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MWSt-Frage an die Steuerspezies


someone_01

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Kurze Frage:

Bei Rechnungen aus Leistung an öffentliche Träger (Schulen) über den Bruttoeinzelpreis berechnen und anschliessend die enthaltene Steuer ausweisen, oder Nettoeinzelpreis ausweisen und erst am Ende die Steuer aufschlagen, oder beliebig.

Der Endpreis liegt oberhalb 1000,- (früher gab es da imo mal eine 300,-DM Regelung)

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Hallo,

ab 150,- Rechnungsbetrag musst du die Mehrwertsteuer extra ausweisen. Für größere Rechnungen an Betriebe und Institutionen empfehle ich alle Positionen mit Netto-Preis aufzulisten und dann Gesamtnetto-Betrag + 19% Mehrwertsteuer-Betrag = Gesamtbetrag. Das machen auch normale Faktorierungsprogramme (Warenwirtschaftssysteme) nicht anders.

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also vielleicht stehe ich grad wegen der späten Uhrzeit aufm Schlauch..

 

aber ich kenne nur Leute, die ust-pflichtig sind, die ihre Rechnungen ausstellen mit dem Netto-Betrag, den sie für ihre Leistung haben wollen und dann die Steuer oben drauf rechnen, da diese ja abgeführt werden muss.

 

Und ab 100,- Euro muss für eine abzugsfähigkeit der Vorsteuer einiges an Voraussetzungen erfüllt sein. (z.B. Angabe von Nettobetrag, Steuersatz, Umsatzsteuer, Steuernummer oder USt-Id-Nr., Leistungsdatum etc.)

 

was du meinst, war die alte 200 DM Regelung (wenn ich mich recht entsinne), da reichte evt. schon die enthaltene Steuer oder der Steuersatz...aber wie gesagt..alles etwas geändert...

 

und an wen du die REchnung schreibst, ist eigentlich egal...

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Ich meine, dass Rechnungen an Endverbraucher auch in den Teilbeträgen auf den Bruttobetrag lauten sollen mit Ausweis der enthaltenen MWSt.

bei Firmen, bzw, Vorsteuerabzugsberechtigten auf die Nettobeträge zzl. der MWSt. auf den Endbetrag

 

So mache ich es auch.

 

Nur bei Institutionen, die ja imo nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, bin ich mir nicht sicher...

 

Was an Pflichtangaben sonst auf der Rechnung zu stehen hat ist klar.

 

@HD-False Im Fakturierungsprogramm kann ich jedem Debitor Netto-/Bruttorechnung zuweisen

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Ich habe bei privaten Endkunden immer "Brutto" eingestellt, also alles in Brutto und den in dem Gesamtbetrag enthaltenen Mehrwertsteuer-Betrag separat ausgewiesen. Bei allen "Nichtprivaten" (auch Vereinen und anderen nicht umsatzsteuerpflichtigen Institutionen) immer alles in "Netto". Da das (fast) alle so machen, hättest du bei Brutto-Fakturierung z.B. bei Preisvergleichen in Angeboten durch höhere Einzelpreise bei den Positionen einen Preisnachteil! Versehentliche Brutto-Rechnungen an solche Kunden wurden teilweise auch von deren Steuerberatern bemängelt und mussten neu geschrieben werden.

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Interessante Geschichte hier!

 

Also wenn ich HD-False richtig verstehe schlägst Du Diene Ust auf den Gesamt Nettobetrag auf!

 

Ist Dir eigentlich klar das dies steuerrechtlich nicht korrekt ist, bzw. geht es um Dienstleistungen oder um Waren? Das ist die erste Frage?

 

Bei Waren ist eh klar das Du pro Position die Ust oder MwSt berechnen musst!

Aber selbst wenn Dienstleistung, überleg Dir mal folgenden Fall:

Du machst am 1.12. eine Dienstleistung, am 5.12 und am 12.12!

jetzt schreibst Du am 13.12. die Rechnung Addierst Deine Nettodienstleistungen auf und berechnest einmal auf den Gesamt netto die UST!

Was machst Du aber wenn der Herr Finanzbeamte sagt Du sollst für jede Dienstleistung eine Rechnung schreiben? Dann musst Du nämlich auf jede Dienstleistung die USt berechnen! Und genau da ist der Haken, wenn Dir bei einer Betriebsprüfung der Herr Beamte nicht gut gesonnen ist kann es zu großen Problemen kommen!

