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Sorgerecht, Unterhalt, Kind


KurTeWCS

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Hallo keywelt,

 

hab mal wieder ein menschliches Anliegen an Euch.

 

Situation:

 

Vater, Mutter, getrennt lebend, nicht verheiratet oder geschieden. Bisher friedliche Regelung bzgl. Sohn, wird im Januar 6 Jahre alt.

 

Mutter fängt nun an, die bisher recht normale Umgangsweise zu versauen. Will heissen, sie verbietet dem Kind, den Vater zu sehen usw.

 

Vater zahlt keinen UNterhalt, da bisher von Mutter nicht gefordert, bzw. Absprache wegen Kind usw. unproblematisch.

 

Mutter hat neuen Lebengefährten, nicht verheiratet. Vater ebenso neue Lebenspartnerin, auch nicht verheiratet.

 

Nun meine Fragen:

 

- Kann der Vater das geteilte Sorgerecht beantragen? Wie stehen die Chancen, wenn er selber berufstätig ist, die Freundin ebenfalls...

- Kann der Vater das geteilte Sorgerecht beantragen? Wie stehen die Chancen, wenn er selber berufstätig ist, die Freundin arbeitslos bzw. Hausfrau ist?

- Kann der Vater das alleinige Sorgerecht beantragen?

 

- Unterhalt beträgt ja 355 EUR, kann die Mutter das beantragen, auch wenn das geteilte Sorgerecht besteht?

- Kann die Mutter Unterhalt auch für sich beantragen, obwohl berufstätig?

- Haben Ihre Eltern, also seine Großeltern auch einen Einfluss auf die Beurteilung?

 

 

Ich weiß, eine Erstberatung beim Anwalt wäre das Beste, möchte mich vorher allerdings erstmal erkundigen.

 

Grüße und Danke

Kurte

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1- Unterhalt beträgt ja 355 EUR, kann die Mutter das beantragen, auch wenn das geteilte Sorgerecht besteht?

2- Kann die Mutter Unterhalt auch für sich beantragen, obwohl berufstätig?

3- Haben Ihre Eltern, also seine Großeltern auch einen Einfluss auf die Beurteilung?

 

1- steht ihr zu für das Kind (Unterhalt egal ob verheiratet oder nicht) laut Verdienst und Düsseldorfer-Tabelle

2- Nein da nicht verheiratet und Berufstätig

3- Interessiert niemanden

 

Vater zahlt keinen Unterhalt, da bisher von Mutter nicht gefordert
Kann sie Nachträglich alles Fordern und wird auch Recht bekommen.

 

- Kann der Vater das geteilte Sorgerecht beantragen? Wie stehen die Chancen, wenn er selber berufstätig ist, die Freundin ebenfalls...

- Kann der Vater das geteilte Sorgerecht beantragen? Wie stehen die Chancen, wenn er selber berufstätig ist, die Freundin arbeitslos bzw. Hausfrau ist?

 

Ja, und nach Neuer Regelung auch sicher erfolgreich ...geht aber immer nur über das Gericht. Ob er arbeitet oder nicht ist da egal......solange er kein Trinker, Junkie oder Pädo ist.

 

- Kann der Vater das alleinige Sorgerecht beantragen?

 

Kann er aber sehr erfolglos das ganze da muss die Mama schon mega Assi und eine Gefahr für das Kind sein.

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Wenn er das alleinige Sorgerecht nicht hat, dann hat er doch automatisch das geteilte Sorgerecht, was in diesem Fall nicht geteilt ist, sondern bei Vater und Mutter gleichbedeutend wäre.

 

Oder hat sie das alleinige Sorgerecht ?

Alleiniges Sorgerecht ist ein erfolgloses Unterfangen, so wie Tycus es schon schrieb.

 

Was er machen kann ist, er kann das Umgangsrecht einklagen.

Damit kommt er dann auch in der Regel mit durch und es gibt vom Gericht geregelte Umgangszeiten.

Aber es führt alles übers Gericht, wenn man das auch nachhaltig so handhaben will.

 

Ich rate davon ab, es ausschließlich übers Jugendamt zu regeln, weil der Verein in solchen Sachen einfach überflüssig ist. Die halten nichts nach, man hat nichts in der Hand und die lassen einen auch oft alleine stehen.

