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Spinnerei hoch Zehn, nun sind TV Aufnahmen schon Raubkopien


d_1734

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(jw) Illegale Raubkopierer von DVDs sind weiter auf dem Vormarsch. Das geht aus einer am Donnerstag vorgelegten Studie der Unternehmensberatung Futuresource Consulting in Großbritannien und den USA hervor. Die zentrale Aussage: Jeder Dritte fertigt unerlaubt Kopien von Filmen an. Vor einem Jahr habe das nur jeder Vierte getan. Ganz vorne in der Rangliste der Raubkopierer stehen Hollywood-Filme.

 

In Großbritannien wird der Studie zufolge das Aufnehmen von Fernsehsendungen auf DVDs immer beliebter. Waren es im Jahr 2007 noch 42 Prozent, die unerlaubt TV-Material auf DVDs brannten, so sind es in diesem Jahr bereits 61 Prozent. Am häufigsten werden zum Raubkopieren DVD-Recorder oder Computer mit spezieller Software verwendet.

 

Also langsam glaube ich bei denen Tickt garnix mehr richtig, was ist denn bitte der Unterschied zum Videorecorder und Kasettenrecorder von frueher...

 

Idiotie pur... Klar wir sind ja alles Verbrecher, es sei denn wir kaufen jeden Monat fuer 500 Euro DVDs und CDs mit Abspielschutz fuer Autoradios, Computer

und der Einschraenkung das diese nicht mit legalen Mitteln auf portable Player kopiert werden koennen...

 

Ich koennt mich nun noch Stunden aufregen, so nen Schwachsinn hab ich schon lange nicht mehr gelesen!

 

Gruss

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Bleib ruhig, iss nich gut für dien Blutdruck <_>

 

Ich frag mich, wozu die Geräte sonst da sein sollten...

Wird dich wohl niemand verknacken, wenn du dir was ausm Fernsehen für dich selbst aufnimmst.

 

Aber bald ist wohl sogar Timeshiften verboten, weils die Werbeindustrie behindern könnte...

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Wirklich ein kompletter Schwachsinn.

Ich muss aber wirklich sagen, dass mir die ganzen legalen MP3 Downloads viel zu teuer sind.

Da verwende ich lieber Radio-Ripper. Das geht ziemlich gut. Ich nehme die Streams als MP3's auf und gut ist.

Spare da gutes Geld und es ist (noch) legal.

Aber 90 Cent oder sogar 1 Euro für MP3's auszugeben, ist absoluter Schwachsinn. Da sind ja CD's im Sonderangebot bei weitem billiger.

 

MfG:

willi1980

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....was ist denn bitte der Unterschied zum Videorecorder und Kasettenrecorder von frueher...

 

Solange es Privatkopien sind, ist es ja legal. Aber schau mal im Gulli, wieviel TV-Rips es dort gibt.... die Verbreitung derer ist dann wieder illegal.

Der Text ist sehr reisserisch geschrieben und verschleiert diese Tatsache.

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Das streamen und Brennen von PayPerView - Angeboten und dann die Verbreitung sind da sicher gemeint. denn wie bei brummi werden auch dort die "Blockbuster" zeitgleich zum DVD-Start gesendet.

Damit braucht man natürlich keine DVD rippen und die Verleiher bzw. Händler haben Umsatzeinbußen.

 

Die orig. Soft der Receiver verhindert ja genau deswegen das Aufnehmen der Direkt-Sender. Ein umgehen dieses digitalen Kopierschutzes stellt in diesem Zusammenhang eine Urheberrechtsverletzung dar.

 

denke mal das die sich auf diese Sachen beziehen und nicht auf das aufnehmen und verbreiten von FTA sendungen.

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Doch die betrifft es rechtlich ebenfalls. Niemand ausser dem Rechteinhaber darf diese Sendungen verbreiten, auch wenn es FTA ist.

 

Aber genau das machen doch diese Online Rekorder oder? Oder haben die Ihren Sitz wieder im Nimmerland wo man die nicht kriegen kann?

