. Z.B: Zerstörung durch Kiddys usw.

Außerdem muss du Auto so absichern, dass keine Flüssigkeiten aus dem Auto in den Grund laufen können.

Dann würdest du richtig Stress bekommen.

 

Gruß

DBoxnewbie

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Mit der Zulässigkeit des Abstellens auf einem nicht eingefriedeten Grudstück hätte ich so meine Bedenken...

 

Aber ein anderer Tipp, falls für das Fahrzeug, neben der Haftpflicht, mindestens ein Teilkaskoversicherung besteht, sollte man diese in eine "Ruhendversicherung" umwandeln, das friert den SFRabatt ein und deckt Teilkaskoschäden ab. Bei vielen Versicherungen ist dies kostenlos!

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Das ist die beste Erklärung, die ich dazu gefunden habe:

 

Vorweg, öffentlicher Grund = BÖSE, nichtöffentlicher Grund = ok

 

Quelle -> Seite 2

Re: Abstellen eines abgemeldetes Auto auf Privatgr

<H3 class=article_author>(Autor: Ј о l l ү R о g е r 9.5.2007 09:17 Uhr) </H3>

- Ein Freund hat jetzt einen Papper auf ein Auto bekommen, das

- auf seinem Privatgrund steht!

- was ist oeffentlich i.S. o.g. Gesetzes?

 

Öffentliche Verkehrsflächen sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - öffentlich im Sinne des Straßenverkehrsrechts, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für einen nicht näher bestimmten Personenkreis zur Benutzung zugelassen sind. Nicht öffentlich ist eine Grundfläche, wenn der Verfügungsberechtigte ihre Nutzung nur einem beschränkten Personenkreis gestattet, sofern dieser Kreis so eng gezogen ist, dass die Öffentlichkeit des Verkehrsraumes mit Recht als ausgeschlossen betrachtet werden kann. Dies setzt voraus, dass der Verfügungsberechtigte nur solchen Personen Zutritt dorthin gestattet, die in enger persönlicher Beziehung zu ihm stehen oder in eine solche treten wollen, und er Vorsorge trifft, dass nur solche Personen Zutritt erhalten. (Vgl. BGH VRS 12, 414, 415 f.; VRS 20, 453, 454; VRS 22, 185; OLG Hamm VRS 52, 369, 370; BayObLG VRS 58, 216, 217 ff.; VRS 62, 133, 134; VRS 66, 290; VRS 73, 57 f.; ferner Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 37. Aufl. 2003, § 1 StVO Rdn. 13 ff. m. w. N.).

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Erst schonmal danke für eure Antworten :P

 

Dass ich dafür verantwortlich bin, was mit dem Fahrzeug passiert, und dass natürlich keine Betriebsstoffe auslaufen dürfen, ist schon klar.

 

@someone_01:

 

Also nach dem Artikel müsste ich also dann doch für eine Umzäunung sorgen...

Dies setzt voraus, dass der Verfügungsberechtigte nur solchen Personen Zutritt dorthin gestattet, die in enger persönlicher Beziehung zu ihm stehen oder in eine solche treten wollen, und er Vorsorge trifft, dass nur solche Personen Zutritt erhalten.

Verfügungsberechtigt bin ich ;) , wenns sein muss gestatte ich auch nur mir nahestehenden Personen den Zutritt, allerdings der letzte Satz besagt demnach ja, dass der Zutritt anderen dann verwehrt sein muss. Was dann wieder die Frage aufwirft, reicht eine einfache Absperrung mittels Absperrband (oder wie diese rot-weissen Bänder an Baustellen immer heissen mögen), oder müsste das ein richtiger Zaun sein?

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Wie ich es verstehe, würde es reichen, wenn du, _deutlich erkennbar_, darauf hinweist, dass ein Betreten, Parken, usw. für "nicht Befugte" untersagt ist.

Sprich ein Schild aufstellst: "Betreten und Parken für Nichtbefugte untersagt"

 

Eine Einschränkung noch, das abgestellte Fahrzeug darf, vom Zustand her, nicht illegal entsorgtem Schrott ähneln, das wäre auch auf privatem Grund ohne Genehmigung nicht zulässig.

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ich würd schon wenigstens einen Bauzaun für notwendig halten .

Schilder nützen nix bei Kindern ,Leute die nicht lesen können oder kein deutsch können .

 

nicht ohne Grund sind eigendlich alle Privatflächen eingezäunt ..warum ? wenn ein Schild doch viel billiger wäre ?

dann noch die Ausschlachterdiebe

und wenn der Staat kassieren möchte ,wird er auch erfinderisch.

