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Haftplichtschaden?


AudioholicA

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was die versicherung da sagt ,muss nicht Recht sein ..

außerdem geht von jedem fahrbaren Teil eine Gefahr aus . ( siehe PKW )

im übrigen ist eine rumfliegendes Rohr ,was jemanden hätte töten können ,sehr wohl eine Gefährdung .. irgend wer hat es da hingelegt oder geschmissen .

Des weiteren bin ich mir nicht sicher ,ob bei solchen Maschinen der Betreiber nicht auch mit solchen Sachen wie Steine rechnen muss .

Fakt ist ,er hat einen Schaden verursacht ..

die Frage ist nur ,Schuldhaft ( was nachzuweisen wäre ) oder wegen grober Mängel ( kein Fangschutz oder ähnliches )

oder ob für diesen Rasenmäher eine Gefährdungshaftung in betracht kommt ( vieleicht bei selbsfahrenden mit Fahrer möglich .)

 

Fakt ist auch ,das ich klagen würde ..

schon allein wegen der vorstellung ,das wäre nicht nur meine autoscheibe sondern der Kopf meines Kindes gewesen .

Übrigens ..welcher rasenmäher schaft es solch großes rohr zu schleudern ..doch nur recht große .. und die haben sehr wohl einen Auswurfschutz ..wegen der Fliehkräfte ..

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ein rumfliegendes rohr ist eine gefährdung - ohne frage - nur ist halt die frage wer ist dafür verantwortlich dass es fliegt....

 

der fahrer kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn er das nicht gehsehen hattte - und es ist auch nicht zumutbar eine große rasenfläche penibel erst abzusuchen nach festen gegenständen bevor man mit dem mähen anfängt. - einzig könnte ich mir noch vorstellen, dass man den TÜV oder eine andere instirution belangen kann, die den rasenmäher technisch abgenommen hat und für unbedenklich erklärt hat...- aber ansonsten is das doch alles bullshit mit dem verklagen...- da hat man doch keinen erfolg...

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im übrigen ist eine rumfliegendes Rohr ,was jemanden hätte töten können ,sehr wohl eine Gefährdung .. irgend wer hat es da hingelegt oder geschmissen .

Mag ja sein das es in deinen Augen eine Gefährdung ist, aber das hat noch lange nichts strafrechtliche relevantes an sich. (wofür die Polizei zuständig wäre)

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Event. ist auch noch ein anderes Konstrukt möglich, das angesprochene Stichwort Erfüllungsgehilfe...

 

Der Rasemäherman hat ja im Auftrag des Grundstückseigentümer gehandelt, sodass ggf. auf diesen die Verkehrssicherungspflicht des Grundstücks zurückfällt.

 

Dazu ein Link auf die Leistungsbeschreibung einer solchen "Grundstückseigentümerhaftpflichtversicherung" -> KLICK (dann runter zu Besonderheiten)

(und, nein, ich arbeite nicht für den Verein und möchte dies auch nicht tun!)

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Hallo,

 