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Sie verbreiten die Aufnahmen ja nicht, sie werden für Dich aufgenommen.

 

Achso, ok. Aber vom Prinzip her nehmen die das ja einmal auf und stellen es jedem zu Verfügung der es haben will. Ich muss also nur vor Beginn der Sendung sagen, "das will ich haben, nimm auf!!!" ;)

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@d_1734

 

 

Es ist deshalb illegal weil wenn es nicht aus der ursprünglichen Urheberrechtsquelle entstammt, es sich um eine Vervielfältigung handelt, die nur über § 53 I UrhG zulässig sein könnte. Allerdings gibt es von dieser Ausnahme eine Rückausnahme unter anderem für den Fall, dass für die Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird. Der Bericht stellt nicht korrekt dar das der insoweit illegal geladenen Content hernach dann auf die DVD`s wandert und verfielfältigt wird, damit ist der Verstoss gegen das Urheberrecht eindeutig. Natürlich kann man den Content der FTA ist, streamen und ausschliesslich privat verwenden. Sonst gäbe es ja wohl zum Beispiel keine Mediathek, wie bei ARD, in der jeder die Sendungen via Podcast, oder Stream downloaden kann. Wen es interessiert: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.html ;)

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Falls das dann o.k. ist, könntest DU bitte meine Schwiegermutter er********?

Mir passiert dann ja nichts ;)

 

Den Vergleich verstehe ich nicht... aber wenn Du es begründen kannst, mache ich es :P :P

Diese Onlinevideorecorder machen die Aufnahme nur Dir zugänglich, nicht öffentlich.... und das ist wohl eine hellgraue Zone.

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Ich glaube, dass mit "unerlaubtem" kopieren auf DVD gemeintist, dass

diese Kopien nicht in Umlauf gebracht werden dürfen.

 

Also, die Aufnahmen veröffentlichen oder vervielfertigen.

 

War doch zu VHS-Zeiten auch schon so, dass "die öffentliche Aufführung und Vervielfertigung" untersagt war.

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Steht das nur bei mir im Eingangspost, dass es sich um eine Erkenntnis aus Grossbritannien handelt?

Vielleicht haben die dort ja ein anderes Rechtssystem und daher auch andere Normen.... Ob der Text nun ernst ist oder nicht....

 

Gruß, Haui

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Passt zwar nur bedingt hierher (ist aber Artverwand), wollte aber keinen neuen Thread aufmachen:

 

Quelle: h**p://www.digitalfernsehen.de/news/news_363484.html

 

Niederlande kein sicherer Hafen mehr für TV- Raubkopierer

[ug] Hamburg - Der niederländische Internetprovider Euroaccess muss die Raubkopien-Portalseite torrent.to vom Netz nehmen und die persönlichen Daten der Seiten-Administratoren herausgeben.

 

Dies entschied das Gericht in Amsterdam am 8. Juli per einstweiliger Verfügung. Bereits vergangene Woche hatte der Hosting-Anbieter Leaseweb zwei weitere stark frequentierte Seiten mit Links zu deutschsprachigen Film- und TV-Serien-Raubkopien heruntergefahren. Da der Betreiber die Möglichkeit hat, gegen diese einstweilige Verfügung juristisch vorzugehen, sind die betroffenen Seiten derzeit allerdings weiter online.

 

Ein dritter niederländischer Provider schaltete eine Streaming-Site mit Unmengen an illegal eingestellten Filmen ab. Über diesen Sachverhalt informiert die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Damit verliere das nordwestliche Nachbarland Deutschlands seinen Status als Rückzugsort für deutsche Portalseiten zu illegalen Angeboten, heißt es in einer Pressemitteilung des Vereins.

 

Das in den Niederlanden gehostete Portal Torrent.to gilt nach Angaben der GVU als eine der bekanntesten Seiten zu illegalen Download-Angeboten. Indizien, wie etwa deren schwerpunktmäßige Ausrichtung auf den deutschsprachigen Markt, weisen auf einen Betrieb durch deutsche Staatsbürger hin.