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ich würd schon wenigstens einen Bauzaun für notwendig halten .

Schilder nützen nix bei Kindern ,Leute die nicht lesen können oder kein deutsch können .

 

Das ist Quatsch! Hört sich zwar jetzt komisch an, aber hier ist deutsch die Amtssprache!

Wenn ich ein Schild aufstelle, dann habe nicht ich dafür zu sorgen, das vielleicht ein chinesischer

Besucher das auch lesen kann. Das ist dann sein Problem. Ansonsten müsste das Amt für Straßen und Verkehrstechnik

ja sämtliche Schilder in allen möglichen Sprachen verfassen.

 

 

nicht ohne Grund sind eigendlich alle Privatflächen eingezäunt ..warum ? wenn ein Schild doch viel billiger wäre ?

dann noch die Ausschlachterdiebe

und wenn der Staat kassieren möchte ,wird er auch erfinderisch.

 

Weil ein Zaun international Verständlich ist. Desshalb.

 

Klar. Auf die Leute die Dir die Felgen abschrauben, musst Du natürlich n Auge werfen...

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na wenn das so einfach ist ..

lass es so wie es ist @unicorn0815

wird schon gut gehen und nix passieren .. :P

 

aber ..vieleicht solltest doch das "international Verständlich " Zeichen " ZAUN " aufstellen ??

ich würds dir trotz der Ausführungen von @Z400 empfehlen . ;)

 

ganz wichtig für dich ..schau dir mal die Rechtslage bei Privatflächen an ,die öffendlich zugänglich sind ( wie in deinem Fall ) ..

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Huuhh! Da ist Deutschland wohl etwas streng in dieser Sache.

Bei uns in Austria stellt jeder sein abgemeldetes Auto "irgendwo" hin. Hauptsache ist, dass es ein Privatgrundstück ist.

Beispielsweise mitten in Graz (Kosgasse) hat einmal jemand sein Autowrack ca. 3 Jahre lang neben dem Gehsteig hingeparkt. Das Auto befand sich auf einem Grünstreifen direkt neben dem Gehsteig. Das hat überhaupt niemanden gestört. Auch nicht den Bullen.

 

Mein Nachbar hat ca. 15 Jahre lang sein Mercedes W114 Coupé auf seinem privaten Grundstück gelagert. Wie das Auto nach der langen Standzeit ausgesehen hat, könnt ihr euch sicher denken. War auch kein Problem.

Wenn man bei uns (speziell im ländlichen Gebieten der Steiermark) unterwegs ist, dann sieht man hunderte stillgelegte Autos in Wiesen "parken".

 

MfG:

willi1980

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Huuhh! Da ist Deutschland wohl etwas streng in dieser Sache.

 

Jo...ich weiß auch nicht, was die sich da teilweise bei denken !

Zum eigentlichen Thema kann ich nix sagen, aber ich weiß, dass ein TÜV-fälliges Auto abgemeldet sein sollte.

Egal wo es steht. Auf eigenem Grund, in der eigenen Garage, im Wohnzimmer oder sonst wo. Und auch dann,

wenn man es auf eigener Achse zur HU vorführen will. Bloß nicht angemeldet lassen.....ganz ganz böse !!!! ;)

 

Falsche Farbe der TÜV-Plakette ist schlimmer als gar kein Nummernschild....also nicht schlimmer, denn gar kein

Nummernschild ist gut...insbesondere wenn man den Wagen zum TÜV fahren will !

Habsch mir ma so sagen lassen...:P

 

@unicorn

Haste nicht die Möglichkeit ne Garage irgendwo für die Zeit anzumieten ?

Ansonsten besorg Dir doch drei so olle Felgen mit Reifen, steck da ne Stange rein, stell die so im Dreieck

um das Auto und häng ne Kette für 2 Geld 50 da dran. An die Kette kommt dann das tolle Schild mit dem

Privatgrundstück und Eltern haften für Ihre Kinder und dem Schmorren. Und jeder der dann das Auto berührt

oder sogar über die Kette steigt, dem gibste einen Tritt, so dass noch seinen Enkeln die Eier weh tun !!! :P

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ich denke ein absperrband und ein schild (privat. betreten verboten...)sollte reichen

autos die von tankstellen verwertern und autohäusern zum verkauf angeboten werden

stehen ja auch auf privatgrund ohne zaun usw.

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