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Haftplichtschaden?


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Mahlzeit Gemeinde.

 

Vielleicht hat hier jemand etwas Plan von Versicherungen und deren Zahlungsmoral.

Gestern, während meiner Arbeitszeit, stand mein PKW auf dem Firmenparkplatz.

Die Hausmeisterfirma, die dort die Umlage pflegt, mähte am Nachmittag den Rasen.

Unter den Rasenmäher gelangte ein etwa 30 cm langes Metallrohr, etwa 5-6 cm im Durchmesser. Dieses Rohr flog gegen meine Windschutzscheibe und zerstörte sie.

Den einzigen Vorwurf den ich dem Hausmeister machen kann ist das er den Rasen nicht auf herumliegende Teile kontrolliert hatte, bzw. in der Nähe der PKWs nicht den Auswurf des Mähers IN Richtung PKWs zu führen hat.

 

Schaden: Lack und Scheibe um die 1000 - 1200 lt. Gutachter

 

Kurzum wurde der Schaden aufgenommen, das Fahrzeug wurde in eine KFZ-Werkstatt geschleppt. Heute Mittag musste ich erfahren, daß die Berufshaftpflichtversicherung der Hausmeister in diesem Fall nicht greift. Argument: Höhere Gewalt. Der HM wäre nicht verpflichtet, die Wiesenfläche auf herumliegende Teile zu überprüfen.

 

Ich bekomme nun keinen Leihwagen gestellt und soll für den Schaden selbst aufkommen.

Das sehe ich natürlich überhaupt nicht ein, werde morgen meinen Wagen aus der Reparatur holen und den Betrag wohl erstmal bezahlen müssen.

 

Kennt jemand von euch solche Fälle und kann mir einen Rat geben?

Einen Anwalt kann ich mir derzeit nicht auch noch leisten, da zur Zeit jeder ent in die Renovierung des neuen Hauses geht.

 

Ich kann gerade nicht soviel essen, wie ich gerne kotzen würde.

Ich bin für jeden hilfreichen Tip dankbar!

 

THX VORAB

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höhere Gewalt definiert sich aber anders

 

Höhere Gewalt ist ein unvorhergesehenes, unvorhersehbares, aussergewöhnliches und vom menschlichen Verhalten unabhängiges Ereignis, das mit unabwendbarer Gewalt von aussen hereinbricht. Höhere Gewalt können zum Beispiel heftige Stürme, Felsstürze oder Überschwemmungen sein.

 

haben die das wortwörtlich als Grund angegeben? :)

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na dann prost mahlzeit..

hoffe mal, du hast zeugen oder so, die den fall mitgekriegt haben...

würde dann die hausmeisterfirma schriftlich über den schaden informieren und um ausgleich innerhalb von 8 tagen oder so bitten, andernfalls würde eine anzeige wegen sachbeschädigung eingereicht, für die du zeugen hast.

 

dann gehts halt so vor gericht und der typ muss zahlen...

 

wo kommen wir denn da hin. ich schliesse ne versicherung ab mit ner minimaldeckung und wenn ich was anstelle, sag ich "pech gehabt"...

 

fällt mir grad noch ein: wie wäres denn deiner teilkasko den glasschaden zu melden: bleiben "nur" die lackschäden und die selbstbeteiligung für die scheibe an dir ...und wenn du der versicherung dann den fremdverschulder angibst, glaube mir, DIE melden sich schon beim richtigen

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Das versicherungen sich gerne drücken dürfte ja bekannt sein! es muss nicht immer zu deinem nachteil sein!

 

Ich hatte vor 10 wochen einen auffahrunfall mit geringem schaden, wo mich jemand hat wahrscheinlich auflaufen lassen, ich habe dies der V gemeldet das ich eine kleine delle verursachte und rechts weiter n paar andere sind die nicht von mir stammen könnten, seid dem nie mehr was von gehört, da bin ich froh drüber hatte keine lust den betrüger mit meinen prozenten zu finanzieren!

 

Deinen fall sehe ich als fahrlässiges handeln des rasenmähers an, bei steinen kann man nichts machen, aber ein grosses rohr hätte er sehen müssen!

