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Vorladung bekommen


dodoQQ

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Hier steht nochmal etwas zum Thema illegales Saugen und Sharen! :lol:

 

Klick mal: http://www.e-recht24.de/forum/608-download-filme-z-b.html

 

Es steht aber nicht eindeutig folgender Sachverhalt:

Du suchst per Suchmaschine einen Clip, der erscheint nun einige mal in dem Angebotsverzeichnis. Nun suchst du dir einen heraus und saugst ihn, in der Annahme, dass der Titel mit dem Clip oder Film, übereinstimmt. Während des Saugens legt sich der Clip oder Film im Share Verzeichnis und ist somit automatisch frei für andere um fehlende Filmfragmente von dir zu saugen. Du stellst nun aber fest, dass der gezogene Film nicht dem angebotenen und erhofften Titel entsprechen!!! Also ein falscher Film zum noch fälscherem (gibts das Wort?) Titel. Somit hast du nichts illegales getan, solange dein gewählter Film ein legaler sein sollte. Das muss aber klar nachweis sein, z.B. über das Protokoll, welches deine Suchanfragen registriert. :lol:

 

Grüsse

BB

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Woher wissen die denn eigentlich, dass du den Film geshared hast?

Die müssten den ja dann selbst auch geshared haben, zumindest mal gesaugt. Und das ist auch eine Straftat. Wenn sie den auch noch selbst zur Verfügung gestellt haben, als Falle sozusagen, ist das Anstiftung zu einer Straftat! Somit wären die selbst auch dran!

Der Rechteinhaber kann soviel von seinen Filmen saugen wie er will.

Wie soll er denn gegen das Urhebergesetz verstoßen?

Wenn er seinen Film irgendwo saugt, legt dies zwangsläufig fest, dass jemand andres den Film anbietet! Also Anstiftung zur Straftat!

 

Und wenn er den Film "ansaugt", heißt das ja nicht, dass dodoQQ den Film komplett zum download angeboten hat. Er kann also nicht beweisen, dass Dodo mehr als das "angesaugte" (lol) auf der Festplatte hat, bzw. anbietet...

 

Außerdem wird er auch net vorher gesehen haben, was für ein Film er "ansaugt" (wie oft zieht man sich denn nen Film beim Esel... zb "Spiderman" und drin ist en Porno)....

Notfalls kann er ja sagen, er wollte den Film ziehen, ABER er hat nur so ein privates Homevideo ohne Urheberrecht-Gedöns gefunden...

 

Bevor ich etwas sagen würde, würde ich mir die Akten ansehen ... schauen, WOHER die "Beweise" kommen... wie der Ankläger die Beweise beschafft hat...

darauf kannste dann auch deine Aussage maßschneidern *lol*...

 

 

Oooha .... alles Spekulation... lasst den Anwalt mal machen (hoffentlich haste ne Rechtsschutz...)

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Wenn er seinen Film irgendwo saugt, legt dies zwangsläufig fest, dass jemand andres den Film anbietet! Also Anstiftung zur Straftat!

Naja zu deiner Anstiftung ... Da der TE ja schon entschlossen war den Film zu saugen und nicht nur deswegen gesaugt hat weil er ihn zufällig bei Emule gefunden hat ist es keine Anstiftung mehr.

Man kann nur einen unentschlossenen zu einer Tat anstiften.

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Ich vermute mal, dass Du bei Congster eine Flatrate hast. Die speichern also IPs, die sie nicht für Abrechnungszwecke brauchen und geben die dann auch noch einfach so auf den bloßen Verdacht einer Straftat raus...

 

Ich hoffe, dass Arcor da immer noch die unbeugsame Linie von früher fährt...

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Ich vermute mal, dass Du bei Congster eine Flatrate hast. Die speichern also IPs, die sie nicht für Abrechnungszwecke brauchen und geben die dann auch noch einfach so auf den bloßen Verdacht einer Straftat raus...

 

Ich hoffe, dass Arcor da immer noch die unbeugsame Linie von früher fährt...

Tztz

was heißt da bloßer Verdacht?

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Das ist nur bedingt richtig.

