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Ärger mit Save.tv Ltd. und derem Inkassobüro Mediafinanz


dnarnold84

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Dann musst du denen das aber auch beweisen, das die AGB rechtlich nicht relevant sind, alles andere ist Erbsenzählerei, nach deiner Meinung zahlst du etwas nicht, weil du denkst die AGB ist falsch. Die werden schon ne Rechtsabteilung haben und selbst wenn die Fehler drin hätten, würde der dann nicht solange da drin sein. Und wenn er sich angemeldet hat, noch dazu mit Kontonummer und allen pihpahpoh sollte er auch vorher alles lesen. Wenn ich eine Kontonummer irgendwo eintippen muss, schaue ich mir aber auch wirklich alles vorher an. Die Welt ist halt nicht nur bunt. :P

 

Genau das ist es ja - wenn die eine Rechtsabteilung haben, dann wissen die genau, dass es so nicht geht. Aus dem Grunde werden sie sich hüten, da gerichtlich vorzugehen. Deren Businessmodel baut auf Einschüchtern auf. Und - falsch - ich muss denen gar nix nachweisen, sondern die müssen Nachweisen, dass die Forderungen zu recht bestehen. Soweit kommts noch, dass irgend jemand mir eine Rechnung schickt über etwas, was ich eventuell gar nicht bestellt habe.

 

Nur mal so am Rande - Rechtsabteilungen neigen nicht immer dazu, recht zu haben bzw. richtiges zu behaupten - schon gar nicht im Sinne des Auszunehmenden ;)

 

Lies' mal hier: http://www.123recht.net/Probleme-mit-media...o-__f42683.html oder suche nach mediafinanz inkasso problem

Das zieht sich schon über ein Jahr hin. Hätten die eine wirkliche Handhabe, dann hätten die schon längst weitere Schritte eingeleitet.

NoClue

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Fragen beantwortet er ja nicht......

 

 

und kümmern wohl auch nicht....sonst würde er nicht in anderen Thread versuchen Leute anzuschwärzen sondern mal den Arsch bewegen und sich darum kümmern.

 

Sorry Tycus, wenn ich nicht täglich hier online bin :P

 

Die Gesamtforderung beläuft sich auf 120 € ... die ursprüngliche auf 60!

 

Ich habe beim Inkasso die Inkassovollmacht, sowie alle Vertragsunterlagen angefordert ... nur ich bekomme hierzu keine Antwort oder Unterlagen.

Müssen die mir nicht Einsicht gewähren?

 

Das einzige was die tun, ist auf deren Forderung zu bestehen, solange ich denen keine Kündigung/Kündigungsbestätigung vorlege. ;)

 

Also ich bin ja bereit die Kosten für den Mist, den ich verzapft habe zu tragen. Aber ich möchte es auch schwarz auf weiss haben, dass nicht gekündigt wurde!

Das muss doch gehen, oder?

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Sorry Tycus, wenn ich nicht täglich hier online bin

 

Das war gestern ..da warst du online..und nu bist du auch online. Das sind doch mal Antworten.

 

 

Zum Problem.......

 

Vertragsunterlagen ( Kopien ) sollten die dir schon zusenden ..... ich würde denen Schreiben (Inkasso).

Und darum bitten dir doch die Vertragsunterlagen zu Prüfung der Rechnung zuzusenden.

Keinesfalls in dem Brief irgendwas zugeben oder anerkennen.

 

Denn die müssen schon nachweisen IP und co.........und evtl. war es ja der kleine Cousin? ;) Nur kümmern musst du dich.

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Also ich bin ja bereit die Kosten für den Mist, den ich verzapft habe zu tragen. Aber ich möchte es auch schwarz auf weiss haben, dass nicht gekündigt wurde!

Das muss doch gehen, oder?

 

 

Wie sollen die denn nachweisen das Du nicht gekündigt hast? :P Eher musst Du nachweisen das Du gekündigt hast. Kannst Du das nicht würde ich auf schnellstem Wege das komplette Ding bezahlen und gut ists. Die Inkassogebühren sind schon OK, die haben sicher erst mal normale Rechnungen an Deine registrierte Email geschickt. Das diese nicht mehr geht ist nicht deren Problem. Evtl. lernst Du mal was aus der Sache, aber so wie ich Dich einschätze werden wir in spätestens 6 Monaten wieder ein ähnliches Anliegen von Dir finden. Irgendwie erinnerst Du mich an Jenny S... ;)

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Das war gestern ..da warst du online..und nu bist du auch online. Das sind doch mal Antworten.

