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Nachbarn machen Stress


Argseni

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Guten Abend zusammen ,

Ich habe ein großes problem seit Juli bin ich besitzer einer Wohnung in Düsseldorf, möchte nun meine Schüsseln aufs dach packen

100cm für Astra 19 und Eutelsat 16

80 cm für Türksat

das ganze ist über einen Multischalter verbunden sodas ich 4 reciever anschliesen kann ( ich glaube 13/4 habe ich bei Conrad elektronik gekauft ) funktionierte auch alles in meiner alten wohnung

 

doch meine Nachbarn die möchten das nicht weil angeblich das dach es nicht mitmacht und ohne mehrheit kann ich sie nicht instalieren

die sagen maximal 80 cm warum auch immer

 

was ist mit einer wave frontier wie groß sollte sie sein um diese sats zu empfangen

 

meine andere überlegung ist ich baue die anlage im garten auf doch da muss ich mindestens pro reciever ca 50 m kabel verlegen stört es nicht den empfang

 

 

an wen kann ich mich wenden um das klarzusetellen ob das verdammte dach die schüssell aushält das problem hatte ich in dem 200 jahre alten mardone haus wo ich vorher gewohnt hab nicht

 

bitte helft mir am dienstag ist die eigentümer versammlung da will ich denen mal was sagen

 

gruss adrian

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Wenn in der Teilungserklärung (findest Du in Deinen Vertrags-Unterlagen) nix über Antennen-Errichtung steht: (ist eher selten der Fall)

 

Im Normalfall muss die Mehrheit der Miteigentümer der Errichtung einer Satanlage auf dem Dach oder sonstwo zustimmen.

Auf dem Balkon und auch im Garten.

 

Ist in der Teilungserklärung die Errichtung einer eigenen Antennen/Satanlage ausgeschlossen, muss die Teilungserklärung geändert werden und das ist nur mit Zustimmung aller Miteigentümer möglich. Das ist ein Riesenaufwand, da alle Miteigentümer zum Notar müssen und die Notarkosten sind von Dir zu tragen. Die Teilungserklärung liegt auch im Grundbuch.

 

Bevor Du demnach auch nur eine 80er Schüssel montierst, solltest Du meine Angaben von einem RA überpüfen lassen oder Google unter "Änderung einer Teilungserklärung" nutzen.

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in der teilungserklärung steht nichts davon und die teilungserklärung deswegen umzuändert ist ein großer aufwand der sich nicht auszahlt

meine frage ist ja nur wer kann feststellen oder beurteilen ob das das die schüssel aushält oder was auch immer

 

Bauaufsichtsamt oder wo

 

danke adrian

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Bauaufsichtsamt und sonstige offizielle Stellen nützen die da überhaupt nix.

 

Die Montage der Schüssel(n) stellt eine bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums dar und ist somit zustimmungspflichtig (die statischen Bedenken sehe ich primär als Vorwand um nicht "ICH will das nicht" zu sagen).

Wenn du Glück hast (das steht in der Teilungserklärung) reicht für die Zustimmung die einfache Mehrheit, es kann aber auf eine 75% Regelung vertraglich fixiert sein. Und ohne entsprechenden Eigentümerbeschluß baust du das Ding per einstweiliger Verfügung schneller ab als auf.

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auch wenn ich meine heimatkanäle empfangen will

 

wie sieht es denn mit der kabellänge aus wie lang dürfte denn ein kabel von der lnb bzw. multischalter zum reciever entfernt sein weil dann würde ich die schüssel in meinem garten aufstellen habe keine lust wegen der schüssel hier als ausenseiter zu stehen

 

danke

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Wenn das Haus Kabelanschluß hat, wobei ich in Düsseldorf

mal davon ausgehe, wirst Du vor Gericht kaum Erfolg haben,

das Recht auf eine Schüssel einzuklagen.

 

Naja, das stimmt so, glaube ich, nicht ganz.

Wenn er z.B. Ausländer ist und über Kabel keine "Heimatsender" zu empfangen sind, kann er schon eine Schüssel anbringen, die ihm diesen Empfang ermöglicht. Das gleiche gilt, glaube ich, auch für den Empfang "Religiöser" Sender.

