djfabi Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2008 hallo zusammen,ich brauche mal das wissen von rechtsbelehrten. wie ich in den achrichten gehört habe,ist die schweiz dem schengener abkommen beigetreten. dies beinhaltet meines wissen nach,das eintreiben von busgelder grenzüberschreitend. dem war ja bisher nicht so,deshalb habe ich mir über ein Busgeld ( umgerechnet 200 wegen zu schnellen fahrens) keine sorgen gemacht. nun kam vor ca 1 woche ein schreiben vom blablabla Statthalteramt (oder so) mit der nachforderung von 309 . gerichtsverfahren,gebühren......ich muss dazu noch sagen,das mein vergehen im juli 2007 stattgefunden hat meine frage wäre da,ob die mich nun doch zur kasse bitten können? zählt hierbei das datum des vergehens,oder das des gerichtsbeschlusses ? wer weiss da was? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dog.88 Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2008 Selbst bei Schengen gehts nur mit gesonderten Abkommen. Das hat bisher IHMo nur Österreich, also brauchste dir wenn du nicht wieder in die Schweiz willst keine Gedanken zu machen. Also zuschicken können sie dir das, aber Eintreiben können sie es in D nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
djfabi Geschrieben 26. Dezember 2008 Autor Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2008 achso?!?!? da gibt es nochmal zusätzliche verträge? na gut,weiter ruhig schlafen DANKE DIR dog.88 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
homer1974 Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2008 Du bist zu schnell gefahren,also steh dazu und bezahl einfach die Strafe.Oder hast du nie wieder vor in die Schweiz zu fahren? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2008 ich würd da nicht drauf wetten ..irgendwas haben die doch da geändert ..mit über 80 ?? würde nun doch eingetrieben oder so .. bin mir da aber nicht sicher .. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tunina Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2008 Bei mir waren es in Zürich 18km/h zu schnell. Beweisfoto schicken die nicht. 730 Franken Strafe und die wurden bezahlt. Habe gehört, dass die Schweiz PKW-Kennzeichen scannt. Fahre relativ oft in die Schweiz und nur weil ich noch nie auffällig war, blieb es bei 730 Franken. Wiederholungstäter zahlen noch viel mehr, so der Anwalt Vor 10 Jahren hatte ich einen mir einst geschenkten funktionsuntüchtigen Radarwarner beim Grenzübertritt dabei. Die Dinger taugten damals nur für die Tonne und das Teil lag im Ablagefach des Kofferraums. Beschlagnahme und 400 Franken Strafe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast sunny-ww Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2008 kleiner Tipp von nem Grenzgänger: Zahlen...Die Eintreibung ist inzwischen möglich, musste mein Nachbar schmerzlich erfahren - durfte statt 600 Franken 1000 Franken zahlen. Die Schweizer sind da ziemlich schmerzfrei. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
yami Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2008 achso?!?!?da gibt es nochmal zusätzliche verträge? na gut,weiter ruhig schlafen DANKE DIR dog.88 Keine sorgen??? Fahr einmal durch die Schweiz, komm in eine Polizeikontrolle und du bist verhaftet. Dann kannst du dich schonmal über eine nette Gerichtsverhandlung freuen. Zahl lieber und du kannst in Zukunft entspannt durch die Schweiz fahren. Wie schnell vergisst man soetwas und schwups ist eine Routinekontrolle da. Seit neustem gibt es auf Schweizer Autobahnen so welche Scanning Zones. Da wird jedes Kennzeichen geprüft und außerdem wird kontrolliert ob du zu schnell fährst. Die ziehen dich schneller raus als du denkst! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
willi1980 Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2008 Es gibt da sicher Verjährungsfristen. Ich würde halt ca. 5 Jahre nicht in die Schweiz fahren bzw. so lange nicht in die Schweiz fahren, so lange ich dasselbe Kennzeichen am Auto habe. Also wenn du öfters in der CH zu tun hast, dann zahle. Wenn du 5 Jahre oder länger dort nichts zu tun hast, dann zahle nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xman197382465 Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2008 Genau, einfach verjährung abwarten. In D ist die bei zu schnellem fahren ohne unfall bei 2 J. Frag mal Lycos IQ für die Schwitz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tunina Geschrieben 26. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 26. Dezember 2008 Genau, einfach verjährung abwarten. In D ist die bei zu schnellem fahren ohne unfall bei 2 J. Ganz sicher nicht. Zu schnell fahren ist eine Ordnungswidrigkeit und die verjährt in D nach 3 Monaten. Verjährung (Ordnungswidrigkeit) Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG). Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol- (0,5 - 1,01 Promille) oder Drogendelikten verjähren in jedem Fall frühestens in 6 Monaten (§ 31 II Nr. 4 OWiG iVm § 24 a IV StVG), Verkehrsstraftaten verjähren frühestens 3 Jahre nach der Tat (§ 78 StGB). Die Verjährungsfrist einer Ordnungswidrigkeit wird durch zahlreiche Handlungen unterbrochen (§ 33 OWiG). Zu den wichtigsten gehören die erste Vernehmung des Betroffenen, die Versendung des Anhörungsbogens, die Beauftragung eines Sachverständigen, eine Beschlagnahme- oder Durchsuchungsanordnung sowie der Erlass des Bußgeldbescheides, sofern er binnen zwei Wochen zugestellt wird, ansonsten durch die Zustellung. Bei einer schriftlichen Anordnung oder Entscheidung wird die Verjährung in dem Zeitpunkt unterbrochen, in dem die Anordnung oder Entscheidung unterzeichnet wird. Ist das Schriftstück nicht alsbald nach der Unterzeichnung in den Geschäftsgang gelangt, so ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem es tatsächlich in den Geschäftsgang gegeben worden ist. Nach einer Unterbrechung beginnt die Verjährung von neuem. Die Verfolgung ist jedoch spätestens verjährt, wenn seit dem Verjährungsbeginn das Doppelte der gesetzlichen Verjährungsfrist, mindestens jedoch zwei Jahre verstrichen sind. Auch durch die Rücknahme eines Bußgeldbescheides wird dessen verjährungssunterbrechende Wirkung nicht beseitigt, wenn dem Betroffenen durch einen neuen Bußgeldbescheid derselbe Sachverhalt weiterhin zur Last gelegt wird (OLG Köln, Beschluss vom 21.08.98, Ss 378/98). Wird jemandem in einem bei Gericht anhängigen Verfahren eine Handlung zur Last gelegt, die gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist, so gilt als gesetzliche Verjährungsfrist die Frist, die sich aus der Strafdrohung ergibt. Ist ein Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden, darf aus dem Bescheid nach Ablauf folgender Fristen nicht mehr vollstreckt werden (§ 34 OWiG): - fünf Jahre bei einer Geldbuße von mehr als eintausend Euro, - drei Jahre bei einer Geldbuße bis zu eintausend Euro . Die Verjährung beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. In der Schweiz können Verkehrsübertretungen 3 Jahre lang verfolgt werden und die Strafe 2 Jahre beigetrieben werden. Das gilt auch für eine simpele Parke. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xman197382465 Geschrieben 27. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2008 kommt drauf an, kann ja auch ein bußgeldverfahren in deutschland sein... .dann sinds 2 Jahre Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xerves Geschrieben 27. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2008 wieso nicht einfach zu dem stehen was man getan hat ??? werd ich nie verstehen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
djfabi Geschrieben 27. Dezember 2008 Autor Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2008 erstmal vielen dank das sich so viele gemeldet habe die keine ahnung haben,mir aber ins gewissen reden wollen ich bin früher mal öfters durch die schweiz gefahren und das hat jedesmal mit busgeld geendet. ich fahre immer schwer beladen und bei meinen auto (V6 2,6E ) kann es schnell passieren das man da den einen oder anderen schritt zu schnell fährt.leider ist das so,das die preise dafür nicht meinen lohn entsprechen! diese knappen (ursprünglichen) 200 sind so entstanden: hinfahrt bergab = 6 KM/h zuviel... 10 tage später rückfahrt bergab = 12 KM/h zuviel habe daraufhin eine neue route durch Österreich und muss nicht mehr durch dieses wucherland. zu anderen habe ich natürlich mit den schweizer mädels vom stadthalteramt telefoniert. die rechtslage ist/war die,das es nach 3 jahren verjährt. deswegen war ja meine frage,ob jemand weiss,WAS sich an diese lage geändert haben könnte durch den beitritt des schengener abkommens!! aber ich glaube,ich rufe dann doch die netten schweizer mädels an... nichts für ungut,aber gute ratschläge bekomme ich überall Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
yami Geschrieben 27. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2008 erstmal vielen dank das sich so viele gemeldet habe die keine ahnung haben,mir aber ins gewissen reden wollen ich bin früher mal öfters durch die schweiz gefahren und das hat jedesmal mit busgeld geendet. ich fahre immer schwer beladen und bei meinen auto (V6 2,6E ) kann es schnell passieren das man da den einen oder anderen schritt zu schnell fährt.leider ist das so,das die preise dafür nicht meinen lohn entsprechen! diese knappen (ursprünglichen) 200 sind so entstanden: hinfahrt bergab = 6 KM/h zuviel... 