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Vorladung bekommen


dodoQQ

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da du ja schon nen bißchen geplappert hast, sollte dir klar sein, daß du dich da alleine wohl nur noch tiefer reinreiten wirst.

 

egal ob es jetzt was kostet, geh zum anwalt und lass den von nun an jegliche korrespondenz für dich erledigen.

falls du nen schreiben, anruf oder besuch bekommst, nix sagen. höflich darauf hinweisen, daß jegliche äußerung nur noch über deinen anwalt läuft, hierfür brauchst du auch keinerlei begründung geben. selbst dann nicht, wenn die dir vorwerfen: wenn sie doch nix gemacht haben können sie sich doch äußern. wie gesagt nur noch höflich an deinen anwalt verweisen. selbst wenn du zu dem zeitpunkt noch keinen hast. dann sagst du halt, daß du gerade dabei bist jemanden zu konsultieren.

wenn du das alleine machst, kann es nur teuer für dich werden, selbst wenn da nix grossartig gewesen ist. du machst es selbst teuer.

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Also ich habe eben angerufen, die anzeige kam von einer 21th Filmfirma

Wenn mir so ein Brief ins Haus geflattert käme und ich dann auch noch da anrufe, dann lass ich mir notfalls den Sachverhalt "buchstabieren" ! Von irgend ner 21th Filmfirma ? :lol:

 

Ich meine, Du musst hier nicht alles preisgeben, aber die Infos sind doch etwas sehr dürftig. Vielleicht ist Dir die Tragweite ja auch nicht bewusst, wenn es sich um eine tatsächlich echte Anzeige handelt. Ich hoffe mal für Dich, dass Du neben der Keywelt auch noch jemand anderen kontaktiert hast. Z.B. einen Anwalt.

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..ich habe gesagt ich hab den film nicht vollständig...

Au ha,

 

böser Fehler. Zum Glück nur am Telefon - danach kann man immer noch behaupten, daß man nicht selber am Telefon war.

 

Nur: Woher kennt man Deinen Namen - und das Du "diesen" Film angeboten (das erste runtergeladene Byte steht bei P2P auch zum Verteilen zur Verfügung!) hast?

 

Da Du nicht der Anschlußinhaber bist, müßte Dich jemand verpetzt haben. Meine Meinung wird sogar verstärkt, wenn Du sagst zu diesem Zeitpunkt gar nicht im Internet gewesen zu sein.

 

Gruß

wollik

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Ich war jetzt beim Anwalt, der wird sich darum kümmern!, Der Anzeigeninhaber hat meine ip und den namen des films, kein edonkey oder sowas, und das ich den film abends angeboten haben soll, kann mir das nicht erklären wieso das ne anzeige gibt und keine abmahnung.

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also was Du hier erzählst ist eine undurchsichtige Eierei.

Frag doch einfach mal klipp und klar nach dem Sachverhalt und Inhalt der Anzeige.

Das ist Dein Recht. Mit den Informationen, die Du uns hier vor die Füsse wirfst, wird Dir keiner helfen, bzw. gute Tips geben können.

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kann mir das nicht erklären wieso das ne anzeige gibt und keine abmahnung.

 

Weil Du Dich im Bereich einer Straftat bewegst. Die wurde halt zur Anzeige gebracht. Wenn Du den Esel zu dieser Zeit an hattest und der Film im Download stand, dann hast Du den gleichzeitig via Upload angeboten. Damit hast Du das Urheberrecht verletzt.

Ein erfahrener Anwalt bringt Dich da sicher raus, aber das kostet halt eine Kleinigkeit. Die Klägerin muß dir den Verstoß eindeutig beweisen und damit den Richter überzeugen. Dort ist der Ansatzpunkt.

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Also ich habe eben angerufen, die anzeige kam von einer 21th Filmfirma,

Was mag das für ne Filmfirma sein ?

Ich kenne nur "20th Century Fox" ,wenn es diese Firma ist ,wundert es mich doch das es so schnell zu einer Anzeige gekommen ist.

 

Vielleicht handelt es sich ja auch um die Firma 21 Sextury, die produziert nämlich Pornos. Das ist vielleicht der Grund warum er nur so verhalten mit Informationen rausrückt... :lol:

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Also ich habe eben angerufen, die anzeige kam von einer 21th Filmfirma, ich soll am dem zeitpunkt um 1:10 ein Film zu verfügung gestellt haben, es war edonkey, da war ich wohl auf nem fangserver drauf, ...

 

...Der Anzeigeninhaber hat meine ip und den namen des films, kein edonkey oder sowas...,

 

wird ja immer suspekter... Was denn jetzt? Kein eDonkey doch edonkey oder sonstwas? was dann???