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80 cm für Türksat

Allein im türkischen Basis-Paket sind bei Unity Media bereits 13 Sender

enthalten: http://www.unitymedia.de/produkte/fernsehen/digital-tv-tuerkei.html

 

Eine kurze Google-Suche ergab darüberhinaus, dass bei vernünftiger

Installation (gute Kabel, Multischalter etc.) Kabellängen von 50m

nicht unmöglich sind. Mehr dazu können sicherlich die Experten sagen.

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Eine kurze Google-Suche ergab darüberhinaus, dass bei vernünftiger

Installation (gute Kabel, Multischalter etc.) Kabellängen von 50m

nicht unmöglich sind. Mehr dazu können sicherlich die Experten sagen.

Kann ich bestätigen. Ich hab hier selber 50m Kabel von der Box bis zur Schüssel, dazu noch einen DiSEqC in der Leitung, ist kein Problem und funktioniert absolut zuverlässig. Man sollte dann allerdings qualitativ hochwertiges Class A oder A+ Kabel verwenden, und davon keinesfalls den Billigmüll aus dem Baumarkt oder von made in China...

 

Naja, das stimmt so, glaube ich, nicht ganz.

Wenn er z.B. Ausländer ist und über Kabel keine "Heimatsender" zu empfangen sind, kann er schon eine Schüssel anbringen, die ihm diesen Empfang ermöglicht. Das gleiche gilt, glaube ich, auch für den Empfang "Religiöser" Sender.

Wobei damit dann aber sicher nicht das Recht auf eine 80er oder gar 100er Schüssel auf dem Dach besteht. Da geht's auch noch um den Aspekt der Außenansicht im Gelände. In Wohngebieten können solche Apparaturen auf dem Dach durchaus auch untersagt werden. Und wenn die Miteigentümer nicht einverstanden sind, stellst Du überhaupt keine Schüssel aufs Dach. Oder baust sie nach Gerichtsurteil ganz schnell wieder ab, wenn Du die Teile ohne Eigentümerbeschluss einfach aufs Dach pflanzt und Dich die Miteigentümer deshalb verklagen. Schäden am Dach (Loch usw.) hast Du dann auch auf eigene Kosten wieder herrichten zu lassen.

So einfach ist die Angelegenheit also nicht, man sollte sich da schon rechtlich (Anwalt) beraten lassen und absichern...

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wie sieht es denn mit der kabellänge aus wie lang dürfte denn ein kabel von der lnb bzw. multischalter zum reciever entfernt sein danke

Habe kürzlich einen Test gemacht und hinter einem Spaun MS mehr als 60 oder gar 80m (weiss nicht mehr ob nach 30m Normalanschluss die Kabelrolle 30m oder 50m lang war) angeschlossen und das Kabel direkt mit einer Philips Dbox2 verbunden.

 

Der Empfang bei starker Bewölkung war problemlos.

dann würde ich die schüssel in meinem garten aufstellen habe keine lust wegen der schüssel hier als ausenseiter zu stehen

Erläutere mal "mein Garten".

Sondereigentum am Hausgrundstück?

Und:

Wie/wo sollen denn die 4 Kabel in Deine Wohnung geführt werden.

Vermutlich an der Aussenfassade in PVC Schächten.

Oder?

Auch das wäre zustimmungspflichtig.

Wenn er z.B. Ausländer ist und über Kabel keine "Heimatsender" zu empfangen sind, kann er schon eine Schüssel anbringen, die ihm diesen Empfang ermöglicht. Das gleiche gilt, glaube ich, auch für den Empfang "Religiöser" Sender.
Als Mieter hat man da gewisse Chancen. Als Miteigentümer eher nicht.

 

BGH Urteil vom 16. Mai 2007 – VIII ZR 207/04 LG Berlin – Urteil vom 1. Juni 2004 - 64 S 117/04.

 

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Aufstellung einer Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung zulässig ist.

 

Zur Begründung seiner Entscheidung hat das Berufungsgericht ausgeführt, durch den Mietvertrag sei der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung dahin eingeschränkt, dass die Beklagten außerhalb ihrer Wohnung keine Parabolantenne anbringen dürften.