10 tage später rückfahrt bergab = 12 KM/h zuviel habe daraufhin eine neue route durch Österreich und muss nicht mehr durch dieses wucherland. zu anderen habe ich natürlich mit den schweizer mädels vom stadthalteramt telefoniert. die rechtslage ist/war die,das es nach 3 jahren verjährt. deswegen war ja meine frage,ob jemand weiss,WAS sich an diese lage geändert haben könnte durch den beitritt des schengener abkommens!! aber ich glaube,ich rufe dann doch die netten schweizer mädels an... nichts für ungut,aber gute ratschläge bekomme ich überall Dann frag doch gar nicht erst, undankbares Pack! Was willst du uns eigentlich mitteilen? Wer nichtmal auf seine Geschwindigkeit achten kann mit "schwerer Ladung", dem sollte man lieber den Führerschein entziehen. Aber nunja, du weisst es ja besser und es war ja nur BERGAB.. haha! Halte dich an die Geschwindigkeit und dann bekommst du auch keine Strafe. Wer sich daran nicht halten kann, hat Pech gehabt und sollte nicht so rumweinen wie du! Österreich hat keine hohen Bußgelder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tycus Geschrieben 27. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2008 So nun reicht es, in einem anderen Thread hab ich dich auch schon ermahnt mal ruhiger zu werden. Auch wenn Antworten dir nicht passen.........zu Recht oder Unrecht, dann gibt es trotzdem keinen Grund sich so zu benehmen oder auszudrücken. Kannst mal 7 Tage drüber nachdenken. Das ist leider nur die nötige Konsequenz wenn man wie du schon 4 Verwarnstufen hat. Ich hoffe du siehst es mal ein. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tunina Geschrieben 27. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2008 kommt drauf an, kann ja auch ein bußgeldverfahren in deutschland sein... .dann sinds 2 Jahre Nix da. Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid vejährt in D nach 3 Jahren, so denn während dieser Zeit kein Vollstreckungsversuch sattfand. Letzteres ist aber die Regel und wer nicht zahlt oder nicht zahlen kann - wandert letztlich in den Knast. Obwohl wir hier bei "Klatsch und Tratsch" sind, sollten sich Beiträge an Fakten orientieren und wenn Du die in Post 12 eingestellten Gesetzestexte gelesen hättest wüsstest Du, dass Du hier Falschinformationen verbreitest. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
marvin-42 Geschrieben 27. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2008 Das Schengen Abkommen regelt u.a. Passkontrollen, aber nicht Zoll, Bussgeldvollstreckung usw. Die nun weggefallenen Passkontrollen vermindern dein Risiko erwischt zu werden. Wenn Du regelmäßig in der Schweiz bist, dann zahle besser. Ich bin selten in der Schweiz und würde definitv nicht bezahlen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tunina Geschrieben 27. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2008 Wenn Du regelmäßig in der Schweiz bist, dann zahle besser. Ich bin selten in der Schweiz und würde definitv nicht bezahlen.Wegen der Kennzeichenscannung reicht ev. ein einziger Besuch der Schweiz. Bussgeldkatalog der Schweiz: innerhalb geschlossener Ortschaften: 1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr 6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr 11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 250 SFr 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autostraßen: 1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr 6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 100 SFr 11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 160 SFr 16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 240 SFr > 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige auf der Autobahn: 1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 20 SFr 6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 60 SFr 11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr 16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 180 SFr 21 bis 25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 260 SFr 25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige Offensichtlich messen die Tells bereits ab 1 km/h Überschreitung. Die Tells waren schon immer Wegelagerer und erwischen sogar den allergößten Gutmenschen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex1204 Geschrieben 27. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2008 Offensichtlich messen die Tells bereits ab 1 km/h Überschreitung. Na und? Das kann dir in Deutschland auch passieren. Unser BKat geht ebenfalls ab 1Km/h Übertretung los Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xerves Geschrieben 27. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2008 auch wenn man nie wieder in das land fährt sollte man zu dem stehen was man nachweislich gemacht hat. immer diese weglauf mentaliät. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tunina Geschrieben 27. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 27. Dezember 2008 auch wenn man nie wieder in das land fährt sollte man zu dem stehen was man nachweislich gemacht hat.immer diese weglauf mentaliät. Dem stimme ich ja auch zu, habe sofort bezahlt.Na und?Das kann dir in Deutschland auch passieren. Unser BKat geht ebenfalls ab 1Km/h Übertretung los @Alex1204 Und wie groß ist gemäß ADAC und Auto Motor Sport die Quote von denen bewiesener Falschmessungen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