 

Sorry, wenn ich vielleicht nicht so ganz korrekt war (mit meinen Äußerungen, etc.) ... du weisst schon ;)

 

Zum Problem.......

 

Vertragsunterlagen ( Kopien ) sollten die dir schon zusenden ..... ich würde denen Schreiben (Inkasso).

Und darum bitten dir doch die Vertragsunterlagen zu Prüfung der Rechnung zuzusenden.

Keinesfalls in dem Brief irgendwas zugeben oder anerkennen.

 

Denn die müssen schon nachweisen IP und co.........und evtl. war es ja der kleine Cousin? :P Nur kümmern musst du dich.

 

Also ich habe der Inkassofirma bisher mitgeteilt, dass ich mich dort registriert habe und dass ich dort über den Kundenbereich auch fristgerecht gekündigt habe.

Aber Nachweise möchte ich schon gerne haben ... denn es wäre ja auch durchaus möglich, dass ich gekündigt habe.

Kann ich nicht darauf bestehen, temporär Zugang zu meinem Profil zu bekommen, um nachweisen zu können, dass eine Kündigung vorliegt?

 

@ grave_digga:

 

Ich denke schon, dass es solch einen Fall von mir hier nicht mehr geben wird. DAS ist mir eine Lehre!

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dass ich mich dort registriert habe und dass ich dort über den Kundenbereich

 

Schriftlich? Dann wäre es eh zu spät......wenn nicht mach das schriftlich mit Rückschein und Fordere deine Vertragsdaten an.....

Einen Nachweis das du evtl gekündigt hast müssen die dir nicht geben......du musst dafür sorgen das du einen Nachweis hast

in dem deine Kündigung fristgerecht bewiesen wird. Und wenn du nicht gekündigt hast sollte dein Zugang doch noch gehen oder?

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§ 5 Mietzeit, Einzugsermächtigung, Vertragsdauer, Verlängerung des Vertrages, Kündigung

 

[..] Zur Sicherheit von Softwarenutzer und Softwarehersteller speichert der Softwarehersteller zum Zeitpunkt der Anmeldung die IP-Adresse des Internetzugangs, von welchem die Einzugsermächtigung überlassen wurde. Befindet sich der Softwarenutzer länger als 10 Tage mit einer Zahlung im Verzug, ist der Softwarehersteller berechtigt, den Zugang zu der Software zu sperren. Selbiges gilt, sofern sich die angegebenen Zahlungsinformationen als falsch oder nicht legitimiert herausstellen. Die Sperrung stellt dabei jedoch keine Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß § 323 BGB dar. Der Softwarenutzer bleibt bei einer Sperrung der Software auch weiterhin verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu entrichten und, sofern er keine automatische Verlängerung des Softwarenutzungsvertrages wünscht, diesen zu kündigen. Das Recht des Softwareherstellers zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder der Rücktritt vom Vertrag bei fortdauerndem Zahlungsverzug bleibt unberührt.

 

Ja leider haben die das schriftlich, dass meinerseits eine Anmeldung vorliegt ;)

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Wo her wissen die denn das du es gemacht hast?

 

Ich habe denen per Email geschrieben, dass ich mich damals dort angemeldet habe und rechtzeitig auch gekündigt hätte. :P

 

Nachtrag:

 

Vorhin rief mich ein Mitarbeiter vom Inkasso an. Wie immer Rufnummer unterdrückt. Er fragte 2-3 mal, ob ich Herr xxxx bin. Erst als ich zustimmte, teilte er mir mit, dass er ein Mitarbeiter vom Inkasso sei.

Im Gespräch wies er mich mehrmals darauf hin, dass wenn ich nicht zahlen würde, sie mich verklagen würden und es deutlich teurer werden würde.

Nachweise (z. B. Inkassovollmacht) habe ich immer noch nicht. Er meinte, dass würde mir eh nichts nützen. Schließendlich sagte er mir, dass wenn ich mich nicht TELEFONISCH bis zum Donnerstag entscheiden würde, er das ganze an das Amtsgericht weiterleiten würde.