 

Infolgedessen hatte die GVU ein Strafverfahren initiiert und die niederländische Schwesterorganisation "Brein" um Unterstützung gebeten. Eine wenig kooperative Haltung des Hosting-Providers erschwerte weitere Ermittlungen jedoch erheblich. Daher startete "Brein" durch Abmahnung das zivilrechtliche Verfahren gegen das Unternehmen.

 

Jan Scharringhausen

Von der GVU durch wesentliche Informationen unterstützt, gelang "Brein" der Nachweis des offensichtlich illegalen und äußerst umfangreichen Angebots an aktuellen Filmen, Entertainmentsoftware und Musikdateien auf torrent.to.

 

Auf dieser Grundlage begründete der Vorsitzende des Gerichts nach GVU-Dastellung, dass die rechtswidrige Art der Seite auch für den Provider absolut klar gewesen sein müsse nicht zuletzt da der Hosting-Anbieter von den Anti-Piraterie-Organisationen davon in Kenntnis gesetzt worden war. Der betoffene Provider ermögliche durch seine Rolle als Webhost in diesem Fall die Begehung umfangreicher Urheberrechtsverletzungen durch Internetnutzer. Das Unternehmen trage "eine eigene Verantwortung", argumentierte der Richter, und habe auch die Kosten der Rechtsstreitigkeit zu tragen.

 

Jan Scharringhausen, Leiter der GVU-Rechtsabteilung kommentiert die Entscheidung: "Wir begrüßen diese einstweilige Verfügung und hoffen, dass dank der zu erwartenden Informationen von Euraccess die Verantwortlichen von torrent.to nun zur Verantwortung gezogen werden können. Die GVU und ihre Mitgliedsunternehmen werden diese neuerliche Präzedenz-Entscheidung zum Anlass nehmen, gemeinsam mit BREIN alle verbleibenden Portalseiten in den Niederlanden anzugehen. Dazu gehört auch kino.to."

 

Die GVU ist eine von den Unternehmen und Verbänden der Film- und Unterhaltungssoftware-Wirtschaft getragene Organisation. Ihre Aufgabe besteht im Aufdecken von Verstößen gegen die Urheberrechte ihrer Mitglieder und der Mitteilung dieser Verstöße an die Strafverfolgungsbehörden. Darüber hinaus unterstützt die GVU die Dienststellen der Strafverfolgungsbehörden bei der Durchführung von Strafverfahren sowohl in rechtlicher als auch in technischer Hinsicht.

 

Die GVU leistet - eigener Aussage zufolge - Aufklärungsarbeit durch Seminare und Vorträge bei Behörden, Schulen und gesetzgebenden Körperschaften sowie durch die Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Inhalt und die Ergebnisse ihrer Arbeit und urheberrechtliche Problemstellungen.

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Gast kater_karlo75

Auch mal ne Frage hab-aber auch Artverwandt...

 

Was ist mit Usenext?

Warum kann hier kein Riegel vorgeschoben werden?

Nicht daß ich mir das wünschen würde-aber meine Frage ist denke ich berechtigt?!

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Auch mal ne Frage hab-aber auch Artverwandt...

 

Was ist mit Usenext?

Warum kann hier kein Riegel vorgeschoben werden?

Nicht daß ich mir das wünschen würde-aber meine Frage ist denke ich berechtigt?!

 

 

nö?!?

Usenext ist das Usenet.

 

Das wäre so als wenn du fragst, warum man wegen den Raubkopien nicht das Ganze Internet dicht macht!

Usenet ist ja nicht nur für Raubkopien sondern ist ein autager Teil des Internets mit 95% legalem Anteil.

So wie das Internet ansich auch. Und ansich genau wie das Internet nicht Illegal!

 

Nur die Inhalte machen es vereinzelt dazu. Kannste aber nicht auf das Netz abwälzen.

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