 

Guten Anwalt besorgen und seine Rechte durchsetzen. Ich schreibe das extra so, denn es gibt auf beiden Seiten (Mutter und Vater) regelrechte hirnamputierte Ärsche, die einfach dem Expartner über das Kind einen auswischen wollen. Und bei sowas krieg ich nen mittelschweren Kackreiz....

 

...sorry für meine Ausdrucksweise, aber das Thema ist dafür prädestiniert !

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Kann sie Nachträglich alles Fordern und wird auch Recht bekommen.

 

Wie lange rückwirkend? Für alle 6 Jahre?

 

 

Die restlichen Fragen klingen logisch, und das mit dem geteilten Sorgerecht ist ein gutes Druckmittel, um sie bei der freundschaftlichen Regelung zu halten....

 

Wichtig ist nur, dass es nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird...

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Lebensmittelpunkt wird bei Mama bleiben.......aber bei geteilten Sorgerecht bleibt das auch so er ist dann nur für Lebensentscheidende Fragen mit zuständig, hat aber sein normales Umgangsrecht was nicht nur auf alle 14 Tage beschränkt ist.

 

Wie viel sie verlangen kann weiß ich so nicht aber das Kind kann mit 14 auch sein Unterhalt Einklagen und das auch alles......immer den Tabellen-wert zahlen sonst wird es böse.

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Wichtig ist nur, dass es nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird...

 

Da wünsche ich viel Glück....versuche mal in die Augen eines 6jährigen zu schauen, wenn Du ihm sagst, dass sein Vater oder seine Mutter ihn heute mal wieder nicht wie versprochen besuchen kommt, oder ihm am Telefon oder beim nächsten Besuch zu erklären versuchst, warum Mama oder Papa es verbieten ihn zu sehen, ohne über den Ex-Partner herzuziehen, weil dieser in den Augen des Kindes sein/ihr Held ist und es auch nicht versteht, dass die beiden sich nicht mehr lieb haben !!

 

Entweder Du zerbrichst dran oder das Kind zerbricht dran.

 

"Zum Wohle des Kindes" oder "Kindeswohl"...wenn ich diese Worte aus dem Mund eines Jugendamtsmitarbeiter oder Richter höre, möchte ich gerne meinen Fuß so tief in deren Arsch vergraben, dass die mir problemlos von innen die Zehnägel abkauen könnten !

 

 

Alles was nicht freiwillig geschieht, sondern geregelt ist, lastet langfristig auf den Schultern des Kindes....Fängt bei Familiengeburtstagen an, geht über Weihnachten und sonstige Feiertage und hört noch lange nicht bei solchen Sachen wie Einschulung oder Krankenhausaufenthalte auf !!!

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@tycus:

Das heisst, beim geteilten Sorgerecht ist es so, dass das Kind Lebensmittelpunkt bei der Mutter hat, aber der Vater für alles mitentscheiden darf und auch seinen Umgang mit dem Kind einklagen kann? Also kann der Vater sagen, ich möchte das Kind immer eine Woche und dann sie eine Woche o.ä.? Oder gibt es auch feste Zeiten?

 

@d²:

Bei der Geburt eines unehelichen Kindes war es doch bisher so, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht bekam, sofern sie nicht einverstanden war, dass das Sorgerecht geteilt wird oder?

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@d²:

Bei der Geburt eines unehelichen Kindes war es doch bisher so, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht bekam, sofern sie nicht einverstanden war, dass das Sorgerecht geteilt wird oder?

 

Ja, aber diese Sorgeerklärung gilt doch bereits als abgegeben, wenn der Vater seiner Vaterschaft nicht widerspricht...

 

...ich wüsste jetzt nicht, dass man da gesondert nen Antrag stellen müsste ! Oder klärt mich einer auf ! Ich beziehe mich auf Artikel 6 GG !

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noch was hinzugefügt:

 

Laut div. Internetseiten muss der Vater erst UNterhalt zahlen, nachdem er vom Jugendamt bzw. Gericht aufgefordert wurde, die Einkommensverhältnisse darzulegen.

Demnach nicht rückwirkend, sondern erst im Monat, wo der Betrag tituliert wurde...