cih gebe nun auch mal meinen Senf dazu ab. Erstmal kann ich Alex1204 in allen Dingen die er schreibt nur bestätigen. Die Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe zu prüfen ob die Ansprüche die eine Dritte Person stellt gerechtfertigt oder ungerechtfertigt sind. Sind die Ansprüche gerechtfertigt wird der Haftpflichtversicherer diese erfüllen und iwenn nicht, dann eben ablehnen. Genau das ist hier geschehen und mit passivem Rechtsschutz gemeint. Der Hausmeister hat weder absichtlich die Stange auf das Fahrzeug geschleudert, noch hat er den Schaden fahrlässig verursacht. Ergo: Höhere Gewalt! Um es an einem anderen Beispiel und mit einem größeren Gegenstand deutlich zu machen: Stellt euch vor bei Eurem Nachbar auf dem Grundstück steht ein Baum, der vom Blitz getroffen, oder von einem Sturm entwurzelt wird. Dieser Baum ist weder marode gewesen oder sonst was. Auf jeden Fall stürzt er auf euer Grundstück und dabei wird der Zaun, oder Euer Haus bzw. das Haus Eurer Eltern beschädigt. Solltet ihr nun weder eine Feuer- oder eine Sturm/Hagelversicherung besitzen habt ihr ein Problem. Denn, was kann euer Nachbar dafür, dass der Baum vom Sturm entwurzelt wurde und auf euer Grundstück gegallen ist. Es sei denn, der Nachbar hat den Baum damals ohne euere schriftliche Einverständniserklärung zu nahe an die Grenze gepflanzt, dann sieht die Sache u.U. noch mal etwas anders aus. Ich hätte das gleiche Beispiel auch mit einer vom Sturm abgerissenen Sat-schüssel machen können, die vom Nachbar zu euch rübergeflogen kommt. Passt hier besser zum Board, aber ist genau der gleiche Sachverhalt. ;-) Völlig losgelöst von der Entscheidung des Haftpflichtversicherers, kann natürlich der Geschädigte den privaten Klageweg einschlagen. In dem vorliegenden Fall würde ich auch überprüfen ob es in der Kfz-Versicherung eine Teilkasko gibt. Denn diese übernimmt auf jeden Fall den Glasbruchschaden abzüglich einem eventuell vereinbarten Selbstbehalt (meistens 150,- ). Hochgestuft wirst du, AudioholicA, übrigens nicht, da weder deine Kfz-Haftpflicht-, noch deine eventuelle Vollkaskoversicherung bei Glasbruch zuständig ist, sondern deine Teilkasko und da gibt es keine Schadenfreiheitsrabatte die hoch oder runter gehen können. Eventuell ist ja hiermit der Schaden zum größten Teil schon geregelt und du findest für den Restschaden (Lack usw.) eine gütliche Einigung mit dem Hausmeister. Ich hoffe ich konnte hiermit ein wenig weiterhelfen. Ansonsten noch viel Erfolg. Ist halt immer ärgerlich wenn man den Schaden hat und dann noch gesagt bekommt, dass der Versichere nicht zahlen will. Aber ich habe da auch schon so meine traurigen Erfahrungen sammeln müssen. Letztendlich aber zahlt jede Versicherung nur für den Schaden, der auch nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen versichert ist und für den auch Versicherungsprämie gezahlt wird.

 

Grüße

Don

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sooodele - kurzes update:

 

das rohrstück (wohl doch länger als 30cm) hat sich als auspuffrohr entpuppt.

das sollte man imho nicht übersehen können.

ich habe jetzt erstmal nur die scheibe ersetzen lassen: 740.-

die restlichen sachen werde ich erst nach erstattung der versicherung reparieren können : weitere 980.-

ich habe diesen monat noch eine verkehrshaftplicht, dummerweise ausgerechnet in der versicherung die sich jetzt zahlungsunwillig zeigt. das kann mir aber letztendlich egal sein, wird wohl auch eine andere abteilung sein :D

ich habe der versicherung bis zum 26.06 eine frist gesetzt, wenn bis dahin kein zahlungseingang in voller höhe eingegangen ist werde ich wohl zum anwalt gehen. irgendwer muss wohl dafür aufkommen und ich werde es nicht sein :)

 

meine laune ist schon wieder ok, mein blutdruck kann wieder von messgeräten erfasst werden. trotzdem ist das ganze bisher irgendwie arschig gelaufen...

 

danke für eure tips und einwände :D

 

greetz

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Also, ich bin kein Jurist, aber ich bin der Meinung, die Firma des "Gärtners" muß für den Schaden aufkommen.

 

Es kann ja nicht angehen, dass ich z.B. einen Landschaftsgärtner bei mir anstelle, der bei mir zu Hause den Rasen mäht, dabei mein Auto zerdeppert und er nicht für den Schaden aufkommen muß. Klar kann da mal ein Steinchen fliegen, aber ein Rohr??

Auch wenn er nur den Rasen mäht, eine gewisse Sorgfaltspflicht gehört dazu.

 

Und da jetzt der Streit anfängt, wer zu zahlen hat, kommst du wohl um einen Anwalt nicht herum. Dafür ist es immer sinnvoll eine Rechtschutzversicherung zu haben. Die braucht man heutzutage einfach. Traurig, aber wahr.

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Gestern, während meiner Arbeitszeit, stand mein PKW auf dem Firmenparkplatz.

Damit ist doch eigentlich dein Auto über die Versicherung der Firma abgedeckt???

Zumindest ist es bei uns so, das bei Schäden auf dem Firmengelände die Firma haftet. Wem sie dann den Schaden weiterleitet ist egal.

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Schon komisch das manche das hier echt nicht verstehen wollen.

Hier gehts erstmal nicht darum wer wem einen Schaden zugefügt hat.

Hier gehts darum ob der Schaden fahrlässig verursacht wurde und wenn dieser Schaden nicht fahrlässig verursacht wurde mit dem Rasenmäher besteht auch kein Schadenersatzanspruch. Basda.

 

@ KSM und du kannst mich beschimpfen wie du willst...

Das ist die Rechtslage ob du dich aufm Kopf stellst oder nen Finger in Popo steckst ändert nichts daran.

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  • 4 weeks later...

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