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15 Jahre Fahrrad-Verbot!


Heliobaktus

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15 Jahre Fahrrad-Verbot!

 

OLAF WUNDER

 

Führerscheinentzug - davon hat jeder schon einmal gehört. Auch von der MPU, der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, die ein Autofahrer, der mit Alkohol erwischt wird, über sich ergehen lassen muss. Aber Fahrverbot und MPU für Radfahrer?

 

Auch Christopher-Felix Hahn (24), der aus Nienstedten stammt und im 5. Semester angewandte Theaterwissenschaften im hessischen Gießen studiert, ist ziemlich verblüfft über die drakonische Strafe, die ihm aufgebrummt wurde. 15 Jahre lang, bis 2024, muss er sein Rad im Keller stehen lassen. "Dabei ist eigentlich gar nichts passiert!"

 

Zum Verhängnis wird ihm eine Studenten-Party: Licher Pilsener trinkt Hahn an diesem Abend. Und es bleibt nicht bei einem. Aber er denkt sich nichts dabei, schließlich ist er ja mit dem Rad unterwegs. Gegen 4.15 Uhr macht er sich auf den Heimweg. Da in Gießen um diese Uhrzeit nichts auf den Straßen los ist, fährt er bei Rot über die Ampel. Das hätte er besser nicht tun sollen. Denn er wird von der Polizei beobachtet. Die Untersuchung der Blutprobe, die ihm noch in der Nacht abgenommen wird, ergibt stolze 1,71 Promille. Das hätte ihn sogar den Führerschein gekostet - wenn er denn einen hätte.

 

Doch der Sohn des bekannten Hamburger Autoveredlers Chris Hahn (der betrieb früher die Firma "Styling Garage") kam trotzdem nicht ungeschoren davon. Das Landratsamt Gießen forderte ihn auf, sich einer MPU zu unterziehen. Hahn lehnte ab. 500 Euro Strafe hatte er fürs (Rad-) Fahren unter Alkoholeinfluss schon bezahlt. "Jetzt noch mal mindestens die gleiche Summe für eine MPU kann ich mir als Student einfach nicht leisten. Und wieso eigentlich eine MPU? Die ist doch für Autofahrer!"

 

Monate gingen ins Land. Als schließlich auch die letzte Frist verstrichen war, holte die Gießener Fahrerlaubnisstelle den ganz großen Hammer aus der Schublade hervor: ein amtliches Verbot, "fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge" zu bewegen, also Fahrräder, Tretroller, Skateboards, Dreiräder. Edwin Frei, zuständiger Sachbearbeiter in der Behörde, sieht sich völlig im Recht. Das Verbot gilt bis zum April 2024. Erst dann wird ein entsprechender Eintrag beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wieder gelöscht. Und falls Hahn bis dahin nicht doch noch einer MPU zustimmt und den Test besteht, darf er auch keinen Führerschein machen.

 

"Ein Hammer", findet Hahn. Und ob all das verhältnismäßig ist, darüber streiten sich Juristen. Der 24-Jährige hofft darauf, dass sein öffentlicher Protest die Behörden zur Einsicht bringt. Und bis dahin fährt er trotzdem weiter Rad, weil er wegen des in Gießen schlecht ausgebauten öffentlichen Nahverkehrs darauf angewiesen ist. Jedesmal, wenn er den Drahtesel besteigt, riskiert er 25 Euro Bußgeld. Alternativ könnte er zu seinen Uni-Vorlesungen allerdings auch reiten. Denn Tiere als Fortbewegungsmittel sind vom Verbot nicht erfasst.

 

Info:

Rechtslage Betrunken auf dem Rad

 

Noch nie zuvor hat Christopher-Felix Hahn Ärger mit der Polizei gehabt. Deshalb glaubt die Verkehrsrechtlerin Annegret Klein, eine derart drakonische Strafe sei unverhältnismäßig. In dieselbe Richtung geht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Az. 10 B 10930/09), das einen führerscheinlosen Radler mit 2,33 Promille freisprach. Es sei eher die Ausnahme, dass alkoholisierte Radler schwere Verkehrsunfälle verursachen. Ein betrunkener Radfahrer müsse den Straßenverkehr ebenso stark gefährden wie ein Autofahrer, um verurteilt werden zu können.

 

Autofahrer, die mit dem Rad Verkehrsverstöße begehen, müssen aber wissen Sie werden behandelt, als hätten sie sie mit dem Auto begangen Es gibt Punkte in Flensburg! Wer es auf dem Rad schafft, 18 Punkte zu bekommen, ist den Lappen los.