 

Die Beklagten stellten auf dem Fußboden des Balkons ohne feste Verbindung zum Gebäude eine Parabolantenne auf.

Das Langericht hatte(immerhin) entschieden, dass das nicht zulässig ist.

Ob die meisten Mieter den Atem haben, bis vor den BGH zu ziehen ist fraglich, weil denen nämlich meistens unterwegs die Puste ausgeht.

 

Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die ständige Rechtsprechung, dass bei der Verfügbarkeit eines Kabelanschlusses regelmäßig ein sachbezogener Grund zur Versagung der Genehmigung einer Parabolantenne gegeben ist, bestätigt.

 

Er hat entschieden, dass der Vermieter aber wegen des durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Interesses des Mieters am zusätzlichen Empfang von Satellitenprogrammen nach Treu und Glauben verpflichtet sein kann, der Aufstellung zuzustimmen, wenn weder eine Substanzverletzung noch eine nennenswerte ästhetische Beeinträchtigung des Eigentums des Vermieters zu erwarten ist, sondern die Antenne keine oder lediglich geringfügige optische Beeinträchtigungen verursacht, beispielsweise weil sie auf dem Fußboden im hinteren Bereich eines sichtgeschützten Balkons aufgestellt ist.

 

Der BGH hat nicht entschieden und den Fall an das LG zurückverwiesen. Das musste danach prüfen, ob eine optische Beeinträchtigung gegeben war oder nicht.

 

Der Kläger war ein Ausländer. Ein generelles Recht zur Anbringung einer Satantenne gibt es nicht.

Die Rechtsprechung der unteren Instanzen ist uneinheitlich. Der Weg zum BGH ist lang und teuer.

 

Nix da mit volle Kanne eines Spiegels über die Balkonbrüstung ragend oder an das Fenster gepappt, ect.

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das ganze hat sich jetzt was geändert für mich ,man sagte mir letztens das es ja wegen dem dach nicht geht und man solle einen dachdecker fragen

gestern war aufeinmal einer wegen der dachgeschosswohnung da , und ich als mitglied des beirates war mit oben und dieser nachbar der was gegen die schgüssel hat und diesen vorschlag gemacht hat wegen der belastbarkeit .

 

da sagte der dachdecker wir könnten eine 3 meter schüssel draufmachen das dach ist stabil und er versuchte wieder einwände zu bringen doch der dachd. sagte das dach ist gut.

 

also steht dem ganzen nichts mehr im wege

 

warten wir mal ab was nun kommt

 

danke erstmal

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Naja 3 meter is nen Bissel was übertrieben.

 

Beim Durchmesser sieht es so aus das man bis 120cm alles Problemlos installieren kann aufm Dach.

Ab 120cm braucht man ein statisches Gutachten.

 

Bei der Kabelgeschichte war es früher so das der Vermieter nix dagegen machen konnte weil nur TRT im Netz der jetzigen Unitymedia eingespeißt wurde und das, korrigier mich wenn ich mich irre, das türkische Staatsfernsehen ist und nicht grad der "Beliebteste" Sender bei den Türken ist.

Das ganze hat sich mit der Digitalisierung geändert. Empfangbar sind halt 13 Türkische Kanäle (Da ja auch die beliebteren Sender wie ATV,Show und Kanal D) und das ist leider schon nen Grund den Aufbau einer Antenne zu verbieten da der empfang dieser Kanäle damit gewährleistet ist und das Unabhängig davon ob man dafür im Monat was Bezahlen muss oder nicht.

Allerdings find ich es, und das is meine Persönliche meinung, ne Frechheit für was zu bezahlen zu müssen was über Satellit kostenlos empfangbar ist und das Betrifft alle von uns ob Türken,Deutsch,Italiener,etc.

 

Ich bin vor einem Jahr umgezogen und hab zum Glück meinen Vermieter direkt bei Besichtigung der Wohnung gesagt das ich aufjedenfall ne Sat-Antenne anbringen möchte und er hatte nix dagegen obwohl hier im Haus Kabel liegt.

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