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Ich muss mich hier mal eben einklinken, da ich ein Mitarbeiter eines Jugendamtes bin, welches, wie oben geschrieben anscheinend nichts taugt.

 

Ich bin im Unterhaltsbereich tätig und muss sagen, dass wir einiges diesbezüglich auf dem Kasten haben, das Problem welches es gibt ist jedoch, dass wir im Unterhaltsbereich lediglich diejenige Person beraten dürfen, bei der das Kind lebt. Eine Beratung der anderen Person würde gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen und wir würden uns strafbar machen, wir taugen folglich schon was uns sind aber rechtlich die Hände gebunden und können nur eine Partei beraten. Wünschenswert wäre natürlich etwas anderes, aber das hat der Gesetzgeber leider nicht gewollt.

 

Somit bitte ich zu unterscheiden, nicht das Jugendamt hat Schuld sondern der Gesetzgeber, aber leider wird das nicht so gesehen.

 

Bezüglich des Umgangsrechtes sieht es da ganz anders aus, dein besagter Vater aus Deinem Beispiel soll sich doch bitte einmal an den ASD (Allgemeinden Sozialen Dienst) wenden. Der ASD aus meinem Bereich hat hier durchaus schon zwischen beiden Parteien vermittelt und konnte die Wogen glätten und hat für alle eine zufriedenstellende Lösung gefunden.

 

Was das Sorgerecht betrifft:

 

Es handelt sich anscheinend um ein nichteheliches Kind, bei welchem die Vaterschaft per Urkunde anerkannt wurde. Sollte hierbei eine Sorgeerklärung aufgenommen worden sein, gibt es ein geteiltes Sorgerecht. Sollte dem nicht so sein, liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter.

 

Nun aber genug dessen, ist schließlich ein rein fiktiver Fall und ich hab somit nur mit hätte wäre wenn geantwortet, ist ja schließlich keine Rechtsberatung.

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Gast ReginaRegenbogen

Wichtig ist nur, dass es nicht auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird...

 

Meine Eltern haben sich scheiden lassen als ich elf Jahre alt war. Es war für mich eine schreckliche Situation und Zeit. Ich hatte und habe heute noch zu beiden ein inniges Verhältnis.

 

Heute bin ich 25 Jahre alt, habe selbst eine kleine Tochter.

Ich habe ein anderes Leben meine eigene Familie. Mittlerweile habe ich eine Distanz zu dieser Geschichte.

Ich kann einiges nachvollziehen und aus einer anderen Perspektive betrachten.

Es fühlt sich so an wie wenn ich verzeihen würde...

Man sagt ja immer so schön: "Die Zeit heilt alle Wunden." aber ab und an holt es mich auch heute noch ein und ich werde traurig.

Als beispiel: Vor zwei Wochen habe ich geheiratet. Bei der Trauung war nur meine Mom dabei.

Man hatte sich darauf geeinigt - zum Wohl des Anlasses und meiner Eltern.

 

 

Wenn Geld, Emotionen und Hass im Spiel sind müssen sich die Kinder oft hinten anstellen.

 

Ich wünsche (euch?) das Beste

 

 

Grüße

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Somit bitte ich zu unterscheiden, nicht das Jugendamt hat Schuld sondern der Gesetzgeber, aber leider wird das nicht so gesehen.

 

Schuld hat das Jugendamt an solch einer Situation, die zwischen Vater und Mutter vorherrscht sicher nicht !

 

Ich hoffe, Du fühlst Dich mit Deinem Arbeitgeber nicht so verbunden, wenn ich gleich vom "Jugendamt" spreche, dass Du Dir persönlich auf die Füße getreten fühlst.

 

Mir ist durchaus bewusst, dass nicht alle Mitarbeiter von irgendwelchen Stellen gleich sind und man nicht alle Mitarbeiter über einen Kamm scheren kann. Mir ist auch bewusst, dass man sich in seinem Arbeitsumfeld an die vorgegebenen Strukturen halten muss und dem Gesetz genüge tun muss.

Aber vom Akzeptieren einer solchen Situation, obwohl man sich etwas anderes wünschen würde und vom "auf dem Arsch sitzen bleiben", weil es ja so ist und man vermeindlich nichts dagegen tun kann, ist eine ungenügende Situation noch nie besser geworden.

