pelzi Geschrieben 15. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2007 was die versicherung da sagt ,muss nicht Recht sein .. außerdem geht von jedem fahrbaren Teil eine Gefahr aus . ( siehe PKW ) im übrigen ist eine rumfliegendes Rohr ,was jemanden hätte töten können ,sehr wohl eine Gefährdung .. irgend wer hat es da hingelegt oder geschmissen . Des weiteren bin ich mir nicht sicher ,ob bei solchen Maschinen der Betreiber nicht auch mit solchen Sachen wie Steine rechnen muss . Fakt ist ,er hat einen Schaden verursacht .. die Frage ist nur ,Schuldhaft ( was nachzuweisen wäre ) oder wegen grober Mängel ( kein Fangschutz oder ähnliches ) oder ob für diesen Rasenmäher eine Gefährdungshaftung in betracht kommt ( vieleicht bei selbsfahrenden mit Fahrer möglich .) Fakt ist auch ,das ich klagen würde .. schon allein wegen der vorstellung ,das wäre nicht nur meine autoscheibe sondern der Kopf meines Kindes gewesen . Übrigens ..welcher rasenmäher schaft es solch großes rohr zu schleudern ..doch nur recht große .. und die haben sehr wohl einen Auswurfschutz ..wegen der Fliehkräfte .. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kalleblombquist Geschrieben 15. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2007 ein rumfliegendes rohr ist eine gefährdung - ohne frage - nur ist halt die frage wer ist dafür verantwortlich dass es fliegt.... der fahrer kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn er das nicht gehsehen hattte - und es ist auch nicht zumutbar eine große rasenfläche penibel erst abzusuchen nach festen gegenständen bevor man mit dem mähen anfängt. - einzig könnte ich mir noch vorstellen, dass man den TÜV oder eine andere instirution belangen kann, die den rasenmäher technisch abgenommen hat und für unbedenklich erklärt hat...- aber ansonsten is das doch alles bullshit mit dem verklagen...- da hat man doch keinen erfolg... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex1204 Geschrieben 15. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2007 im übrigen ist eine rumfliegendes Rohr ,was jemanden hätte töten können ,sehr wohl eine Gefährdung .. irgend wer hat es da hingelegt oder geschmissen . Mag ja sein das es in deinen Augen eine Gefährdung ist, aber das hat noch lange nichts strafrechtliche relevantes an sich. (wofür die Polizei zuständig wäre) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
someone_01 Geschrieben 15. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2007 Event. ist auch noch ein anderes Konstrukt möglich, das angesprochene Stichwort Erfüllungsgehilfe... Der Rasemäherman hat ja im Auftrag des Grundstückseigentümer gehandelt, sodass ggf. auf diesen die Verkehrssicherungspflicht des Grundstücks zurückfällt. Dazu ein Link auf die Leistungsbeschreibung einer solchen "Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung" -> KLICK (dann runter zu Besonderheiten) (und, nein, ich arbeite nicht für den Verein und möchte dies auch nicht tun!) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Don Corleone Geschrieben 15. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 15. Juni 2007 Hallo, cih gebe nun auch mal meinen Senf dazu ab. Erstmal kann ich Alex1204 in allen Dingen die er schreibt nur bestätigen. Die Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe zu prüfen ob die Ansprüche die eine Dritte Person stellt gerechtfertigt oder ungerechtfertigt sind. Sind die Ansprüche gerechtfertigt wird der Haftpflichtversicherer diese erfüllen und iwenn nicht, dann eben ablehnen. Genau das ist hier geschehen und mit passivem Rechtsschutz gemeint. Der Hausmeister hat weder absichtlich die Stange auf das Fahrzeug geschleudert, noch hat er den Schaden fahrlässig verursacht. Ergo: Höhere Gewalt! Um es an einem anderen Beispiel und mit einem größeren Gegenstand deutlich zu machen: Stellt euch vor bei Eurem Nachbar auf dem Grundstück steht ein Baum, der vom Blitz getroffen, oder von einem Sturm entwurzelt wird. Dieser Baum ist weder marode gewesen oder sonst was. Auf jeden Fall stürzt er auf euer Grundstück und dabei wird der