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Nebenkostenrechnung....viele Fragen


basti

Empfohlene Beiträge

Hallöchen

 

heute habe ich von meinem Vermieter unsere Nebenkostenabrechnung

für die letzten drei Jahre bekommen. Ich wohne jetzt schon 6 Jahre da.

Nun kenn ich mich kein bisschen aus was der Vermieter da alles

Reinschreiben darf und kann. Ich habe auch schon ein wenig gegoogelt

aber da verstehe ich auch nur die Hälfte und schlauer bin ich auch nicht.

  • Vielleicht kann mir hier der ein oder andere im Board ja einen Tipp
    geben ob in meiner Abrechnung von 2006 alles so rechtens ist.
  • muß ich die anderen Jahre auch noch zahlen ? (verjährt?)

Ich kann auch gerne zum vergleich noch mal von 2005 und 2004

die Nebenkostenabrechnungen hier reinstellen wenn das hilft.

 

zu den Bewohner:

  • im EG wohnt eine Person
  • im OG wohnen wir mit 2 Erwachsenen und einen Töchterchen

Was mich auch nocht stört das es keine genaue Auflistung gibt.

 

vielen dank für eure Hilfe

 

gruss

basti

 

 

2006jn1.th.jpg

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Er bekommt vom Versorgerunternehmen(Strom, Öl usw) eine genaue Auflistung der verbrauchten Güter...diese muss er dir Vorlegen. Meist angaben in m³. Bei der Heizung habt ihr wahrscheinlich 2 getrennte Tanks oder Ablesung an der Heizung? Er muss nachweisen, dass er kein Gewinn macht!

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Er bekommt vom Versorgerunternehmen(Strom, Öl usw) eine genaue Auflistung der verbrauchten Güter...diese muss er dir Vorlegen. Meist angaben in m³. Bei der Heizung habt ihr wahrscheinlich 2 getrennte Tanks oder Ablesung an der Heizung? Er muss nachweisen, dass er kein Gewinn macht!

das vom Versorgerunternehmen ÖL ist so ne sache.

die kaufen immer Öl mit mehreren Leuten.

Oder ist das seperat aufgelistet ?

 

Strom zahlen wir direkt bei den Stadtwerken

 

an der Heizung ist weder ein Teil zum ablesen noch haben wir 2 Tanks :ph34r:

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an der Heizung ist weder ein Teil zum ablesen noch haben wir 2 Tanks  :ph34r:

unzulässig, es sei denn es ist irgendwo ein zähler eingebaut(evtl vor verbrennungeinheit)...kA wie bei euch im haus die situation ist. aber eine detaillierte rechnung muss er vorlegen...

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Ich bin mir mit Pos. 6,7 und 12 nicht ganz sicher!

Aber eines kann ich Dir sagen, wenn Ihr 2 Erwachsene und 1 Kind seid kommt Ihr besser weg als der eine Erwachsene!

 

Was sind denn sielgebühren??

 

Und was ist der Teiler?

Anzahl Personen? Wie teilt er dann Pos. 1?

 

Also ganz schlau werde ich da auch nciht draus.

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an der Heizung ist weder ein Teil zum ablesen noch haben wir 2 Tanks  :ph34r:

unzulässig, es sei denn es ist irgendwo ein zähler eingebaut(evtl vor verbrennungeinheit)...kA wie bei euch im haus die situation ist. aber eine detaillierte rechnung muss er vorlegen...

Na ja, es kommt darauf an was ausgemacht ist. Gibt es einen Mietvertrag wo Details drin stehen?

Wahrscheinlich nicht, dann hat der Mieter es Stillschweigend hingenommen!

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Ich bin mir mit Pos. 6,7 und 12 nicht ganz sicher!

Aber eines kann ich Dir sagen, wenn Ihr 2 Erwachsene und 1 Kind seid kommt Ihr besser weg als der eine Erwachsene!

 

Was sind denn sielgebühren??

 

Und was ist der Teiler?

Anzahl Personen? Wie teilt er dann Pos. 1?

 

Also ganz schlau werde ich da auch nciht draus.

mist...das Bild zu klein gemacht

 

Also zum Teiler

  • 1 - Wohneinheit
  • 2 - Personen
  • 3 - anteilige Wohnfläche

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Na ja, es kommt darauf an was ausgemacht ist. Gibt es einen Mietvertrag wo Details drin stehen?