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Ich habe leider absolut keinen Plan, wie ich damit umgehen soll. Mein Versicherungsmensch hängt bereits dran, er hat sich allerdings noch nicht zurückgemeldet. Bisher habe ich immer gedacht, das sowas reibungslos abläuft, jetzt bin ich eines besseren belehrt :)

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Wenn die Berufshaftpflichtversicherung nicht greift gehe bitte zur Polizei, erstatte Anzeige !!!

 

Es wird ansonsten die Haftpflichtversicherung greifen Sie basiert auf dem bürglichen Gesetzbuch.

 

Einen Tip von mir, solltest Du dir keinen Anwalt nehmen hast du ganz schlechte Karten !!

 

Denke bitte dran der Sachverhalt liegt ja eindeutig auf der Hand somit wird der Verursacher die Kosten für Deinen Anwalt tragen müssen. :)

 

Gruß Pilon

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Die Haftpflichtversicherung ist gleichzeitig auch eine passive Rechtschutzversicherung.

Diese wehrt unbegründete Ansprüche ab.

Eine Anzeige wogegen willst du erstatten?

Sachbeschädigung ist nur als Vorsatz strafbar, da hier aber eindeutig, wenn überhaupt nur Fahrlässigkeit vorliegt bringt das gar nichts.

Auf deutsch, die Polizei ist definitiv NICHT zuständig.

Hier scheint dir tatsächlich nur eine Zivilklage helfen können, was ohne Anwalt aber zu 99,999999999999999999% hoffnungslos ist.

Dadurch das ich mir beim besten Willen nicht vorstellen kann das man die Fläche kontrollieren muß würde auch kein schuldhaftes Handeln vorliegen und er wäre in der Tat nicht schadenersatzpflichtig.

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Ich denke ein Gericht würde das anders als die Versicherung sehen können.

 

 

Der HM wäre nicht verpflichtet, die Wiesenfläche auf herumliegende Teile zu überprüfen.

 

Sehr zweifelhaft. Bei einem Rohr dieser Größe, kann man wohl getroßt von mangelnder Sorgfalt sprechen. Das wäre dann fahrlässig und somit schuldhaft also zivilrechtlich durchaus maßgeblich.

Weiteres kann nur ein Gericht entscheiden.

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Selbst bei Fahrlässigkeit greift die Haftpflicht nur mal zur Info.

 

Lese Dich mal bitte ein bevor Du Behauptungen aufstellst die nicht den Tatsachen entsprechen :)

 

Eine zivilrechtliche Klage ist Grundvorraussetzung da braucht man wohl nicht näher drauf eingehen !!!

 

Passive Rechtschutzversicherung na das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

 

Welch tolle Formulierung !!! Das habe ich in meinen gänzlichen Berufsjahren noch nicht gehört.

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Hast Du dich ggf. an die falsche Versicherung gewendet?

 

Du schreibst Hausmeisterfirma und genau diese sollte für den Schaden auch haftbar sein, ob der Hausmeister ansich eine private Haftpflichtversicherung hat, dürfte kaum relevant sein, leistungspflichtig ist diese in keinem Fall. Also an die Firma rangehen, und wenn die keine Betriebshaftpflichtversicherung haben, deren Problem.

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Selbst bei Fahrlässigkeit greift die Haftpflicht nur mal zur Info.

 

Lese Dich mal bitte ein bevor Du Behauptungen aufstellst die nicht den Tatsachen entsprechen  :P

 

Eine zivilrechtliche Klage ist Grundvorraussetzung da braucht man wohl nicht näher drauf eingehen !!!

 

Passive Rechtschutzversicherung na das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen.

 

Welch tolle Formulierung !!! Das habe ich in meinen gänzlichen Berufsjahren noch nicht gehört.

1. Wer sagt das es überhaupt fahrlässig ist?

Fahrlässig handelt derjenige, der "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt" (§ 276 BGB). Wo steht nun das das ich kontrollieren muß das die Wiese frei von Gegenständen ist? Steht das nirgends wo bzw hat kein Gericht dies bis jetzt festgestellt gilt erstmal er muß es nicht kontrollieren und somit haftet er nicht für den entstandenen Schaden. (Ausser er geht vor Gerricht und gewinnt)

 

2. Dann scheint dein Berufsleben mit irgendwas anderem zu tun haben, du einfach aus Unwissenheit keine Ahnung hast oder noch nicht alt genug zu sein.

