Jump to content

Vorladung bekommen


dodoQQ

Empfohlene Beiträge

  • Antworten 78
  • Created
  • Letzte Antwort
ja war eben schön in rtl anzusehen, wie irgendwelche spackos für einen anwalt an pcs gesessen haben und alle tauschbörsen nach musiktiteln durchforstet haben, nur damit der anwalt schön eine anzeige schreiben kann, die Daten bekommt und dann seine rechnungen schreiben kann, somit arbeitet die justiz für den anwalt.

 

Ich frage mich ob das so richtig ist???

ja, da wurde vor einiger zeit ein gesetz verabschiedet, dass urheberrechtsinhaber den staatsanwalt übergehen können und direkt bei der telefongesellschaft nachfragen können, wem die ip wan gehört hat.

 

(damit wurde "nur" eine maßnahme gesetzlich abgesichert die sowieso schon gemacht wurde....lobby sei dank)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@dodoQQ:

Es stellt sich leider ein problem....

Der Versuch ist genauso Strafbar, wie das Vergehen an sich.

An deiner Stelle würde ich darauf plädieren, falls du über WLAN im Netz bist, dass jemand mit dir gesurft hat....

nutzt leider überhaupt nix ..du bist für dein Netz verantworlich und musst das kontrollieren .. und bei größeren Mengen und längeren Zeitabständen bist halt dran.

Außerdem solltest du da auch ein log vom Router vorweisen können ,woraus ersichtlich ist ,das sich da wer eingehackt hat ..

den Richter für doof halten ...das geht fast immer nach hinten los ..

Also ich habe in nem Vortrag gehört, dass man nichts dafür kann. Und nur ca. 10 der dt. Bevölkerung wissen, dass WEP sehr schnell und einfach zu knacken ist....

Und da du dein Netz gesichert hast, kannst du nichts dafür, wenn se dein netz knacken.

Man ist auch für seine Wohnung verantwortlich, aber man muss kein Fingerabdruckscanner anbringen, es reicht ein ganz normales Schloss, es muss nichtmal ein Sicherheitsschloss sein. Und wenn dann eingebrochen wird kannstze au nix dafür!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist auch JETZT noch ein Vergehen... glaub mir...

 

Raubkopierer sind Verbrecher stimmt eben nicht... nicht alles glauben was man sieht... Wenn man es genau nimmt, könnte man den Werbespot verbieten lassen...

Vergehen wird mit bis zu einem Jahr bestraft. Verbrechen drüber hinaus!

 

Also lass dir nix anderes erzählen

http://de.wikipedia.org/wiki/Vergehen#Defi..._in_Deutschland

Na sicher sind Vergehen auch Straftaten ...

Steht doch auch in deinem Link drin.

 

Zitat

Nach dem deutschen Strafrecht sind Vergehen Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr bedroht sind (vgl. § 12 Abs. 2 StGB). Alle anderen Straftaten sind Verbrechen.

 

Unterschieden wird nur zwischen Vergehen und Verbrechen, aber Straftaten bleiben trotzdem beides.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.

×
×
  • Neu erstellen...