 

Ressort: HH Hamburg

 

Quelle

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Wie oft ist ein Radweg neben oder Teil einer Fahrbahn, laß doch mal eine betrunkenen Radfahrer in deine Fahrbahn fallen. Du mußt ausweichen und baust einen Unfall.

Ich finde Radfahrer kommen noch viel zu gut vor den Gesetz davon, wer in Straßenverkehr mit 2,33 Promille teilnimmt, egal ob mit Auto, Rad oder zu Fuß, hat auch die

Konsequenzen zu tragen.

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Yoa, geht mir ja nicht um das Strafmass. Ich hab nur noch nie was von einem Fahrradverbot gehört.....

 

Und das hier ->

 

 

ein amtliches Verbot, "fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge" zu bewegen, also Fahrräder, Tretroller, Skateboards, Dreiräder. Edwin Frei, zuständiger Sachbearbeiter in der Behörde, sieht sich völlig im Recht.

 

 

Alternativ könnte er zu seinen Uni-Vorlesungen allerdings auch reiten. Denn Tiere als Fortbewegungsmittel sind vom Verbot nicht erfasst.

 

 

Quelle

 

ist ja auch sehr dubios...

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Gerade hier in Freiburg ist es ganz extrem mit den Bio-Hippies auf Fahrrädern. Viele von den eh schon extrem vielen Fahrradfahrern verhalten sich im Strassenverkehr, als wären sie unverwundbar. Seit dem ich hier wohne, und das ist noch nicht lang, habe ich mehr Vollbremsungen wegen Fahrradrowdies hinlegen müssen, als in meiner gesamten Führerscheinzeit an Vollbremsungen zusammen.

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hmm..gleiches Recht für alle oder so ähnliche

 

finde die Dauer auch recht krass, aber da sind ja n paar Dingen zusammengekommen

 

und bei uns hier gibts auch n paar Strecken...ne olle Möhre unterm Hintenr hätt ich schon ne 3stellige Anzahl Radfahrer per "Bodycheck" in Richtung ihres Fahrradweges gedrängt...

Beispiel: Landstraße wo Tempo 100 erlaubt ist und die nicht unbedingt zu den breitesten Bahnen gehört...gut asphaltierter Radweg parallell dazu verlaufend...auf einer Seite...

 

wenn jetzt die Gegenrichtung auf der normalen Straße fahren würde, hätte ich evt. ne Spur Verständnis...aber die fahren 30cm neben ihrem Radweg und 2 Tage später liest man wieder:

die bösen bösen Autofahrer gefährden die RAdfahrer...LAAAACHHAFT!!

 

wenn das im Sommer wieder Überhand nimmt, tendiere ich immer mehr dazu, wirklich mal nen leichten Schlenker nach rechts zu machen...

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was solls ..kassiert ja ehe das nächste Verwaltungsgericht .

15 Jahre starke Einschränkung der persönlichen Freiheit bei

einem Ersttäter ..das geht nie durch und ist völlig

unangemessen

 

das ist das ganz normale Maß, heißt glaube ich Verwertungsfrist und besagt nichts anderes als daß er ohne MPU erst nach 15 Jahren seinen Führerschein machen darf, ist aber auch vom Bundesland abhängig, in manchen beträgt diese Zeit nur 10 Jahre und ich habe auch schon von 7,5 Jahren gehört.

Das ist bei jedem Autofahrer genauso und nichts außergewöhnliches.

Was die persönliche Freiheit angeht, es steht ihm jederzeit frei zur MPU zu gehen und seine Eignung nachzuweisen.

Aber gleich behandelt wird er ja trotzdem nicht, fährt er 3 mal Rad bezahlt er 75 Euro, fahre ich 3 mal Auto gehe ich in den Knast (weil ohne Lappen).

 

mfg

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MPU ???

das sitzt ein Bekloppter ,der einem anderen Bekloppten erklären will ,das er bekloppt ist ..

da kann jeder durchfallen oder bestehen ..je nach Laune des Prüfers

ist für mich nur eine Geldverbrennungsmaschine ..

zumal in diesem Fall ..das erste mal aufgefallen und gleich MPU ..

Autofahrer bekommen 2 mal den Schein wechgenommen weg Alk und müssen da meist noch

nicht hin ..

völlig unangemessen ..dat geht nie durch .. :)

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MPU ???

das sitzt ein Bekloppter ,der einem anderen Bekloppten erklären will ,das er bekloppt ist ..

da kann jeder durchfallen oder bestehen ..je nach Laune des Prüfers

ist für mich nur eine Geldverbrennungsmaschine ..

zumal in diesem Fall ..das erste mal aufgefallen und gleich MPU ..