djfabi Geschrieben 28. Dezember 2008 Autor Melden Share Geschrieben 28. Dezember 2008 auch wenn man nie wieder in das land fährt sollte man zu dem stehen was man nachweislich gemacht hat. immer diese weglauf mentaliät. jetzt mach mal halblang,du moralapostel. wenn du etwas nicht zahlen müsstest,ich denke du wärst der erste der den drückeberger macht... ich habe in den letzten 10-12 jahre über 1000 den schweizern überlassen. ich will ja nicht behaupten,das es ausbeuter sind....die einheimischen habe weit aus höhere löhne,deswegen sind die busgeldkataloge dem auch angepasst.bei uns kleinmistverdiesern machen die auch keine ausnahme...warum auch. ich muss die nächsten 100 jahre da nicht mehr durfahren....warum soll ich also geld aus dem fester werfen wenn nicht unbedingt sein muss??sag mir das mal XERVES... immerhin,hier geht es um 300 piepen !!! wenn du dieses geld über hast,schenks mir,ich gibs den schweizern weiter.... für den rest: ich habe sonst bei niemanden schulden und wenn ich mal in DE einen knöllchen bekomme (was in 20 jahren fahrerei höchstens 10 mal passiert ist) dann wird dieser sofort bezahlt...da kenn ich andere,die denken da ganz anders!!! das war aber hier nicht die frage und ich weiss garnicht weswegen man sich hier an die gurgel springen muss ICH WOLLTE LEDIGLICH WISSEN,WAS DAS SCHENGENER ABKOMMEN BEINHALTET ! bitte unterlasst diese sticheleien ins gewissen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast sunny-ww Geschrieben 28. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 28. Dezember 2008 jetzt mach mal halblang,du moralapostel.wenn du etwas nicht zahlen müsstest,ich denke du wärst der erste der den drückeberger macht... ich habe in den letzten 10-12 jahre über 1000 den schweizern überlassen. ich will ja nicht behaupten,das es ausbeuter sind....die einheimischen habe weit aus höhere löhne,deswegen sind die busgeldkataloge dem auch angepasst.bei uns kleinmistverdiesern machen die auch keine ausnahme...warum auch. ich muss die nächsten 100 jahre da nicht mehr durfahren....warum soll ich also geld aus dem fester werfen wenn nicht unbedingt sein muss??sag mir das mal XERVES... immerhin,hier geht es um 300 piepen !!! wenn du dieses geld über hast,schenks mir,ich gibs den schweizern weiter.... für den rest: ich habe sonst bei niemanden schulden und wenn ich mal in DE einen knöllchen bekomme (was in 20 jahren fahrerei höchstens 10 mal passiert ist) dann wird dieser sofort bezahlt...da kenn ich andere,die denken da ganz anders!!! das war aber hier nicht die frage und ich weiss garnicht weswegen man sich hier an die gurgel springen muss ICH WOLLTE LEDIGLICH WISSEN,WAS DAS SCHENGENER ABKOMMEN BEINHALTET ! bitte unterlasst diese sticheleien ins gewissen... so nicht richtig. In der Schweiz wird es prozentual zum Gehalt berechnet. Verdienst du wenig, dann musst du auch "wenig" zahlen - verdienst du viel, dann musst du auch viel zahlen. Nur bei den Ausländern wird nicht zwischen Geringverdiener und Reich unterschieden. Hier gibt es eben fixe Preise. So die Auskunft meines Cousins, der in Zürich wohnt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tunina Geschrieben 28. Dezember 2008 Melden Share Geschrieben 28. Dezember 2008 In der Schweiz wird es prozentual zum Gehalt berechnet. Verdienst du wenig, dann musst du auch "wenig" zahlen - verdienst du viel, dann musst du auch viel zahlen.Dazu jibbed entsprechende Foren und da steht, dass erst ab einer Anzeige(Strafverfahren) in der Schweiz nach der Einkommenshöhe geurteilt wird. So wie auch in Deutschland. Wer demnach nur eine Ordnungswidrigkeit (wie bei uns)begangen hat, für den gelten die in Post 20 genannten schweizer Kataloggebühren, egal ob Inländer oder Ausländer und unabhängig vom Einkommen. http://www.keywelt-board.com/index.php?s=&...t&p=1128853 In der Schweiz beginnt bereits ein Strafverfahren ab: innerhalb geschlossener Ortschaften:15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige Bei 18 km/h mehr als erlaubt, innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, muss man 300 bis 2200 Franken Strafe zahlen. Da der Richter am grünen Tisch die Einkommensverhältnisse nicht kennen kann, wird die Geldstrafe in einem Starfverfahren vermutlich nach dem Listenpreis/Wert des PKWs ermittelt und danach geurteilt. Bei mir waren es 730 Euro bei 18km/h mehr als innerorts erlaubt. Vermutlich weil mein PKW bereits 15 Jahre alt ist. Erst wenn man gegen eine solche Strafverfügung Einspruch einlegt, muss man so wie bei uns sein Einkommen vor Gericht offenlegen. Wenn man viel verdient und der Einspruch zurückgewiesen wird, kann es in der Schweiz und auch bei uns sehr teuer werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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