 

Und jedes vernünftige Wws-Programm berechnet die USt pro Dienstleistung!

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Aber selbst wenn Dienstleistung, überleg Dir mal folgenden Fall:

Du machst am 1.12. eine Dienstleistung, am 5.12 und am 12.12!

jetzt schreibst Du am 13.12. die Rechnung Addierst Deine Nettodienstleistungen auf und berechnest einmal auf den Gesamt netto die UST!

Was machst Du aber wenn der Herr Finanzbeamte sagt Du sollst für jede Dienstleistung eine Rechnung schreiben? Dann musst Du nämlich auf jede Dienstleistung die USt berechnen! Und genau da ist der Haken, wenn Dir bei einer Betriebsprüfung der Herr Beamte nicht gut gesonnen ist kann es zu großen Problemen kommen!

 

Dann sag ich dem Herrn Finanzbeamten, er möge doch bitte die nächste Fortbildung im Umsatzsteuerrecht

besuchen und sich diesbezüglich von jemandem aufklären lassen, der sich damit (besser) auskennt. ;)

 

Wo bitte steht denn geschrieben, dass ich nicht mehrere Leistungen auf einer Rechnung zusammenfassen darf?

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Dann sag ich dem Herrn Finanzbeamten, er möge doch bitte die nächste Fortbildung im Umsatzsteuerrecht

besuchen und sich diesbezüglich von jemandem aufklären lassen, der sich damit (besser) auskennt. ;)

 

Wo bitte steht denn geschrieben, dass ich nicht mehrere Leistungen auf einer Rechnung zusammenfassen darf?

 

Natürlich darfst Du zusammen fassen aber du solltest jede einzelne Dienstleistung besteuern!

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Nein, Du addierst die 3 Dienstleistungen und berechnest auf den gesamten Nettobetrag die UST.

 

In Deinem Rechenbeispiel ist das in der Summe egal, aber bei gerundeten Beträgen sieht die Welt wieder anders aus, da kann die ust um 5 - 10 Cent abweichen, kommt auf die Beträge und Anzahl der Positionen an.

Und Überleg einfach mal, stell Dir vor Du hast unterschiedliche Ust. Sätze! Wie willst Du das denn aus einer Gesamtnettosumme ausrechnen?

 

Ich hab gerade mal gegoogelt, finde aber leider keinen eindeutigen Hinweis wie es gesetzlich geregelt ist, aber der Menschenverstand sagt mir einfach das es nur so richtig sein kann. Wen ich Einkaufen gehe kann ich auch nicht an der Kasse sagen ich will auf die Gesamtnettosumme die MWST zahlen und nicht für jede einzelne Position. Oder Metro, da zahlste auch für jede Position Mwst, gut sind Waren, aber mehrere Dienstleistungen an mehreren Tagen verteilt ist halt das Problem, denn man könnte ja auch verlangen das Du jedesmal sofort eine Rechnung schreibst!

 

Ich sag ja, ein scheiß Thema das wir auch immer wieder mit den Kunden diskutieren, ich verweise dann auf Ihren Steuerberater, sie sollen das da abklären und wir machen es dann so wie Sie es haben sollen, ich hab bisher immer recht bekommen und die Rechnungen wurden je Dienstleistung besteuert!

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In Deinem Rechenbeispiel ist das in der Summe egal, aber bei gerundeten Beträgen sieht die Welt wieder anders aus, da kann die ust um 5 - 10 Cent abweichen, kommt auf die Beträge und Anzahl der Positionen an.

 

Ich versteh Dich jetzt nicht so wirklich !

Gerundete Beträge ? Ich weise eine Nettosumme aus und darauf berechne ich die Steuer !

 

124,78 € - 23,71 € (ungerundet 23,7082)

251,19 € - 47,73 € (ungerundet 47,7261)

133,33 € - 25,33 € (ungerundet 25,3327)

 

In Summe: 96,77 € (ungerundet 96,767)

Das kannste jetzt so weiterführen...ich denke, da kommt auch fürs Finanzamt kein relevanter Betrag

zur Prüfung bei raus ! ;)

 

Und es ist doch absolut üblich, dass für alle Positionen in Summe die Steuer berechnet wird.

 

Bei nem Kassenbon stehen zwar Bruttobeträge, allerdings unten drunter dann enth. MwSt. in Summe.