Die AGB´s sagen da anderes. Das würde zu einer Verfahrenseinstellung führen! :lol:

 

Und zwar sofort.

wohl zuviel us filme geschaut, in deutschland ist es egal wie die beweise ermittelt wurden. man kann zwar gegen die ermittlungs behörden rechtlich vorgehen dies ändert aber nichts an der verwendbarkeit der beweise.

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Das ist nur bedingt richtig.

Die AGB´s sagen da anderes. Das würde zu einer Verfahrenseinstellung führen! :lol:

 

Und zwar sofort.

wohl zuviel us filme geschaut, in deutschland ist es egal wie die beweise ermittelt wurden. man kann zwar gegen die ermittlungs behörden rechtlich vorgehen dies ändert aber nichts an der verwendbarkeit der beweise.

Eben nicht. Gerade in Deutschland ist das Ermittlungsmaterial und deren Herkunft ausschlaggebend. Wir sind nicht in den USA.

Wenn die Herkunft der Daten rechtwiedrig oder zweifelhaft sind, fällt dies immer zu Gunsten des (Angeklagten) Beschuldigten aus!

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Also, normal hätte der anwalt meine daten garnicht kriegen dürfen, provider müssen die nicht rausgeben, wie in dem urteil zu lesen, es sei denn auf richterliche anordnung.

da gibts ein aktuelleres urteil vom bgh. werd mal eine quelle suchen.

 

finde ich im moment nicht, stand ca. mitte februar in heise news.

 

ps. ich dachte die polizei hat deine daten ermittelt und nicht ein anwalt :lol::lol:

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Der Weg ist eher so:

Eine Firma hat eine IP von jemandem, der ihre Rechte verletzt. Um den zivilrechtlich zu belangen, brauchen sie den Namen. Also gehen sie zum Anwalt. Der stellt Strafanzeige, da der Rechteverstoß seit einiger Zeit auch eine Straftat darstellt. Also geht die Polizei zum Provider: "Hier Verdacht auf Straftat - wer wars?" Und er Provider sagt:

 

1) Hier sind Name und Adresse. Die Telekom und Konsorten handelt offenbarimmer so, da sie mal verklagt wurden.

 

oder

 

2) Tut uns leid - sowas speichern wir bei Flatratekunden nicht, da nach unserer Rechtsauffassung der Datenschutz dagegen spricht. Ausserdem kostet die Speicherung unsere Kohle - nein danke.

 

Bei 1) hast Du ein Strafverfahren am Hals, dass meist eingestellt wird - Staatsanwälte haben auch wa besseres zu tun. Ausserdem gibt es ein Zivilverfahren mit absurd hohen Forderungen.

 

Und deswegen ist die Terrorangst und der Schäuble-Wahn auch so gefährlich für alle, die mit Raubkopien etc. arbeiten, da es dann Antwort 2) nicht mehr geben wird. Und deshalb finde ich es so wichtig zu fragen, bei welchem Provider derjenige war, der geschnappt wurde. Offenbar gibt es auch viele Provider, die speichern, aber nur bei harten Straftaten (Kinderpornos, Terror) Daten weitergeben.

 

Edit: Ab 2008 ist ohnehin alles vorbei: 6 Monate IP Speicherung werden meinen Download um 90% reduzieren. Und nein: Ich zahle nicht für Proxy etc.

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  • 2 weeks later...
  • 3 weeks later...

Hallo

 

stand der dinge ist, das mein anwalt den verstoss für gering hält und telefonisch, eine einstellung beim staatsanwalt erwirken will, was da noch von dem anwalt aus münchen kommt, ist abzuwarten, realistischer schadensersatz 250-500, soweit ich die aktenlage gesehen habe, war das einfach n screen aus einem ed2k source bzw eselsucher, und ich war auf der liste einer von 30 mit deutscher ip :D

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  • 1 month later...

Wäre ja schön wenn die anzeige den fallen würde, leider hat der fuzi aus münchen noch angemerkt das ich pornografische schriften verbreitet hätte, was schwachsinn ist, ich habe mich jetzt nochmall schriftlich dazu geäussert, und genau erklärt was sache gewesen ist, da aus deren log nicht hervorgeht das ich den film vollständig hatte, habe ich das auch so verfasst, das ich den versuch unternommen hätte, aber nicht durchgeführt, hoffe das es so jetzt gut ist, übrigens hat der bulli den ich angerufen habe, mir die worte im mund rumgedreht, und dargestellt ich hätte mich beschwert, das sei zu wenig für ne anzeige, das habe ich nie gesagt, da sieht man mall wider was für schmierfinken da sitzen und jeden versuchen noch weiter in den dreck zu ziehen :wacko: , ich kann jedem nur raten, nichts ohne anwalt zu tun!!!

