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Vorladung bekommen


dodoQQ

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Laut des briefs der Polizei soll ich am 16.06.2007 um 1:10 in L. eine Straftat im urheberrecht begangen haben, soll nun in 7 tagen da ne aussage machen,nun zu der zeit habe ich ne menge mit vista gespielt, teilweise liess sich nix runterladen, bei musik und filmen bin ich sonst vorsichtig , ich verstehe die zeitangabe nicht? hat da jemand ahnung von? ich kanns mir nur mit vista erklären ,das sich da einer eingelogt hat, esel nutze ich lange net mehr! :lol:

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Laut des briefs der Polizei soll ich am 16.06.2007 um 1:10 in L. eine Straftat im urheberrecht begangen haben.....

16.6.07 ??? Sollten die so schnell arbeiten? Musst doch wissen, ob Du was Illegales gesaugt hast??

Im Netz gibt es ne Menge zu dem Thema - hast sicher schon geschaut!

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Donnerwetter , am 16.6 ne Straftat begangen und schon ne Vorladung :lol: .Haben die Bullen nichts weiter zu tun bei euch ?

Aber so dolle kann es nicht gewesen sein sonst hättest du schon Besuch bekommen .. aber dazu ist der Zeitraum viel zu kurz ,das dauert sonst Monate .

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Ich würde an deiner Stelle gar nicht hingehen.

Vorladungen von der Polizei muß man nicht folge leisten.

Nur Gerichts bzw Vorladungen vom Staatsanwalt.

Das würde ich wiederum nicht machen.

 

Zumindest dort mal melden oder so. Aber stlillschweigen bringt auch nichts.

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Warum?

Ist doch mir egal ... Nur weil du denen nicht in die Hand spielst darf dir das noch längst nicht negativ ausgelegt werden.

Da viele sich bei solchen Befragungen nur in die Schei** reden würde ich gar nix machen und erst reagieren wenn wirklich was vom Staatsanwalt kommt.

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Warum?

Ist doch mir egal ... Nur weil du denen nicht in die Hand spielst darf dir das noch längst nicht negativ ausgelegt werden.

Da viele sich bei solchen Befragungen nur in die Schei** reden würde ich gar nix machen und erst reagieren wenn wirklich was vom Staatsanwalt kommt.

Teils ja, zumindest ist dann die Polizei nicht weiter verpflichtet sich zu melden.

 

Ciao Singh

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wie gesagt ich rufe da an, vorbeikommen muss man nicht, ja ich hatte auch in dem monat meinen 1 router getestet ohne V., aber nicht nachts, ich habe noch einen umts zugang der auf mich läuft, den ich aber defenitiv am 16.6 nicht genutzt habe, das ist es wahrscheinlich nicht, mein heimzugang geht über meinen vater, der ist 60 daher haben die sich überlegt das der wohl zu alt fürs downloaden ist, denke ich mall. über musik downloads habe ich schon heftige sachen gelesen, ich hoffe wirklich das es nur n prog ist :lol:

 

laut bt am 16.6 photoshopXI en erstellt, trial mit patch!

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wenn der heimzugang auf deinen vater läuft würde dein vater die vorladung bekommen.

 

und den anruf solltest du dir sparen.

1. die glauben dir sowiso nichts.

2. du kannst dich nur noch mehr belasten.

 

es gab mal auf den ccc seiten ein video in dem ein anwalt einen vortrag über das verhalten bei vorladung / hausdurchsuchung gehalten hat.

 

 

 

 

zum ccc video

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Bei gesaugtem Zeug bekommste aber nochmalerweise ne Unterlasungserklärung mit Brief vom Anwalt.

 

Die Bullen bestellen dich nur wenn jemand bei denen ne Anzeige wegen des Sachverhaltes gegen dich (also deine Person) gestellt hat!

 

Normalerweile laufen DL Sachen erst immer als Anzeige gegen unbekannt. (Man weiß ja schließlich nicht wer vorm Rechner sitzt und man hat ja am anfang auch nur deine IP nicht deinen Namen.)...Mir ist auch kein anderer Sachverhalt bekannt...

Wenns aber erst letzten Monat war kann es def kein DL sein.. Das geht erstmal zur Staatsanwaltschaft und die Prüfen und Prüfen und das Dauern mind schon mal 6 Monate!

 

Wie schon gesagt wurde... sooo schnell sind die normalerweise nicht.

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wie gesagt ich rufe da an, vorbeikommen muss man nicht, ja ich hatte auch in dem monat meinen 1 router getestet ohne V., aber nicht nachts, ich habe noch einen umts zugang der auf mich läuft, den ich aber defenitiv am 16.6 nicht genutzt habe, das ist es wahrscheinlich nicht, mein heimzugang geht über meinen vater, der ist 60 daher haben die sich überlegt das der wohl zu alt fürs downloaden ist, denke ich mall. über musik downloads habe ich schon heftige sachen gelesen, ich hoffe wirklich das es nur n prog ist :lol:

 

laut bt am 16.6 photoshopXI en erstellt, trial mit patch!

Was ist Photoshop XI??? :lol:

 

Ich kenne die CS Versionen und PS 1-7 !