Und wenn ich ne Rechnung bekomme, stehen die Positionspreise Netto und anschließend unterm Strich

die Summe und die gesamte Steuer !

 

Hab das noch nie anders gesehen !

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Ich versteh Dich jetzt nicht so wirklich !

Gerundete Beträge ? Ich weise eine Nettosumme aus und darauf berechne ich die Steuer !

 

124,78 - 23,71 (ungerundet 23,7082)

251,19 - 47,73 (ungerundet 47,7261)

133,33 - 25,33 (ungerundet 25,3327)

 

In Summe: 96,77 (ungerundet 96,767)

Das kannste jetzt so weiterführen...ich denke, da kommt auch fürs Finanzamt kein relevanter Betrag

zur Prüfung bei raus ! ;)

 

Und es ist doch absolut üblich, dass für alle Positionen in Summe die Steuer berechnet wird.

 

Bei nem Kassenbon stehen zwar Bruttobeträge, allerdings unten drunter dann enth. MwSt. in Summe.

Und wenn ich ne Rechnung bekomme, stehen die Positionspreise Netto und anschließend unterm Strich

die Summe und die gesamte Steuer !

 

Hab das noch nie anders gesehen !

 

Also Deine Rechnung ist deshalb erst mal richtig weil Du nicht gerundet hast (also in den Einzelnen Beträgen)

Das geht auch bei wenigen Positionen gut so, nur bei vielen Positionen kann es zu Differenzen kommen (Glaubs mir, die Praxis hier täglich hat mich das gelehrt)

 

Und wenn Du einen Kassenbon hast ist die unten aufgeführte MwSt. Summe die Summe aller einzelnen MwSt. Beträge und nicht die Summe aus dem Gesamt Netto. Geht ja auch gar nicht da es im Einzelhandel, ich glaube mind. 2 verschiedene MwSt. Sätze gibt. Lebensmittel 7% und z.B. Hardwaren 19%, dann auch noch Zeitschriften extra usw.!

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Da wirst du lange suchen können, denn so wie du dir die Gesetze vorstellst, sind sie leider nicht! ;)

Na ja dann zeig mir halt mal das Gesetz das Deine These darlegt???

 

Ich hab nicht gesagt das es ein Gesetz gibt, ich sag nur das die Steuerberater bisher immer bei dem von mir aufgezeigten Berechnung geblieben sind als Vorgabe für Ihre Kunden = unsere Kunden für die wir die Berichte (Rechnungsdruck) entsprechend anpassen müssen.

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@Ü40

 

Vorweg: Vergiss erstmal die Rundungsdifferenzen, die kümmern uns/mich und auch das Finanzamt nicht.

 

Zum Verständnis: Deine Rechnung kannst Du auch weiterhin so beibehalten, das ist in Ordnung und nicht falsch.

 

Aber auch die Zusammenfassung der einzelnen (Netto-)Beträge und anschließende Berechnung

der Umsatzsteuer auf die Summe ist richtig.

 

Ziel der gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungsstellung (§14 UStG) ist, dass das Entgelt aufgeschlüsselt

nach Steuersätzen ausgewiesen wird. Diese Regelung hat natürlich nur praktische Relevanz, wenn einzelne

Positionen unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen.

 

Am Beispiel Metro kannst Du es doch ganz hervorragend erkennen. Da erscheint jeder Betrag einzeln und netto

auf der Rechnung, nebenan steht eine Kennzeichnung, ob voller oder ermäßigter Steuersatz. Am Ende werden

dann die jeweiligen Nettobeträge summiert und gesondert ausgewiesen und der Umsatzsteuer unterworfen.

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Also Deine Rechnung ist deshalb erst mal richtig weil Du nicht gerundet hast (also in den Einzelnen Beträgen)

Das geht auch bei wenigen Positionen gut so, nur bei vielen Positionen kann es zu Differenzen kommen (Glaubs mir, die Praxis hier täglich hat mich das gelehrt)

 

Und wenn Du einen Kassenbon hast ist die unten aufgeführte MwSt. Summe die Summe aller einzelnen MwSt. Beträge und nicht die Summe aus dem Gesamt Netto. Geht ja auch gar nicht da es im Einzelhandel, ich glaube mind. 2 verschiedene MwSt. Sätze gibt. Lebensmittel 7% und z.B. Hardwaren 19%, dann auch noch Zeitschriften extra usw.!

