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Nebenkostenrechnung....viele Fragen


basti

Empfohlene Beiträge

@basti

das kann unterschiedliche Gründe haben. Vielleicht ist die Wohnung neu vermessen worden und somit wurde nun die richtige Zahl eingestellt.

Habt Ihr Schrägen in der Wohnung ?

Oder frag einfach den Mieter unten. Der müsste dann 67qm haben. Steht bei dem auch weniger im Vertrag, dann haste nen Grund !

 

ich habe in einem Raum eine Schräge über die ganze Seite

 

und dann habe ich einen Raum wo die Schräge nur ein viertel ist

 

wird das dann warscheinlich abgezogen da nicht zu 100% bewohnbar ist oder ?

Ja aber auch nur zum Teil !

Das messen wird dann schon recht kompliziert !

 

Bis zu einer Höhe von 1,20m über die Schräge wird die Fläche darunter nicht als Wohnfläche berechnet ! Das ist aber nicht sehr viel ! Bei 101qm Grundfläche, schätze ich so auf ca. 5 bis 6qm die von der eigentlichen Grundfläche abgezogen werden. Kommt aber auch auf den Winkel der Schräge an !

 

Ich schick Dir gleich mal meine Nummer und dann können wir am WE mal drüber quatschen wenn Du willst !

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Ich schick Dir gleich mal meine Nummer und dann können wir am WE mal drüber quatschen wenn Du willst !

Cool das ist NETT

 

Am Telefon geht es bestimmt besser...

 

das heißt aber nicht das die anderen mir nicht weiter helfen können/sollen

 

gruss

basti

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Ich schick Dir gleich mal meine Nummer und dann können wir am WE mal drüber quatschen wenn Du willst !

Cool das ist NETT

 

Am Telefon geht es bestimmt besser...

 

das heißt aber nicht das die anderen mir nicht weiter helfen können/sollen

 

gruss

basti

Das meine ich auch !

Wenn es also jemanden gibt, der die ganze Thematik doch besser drauf hat, dann immer her mit den Tipps. Ich lerne auch gerne noch dazu ! :ph34r:

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Bis zu einer Höhe von 1,20m über die Schräge wird die Fläche darunter nicht als Wohnfläche berechnet !

Aktuelle Rechtslage zur WF Berechnung bei Dachschrägen ist imo:

Alles unter 1 m entfällt kpl.

Was unter 2 m und über 1 m ist, zählt zu 50%

Der Rest des Raumes wird natürlich normal (100%) berechnet.

Abstellkammern o.ä. die in der Wohnung liegen, zählen auch mit.

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Bis zu einer Höhe von 1,20m über die Schräge wird die Fläche darunter nicht als Wohnfläche berechnet !

Aktuelle Rechtslage zur WF Berechnung bei Dachschrägen ist imo:

Alles unter 1 m entfällt kpl.

Was unter 2 m und über 1 m ist, zählt zu 50%

Der Rest des Raumes wird natürlich normal (100%) berechnet.

Abstellkammern o.ä. die in der Wohnung liegen, zählen auch mit.

Ja ! Da hast Du vollkommen recht !

Das hätte ich auch noch als richtige Bemassungsgrundlage erwähnen müssen.

 

Ich rede mein Versäumnis nicht schön, aber man hat durch die Abmaße von 1,20m über die Schräge (je nach Winkel) dennoch einen fast exakten Wert, der für den unbedarften Mieter einfacher zu berechnen und auszumessen ist !

Die tatsächlichen Abweichungen werden dabei nie mehr als 2-4 Prozent betragen, was bei einer Größe von 101qm wie bei Basti, dann sicherlich nur die 4qm vom alten zum neuen Mietvertrag ausmachen. Letztlich könnte er sowieso nichts machen, da die Abweichung nie mehr als 19% ausmachen wird.

Entweder man akzeptiert die Fläche, oder man lässt es ausmessen. Eine selbst gemessene Fläche wird ein Vermieter nie anerkennen.

 

Und dann stell Dir vor, wie das mit der viertel Schräge in einem Raum ist, oder wenn zwei Dachflächen in einem Raum zusammenstoßen. Da kannste das bald nicht mehr selbst messen. :ph34r:

 

Aber dennoch hast Du vollkommen recht ! B)

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Und dann stell Dir vor, wie das mit der viertel Schräge in einem Raum ist, oder wenn zwei Dachflächen in einem Raum zusammenstoßen. Da kannste das bald nicht mehr selbst messen.  :ph34r:

Nicht?! B)

Und wen lasse ich dann kommen?