Wahrscheinlich nicht, dann hat der Mieter es Stillschweigend hingenommen!

im Mietvertrag steht drin das es "n. Veranlg" berechnet wird

 

gehe mal aus das heißt "nach veranlagung" aber sicher bin ich mir nicht

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Na ja, es kommt darauf an was ausgemacht ist. Gibt es einen Mietvertrag wo Details drin stehen?

Wahrscheinlich nicht, dann hat der Mieter es Stillschweigend hingenommen!

im Mietvertrag steht drin das es "n. Veranlg" berechnet wird

 

gehe mal aus das heißt "nach veranlagung" aber sicher bin ich mir nicht

Na ja, d.h. nichts anderes er kauft Öl und rechnet es pro Person/Haushalt um!

Also das ist dann schon in Ordnung wenn Du das so Unterschrieben hast!

 

Seh gerade hat er nach M² berechnet. Ist OK so!

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Teiler1 scheint nach Wohneinheiten (1/2) zu sein

Teiler2 nach Personen

Teiler3 müsste dementsprechend nach qm sein

 

Sielgebühren meint vermutlich Abwassergebühren.

 

Danach scheint mir die Aufstellung schlüssig, ob die Verbrauchsdaten passen, kann man ohne Akteneinsicht nicht wirklich beurteilen.

 

Strassenreinigung, Regenwasser und einige andere berechenbare Posten fehlen ganz.

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Also an der Heizungsanlage sollten sich wenigstens Wärmemengenzähler für die Wohnungen befinden, wie willst du denn sonst rausbekommen, wer was geheizt hat.

Selbst wenn man die Abrechnung über die anteiligen qm macht es nicht richtig. Einer will es etwas anders temperiert als der Andere. Das kann man doch nicht einfach durch die Anzahl der erwachsenen Personen teilen und dann aufrechnen !

Hast du nicht mal getrennte Wasserzähler und bezahlst immer schön 2/3 von allem, weil Ihr zwei Erwachsene seid ?

 

Der Zähler bei Pos.1 und 3 ist bei Dir übrigens auch 3 und nicht 2 !

Seit wann wird eine solche Abrechnung über Personen und nicht über genutzte Fläche gemacht ???

Mit dem wertlosen Wisch würde ich mal zum Mieterbund o.ä. gehen. Der Zettel ist ja das Papier nicht wert, auf dem das steht !!!

 

@basti

beim Teiler einfügen war ich noch am schreiben, sorry, habe ich erst nach dem antworten lesen können

Ist aber trotzdem so NICHT in Ordnung !

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Die Abrechnung liest sich eigentlich ganz einfach !

Es ist auch nur eine für das Jahr 2006 und nicht für die Vorjahre !

Das sieht man am Ölverbrauch ! :ph34r:

Für die Vorjahre wäre die Frist auch am 31.12.2006 um 23:59:59 Uhr abgelaufen !

 

Die Summen für die einzelnen Posten kann er notfalls bestimmt belegen.

Der sog. Teiler ist eine Kennzahl. Da wird also nix durch 1 oder 2 oder 3 geteilt, sondern:

1 besagt, dass beide Parteien zu gleichen Teilen zahlen !

2 besagt, dass die jeweiligen Parteien für die Anzahl Personen zahlen

3 besagt, dass die Quadratmeter der Wohnungen zugrunde gelegt werden.

 

Nehmen wir den Wasserverbrauch:

Kosten 248,60 mit Teiler 2

Bedeutet, dass insgesamt die Summe durch 4 Personen geteilt wird (Ihr seid 3 plus der Mieter im Untergeschoss) und anschließend mit der Bewohnerzahl der einzelnen Wohnungen multipliziert wird.

248,60 / 4 = 62,15

62,15 * 1 = 62,15 Erdgeschoß

62,15 * 3 = 186,45 Obergeschoß

 

Oder nehmen wir den Ölverbrauch:

Kosten 2013,16 mit Teiler 3

Hier kann ich nur die Prozentuale Berechnung der anteiligen Fläche darstellen, da ich die genauen Quadratmeter nicht kenne.

Es sind hier genau 40% der Gesamtfläche für das Erdgeschoß und 60% der Fläche für das Obergeschoß.

Bei 100qm Gesamtfläche als Beispiel würde das dann so aussehen:

Obergeschoß 60qm

Erdgeschoß 40qm

2013,16 / 100 = 20,13€ /qm

20,13 * 40 = 805,20 € für Erdgeschoß

20,13 * 60 = 1207,80 € für Obergeschoß

 

Und so lässt sich das jetzt auf jeden weiteren Posten umlegen.