 

Nee, was ich meinte ist, der einzelne Steuerbetrag wird doch immer auf 2 Stellen gerundet ausgegeben.

Und ab diesem Zeitpunkt ist das doch dann egal, ob ich die Summe aller Einzelposten nehme, oder aber die

Gesamtsumme aller Posten zusammen.

 

123,78 23,5182 23,52

260,21 49,4399 49,44

396,64 75,3616 75,36

533,07 101,2833 101,28

669,5 127,205 127,21

805,93 153,1267 153,13

942,36 179,0484 179,05

1078,79 204,9701 204,97

1215,22 230,8918 230,89

1351,65 256,8135 256,81

1488,08 282,7352 282,74

1624,51 308,6569 308,66

1760,94 334,5786 334,58

1897,37 360,5003 360,50

2033,8 386,422 386,42

2170,23 412,3437 412,34

2306,66 438,2654 438,27

2443,09 464,1871 464,19

2579,52 490,1088 490,11

2715,95 516,0305 516,03

2852,38 541,9522 541,95

2988,81 567,8739 567,87

3125,24 593,7956 593,80

3261,67 619,7173 619,72

3398,1 645,639 645,64

3534,53 671,5607 671,56

3670,96 697,4824 697,48

3807,39 723,4041 723,40

3943,82 749,3258 749,33

4080,25 775,2475 775,25

4216,68 801,1692 801,17

4353,11 827,0909 827,09

4489,54 853,0126 853,01

4625,97 878,9343 878,93

4762,4 904,856 904,86

4898,83 930,7777 930,78

5035,26 956,6994 956,70

5171,69 982,6211 982,62

5308,12 1008,5428 1008,54

5444,55 1034,4645 1034,46

5580,98 1060,3862 1060,39

5717,41 1086,3079 1086,31

5853,84 1112,2296 1112,23

 

 

24418,5777 24418,58

 

Jetzt krieg ich ne Summe aus den ungerundeten Beträgen

und ne Summe aus den gerundeten Beträgen. Ich habe nicht die erste Summe gerundet, sondern nur jeweils beide Spalten

addiert !

 

Der ungerundete Betrag ist absolut identisch, wenn ich ihn auf 2 Stellen runde....nicht kürze (aber selbst da wäre es nur 1ct) !!!

Was Du also sagst von wegen vielen Positionen stimmt nicht, denn ein Prozentsatz ist immer ein Prozentsatz. Es kommt immer das gleiche

raus !

 

2 x 19% addiert von 2 Beträgen ist immer genauso viel wie 1 x 19 Prozent von den addierten Beträgen !

 

Bei der unterschiedlichen MwSt. hast Du vielleicht recht, aber wenn man zwei Steuersätze ausweisen muss, dann bleibt Dir auch nix anderes

übrig ! Und Dienstleistungen, von mir aus auch über verschiedene Tage als Zeitraum haben nunmal den gleichen Prozentsatz !

 

Aber es geht ja um die Tatsache, dass man mehrere Positionen nicht zusammen aufführen soll/darf !

Meine letzte Rechnung vom Trockenbauer war auch so aufgeführt !

 

1. Tag 5 Std.

2. Tag 6 Std.

3. Tag 3 Std.

 

Zusammen 14 Std. à 26,95 netto = 377,30

zzgl. MwSt. 71,69

= 448,99

 

Und das kannste auch einzeln rechnen, es bleibt die gleiche Summe !

 

Oder ich kapier nicht, was Du meinst !

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@double

Du hast 25 Positionen, rundest jedesmal den USt Betrag auf 2 stellt und addierst am Ende alle gerundeten UST beträge macht Summe X!

 

Du hast 25 Positionen und addierst die Nettosummen zu einer Summe und errechnest daraus eine UST Summe = Summe X!

 

Aber X und X sind nicht gleich da Du bei erster Rechnung schon 25 mal gerundet hast und bei zweiter Rechnung nur 1x!

 

 

 

@gerdmueller

ich hab den §14 UStG jetzt zum igsten male durchgelesen, weder meine Version noch Deine Version ist eindeutig festgelegt, aber es gehen wohl beide Versionen durch!

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@double

Du hast 25 Positionen, rundest jedesmal den USt Betrag auf 2 stellt und addierst am Ende alle gerundeten UST beträge macht Summe X!