Autofahrer bekommen 2 mal den Schein wechgenommen weg Alk und müssen da meist noch

nicht hin ..

völlig unangemessen ..dat geht nie durch .. :)

 

Du hast natürlich Recht, abgesehen davon daß eigentlich nur hinter dem Schreibtisch der Bekloppte sitzt :D, allerdings ist die Anordnung einer MPU eine Ermessenssache und wenn Du da einen Sachbearbeiter hast der schlecht geschlafen hat hast Du ein Problem.

Was die MPU an sich angeht stimme ich Dir zu, ich kenne Leute die 3 mal den Lappen weg hatten, 3 Mal MPU gemacht haben und jedes Mal den Schein zurückbekommen haben, weil sie die ach so wichtigen "Vorbereitungskurse" zur MPU beim TÜV gemacht haben und für damit Umsatz gesorgt haben.

MPU ist das verlogenste, beschissenste und korrupteste System überhaupt und deswegen habe ich keine gemacht, allerdings bist Du als "Sünder" halt davon abhängig und meine persönliche Situation wird mich nächstes Jahr dazu treiben dem TÜV einen Haufen Geld in den Rachen zu werfen, hoffe nur daß der Psychologe mir nicht anmerkt wie angekotzt ich dann bin :P

 

mfg

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Zitat:

 

Alkohol am Fahrradlenker

 

Weil man ja irgendwie doch an seinem Führerschein hängt, gelegentlich aber auch auf einen guten Tropfen nicht verzichten möchte, sucht man natürlich nach Auswegen. Öffentliche Verkehrsmittel? Sind nachts um drei nicht unbedingt der Superservice. Und außerdem sind die meisten Mitfahrer betrunken. Taxifahren? Würde man ja gerne, aber immer ausgerechnet dann, wenn man mal eins braucht, sind sie alle besetzt.

 

Manch einer ist da - vor allem wenn man nicht weit von daheim weg feiert - schon auf die Idee gekommen, doch einfach mit dem Fahrrad nach Hause zu fahren, was ja auf den ersten Blick einige Vorteile hat. Verschmutzt die Umwelt nicht. Das Bett dreht sich beim Einschlafen nicht im Kreis, weil einen der Fahrtwind wieder nüchtern gemacht hat. Und den Führerschein können Sie einem auch nicht wegnehmen.

 

Letzteres ist leider ein weitverbreiteter Irrtum. Denn das Alkoholverbot im Straßenverkehr gilt nicht nur für Autos sondern für Fahrzeuge aller Art, also auch für Fahrräder. Der Führerschein kann also nicht nur Trunkenheit am Steuer, sondern auch bei Trunkenheit am Fahrradlenker weg sein. Immerhin gelten aber für Radfahrer etwas großzügigere Promillewerte. Als Autofahrer ist man ja ab 1.1 Promille absolut fahruntüchtig und ist, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht, seinen Schein los. Auf dem Fahrrad gilt das erst ab 1,6 Promille. Und die Grenzen von 0,5 und 0,8 Promille gelten überhaupt nur für Autofahrer und nicht für Radler.

Aber ein großer Vorteil ist das bei genauer Überlegung leider auch nicht. Denn sobald man unter Alkohol einen Unfall baut, reichen auch auf dem Fahrrad genauso wie am Steuer eines Autos schon 0,3 Promille aus, und der Schein ist weg. Nun sagen sich viele: Naja - wird schon nix passieren, aber seien wir mal ehrlich. Mit mit drei halben Bier Fahrrad fahren - das sind zwar nur etwa 0,8 bis 1 Promille, aber wer's nicht gewohnt ist, der braucht die ganze Fahrbahnbreite, um nach Hause zu kommen, und dann ist ein Unfall geradezu vorprogrammiert.

Und obwohl ein Fahrrad viel langsamer ist als ein Auto und viel weniger Wucht hat, kann ein Fahrradunfall doch heftige Folgen haben. Wenn z.B. ein entgegenkommender Tanklastzug einem betrunkenem Radler ausweichen muß und in ein vollbesetztes Straßencafé hineinrast, umkippt, In Brand gerät...

 

Es hilft also alles nichts. Wir müssen mal wieder unseren Partner bitten, nüchtern zu bleiben. Oder eben doch die U-Bahn oder das Taxi nehmen.

 

Zitat Ende.