Beim Öl bin ich mir sicher, dass er das so machen kann. Beim Wasser bin ich mir nicht sicher, da ich nicht weiß, wie Ihr Euer Warmwasser bekommt. Wahrscheinlich nicht über die Heizungsanlage sondern über Durchlauferhitzer. Dann wäre das auch zulässig. Andernfalls muss ein Teil des Wasserverbrauchs noch auf die Heizanlage umgerechnet werden, womit allerdings nur der Mieter im Erdgeschoß einen Vorteil hätte und Ihr noch mehr zahlen müsstet. B)

 

Ansonsten sehe ich nix ungewöhnliches an der Rechnung !

Ich müsste morgen nochmal im Detail schauen, ob da ein Posten ist, der einen falschen Teiler hat, allerdings glaube ich, dass das schon i.O. ist ! Bei jeglicher anderer Berechnung würdet Ihr noch schlechter stehen. Ich kann das gerne mal durchrechnen. Müsstest mir dann nur die genauen Quadratmeter Eurer Wohnung sagen. Die im Erdgeschoß kann ich dann ermitteln !

 

Hoffe ein wenig geholfen zu haben !

Gruß

double_d

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@J161

 

Von richtig sprach keiner, aber ich denke denn Umständen entsprechend.

 

Außerdem kommt er mit 2 E und 1 K besser weg als der 1 Ew. Also an seiner Stelle würde ich gar nicht so viel Wind machen.

 

Alleine der Wasser verbrauch und der Heizungsbedarf ist bei einer Familie mit Sicherheit höher als die zur Berechnung gelegte Anzahl der Personen!

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Also an der Heizungsanlage sollten sich wenigstens Wärmemengenzähler für die Wohnungen befinden, wie willst du denn sonst rausbekommen, wer was geheizt hat.

Richtig ist imo, das mindestens 50% der Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch umgelegt werden müssten, ohne Wärmemengenzähler in der Heizung oder an den Heizkörpern nicht wirklich möglich. Ob du allerdings dabei günstiger fahren würdest, möchte ich anzweifeln.

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@double_d

 

Jetzt hab ich zum ersten mal verstanden was die anderen immer ablästern Du würdest viel Schreiben :ph34r:B):D:P:P

Ja aber so kann Basti nun mit ner Lektüre ins Bett gehen und braucht nicht sauer auf seinen Vermieter sein ! :D (Und dabei kann ich nur mit max. 3 Fingern schreiben ) :P

 

Und Kern der Aussage ist die gleiche wie Deine ! :P

Mit jeglich anderer Berechnung würde er noch schlechter stehen !

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Die Abrechnung liest sich eigentlich ganz einfach !

Es ist auch nur eine für das Jahr 2006 und nicht für die Vorjahre !

Das sieht man am Ölverbrauch ! B)

Für die Vorjahre wäre die Frist auch am 31.12.2006 um 23:59:59 Uhr abgelaufen !

 

Die Summen für die einzelnen Posten kann er notfalls bestimmt belegen.

Der sog. Teiler ist eine Kennzahl. Da wird also nix durch 1 oder 2 oder 3 geteilt, sondern:

1 besagt, dass beide Parteien zu gleichen Teilen zahlen !

2 besagt, dass die jeweiligen Parteien für die Anzahl Personen zahlen

3 besagt, dass die Quadratmeter der Wohnungen zugrunde gelegt werden.

 

Nehmen wir den Wasserverbrauch:

Kosten 248,60 mit Teiler 2

Bedeutet, dass insgesamt die Summe durch 4 Personen geteilt wird (Ihr seid 3 plus der Mieter im Untergeschoss) und anschließend mit der Bewohnerzahl der einzelnen Wohnungen multipliziert wird.

248,60 / 4 = 62,15

62,15 * 1 = 62,15 Erdgeschoß

62,15 * 3 = 186,45 Obergeschoß

 

Oder nehmen wir den Ölverbrauch:

Kosten 2013,16 mit Teiler 3

Hier kann ich nur die Prozentuale Berechnung der anteiligen Fläche darstellen, da ich die genauen Quadratmeter nicht kenne.

Es sind hier genau 40% der Gesamtfläche für das Erdgeschoß und 60% der Fläche für das Obergeschoß.