 

Du hast 25 Positionen und addierst die Nettosummen zu einer Summe und errechnest daraus eine UST Summe = Summe X!

 

Aber X und X sind nicht gleich da Du bei erster Rechnung schon 25 mal gerundet hast und bei zweiter Rechnung nur 1x!

 

 

 

@gerdmueller

ich hab den §14 UStG jetzt zum igsten male durchgelesen, weder meine Version noch Deine Version ist eindeutig festgelegt, aber es gehen wohl beide Versionen durch!

 

Wir reden glaub ich anneinander vorbei ! Genauso wie Du es schreibst hab ich es gemacht ! Wobei das egal ist, denn die Summen sind

identisch !!! Rechne bitte nach ! :huh:

 

Summe aus den Nettobeträgen: 128518,83

daraus die MwSt.: 24418,5777

 

Summe aus allen einzelnen ungerundeten Steuerbeträgen: 24418,5777

 

Summe aus den einzelnen gerundeten Steuerbeträgen: 24418,58

 

Wo sind jetzt die Beträge unterschiedlich ??? ;)

 

Oder rundest Du die Nettobeträge schon ? Dann ists ja sowieso egal, weil der Kunde dann die gerundeten Nettobeträge

zahlen muss und Du für diese Beträge auch die Steuer abführst !!!

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Wir reden glaub ich anneinander vorbei ! Genauso wie Du es schreibst hab ich es gemacht ! Wobei das egal ist, denn die Summen sind

identisch !!! Rechne bitte nach ! :huh:

 

Summe aus den Nettobeträgen: 128518,83

daraus die MwSt.: 24418,5777

 

Summe aus allen einzelnen ungerundeten Steuerbeträgen: 24418,5777

 

Summe aus den einzelnen gerundeten Steuerbeträgen: 24418,58

 

Wo sind jetzt die Beträge unterschiedlich ??? ;)

 

Oder rundest Du die Nettobeträge schon ? Dann ists ja sowieso egal, weil der Kunde dann die gerundeten Nettobeträge

zahlen muss und Du für diese Beträge auch die Steuer abführst !!!

Das mag in Deiner Rechnung, die ich nicht nachgerechnet habe, durchaus so sein, aber glaub mir das gibts. Ich hab da schon x Diskussionen gehabt mit Kunden die dann eben immer beim Steuerberater entschieden wurden!

Ach ja, und ja, alle Beträge werden in den Einzelpositionen gerundet!

Noch mal, ich will nicht behaupten das dies so richtig ist, aber Tatsache ist das es von den Steuerberatern der Firmen so gewünscht wird!

 

Das ist nicht auf meinen/unseren (Firma) Mist gewachsen!

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@Ü40,

hast du dir da selber etwas "zusammengeexelt"? Denn mit einer "ordentlichen" vom Finanzamt zertifizierten Fakturierungs-Software, kannst du da "fast" gar nichts falsch machen.

Und wenn ein Packung Disketten Brutto fakturiert 2,99 und 10 Packungen 29,90 kosten, aber bei Netto-Fakturierung mit den zugelassenen bzw. vorgeschriebenen Rundungen 29,87 oder 29,93, dann interessiert das auch keine Sau, solange du die Rundung nicht zu deinen Gunsten nach oben manipulierst.

Es gibt meiner Meinung nach keine legale Methode, die bei einer Netto-Fakturierung die Rundungsfehler ausschließen darf, die also in meinem Beispiel bei 10 Packungen den Netto-Einzelpreis pro Packung + Nettopreis der 10 Packungen ausweist und beim Gesamtrechnungsbetrag auf 29,90 kommt.

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@Ü40,

hast du dir da selber etwas "zusammengeexelt"? Denn mit einer "ordentlichen" vom Finanzamt zertifizierten Fakturierungs-Software, kannst du da "fast" gar nichts falsch machen.

Und wenn ein Packung Disketten Brutto fakturiert 2,99€ und 10 Packungen 29,90€ kosten, aber bei Netto-Fakturierung mit den zugelassenen bzw. vorgeschriebenen Rundungen 29,87€ oder 29,93€, dann interessiert das auch keine Sau, solange du die Rundung nicht zu deinen Gunsten nach oben manipulierst.

Es gibt meiner Meinung nach keine legale Methode, die bei einer Netto-Fakturierung die Rundungsfehler ausschließen darf, die also in meinem Beispiel bei 10 Packungen den Netto-Einzelpreis pro Packung + Nettopreis der 10 Packungen ausweist und beim Gesamtrechnungsbetrag auf 29,90€ kommt.