 

Im Ernst, wo ist das Problem?

Senkblei (Lot) 1m bzw. 2m Schnur dran, Stelle am Boden markieren und lustig messen und rechnen...

 

Nur etwas nennenswertes, ausser Streß, wird nicht dabei rauskommen, da sind wir uns scheinbar alle einig.

Die Kosten sind nunmal da und die Verschiebungen durch ggf. falsch, oder ungenau berechnete Wohnflächen, werden sich bestenfalls auf "ein paar Euro" belaufen, nichts wirklich lohnenswertes.

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So die fragen gehen weiter

 

wie sieht das eigentlich mit meiner Tochter aus ?

 

sie ist jetzt 2,5 Jahre alt ,

 

wird sie als volle Person abgrechnet so wie es bei

 

mir der Fall ist oder nur als halbe Person

 

oder ganz anders ?

Ohje, ohje !

Hallo Basti !

Jetzt fällt mir glatt ein, was ich am Sonntag machen wollte !

 

*Schäm*, ich hol es nach ! :D Sorry, sorry, sorry ! Kriegst morgen ne SMS von mir ! Ich habs total verdrängt !

 

Die Tochter wird auch mit 2 1/2 Jahren als volle Person abgerechnet !

So ungerecht wie es erscheint ist es aber leider so ! Du hast für die Kinder mitunter einen erhöhten Aufwand, was die Wärme in der Wohnung angeht, was ja bei Euch "gottseidank" über die Quadratmeter abgerechnet wird. Sonst machen sich meinetwegen 24 Grad gegenüber 18 Grad in der Wohnung sicherlich deutlicher bemerkbar.

 

Das ganze Windelzeugs und Puder und Klinex und Baby- bzw. Kleinkindkram erzeugt mehr Müll, als bei nem Erwachsenen.

Wenn die dann trocken sind und aufs Klo gehen, dann sind sie ja auch schon sooo groß und können alles alleine. Wasser, Abwasser fürs spülen, fürs Zähnchen putzen und und und ist einfach im Normalfall immer etwas mehr. Es sei denn, Du bist den ganzen Tag hinterher und passt auf.

 

Allerdings kannst Du es wohl auch dann nicht verhindern, dass der Vermieter sie als ganze Person abrechnet ! Es liegt im Ermessen des Vermieters, wie er die Köpfe zählt. Allerdings muss er Dir vor der Abrechnungsperiode bescheid gesagt haben. Sonst ist es ein einseitiger Eingriff in die Konditionen des Mietvertrag und dagegen könntest Du dann angehen.

 

Btw. Wenn ich an das Hochzeitsfoto denke, dann ist sie für 2 1/2 aber schon ganz schön groß.... ;):wub:

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Wie werden eigentlich die Müllabfuhrkosten bestimmt? Kommt da eine Rechnung von der Gemeinde an den Hausbesitzer berechnet nach Zahl der im Haus gemeldeten Mieter? Mein Problem, Freundin ausgezogen genau zu Beginn der Abrechnungsperiode, trotzdem taucht sie jetzt noch als Person in meiner gerade erhaltenen Nebenkostenabrechnung auf (kostet mich ca. 70 Euronen).

Hat da die Gemeinde geschlampt....oder muss ich als Mieter den Vermieter unterrichten (was ich auch telefonisch gemacht hatte) oder gar die Gemeinde direkt.....definitiv hat sie nicht mehr hier gewohnt (und war auch nicht mehr gemeldet) ;)

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  • 1 month later...

So alten Beitrag wieder hoch

 

Bis wann müssen die Nebenkostenabrechnungen beim Mieter sein ?

 

Wenn diese doch bis jetzt nicht im Briefkasten ist brauch dieser doch

 

auch nicht mehr zahlen oder habe ich da was falsch verstanden ?

 

Eingezogen am 1.3.2002

 

Habe mich mal so ein wenig bei google eingelesen.

 

Finde aber keinen "§" .

 

Wenn einer einen weiß...bitte sagt Ihn mir...

 

gruss

basti

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@ basti Hast du Rechtschutzversicherung?Am besten direkt dem Anwalt geben.Habe mich auch jahrelang mit Vermietern rumgeschlagen und jedesmal Recht bekommen.Ärger dich mit sowas garnicht erst rum.Soll einfach mal überprüfen die werden schon sagen was richtig ist oder nicht! :D

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