Bei 100qm Gesamtfläche als Beispiel würde das dann so aussehen:

Obergeschoß 60qm

Erdgeschoß 40qm

2013,16 / 100 = 20,13 /qm

20,13 * 40 = 805,20 für Erdgeschoß

20,13 * 60 = 1207,80 für Obergeschoß

 

Und so lässt sich das jetzt auf jeden weiteren Posten umlegen.

Beim Öl bin ich mir sicher, dass er das so machen kann. Beim Wasser bin ich mir nicht sicher, da ich nicht weiß, wie Ihr Euer Warmwasser bekommt. Wahrscheinlich nicht über die Heizungsanlage sondern über Durchlauferhitzer. Dann wäre das auch zulässig. Andernfalls muss ein Teil des Wasserverbrauchs noch auf die Heizanlage umgerechnet werden, womit allerdings nur der Mieter im Erdgeschoß einen Vorteil hätte und Ihr noch mehr zahlen müsstet. :D

 

Ansonsten sehe ich nix ungewöhnliches an der Rechnung !

Ich müsste morgen nochmal im Detail schauen, ob da ein Posten ist, der einen falschen Teiler hat, allerdings glaube ich, dass das schon i.O. ist ! Bei jeglicher anderer Berechnung würdet Ihr noch schlechter stehen. Ich kann das gerne mal durchrechnen. Müsstest mir dann nur die genauen Quadratmeter Eurer Wohnung sagen. Die im Erdgeschoß kann ich dann ermitteln !

 

Hoffe ein wenig geholfen zu haben !

Gruß

double_d

im Mietvertrag steht das ich 101m² habe

 

jetzt habe ich mal einen alten Zettel rausgekramt wo die

 

Verbrauchswerte vom Vormieter drin stehen und da sind es nur 90m².

 

was ist denn da schon wieder schief gelaufen. Ich ziehe hier bald aus.

 

:ph34r:

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@double_d

 

Jetzt hab ich zum ersten mal verstanden was die anderen immer ablästern Du würdest viel Schreiben :ph34r:  B)  :D  :lol:  :P

Ja aber so kann Basti nun mit ner Lektüre ins Bett gehen und braucht nicht sauer auf seinen Vermieter sein ! :D (Und dabei kann ich nur mit max. 3 Fingern schreiben ) :P

 

Und Kern der Aussage ist die gleiche wie Deine ! :P

Mit jeglich anderer Berechnung würde er noch schlechter stehen !

Jo, man kann auch sagen ich hab es auf den Punkt gebracht :P:P:P:P

 

Aber Deines ist auf alle Fälle sachlicher und hilfreicher! :P:lol:

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Dann magste wohl mal mit dem Zollstock durch die Wohnung laufen, am Ende bezahlste noch Miete für Flächen, die du gar nicht nutzen kannst (virtueller Balkon o.ä.).

Ab einer bestimmten Prozentzahl falscher Flächenangabe kann man auch was machen!

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Da gehe ich auch mal von aus, daß er so wie jetzt abgerechnet wird, besser wegkommt, als wenns Richtig gemacht wird!!

Es wird ja "richtig" gemacht ! Wo nix zum ablesen ist, da kann man nur drauf hoffen, dass man derjenige ist mit den wenigsten Quadratmetern und die über oder unter einem kein tropisches Klima mögen ! Aufregen müsste sich der Mieter im Erdgeschoß !

 

@basti

das kann unterschiedliche Gründe haben. Vielleicht ist die Wohnung neu vermessen worden und somit wurde nun die richtige Zahl eingestellt.

Habt Ihr Schrägen in der Wohnung ?

Oder frag einfach den Mieter unten. Der müsste dann 67qm haben. Steht bei dem auch mehr im Vertrag, dann haste nen Grund !

 

 

/edit

Sorry, es muss natürlich heißen "weniger"

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@basti

das kann unterschiedliche Gründe haben. Vielleicht ist die Wohnung neu vermessen worden und somit wurde nun die richtige Zahl eingestellt.

Habt Ihr Schrägen in der Wohnung ?

Oder frag einfach den Mieter unten. Der müsste dann 67qm haben. Steht bei dem auch weniger im Vertrag, dann haste nen Grund !

 

ich habe in einem Raum eine Schräge über die ganze Seite

 

und dann habe ich einen Raum wo die Schräge nur ein viertel ist

 

wird das dann warscheinlich abgezogen da nicht zu 100% bewohnbar ist oder ?

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