 

Für mich persönlich steckt in dem Wort Jugendamt zu sehr die Bedeutung "Amt" !

Ich bin von den ach so engagierten Mitarbeitern (oder sollte ich "Amtsinhabern" sagen) mehr als enttäuscht.

 

Eine vermittelnde Tätigkeit sieht in meinen Augen anders aus.

Wahrscheinlich liegt es aber auch daran, dass ich das Jugendamt nicht eingeschaltet habe, sondern dies die "Gegenseite" getan hat, und zwar aus völlig unerfindlichen und absolut bestreitbaren Gründen.

 

Wenn wir von fiktiven Umständen ausgehen, dann könnte es so gewesen sein, dass die Gegenseite zu jeder Zeit die Möglichkeit gehabt hätte das Kind zu sehen, mit ihm etwas zu unternehmen, es zu Übernachtungen zu sich zu holen und völlig uneingeschränkt die elterliche Rolle, obleich nicht in einem Haushalt lebend, hätte ausfüllen können.

Diese Rolle würde aber nicht angenommen und ausgeführt. Es würde mit völligem Desinteresse dem Kind gegenüber immer nur mal zwischendurch und unregelmäßig eine Handlung erfolgen, die mir meinen Tages-, Arbeits- und Freizeitablauf durcheinander bringen würde. Was auch der ausschließliche Grund für diese Handlung wäre.

Dem Kind gegenüber würde von meiner Seite der Ärger darüber nicht zum Ausdruck gebracht und somit auch das Bild vom anderen Elternpart nicht zerstört. Das Kind hätte ein durchweg positives Bild von dem anderen Elternpart, obwohl es diesen 4 Jahre lang nur sporadisch gesehen oder mit ihm gesprochen hätte. Auch getätigte Versprechen gegenüber dem Kind, es abzuholen oder mit ihm irgendwas zu unternehmen oder nur mal anzurufen abends um gute Nacht zu sagen, würden regelmäßig gebrochen. Umso erstaunlicher wäre es, dass das Gesamtbild für das Kind nicht zusammenbrechen würde. Aber das könnte man damit erklären, weil ich dieses Bild "dem Kindeswohl entsprechend" aufrecht halten würde, wenn ich denn die Situationen abschwäche in denen das Kind vom anderen Elternteil enttäuscht oder negativ vom anderen Elternteil sprechen würde.

 

Wenn dann diese Handlungen, die weder dem Interesse an dem Kind oder dem eigentlich Kontakt dienen würden, irgendwann weniger würden, das Desinteresse also eine tatsächliche Form bekäme, das Kind nicht mehr ständig enttäuscht würde und ein ganzes Jahr überhaupt kein Kontakt mehr bestünde, man sich selber bereits in die Lage gedrängt fühlen würde Kontakt aufzunehmen und nachfragen würde, wann und ob mal wieder ein Treffen mit dem Kind stattfinden könnte, dies immer verneint würde oder man den anderen Elternteil erst gar nicht erreichen könnte....ja dann wäre man sicherlich überrascht plötzlich einen Anruf vom Jugendamt zu bekommen, dessen Inhalt so aussehen könnte, dass man ein vom anderen Elternteil angeregtes Gespräch für eine Regelung des Umgangs führen möchte.

 

Wenn man dieses Gespräch dann wahrnehmen würde, weil man sich erhofft, dass nun eine Regelmäßigkeit und vor allem eine Bindung zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil aufgebaut werden könnte, in diesem Gespräch allerdings auch die Mißstände auflegen würde und dann zu hören bekommt, dass man sich auch selbst mal etwas anstrengen müsste, dann wäre zumindest bei mir das Licht der Verständnis ausgeblasen.

Nichts desto trotz würde man "zum Wohle des Kindes" und weil die Jugendamtsmitarbeiter die volle Checke :) von der Sache haben diese Aktion mitmachen.