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@dodoQQ,

 

der Tipp mit dem Anwalt wurde dir rechtzeitig gegeben, und ebenfalls, keine Aussage ohne diesen zu tätigen. Das schließt telefonische Auskünfte oder ähnliches leider mit ein.

Da helfen nur Dementi und Gegendarstellungen und zwar mit Anwalt dieses Mal.

Hoffe dennoch, dass alles gut für dich ausgeht. :wacko:

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Laut des briefs der Polizei soll ich am 16.06.2007 um 1:10 in L. eine Straftat im urheberrecht begangen haben, soll nun in 7 tagen da ne aussage machen,nun zu der zeit habe ich ne menge mit vista gespielt, teilweise liess sich nix runterladen, bei musik und filmen bin ich sonst  vorsichtig , ich verstehe die zeitangabe nicht? hat da jemand ahnung von?  ich kanns mir nur mit vista erklären ,das sich da einer eingelogt hat, esel nutze ich lange net mehr! :wacko:

??

Steht da Straftat drin?

 

dann kannste den Brief auch gleich wegschmeissen... Absuluter unfug...

 

wenn ÜBERHAUPT ist es ein vergehen... Aber keine Straftat

 

 

Später sagst du das du es nötig hattest n porno zu sharen... Tja selber Schuld... Für mich sehr wiedersprüchliche aussagen deiner Seits! Erst soll sich einer in Vista eingeloggt haben (ehrlich sehr dumme Aussage) und dann gibst du doch zu es war ein Porno...

 

man man man

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Nein, ich kann den brief nicht auf den Müll schmeissen, ich würde es ja gern, ich hörte selbst von einem fall wo eine 17 jährige n paar tausend mp3 gesaugt hatte, und dann am ende eine 3000 rechnung bekommen hat, leider ist unsere justiz so pervers das sie versuchem jedem verdächtigen sonst was unter die schuhe zu schieben, ich kann ja nicht behaupten der fuzi aus bayern hätte sich über seine edvfangfirma meine ip aus den fingern gesogen und beschuldigt mich aus reiner geldgeilheit, laut anwalt stehen die chancen nicht schlecht das das verfahren wegen geringfügigkeit eingestellt wird, früher wäre es ein vergehen gewesen, heute leider straftat.

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@dodoQQ:

Es stellt sich leider ein problem....

Der Versuch ist genauso Strafbar, wie das Vergehen an sich.

An deiner Stelle würde ich darauf plädieren, falls du über WLAN im Netz bist, dass jemand mit dir gesurft hat....

nutzt leider überhaupt nix ..du bist für dein Netz verantworlich und musst das kontrollieren .. und bei größeren Mengen und längeren Zeitabständen bist halt dran.

Außerdem solltest du da auch ein log vom Router vorweisen können ,woraus ersichtlich ist ,das sich da wer eingehackt hat ..

den Richter für doof halten ...das geht fast immer nach hinten los ..

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Es ist auch JETZT noch ein Vergehen... glaub mir...

 

Raubkopierer sind Verbrecher stimmt eben nicht... nicht alles glauben was man sieht... Wenn man es genau nimmt, könnte man den Werbespot verbieten lassen...

Vergehen wird mit bis zu einem Jahr bestraft. Verbrechen drüber hinaus!

 

Also lass dir nix anderes erzählen

http://de.wikipedia.org/wiki/Vergehen#Defi..._in_Deutschland

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ja war eben schön in rtl anzusehen, wie irgendwelche spackos für einen anwalt an pcs gesessen haben und alle tauschbörsen nach musiktiteln durchforstet haben, nur damit der anwalt schön eine anzeige schreiben kann, die Daten bekommt und dann seine rechnungen schreiben kann, somit arbeitet die justiz für den anwalt.

 

Ich frage mich ob das so richtig ist???

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