 

Haste die Kopie abends illegal irgendwo aufgeführt oder was?

 

Deine IP? Nicht die von deinem Vater??? Komische Sache.

 

Sorry, aber so wie du das schreibst ist das alles ziehmlich undurchsichtig und nicht nachvollziehbar.

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Ja es war n billiger porno :lol: , der vertrag bei congster läuft auf mich, deswegen, haben die meinen namen, laut des polizeibeamten stand da nichts von einer tauschbörse!, mall sehen was mein anwalt dazu sagt, er hat den fall erstmall übernommen und ich werde zu dem termin nicht hingehen.

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der vertrag bei congster läuft auf mich

 

Jetzt wird das ganze etwas klarer! Dann wird der Brief wohl echt sein und du nun ein Problem haben! Aber mit nem gescheiten Anwalt wirst da wohl noch gut bei rauskommen! Dein Glück das es nur ein Film ist und ned gleich mehrere!

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Gelohnt ist wie immer relativ :lol:

 

Für den Augenblick vielleicht Ja, aber was jetzt kommt ... dafür bestimmt nicht :lol:

 

Es soll doch ein Gestz in der Mache sein wegen "Geringfügigkeit" oder so ... ist das schon auf dem Weg oder noch pure Theorie? Also so nach dem Motto "Einmalig Blödsinn machen kostet 50, weil sich die Abmahner keine Goldene Nase mehr verdienen sollen".

 

Hatte irgendwo was gelesen, aber nur überflogen :lol: Frag mal Deinen Anwalt und wenn es das Gesetz schon gibt, dann kannst Du ja vielleicht die Anwaltskosten sparen. Falls Nein, dann soll der Deinen Fall rausziehen, bis das Gesetz durch ist :lol:

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wlan verschlüsselung komplett herausmachen

 

:lol: dann können die nichts mehr tun

Was soll denn dieser Unsinn schon wieder. :lol:

 

>Klick mich hart 4.0<

 

Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass WLAN-Betreiber, über deren unverschlüsseltes WLAN Dateien widerrechtlich zum Upload angeboten werden, als Mitstörer für die Rechteverletzungen in Anspruch genommen werden können.

 

EDIT\

>klick mich noch härter 5.0<

 

In dem ..... veröffentlichten Urteil mit Aktenzeichen 308O407/06 bestätigt die Zivilkammer 8 des Landgerichts Hamburg eine einstweilige Verfügung, mit der der Anschlussinhaber eines unverschlüsselten WLANs verpflichtet worden ist, dafür Sorge zu tragen, dass keine Musikstücke der klagenden Rechteinhaberin mehr illegal von Dritten zum Upload angeboten werden können. Das Landgericht Hamburg hielt dem Anschlussinhaber vor, er habe mit dem Betrieb des offenen WLAN Sorgfaltspflichten und Prüfpflichten verletzt. Wie ein Anschlussinhaber herausbekommen kann, ob einer seiner Mitnutzer widerrechtlich kopierte Dateien zum Upload anbietet, erklärte das Gericht nicht.
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naja..die wolln halt zumindest mit so nem abmahn-kram was verdienen....

 

In dem Fall ist das kein "Abmahn-Kram" sondern eine Anzeige, d.h. ein strafrechtliches Verfahren. Die Schadenersatzforderung kommt dann zusätzlich nach dem Verfahren und kommt zur evtl. verhängten Strafe noch dazu. Außerdem gibt das einen Eintrag unter der Rubrik "vorbestraft", und das kann in Zukunft mehr weh tun, als die evtl. verhängte Geldstrafe. Viele große Arbeitgeber z.B. verlangen zur Einstellung ein Führungszeugnis. Wenn dann dort die Strafe wegen Urheberrechtsverletzung drin steht, dann kann das unter Umständen das Aus bedeuten...

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Naja...Die Anzeige alleine macht noch nicht den Status "vorbestraft" !

Und zivilrechtlich zahlt er ne Geldstrafe und das Ding ist gegessen. Wie hoch die ausfällt entscheiden aber wiederum andere.

Zunächst muss das ganze vor Gericht und da ist ja nun wirklich die Frage, ob ein Staatsdiener wegen verpixelter Titten Steuergelder verschwenden will.

Ich denke, dass sein Anwalt da auch eine aussergerichtliche Einigung mit dem "Kläger" erwirken kann.

Falls nicht, und der Richter hat nen schlechten Tag, dann hast Du recht !