Wenn man dann, trotz Absprachen mit dem Jugendamt und gegenseitiger Absprachen genau die gleichen Situationen erleben würde, wie sie vor dem Gespräch mit dem Jugendamt waren, dann würde man sich bei dem Jugendamt melden und feststellen, dass es dem Jugendamt egal wäre. Man würde weiterhin feststellen, dass der Mitarbeiter mit seinem Hintern auf seinem Stuhl festgetackert ist und nicht mal die Hand zu nem Telefonat hochkriegt, geschweige denn etwas regeln könnte, was mir dabei auf den Nägeln brennt. Nein im Gegenteil....nach weiteren 8 Monaten des Nichtkontakts mit dem anderen Elternteil, wo man schon fast gewillt war, die Situation so hinzunehmen, und "auslaufen" zu lassen, damit sich das Kind an ein Nichtvorhandensein des anderen Elternteils gewöhnen kann, könnte wiederum ein Anruf vom Jugendamt stattfinden, bei dem gefragt würde, warum man sich nicht an die Absprachen hält. Man wäre natürlich aufgebracht und würde die Situation zu klären versuchen und würde dann weitere 4 Monate nichts mehr von dem Jugendamt und auch nicht mehr vom anderen Elternteil hören.

 

Bis man dann einen Brief vom Amtsgericht im Postkasten hätte, bei dem man zu einem Gerichtstermin geladen würde, bei dem es um die Klage auf das Umgangsrecht gehen würde.

 

Natürlich würde man versuchen das Jugendamt zu kontaktieren um zu fragen, warum sowas passiert, obwohl es klare Absprachen gibt, die man selbst ja einhalten würde. Aber auch da würde man auf taube Ohren stoßen oder auf einen Anrufbeantworter mit dem man leider nicht diskutieren kann, sondern nur Nachrichten hinterlässt, die dann auch noch ignoriert werden.

In letzter Instanz würde man versuchen, weil man ja weiß, dass ein Gutachten vom Jugendamt bei der Gerichtsverhandlung einen ausschlaggebenden Faktor übernimmt, eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen und diese an den Jugendamtsmitarbeiter zu schicken. Ob diese dann dort angekommen wäre, würde man nicht erfahren, weil der Mitarbeiter selbst zum Gerichtstermin nicht auftauchen würde.

 

Dann wäre man dem Gutwill des Richters ausgeliefert, der dann verkünden würde, dass ein geregelter Umgang alle 14 Tage stattfindet. Und zwar ein Umgang zwischen Kind und Elternteil, die sich beide nicht kennen, die voneinander nichts wissen und die sich noch nichtmal zuerst in einem betreuten Umfeld beschnuppern könnten, weil das Gutachten des Jugendamtsmitarbeiters dies als "nicht notwendig" erachten würde.

Man würde dann sein Kind alle 14 Tage in ein völlig fremdes, den eigenen Erziehungs- und Fürsorgemethoden abweichendes Umfeld abgeben und bekäme es völlig verstört, unsicher und verängstigt wieder.

Hier würde man sicherlich sofort ein Gespräch mit dem anderen Elternteil suchen um dann zu erkennen, dass dieses Verhalten auf das "nicht kennen" und "nicht einschätzen können" zurückzuführen wäre. Aber auch hier würde man auf taube Ohren stoßen, weil es nicht in das Verständnis des anderen Elternteil passen würde, dass ein 5jähriges Kind eben nicht den ganzen Tag Harry Potter Filme gucken kann, weil es diese nicht verarbeiten und realisieren kann. Da mag jedes Kind anders sein, aber wenn man das bei seinem Kind erkennt, dann würde man dies nicht unbedingt ignorieren, oder ??

 

Tja...das Ende vom Lied wäre dann, dass man ein sonst völlig normales Kind in Alpträume, Schlafstörungen, Essstörungen und sonstige unangenehme Dinge drängen würde, die man dann in den 14 Tagen zwischen den Besuchen auszugleichen hätte. Mit viel Liebe und Fürsorge und völliger Hingabe würde man sich sein eigenes Leben unnötig schwer und seinen dringend benötigten Schlaf kaputt machen. Von den hoffentlich nur temporär anhaltenden Störungen in der Entwicklung des Kindes mal abgesehen. Nur damit alle 14 Tage "zum Wohle des Kindes" der andere Elternteil Bestandteil seines Lebens ist, während das Kind selber an diesem Tag nur vor der Glotze hängt und von besagtem Elternteil abgeschoben würde.

Und das müsste man dann alles selber tragen. Ohne jegliche Unterstüzung eines Richters oder eines Mitarbeiters vom Jugendamt.