Kannst dich ja gerne mal einlesen und einfach mal

"passive rechtschutzversicherung+haftpflicht" in Google eingeben.

Ich hoffe die bist der Suchmaschine mächtig und kannst lesen. :P

 

 

Wenn ich eins hasse, dann ist das für dumm dargestellt zu werden von einem der "KEINE AHNUNG" hat. :)

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Mal ne Anmerkung:

Es müssen nicht immer alle im Universum erdenklichen Zustände von Gerichten bereits vorher als schwarz oder weiß definiert worden sein um eben schwarz oder weiß oder gar grau sein zu können.

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Ich bin kein Versicherungsmensch und auch kein Anwalt oder so...

 

Ich unterstelle mal das die ganze Diskussion ob da nun die Haftpflichtzahlt oder nicht für den Geschädigten relativ egal ist.

 

Der Geschädigte stellt seine Forderung an den Schädiger - fertig.

 

Ob der Schädiger sich versichert hat und das dann bei seiner Versicherung geltend macht, oder eben auch nicht kann dem Geschädigten doch egal sein. Die Haftpflicht (zumindest die Private) ist ja keine Pflichtversicherung. Sprich: Man kann als Geschädigter doch garnicht wissen, ob denn der Schädiger überhaupt versichert ist.

 

Also vom Bauch heraus würd ich einfach erstmal die Firma des Hausmeisters angehen - vieleicht gehts ja ohne Streiterei ganz einfach.

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Also vom Bauch heraus würd ich einfach erstmal die Firma des Hausmeisters angehen - vieleicht gehts ja ohne Streiterei ganz einfach.

Mit Sicherheit geht das nicht ohne zu streiten, denn er schrieb doch schon

 

Heute Mittag musste ich erfahren, daß die Berufshaftpflichtversicherung der Hausmeister in diesem Fall nicht greift. Argument: Höhere Gewalt. Der HM wäre nicht verpflichtet, die Wiesenfläche auf herumliegende Teile zu überprüfen.

 

 

Was sich auch voll und ganz mit meinem Rechtsverständnis deckt.

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Wenn ich eins hasse, dann ist das für dumm dargestellt zu werden von einem der "KEINE AHNUNG" hat.

 

Das habe ich gar nicht behauptet, ich kann ja nichts dafür das Du zwischen den Zeilen liest !!

 

Aber mal davon ab schreibe Du fleissig weiter und führe Auszüge aus dem BGB an somit

 

werde ich nur stillschweigend mitlesen. :P:)

 

Das mit dem Alter lassen wir mal an dieser Stelle :):P

 

Gruß Pilon

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Mich wundert, wie man aus einem solch einfachen Fall ein solches Dram machen kann? :)

 

Ein Metallrohr auf dem Rasen als höhere Gewalt zu bezeichnen, ist schon kühn. :P

Dann muß der Hausmeister eben einen neuen Mäher kaufen mit Fangschutz, statt darauf zu vertrauen, daß schon nichts passieren wird. Eigentlich elementar und man muß kein Wort mehr darüber verlieren. Spar Dir die Aufregung und lieber gliech so:

Anwalt einschalten, 3 Wochen Geduld, und schon darf die Vesicherung nicht nur den Sachschaden, sondern auch noch die Anwaltkosten zahlen.

 

Hierzu: http://www.123recht.net/Wenn-Rasenmäher-mi...en__a17968.html

 

Im Umkehrschluß wird dort alles gesagt, nur will es die Versicherung so drehen, daß es für sie spricht.. hübscher versuch, aber eben nur ein versuch :P:)

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ich denke auch ,das eine Klage erfolg haben könnte ..

meist reicht schon ein Brief von einem Anwalt an die Versicherung..

so ein großes Rohr als ( ich möcht nicht Zahlen ) als höhere Gewalt zu bezeichnen ist schon frech ..

im übrigen ..das Rohr hätte auch einen Menschen Treffen können ...deshalb könnte eine Anzeige bei der Polizei wegen Gefährdung schon gestellt werden ..

auch das erwähnen eines Artikels in der Zeitung über den Vorfall mit Name der Firma hilft manchmal ..