 

@dadoQQ

Kannst du eine Kopie des Briefes pinnen?! Oder ist das zu unangenehm? Könnte ich verstehen. Aber vielleicht lässt sich somit ein Betrug oder FAKE aufdecken!!! :lol:

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Versteh nicht ganz wie du einen Brief bekommen kannst, wenn der Anschluss auf deinen Vater läuft...

 

Das ist mir auch völlig unklar! Normal würde er ihn bekommen, da er der Inhaber des Anschlusses ist und die IP ihm Zugewiesen ist! Also entweder hat dich einer Verpfiffen oder das ganze ist ne Verarsche!

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@dodoQQ

Vorausgesetzt der Fall ist echt...

zunächst mal juristisch korrekt bist du "eingeladen" und nicht "vorgeladen", egal was für eine Formulierung in dem Anschreiben gebraucht wurde.

Eine verbindliche Vorladung wird durch einen Richter oder Staatsanwalt ausgesprochen, nicht durch eine Ermittlungsbehörde. Eine Vernehmung ohne Haftfestsetzung ist immer freiwillig. Zu beachten gilt aber in einem Urheberrechtsfall, dass die Argumentation der Behörden mittlerweile die ist, dass dein Internetanschluss in deine Verfügung und Gewalt fällt. Daher hast du die Pflicht gegen Missbrauch und Diebstahl von Daten eigene Massnahmen zu ergreifen. Ob du dazu in der Lage bist oder ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten hast ist dabei unerheblich. Es gibt Gerichtsurteile in denen User verklagt wurden, obwohl der Diebstahl der Daten von ihnen selbst nachweislich nicht durchgeführt wurde. Aber bei ein oder zwei Dateien gibt es nach Einschaltung eines Anwaltes zumeist eine Verfahrenseinstellung von Seiten des Staatsanwalts.

Aber Achtung kein Schuldanerkenntnis abpressen lassen die zur Einstellung führen soll, dann sind die juristischen Konsequenzen noch harmlos. Zu fürchten sind nämlich hernach die Schadensersatzforderungen der Interessenverbände und Lobbyisten der Musik und Software Industrie. Die Streitwerte sind hoch und die Forderungen entsprechend utopisch.

Also Anwalt nehmen beraten lassen und ganz klar Klage abweisen!

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Hm.. Also wenn der Brief direkt an dich war und der Anschluss auf deinen Vater läuft dann hat dich jemand direkt angezeigt würde ich meinen. Sonst wäre ja der Brief an deinen Vater gegangen und nicht direkt an dich. Hast du mit jemandem Streit oder eine Auseinandersetzung gehabt in der letzten Zeit? Und mit 60 ist man nicht zu alt fürs saugen :lol: Wenn das schon eine Mutmaßung sein sollte ist das mehr als fragwürdig. Strafzettel meiner Frau kommen ja auch an mich obwohl die Herren sehen müssten das ich keine langen Haare und vor allem keine Brüste habe.

 

Die Fragen die du dir stellen solltest sind:

 

Habe ich dieses Prog wirklich gezogen (Die Zeit ist mal unerheblich könnte ja auch die Serverzeit sein von der es kam)

Woher habe ich das Programm

Musste ich mich da anmelden

Wem habe ich davon erzählt

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Also ich habe eben angerufen, die anzeige kam von einer 21th Filmfirma, ich soll am dem zeitpunkt um 1:10 ein Film zu verfügung gestellt haben, es war edonkey, da war ich wohl auf nem fangserver drauf, ich habe gesagt ich hab den film nicht vollständig, ich finde das ist zu wenig für n verfahren, aber zivilrechtlich könnte was kommen, oder?

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Oha also nicht gesaugt sondern angeboten. Jetzt kannst du eigentlich nur keine Angaben machen aber du hast schon zu viel gesagt. Lies dich mal durch den Gulli da sind oft hilfreiche Tips für solche Fälle. Die Streitwerte bei sowas sind halt immer utopisch hoch. Ich persönlich würde mir Rechtsbeistand holen und gleich klar machen das der Streitwert so gering wie möglich zu halten ist.

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Also ich habe eben angerufen, die anzeige kam von einer 21th Filmfirma,

Was mag das für ne Filmfirma sein ?

Ich kenne nur "20th Century Fox" ,wenn es diese Firma ist ,wundert es mich doch das es so schnell zu einer Anzeige gekommen ist.

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Ja vorallem woher zum Teufel haben Sie seinen Namen?????

 

Find ich alles sehr suspeckt, sorry. Kenne selber mehrere Fälle. Aber keiner von denen hat ne vorladung zur Außerung bekommen. Entweder direkt ein Schreiben vom beauftragtem Anwalt, oder in sehr heftigen Fällen ne Hausdurchsuchung.

 

PS die Bullen kommen eh nur wenn du was ANBIETEST!..

Wenn du nur saugst gibts bis jetzt keinen FALL!

 

Das Prob bei Edonkey und BT ist halt , dass du nicht nur saugst, sondern gleich "verteilst" deswegen gibts ja auch soviele Fälle.

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