Zaun, oder Euer Haus bzw. das Haus Eurer Eltern beschädigt. Solltet ihr nun weder eine Feuer- oder eine Sturm/Hagelversicherung besitzen habt ihr ein Problem. Denn, was kann euer Nachbar dafür, dass der Baum vom Sturm entwurzelt wurde und auf euer Grundstück gegallen ist. Es sei denn, der Nachbar hat den Baum damals ohne euere schriftliche Einverständniserklärung zu nahe an die Grenze gepflanzt, dann sieht die Sache u.U. noch mal etwas anders aus. Ich hätte das gleiche Beispiel auch mit einer vom Sturm abgerissenen Sat-schüssel machen können, die vom Nachbar zu euch rübergeflogen kommt. Passt hier besser zum Board, aber ist genau der gleiche Sachverhalt. ;-) Völlig losgelöst von der Entscheidung des Haftpflichtversicherers, kann natürlich der Geschädigte den privaten Klageweg einschlagen. In dem vorliegenden Fall würde ich auch überprüfen ob es in der Kfz-Versicherung eine Teilkasko gibt. Denn diese übernimmt auf jeden Fall den Glasbruchschaden abzüglich einem eventuell vereinbarten Selbstbehalt (meistens 150,- ). Hochgestuft wirst du, AudioholicA, übrigens nicht, da weder deine Kfz-Haftpflicht-, noch deine eventuelle Vollkaskoversicherung bei Glasbruch zuständig ist, sondern deine Teilkasko und da gibt es keine Schadenfreiheitsrabatte die hoch oder runter gehen können. Eventuell ist ja hiermit der Schaden zum größten Teil schon geregelt und du findest für den Restschaden (Lack usw.) eine gütliche Einigung mit dem Hausmeister. Ich hoffe ich konnte hiermit ein wenig weiterhelfen. Ansonsten noch viel Erfolg. Ist halt immer ärgerlich wenn man den Schaden hat und dann noch gesagt bekommt, dass der Versichere nicht zahlen will. Aber ich habe da auch schon so meine traurigen Erfahrungen sammeln müssen. Letztendlich aber zahlt jede Versicherung nur für den Schaden, der auch nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen versichert ist und für den auch Versicherungsprämie gezahlt wird. Grüße Don Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AudioholicA Geschrieben 18. Juni 2007 Autor Melden Share Geschrieben 18. Juni 2007 sooodele - kurzes update: das rohrstück (wohl doch länger als 30cm) hat sich als auspuffrohr entpuppt. das sollte man imho nicht übersehen können. ich habe jetzt erstmal nur die scheibe ersetzen lassen: 740.- die restlichen sachen werde ich erst nach erstattung der versicherung reparieren können : weitere 980.- ich habe diesen monat noch eine verkehrshaftplicht, dummerweise ausgerechnet in der versicherung die sich jetzt zahlungsunwillig zeigt. das kann mir aber letztendlich egal sein, wird wohl auch eine andere abteilung sein ich habe der versicherung bis zum 26.06 eine frist gesetzt, wenn bis dahin kein zahlungseingang in voller höhe eingegangen ist werde ich wohl zum anwalt gehen. irgendwer muss wohl dafür aufkommen und ich werde es nicht sein meine laune ist schon wieder ok, mein blutdruck kann wieder von messgeräten erfasst werden. trotzdem ist das ganze bisher irgendwie arschig gelaufen... danke für eure tips und einwände greetz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex1204 Geschrieben 18. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juni 2007 Halt uns aber bitte auf dem laufenden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Schroeder Geschrieben 18. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 18. Juni 2007 Ist eben immer das gleiche mit den Versicherungen,wenns um Schadenszahlungen geht,drückt man sich,wo man nur kann. Würde auch zum Anwalt gehen,wenn die bis zum genannten Datum den Schaden nicht ersetzt haben.Ich denke,du hast da sehr gute Karten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AudioholicA Geschrieben 18. Juni 2007 Autor Melden Share Geschrieben 18. Juni 2007 Halt uns aber bitte auf dem laufenden. aber sowas von bin wohl gerade noch im renovierungsstress, zwischendurch aber immer wieder hier... greetz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berserker06 Geschrieben 25. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2007 §823 BGB Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex1204 Geschrieben 25. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 25. Juni 2007 Toller Post und sagt zur eigentlichen Situation überhaupt nichts aus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berserker06 Geschrieben 26. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2007 @Alex1204 na dann frag doch nicht nach Paragraphen, wenn du sie nicht lesen kannst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KSM2002 Geschrieben 26. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2007 @Alex1204 na dann frag doch nicht nach Paragraphen, wenn du sie nicht lesen kannst. hey, lass das --> Alex1204 ist doch DER Paragraphenexperte Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Berserker06 Geschrieben 26. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2007 @KSM2002 Und ich der Vers.-Experte, der sagt, dass der Schaden ohne Probleme bezahlt wird. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KSM2002 Geschrieben 26. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2007 @KSM2002 Und ich der Vers.-Experte, der sagt, dass der Schaden ohne Probleme bezahlt wird. wobei das bei Vers. auch nicht immer gilt (War übrigens höchst ironisch gemeint [das mit dem Paragraphenexperten]) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
kalleblombquist Geschrieben 26. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2007 tja und an manchen leuten hier im thread kann man halt wieder sehen, warum nicht jeder depp jura studieren kann... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Murph Geschrieben 26. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2007 Also, ich bin kein Jurist, aber ich bin der Meinung, die Firma des "Gärtners" muß für den Schaden aufkommen. Es kann ja nicht angehen, dass ich z.B. einen Landschaftsgärtner bei mir anstelle, der bei mir zu Hause den Rasen mäht, dabei mein Auto zerdeppert und er nicht für den Schaden aufkommen muß. Klar kann da mal ein Steinchen fliegen, aber ein Rohr?? Auch wenn er nur den Rasen mäht, eine gewisse Sorgfaltspflicht gehört dazu. Und da jetzt der Streit anfängt, wer zu zahlen hat, kommst du wohl um einen Anwalt nicht herum. Dafür ist es immer sinnvoll eine Rechtschutzversicherung zu haben. Die braucht man heutzutage einfach. Traurig, aber wahr. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
KSM2002 Geschrieben 26. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2007 was muss das eigentlich für nen Rasenmäher sein, der 30cm (!!) lange Metallrohre durch die Gegend schleudern kann.... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nippel Geschrieben 26. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2007 Gestern, während meiner Arbeitszeit, stand mein PKW auf dem Firmenparkplatz. Damit ist doch eigentlich dein Auto über die Versicherung der Firma abgedeckt??? Zumindest ist es bei uns so, das bei Schäden auf dem Firmengelände die Firma haftet. Wem sie dann den Schaden weiterleitet ist egal. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex1204 Geschrieben 26. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2007 Schon komisch das manche das hier echt nicht verstehen wollen. Hier gehts erstmal nicht darum wer wem einen Schaden zugefügt hat. Hier gehts darum ob der Schaden fahrlässig verursacht wurde und wenn dieser Schaden nicht fahrlässig verursacht wurde mit dem Rasenmäher besteht auch kein Schadenersatzanspruch. Basda. @ KSM und du kannst mich beschimpfen wie du willst... Das ist die Rechtslage ob du dich aufm Kopf stellst oder nen Finger in Popo steckst ändert nichts daran. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Humungus Geschrieben 26. Juni 2007 Melden Share Geschrieben 26. Juni 2007 Was bezeichnest Du als "eindeutig"? Hast Du die Quelle mal gelesen, die ich oben gepostet hab? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
nignag Geschrieben 23. Juli 2007 Melden Share Geschrieben 23. Juli 2007 Wer hat denn nun bezahlt oder ist das noch in Bearbeitung? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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