Ich fragte ihn daraufhin: "Wieso telefonisch, und nicht schriftlich?". Er sagte, es wäre nun genug Hin- und Her geschrieben worden. Wenn ich micht nicht TELEFONISCH, sondern schriftlich melden würde, würden Sie das Amtsgericht einschalten!!!

 

Ich denke nun muss ich zahlen ... Beweise für meine Kündigung habe ich ja leider sowieso nicht! ;)

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Ich habe denen per Email geschrieben, dass ich mich damals dort angemeldet habe und rechtzeitig auch gekündigt hätte. ;)

bei ordnungsgemäßer Kündigung über das Portal von denen, gibt es glaube ich eine Bestätigungsmail von der Firma. Wenn du nichts dergleichen in der Hand hast sieht es ein wenig mau aus.

Ich bin mir ehrlich gesagt auch nicht mehr 100%ig sicher, dass ich dies auch getan habe .....
denkst du denn das du es gemacht hast oder eher nicht.
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Und wenn schon dann kannst du über das AG immer noch Widerspruch einlegen. So leicht können die einen dann auch nicht......frage mich wieso du am Telefon sagst wer du bist wenn dich einer bedrängt.........der der anruft soll sich erstmal vorstellen.........und woher haben die eigentlich deine Nummer?

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Und wenn schon dann kannst du über das AG immer noch Widerspruch einlegen. So leicht können die einen dann auch nicht......frage mich wieso du am Telefon sagst wer du bist wenn dich einer bedrängt.........der der anruft soll sich erstmal vorstellen.........und woher haben die eigentlich deine Nummer?

 

Die Telefonnummer haben die durch meine Registrierung damals. Nur mit Eingabe der Telefonnumer und deren Bestätigung lies sich dort ein Vertrag schließen.

Also mir ist schon klar, dass ich gegen einen etwaigen Mahnbescheid Einspruch einlegen kann. Aber was, wenn ich tatsächlich nicht gekündigt habe oder mal davon abgesehen, ich ja sowieso keinen Nachweis über eine Kündigung erbringen kann!

 

Also ich sehe aufgrund der Tatsache, dass ich nichts Schriftliches in der Hand habe, keine andere Möglichkeit als zu zahlen!

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Kosten bei einem Gesamtwert der Forderung(en) von 60 Euro

 

 

Mahnbescheid Vollstreckung

1 Gerichtsgebühren (§11, Nr. 1100 GKG) 23 EURO

2 Rechtsanwaltsgebühren (Nr. 3305, 3308 VV-RVG) 25.00 EURO 12.5 EURO

3 Auslagen des Rechtsanwalts (Nr. 7002, VV-RVG) 5 EURO 2.5 EURO

4 MwSt von Nr. 2 und 3 5.7 EURO 2.85 EURO

Summe (brutto) 58.7 EURO 17.85 EURO

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Kosten bei einem Gesamtwert der Forderung(en) von 60 Euro

 

 

Mahnbescheid Vollstreckung

1 Gerichtsgebühren (§11, Nr. 1100 GKG) 23 EURO

2 Rechtsanwaltsgebühren (Nr. 3305, 3308 VV-RVG) 25.00 EURO 12.5 EURO

3 Auslagen des Rechtsanwalts (Nr. 7002, VV-RVG) 5 EURO 2.5 EURO

4 MwSt von Nr. 2 und 3 5.7 EURO 2.85 EURO

Summe (brutto) 58.7 EURO 17.85 EURO

 

Dann bin ich wohl gezwungen zu zahlen .... ;)

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rufe die an, und wenn du dir nicht zu 99%ig sicher bist das du gekündigt hast, sage denen das du die Grundforderung sofort bezahlen wirst (lass dir einen grund einfallen warst auf Auslandsreise oder sonst da was), wenn du das Geld erst mal nicht hast frag nach einer Ratenzahlung. du kannst einen auf Doof machen in dem Du sagst du hast die Kündigung per Post zugestellt und dann machst du es so wie von alzheimer beschrieben, ab zur Post und so einen Nachforschungsantrag stellen, aber ich weiss nicht was du denen schon erzählt hast. Die haben 3 Jahre Zeit ohne melden von denen ihre Forderung einzutreiben. Also still bleiben deinerseits hilft meist nix. Kündige vorsorglich ein zweites mal, in dem du schreibst hiermit kündige ich ein zweites mal, nach dem sie ja meine Kündigung vom xx.xx.XX angeblich nicht erhalten haben. Bitte senden sie mir schriftlich eine Kündigungsbestätigung. Etwaige enstandende Mehrkosten meinerseits werde ich Ihnen zur Last legen. Bloss anrufen musst du, bzw. dich melden.