Fakt ist ,die firma hat für sicheres arbeiten zu sorgen ,,und das kann sie nicht gemacht haben ..sowas darf einfach nicht passieren ..dafür leben wir in Deutschland .

am besten ,nimm dir einen Anwalt ..

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Der Fall ist eindeutig. Laut BGB: Wat du kaputt machst, mußt de bezahlen!!!

Der Hausmeister ist Erfüllungsgehilfe der Hausmeisterfirma- die haben mit Sicherheit ne Betriebshaftpflichtversicherung. Die Schadenersatzansprüche machst du mündlich oder schriftlich bei der Hausmeisterfirma geltend. Haben die ne Betriebshaftpflicht, dann werden die auch zahlen! Fertig!

 

Haben die keine, dann hast du Anspruch drauf, dass dir die Firma das Geld zahlt!

 

Ganz klarer Fall- nix mit höherer Gewalt- so'n Quatsch!

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Tja... also Grundsätzlich stimmt das mit dem Erfüllungsgehilfen.

 

bin gerade am Überlegen, ob man das irgendwie als Kausalitätskette werten kann... Hmm.

 

Also ich denke das Problem liegt darin, was denn nun genau beim Rasen mähen zu tun ist. Wann ist etwas fahrlässig, und wann nicht. Ich würde Dir als Richter Recht geben, dass eine Metallstange auffällig sein müsste, und das so etwas nicht passieren darf. Auf der anderen Seite: Wenn nirgendwo ein Fangschutz vorgeschrieben ist, und es auch nicht vorgeschrieben ist, dass man die zu mähende Fläche zu inspizieren hat, dann fehlt es an der rechtlichen Grundlage, dem Betrieb des Hausmeisters beizukommen. Da hilft nur streiten. Und vielleicht möchte die Versicherung ja genau das erreichen. Dass du einen Rükzieher machst, weil Du aufgrund der Situation unsicher bist. Und die extra Anwalt-Kosten eben nicht aufbringen willst. Denn... was passiert, wenn Du kein Recht bekommst? Dann darfst Du den Anwalt zahlen.

 

Und... gibt es einen "Objektschutz" oder sowas? Oder ist die Hausmeisterfirma gar für die Müllbeseitigung auf der Anlage verantwortlich? Denn.... selbst wenn es nicht der Rasenmähermann war, so war es doch derjenige, der die Stange nicht vom Rasen aufgelesen hat, der dann über die Kausalkette als Erfüllungsgehilfe haftbar gemacht werden könnte. Getreu dem Motto: Mister X hast die Stange da liegen lassen, musste damit rechnen, dass hier Rasen gemäht wird, weil das in Deutschland so gebräuchlich ist. Weil es keine Verpflichtung gibt, den Rasen abzusuchen, musste Mister X davon ausgehen, dass die Stange in den Rasenmäher kommt. Da es auch keine Verordnung über Fangeinrichtungen gibt, musste Mister X damit rechnen, dass das beschleunigte Eisenrohr zu sach oder Personenschäden führt.

 

Mit höherer Gewalt hat das nun ganz bestimmt nicht zu tun, weil die Eisenstange ja nicht Materialiert ist. Es kann aber sein, dass dem Rasenmähermann wirklich nichts vorzuwerfen ist. Ideal wäre es wirklich, wenn die Hausmeisterfirma auch für die Sauberkeit verantwortlich wäre.

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ja und was wäre, wenn das gras so hoch war, dass die stange unmöglich zu erkennen war?

 

da kann man doch niemanden die schuld geben, oder???

oh man zum glück hab ich kein jura studiert :):P

Das is es ja ..

Wenn niergends steht das er die Fläche zu kontrollieren hat dann fehlts einfach an der Haftung, da er ja eigentlich "nichts" gemacht hat.

Nur für Vorsätzlich, grob fahrlässig oder fahrlässig verursachten Schaden kann man haftbar gemacht werden. Da könnt ihr euch auf den Kopf stellen.

@ Berserker ... das zeig mal im BGB.

@ pelzi ...

1.die Betriebshaftpflicht hat den "unbegründeteten" Anspruchs des Threaderstellers schon zurückgewiesen, hier nützt kein Brief oder Anruf mehr.

2.Anzeige wegen was? Gefährdung wobei?

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