 

Also ich weiß nicht ! Entweder ich bin total doof, oder ihr rechnet Euch das Leben schwer !

 

Was rechnest Du denn jetzt aus Bruttopreisen die Steuer wieder raus ? Die 2,99 sind ein um 19% erhöhter Wert, es sind also 119% !

Das ist doch nem Endverbraucher sowas von egal. Und dem Händler auch ! Der hätte dann letztendlich, wenn er das 10er Paket

abgibt 3ct mehr abzuführen, wenn er für 29,90 verkauft !

 

Aber so rechne ich doch als Händler nicht, mich interessieren keine Bruttopreise !

Mich kostet der Krams entweder 1x 2,51 netto oder aber 25,10 für 10 Pakete !

Und achte mal drauf wie in der Metro z.B. die Nettopreise angegeben sind. Die sind aufgrund der ganzen Gebinde nämlich 4stellig

nach dem Komma, somit kosten die Disketten in der Metro 2,5126 und dann gibts da keine Additionsunterschiede.

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@Ü40,

hast du dir da selber etwas "zusammengeexelt"? Denn mit einer "ordentlichen" vom Finanzamt zertifizierten Fakturierungs-Software, kannst du da "fast" gar nichts falsch machen.

Und wenn ein Packung Disketten Brutto fakturiert 2,99€ und 10 Packungen 29,90€ kosten, aber bei Netto-Fakturierung mit den zugelassenen bzw. vorgeschriebenen Rundungen 29,87€ oder 29,93€, dann interessiert das auch keine Sau, solange du die Rundung nicht zu deinen Gunsten nach oben manipulierst.

Es gibt meiner Meinung nach keine legale Methode, die bei einer Netto-Fakturierung die Rundungsfehler ausschließen darf, die also in meinem Beispiel bei 10 Packungen den Netto-Einzelpreis pro Packung + Nettopreis der 10 Packungen ausweist und beim Gesamtrechnungsbetrag auf 29,90€ kommt.

Wenn ich der Programmierer wäre, bzw. das überhaupt könnte, hätte ich es schon lange ganz anders gelöst!

Ne Ne, das ist ne große ERP Lösung im Entsorgungsunternehmensbereich. Ich mach nur Support und Berichts- Formularanpassungen!

 

Das Problem in der Branche ist einfach dass die im Monat bis zu 25 mal irgendein Restaurant anfahren und da z.B. Speisereste zu den seltsamsten 0,157896 Preisen mit 0,457 Tonnen abholen und dann eine Monatsrechnng stellen. Oder Glas, oder Autoreifen und in tonnen verrechnen. Kommen halt fdie seltsamsten Endpreise raus und wenn sich das dann durch den Monat rauf und runter rundet bleibt halt oft fürs Finanzamt was anderes als wenn der buchhalter die Nettosumme nimmt und die UST ausrechnet.

Wie auch immer, ich mag das so auch nicht hab aber von den Steuerberater immer wieder zu hören bekommen das dies schon so richtig ist!

 

Muss noch dazu sagen, das Programm selbst kann natürlich auch die andere Variante, aber ist halt nicht gewollt!

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Und achte mal drauf wie in der Metro z.B. die Nettopreise angegeben sind. Die sind aufgrund der ganzen Gebinde nämlich 4stellig

nach dem Komma, somit kosten die Disketten in der Metro 2,5126 und dann gibts da keine Additionsunterschiede.

Genau da ist der Haken, in der Branche gibts die 4 Stellen nur im Preis, aber nicht in der Positions UST, daher die Differenzen!

Also aus 4,567 Tonnen zu 12,5678 Euro werden auf dem Papier 4,567 mal 12,57 Euro! Verstehen tu ich das auch nicht, warum handeln die erst 4 komma Stellen aus und berechnen dann nur 2??

 

Aber das Leben ist nicht immer einfach...

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also ich versuch einfach mal die antwort von someone zu beantworten ;)

 

im normalfall musst du die rechnung einfach so stellen, wie du sie an jeden anderen unternehmer auch gestellt hättest, da machst du gar nichts falsch.

ob der unternehmer vorsteuerabzugsberichtigt ist oder nicht kann dir im prinzip egal sein.

 

gruß

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