Ich würde mir auf jeden Fall schonmal die Advocard zurechtlegen. Das ganze wird nen Sümmchen kosten. :lol:

 

Aber es ist ja immer das gleiche ! Alle habense zuerst große Klappe und denken, dass der Kelch an Ihnen vorüberzieht. Und wen es erwischt, der ist ja immer nur ne Ausnahme :lol:

Von dem Geld was das wieder kostet und wovon ich auch meinen nicht unerheblichen Steuerteil bezahle, kann man 100mal ins Kino und anschließend in den Puff gehen. :lol:

 

Aber macht es ruhig unserer Jugend vor. Strom kommt aus der Steckdose, Geld aus dem Portemonaie, und Filme aus dem Netz....Wofür gehen wir eigentlich noch arbeiten ?

 

Nix für Ungut....grade Hals geschwollen ! geht aber schon wieder ! :lol::lol::lol:

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Gab's hier nicht auch eine Abmahnung von Magma (o.ä.)?

 

Solange Du jetzt nichts zugibst, wird die Anzeige imo nicht haltbar sein. Schließlich wäre hier erst eine Hausdurchsuchung nötig gewesen. Diese kleinen Firmen scheinen lieber etwas Geld machen zu wollen - was man ja auch verstehen kann.

 

Aber einen riesen Krawall wie das die RIAA o.ä. macht, braucht man imo nicht zu erwarten.

 

Wichtig ist nur: Nichts zugeben - und Anwalt machen lassen.

 

Gruß

wollik

PS: Gelegentlich nippe ich auch gerne am P2P - nur: Ich habe nur das im Download befindliche im Share, sonst nichts. Und: Bei Emule habe ich mir die Suche abgewöhnt - da lieber bekannte Links von entsprechend großen Seiten. Ich weiß, nichts ist sicher - aber mein Erlebnis mit meinem Nachbarn, der bei Kazaa alle geladenen Musikfiles (weit über 2000) im Share liegen hatte, läßt wahrscheinlich rechtliche Schritte in bälde erwarten. Meiner Ansicht ist das ein typischer Fehler bei Jugendlichen und PC-Unbeholfenen. Mein Nachbar hat seit dem keine fertigen Files mehr im Share.

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Woher wissen die denn eigentlich, dass du den Film geshared hast?

Die müssten den ja dann selbst auch geshared haben, zumindest mal gesaugt. Und das ist auch eine Straftat. Wenn sie den auch noch selbst zur Verfügung gestellt haben, als Falle sozusagen, ist das Anstiftung zu einer Straftat! Somit wären die selbst auch dran!

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das ist so ne Sache - müßte man denen erstmal nachweisen - zudem sind p2p-tools zur Not recht geschwätzig ohne etwas anbieten zu müssen.

Das andere Problem ist, daß vor allem die Hamburger Richter noch vor dem zweiten Weltkrieg promoviert zu haben scheinen - wie anders wären die bisherigen Urteile bezüglich Internet in den letzten Jahren zu erklären?

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Moin,

 

Ich würde mir auf jeden Fall schonmal die Advocard zurechtlegen. Das ganze wird nen Sümmchen kosten.

...no chance! Bei Urheberrechtsverletzungen übernimmt keine RS-Versicherung, auch nicht "Anwalts Liebling" :lol:

 

Woher wissen die denn eigentlich, dass du den Film geshared hast?

...haben das File "einfach angeladen", denen reicht ja die HashID.

 

Außerdem gibt das einen Eintrag unter der Rubrik "vorbestraft", und das kann in Zukunft mehr weh tun, als die evtl. verhängte Geldstrafe

...das muss schon eine recht hohe Geldstrafe sein. War da nicht irgendetwas mit bis 90 TS keine Vorstrafe, ab 91....... :lol:

 

 

Mich wundert, das das Verfahren noch nicht eingestellt worden ist??

Wenn Du jetzt nicht gerade den Staatsanwalt anrufst und aussagst, das File ist ja nicht mal fertig geworden, könntest Du strafrechtlich mit einem "blauen Auge" davon kommen.

Dann geht es ja leider weiter und Sie werden dich zur Kasse bitten. :lol:

 

 

Viel Glück

Rosso²

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Woher wissen die denn eigentlich, dass du den Film geshared hast?

Die müssten den ja dann selbst auch geshared haben, zumindest mal gesaugt. Und das ist auch eine Straftat. Wenn sie den auch noch selbst zur Verfügung gestellt haben, als Falle sozusagen, ist das Anstiftung zu einer Straftat! Somit wären die selbst auch dran!

Der Rechteinhaber kann soviel von seinen Filmen saugen wie er will.

Wie soll er denn gegen das Urhebergesetz verstoßen?

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