 

Und man glaube bitte nicht, dass nach einem solchen Urteilsspruch ein Jugendamt noch helfend neben einem stehen würde, oder diese Besuche noch eine Zeit (wenn auch nur nachfragend) begleiten würde. Gehustet !!! Da ist seitdem niemand mehr für zuständig und man redet sich mit dem gültigen Urteilsspruch raus, weil man da nichts mehr dran ändern kann. Selbst die Zusage, weitere Stellen zu nennen, an die man sich wenden kann, steht bis heute aus !!

 

Von daher sage ich persönlich: Jugendamt ?? Solange die ihren Arsch nicht vom Sessel bewegen und in die Familien gehen und somit alles von ihrem Schreibtisch aus bewerten und entscheiden....solange ist es für mich gestorben....und würde ich auch niemandem empfehlen sich dahin zu wenden. Ausser man kennt dort jemanden persönlich, dem man vertrauen kann.

 

Das "Wohl des Kindes" oder das "Kindeswohl" ist für das Jugendamt nur ein Begriff, den die irgendwann mal in der Theorie während der Ausbildung gehört haben und der sicher auch auf alle mißhandelten, unterversorgten und offensichtlich leidenden Kindern angewandt werden kann. Aber das "Wohl" eines Kindes, welches in einem normalen Umfeld aufwächst und durch das Desinteresse und Nichtvorhandensein von Wissen über die Situation, durch das Jugendamt dort herausgerissen und seinem Schicksal überlassen wird, ist meines Erachtens nach absolut gefährdet. Manchmal wäre es auch ratsam mal hinter die Kulissen zu schauen und dem Kontakt "zum Wohle des Kindes" mit dem anderen Elternteil zu widersprechen, bevor man sich für seine geleistete Arbeit auf dei Schultern klopft !!!!

 

So, und das darfste mal als fiktive Gedankenstütze im neuen Jahr mit auf die Arbeit nehmen. (um wenigstens hier mal persönlich zu werden) :D

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@double D: Ich nehme mal an, dass Du auf der betreuenden Seite stehst, und wenn das so wie gesagt stattgefunden hat, kann ich das voll und ganz verstehen.

 

Ich hab letztens von dem gegenteiligen Fall geträumt: Vater und Mutter glücklich (?) verheiratet, Kind bekommen. Im Urlaub mit Freundinnen auf Mallorca fällt ihr auf, dass es doch noch Bessere gibt. Trennung, Auszug, kennt man ja. Umzug von 400km, der Vater ist der Dumme. Kein Einverständnis, geteiltes Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht interessiert in diesem Fall keinen und wenn man dem Umzugswagen nicht die Räder abschraubt, kann mans nicht verhindern. Shit happens

 

@Threadersteller: Ich würde zum Anwalt. Wenn mir mein Kind was bedeutet: ohne Rücksicht auf Verluste alles einklagen. Traurig, dass man so was sagen muss. Rein fiktiv natürlich

 

Troubleshooter

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@troubleshooter

 

Es wäre noch nicht mal mein Kind, für das ich diese ganzen Strapazen auf mich nehmen würde.

Ich stände hier nur unterstützend der Mutter beiseite und hätte, obwohl mein Schlaf, meine Zeit und mein Geld, noch nichtmal ein Sprachrecht gegenüber dem Jugendamt oder einem Richter....ich bekäme noch nichtmal Auskunft von irgendeiner Stelle in Bezug auf das Kind, welchem ich näher stände als sein leiblicher Vater !

 

Ich könnte nur die Fäden im Hintergrund ziehen und versuchen es ein wenig zu lenken, allerdings würde ich nicht sehen, in welche Richtung ich die Fäden ziehe.

Hätte ich tatsächlich die Möglichkeit, so zu reagieren, wie ich es gerne täte, so könnte sich so mancher Mitarbeiter im Jugendamt kurz vor Weihnachten nen neuen Job suchen.

 

Da man dort aber glauben würde, dass es sich ausschließlich um die Mutter handelt, der ein "Schaden" entsteht, agieren die auch so ! Mit mir könnten die das nicht machen, aber ich kann auch nur bedingt und innerhalb der Mittel der Mutter das Maul aufreißen....