 

edit: mal ne Frage wie lange hast du denn den Account genutzt,also nur die 14 Tage oder länger, wenn nur die 14 Tage wären und du später nicht mehr eingeloggt warst wäre es sicher leichter sie von deiner Kündigung zu überzeugen?

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rufe die an, und wenn du dir nicht zu 99%ig sicher bist das du gekündigt hast, sage denen das du die Grundforderung sofort bezahlen wirst (lass dir einen grund einfallen warst auf Auslandsreise oder sonst da was), wenn du das Geld erst mal nicht hast frag nach einer Ratenzahlung. du kannst einen auf Doof machen in dem Du sagst du hast die Kündigung per Post zugestellt und dann machst du es so wie von alzheimer beschrieben, ab zur Post und so einen Nachforschungsantrag stellen, aber ich weiss nicht was du denen schon erzählt hast. Die haben 3 Jahre Zeit ohne melden von denen ihre Forderung einzutreiben. Also still bleiben deinerseits hilft meist nix. Kündige vorsorglich ein zweites mal, in dem du schreibst hiermit kündige ich ein zweites mal, nach dem sie ja meine Kündigung vom xx.xx.XX angeblich nicht erhalten haben. Bitte senden sie mir schriftlich eine Kündigungsbestätigung. Etwaige enstandende Mehrkosten meinerseits werde ich Ihnen zur Last legen. Bloss anrufen musst du, bzw. dich melden.

 

edit: mal ne Frage wie lange hast du denn den Account genutzt,also nur die 14 Tage oder länger, wenn nur die 14 Tage wären und du später nicht mehr eingeloggt warst wäre es sicher leichter sie von deiner Kündigung zu überzeugen?

 

Grundsätzlich ist das Ganze ne gute Idee, aber ich weiss leider nicht über welchen Zeitraum die Widerrufsfrist war, bzw. in welcher Zeit ich hätte kündigen müssen.

 

Also ich habe den Account maximal 2 mal genutzt, wenn überhaupt.

 

Klar kann ich eventuell eine Einigung mit der Firma erreichen, aber das Inkasso möchte ganz sicher auch Ihre Kosten beglichen haben.

 

Gestern abend haben die mir mündlich eine Frist bis morgen abend gegeben. Wenn ich denen nicht morgen telefonisch die Bezahlung zusage oder ich mich per Email melden sollte, würden die das Amtsgericht einschalten. Warum der das nur mündlich haben will, ist mir ein Rätsel.

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Ich versteh die ganze Aufregung nicht!

 

1. Ich hab mich irgendwo angemeldet, bei dem Kosten enstehen

2. Ich weiss nicht mehr ob ich gekündigt habe

3. Ich kann nicht nachweisen, dass ich gekündigt habe

4. Ich bezahle die durch meine Anmeldung bestätigten kosten nicht

5. Ich habe meine email-Adresse geändert, daher habe ich keine Rechnung

6. Ich habe versäumt dem Dienst bei dem ich mich angemeldet habe, die geänderte email-Adresse zukommen zu lassen

7. Ich bekomme einen Brief des Inkassounternehmens - hab ja bei der Anmeldung meine Adresse hinterlegt

 

Summa Summarum - zahl den Scheiß und kündige endlich zum frühstmöglichen Termin!

 

Grüße Aris

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Am Telefon würde ich mit denen eh nicht reden........und was wollen die beim Amtsgericht vorlegen worauf das Gericht dann Reaktionen zeigt.

 

Am Telefon würd ich nix zu oder absagen.

 

klar, aber ich kann meine Unschuld ja leider nicht beweisen! Und somit haben die halt die besseren Chancen!

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