 

Also, völlig richtig das Fahrverbot. Entweder MPU oder Fahrverbot.

 

Im übrigen würde ich es begüßen, wenn jeder Radfahrer einen STVO Lehgang machen müsste.

Dann wüsste auch jeder, wie er sich als Radfahrer im öffentlichen Strassenverkher zu verhalten hätte. :P:P

Ich habe manchmal so das Gefühl, das einige Radfahrer überhaupt nicht wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Vom Kennen der verkehrszeichen mal ganz abgesehen. :):D

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zum Thema gelernt ..

schau dir mal die " dynamischen " Fahranfänger " in ihren aufgemotzten Kisten an ..

ich hätte etliche über den Jordan schicken können ,wenn ich nicht für die mitgedacht hätte .

haben es alle mal gelernt und fahren trotzdem auf volles Risiko

 

aber darum geht es überhaupt nicht

es geht einzig und alleine um die Verhältnismäßigkeit .

und die stimmt ebend nicht ..

wenn er als Ersttäter ,ohne Schaden angerichtet zu haben , schon zu dieser MPU muss ,

dann müssen erst Recht auch die Autofahrer beim ersten mal Alk zur MPU.. müssen die aber nicht ..

von einem betrunkenen Autofahrer geht ja doch meist mehr Gefahr aus

manche benutzen Ihre Autos ja schon als Waffe

 

daher wird das nicht bleiben ..glaub ich einfach nicht ..

 

ich mag die Rambos auf den Rädern ( speziell die Organspender mit ihren Kühlrucksäcken )

auch nicht .. aber dennoch ..gleiches Recht für alle ..

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Auch wenn die vorgebrachten Beiträge inhaltlich absolut nachvollziehbar und richtig sind, so bleibt doch im Raum stehen, dass 15! Jahre Führerscheinverbot einfach zu hoch gegriffen sind.

Das er eine Strafe verdient steht außer Frage, aber 15! Jahre?

Ich bitte euch, das kann doch keiner ernsthaft als verhältnismäßig ansehen.

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Auch wenn die vorgebrachten Beiträge inhaltlich absolut nachvollziehbar und richtig sind, so bleibt doch im Raum stehen, dass 15! Jahre Führerscheinverbot einfach zu hoch gegriffen sind.

Das er eine Strafe verdient steht außer Frage, aber 15! Jahre?

Ich bitte euch, das kann doch keiner ernsthaft als verhältnismäßig ansehen.

 

wieso denn Führerscheinverbot? Er kann doch jederzeit seinen Führerschein machen, vorausgesetzt er macht die MPU.

 

mfg

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Lasst mich fahren, dann können wir alle trinken !! :D

 

Doch der Sohn des bekannten Hamburger Autoveredlers Chris Hahn

 

Ob da vielleicht noch jemand was "abzurechnen" hatte mit seinem Vater ?? Bleibt fraglich !

 

Fakt ist aber, dass sich bei einer Trunkenheitsfahrt von mehr als 1,6 Promille auch ein Fahrradfahrer strafbar machen würde.

Eine strafrechtliche Entziehung des Führerscheins würde hier (wahrscheinlich) nicht erfolgen, weil kein Kraftfahrzeug geführt wurde. Die Eignungsfrage würde aber auch hierbei gestellt und so könnte die Behörde eine "verwaltungsrechtliche" Entziehung des Führerscheins anordnen. Und dies würde bedeuten, dass er sich einem medizinisch-psychologischen Gutachten unterziehen müsste, bei dem festgestellt wird, ob er in der Lage wäre ein Kraftfahrzeug zu führen.

 

Praktisch ist es das Gleiche ob man ihm den Führerschein abnimmt oder ihm ein Fahrverbot erteilt bis er die MPU gemacht hat. Rein rechtlich wäre es aber ein Unterschied.

 

Wobei sich hier die Frage stellt, warum diese "verwaltungsrechtliche" Entziehung einer Fahrerlaubnis sich auf sämtliche Fahrzeuge bezieht und er auch nen Tretroller nicht mehr führen dürfte.

 

Das halte ich für unverhältnismäßig. Ohne MPU - 15 Jahre kein Führerschein ist für mich nicht das Ding.

Aber ohne MPU - 15 Jahre keine "Rollschuhe" ist für mich weit übers Ziel hinaus geschossen !

 

Was macht der denn dann mal, wenn er beide Beine gebrochen hat und nen Rollstuhl fahren müsste ?

Muss ihm die Behörde nen "Schieber" stellen, der dann das Fahrzeug führt, oder was ? :)

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