 

Das Jugendamt in meiner Stadt hat mich zum Schluß der Arie kurz kennengelernt. Ich war noch nichtmal warmgelaufen, da wurde ich freundlich gebeten zu gehen. :)

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Meine persönliche Meinung ist, das sobald sich eine dritte Partei einschaltet (Anwalt, Jugendamt) alles nur schlimmer wird.

Beide Seiten machen dann Dienst nach Vorschrift und stellen auf Stur.

 

Wenn man Verheiratet ist, dann ist doch eh jeder Tag ne Herausforderung und auf Kompromisse aufgebaut und so sollte man dann diese Zeit auch betrachten.

 

Daher nett und freundlich seine Ex zum Essen einladen, gerne auch mit neuem Partner. Seine Gefühle darlegen das man das Kind liebt und auch weiter sehen möchte. Was kann man tun um dies zu erreichen....

 

Wichtig auch wenn die andere Partei weniger Niveau hat, immer nett und freundlich sein. Die Frauen sitzen irgendwie immer am längeren Hebel.

 

Wenn man den harten Weg geht, dann gehts doch meistens in die Hose.

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Man kann diese ganze Situation von vielen Seiten sehen :)

Fakt ist,das der Mutter fast immer die besseren Karten zugeteilt werden.

Ist hier in Austria genauso.

Und wenn die Mutter die Kinder täglich verdrischt,wem kümmerts....

Bevor die Kinder nicht tot sind,ist es egal.

Klingt schlimm,ist aber so.

Kenn einige Fälle,die so abgelaufen sind.

Erst im Krankenhaus wurde(weil das Krankenhaus dazu gesetzlich verpflichtet ist)Anzeige wegen

Kindesmisshandlung erstattet.

Deswegen bekam der Vater weder die Kinder noch das Sorgerecht.

Die Kinder kamen in ein Heim und der Vater kann nur wie üblich seine Alimente weiterblechen :P

Nicht die Mutter,denn sie war anscheinend ja überfordert...

Denn der Staat ist einmal der Ansicht,das man Frauen nur mit Geld zufriedenstellen kann.

Wenn die Kohle stimmt,gibt es mit den Zugeständnissen zum Vater auch keine Probleme.

Daran wird sich auch nichts ändern.

 

Darum sollte man sich gut überlegen,wenn man seinen besten Freund reinsteckt....

Die Ernüchterung kommt oft schnell genug :D

 

Keiner braucht jetzt losheulen.

Die Betroffenen können ein Lied davon singen.

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Im Groben stimme ich Rasko zu. Der Weg zum Sorgerecht für den Vater führt meist nur über die Mutter, wenn diese einsieht das sie nicht geeignet ist. Vor den Gerichten und vor dem Jugendamt gibt es diese vielzitierte Gleichberechtigung nicht.

 

Auch wenn einige Urteile der jüngsten Vergangenheit den Vätern schon etwas mehr Rechte zugestehen ist der große Wurf hier noch nicht gelungen.

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Wie Recht du doch hast double_d

 

 

 

 

 

 

Da wünsche ich viel Glück....versuche mal in die Augen eines 6jährigen zu schauen, wenn Du ihm sagst, dass sein Vater oder seine Mutter ihn heute mal wieder nicht wie versprochen besuchen kommt, oder ihm am Telefon oder beim nächsten Besuch zu erklären versuchst, warum Mama oder Papa es verbieten ihn zu sehen, ohne über den Ex-Partner herzuziehen, weil dieser in den Augen des Kindes sein/ihr Held ist und es auch nicht versteht, dass die beiden sich nicht mehr lieb haben !!

 

Entweder Du zerbrichst dran oder das Kind zerbricht dran.

 

"Zum Wohle des Kindes" oder "Kindeswohl"...wenn ich diese Worte aus dem Mund eines Jugendamtsmitarbeiter oder Richter höre, möchte ich gerne meinen Fuß so tief in deren Arsch vergraben, dass die mir problemlos von innen die Zehnägel abkauen könnten !

 

 

Alles was nicht freiwillig geschieht, sondern geregelt ist, lastet langfristig auf den Schultern des Kindes....Fängt bei Familiengeburtstagen an, geht über Weihnachten und sonstige Feiertage und hört noch lange nicht bei solchen Sachen wie Einschulung oder Krankenhausaufenthalte auf !!!

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