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Nachbar hat neues Spielzeug


dodoQQ

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Also, er hat sich eine gegensprechanlage angebracht, mit eingebauter Kamera, leider ist die cam nicht nach vorne zu strasse gerichtet, sondern seitlich, so das er auch unseren ganzen Eingangsbereich einsehen kann, mich stört das einfach, das der immer sieht wer kommt oder wer geht, ob überhaupt einer da ist, die frage ist was kann ich dagegen tun, ist überhaupt etwas rechtlich möglich, oder soll ich das so hinnehmen? :)

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Hi,

hmm jetzt mal ganz emotionslos,hast du denn schon mal mit deinem Nachbarn darüber gesprochen?

 

Immer direkt mit rechtlichen Schritten drohen,bzw in Erwägung ziehen finde ich ehrlich gesagt etwas übertrieben.

 

Versuch es doch erstmal friedlich...und wenn das nichts bringt kann man immer noch über weitere Schritte nachdenken.....das wäre mein Vorschlag.

 

Gruß Miro

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Das wäre zwecklos, wenn ich tach oder sowas sage kommt nie was zurück zb, und sonst habe ich mit dem kein kontakt, es wäre ihm egal, mir würde es ja schon reichen wenn das ordnungsamt was sagen würde.

...hmmm dann denke ich ist die Sache doch was komplizierter.....Ok dann sage ich so aus dem Bauch raus,das er deine Einfahrt bzw Eingangsbereich nicht mit "überwachen" darf.

 

Aber frag doch einfach mal beim Ordnungsamt nach ......musst ja nicht direkt mit der Kavallerie drohen :)

 

Gruß Miro

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wenn die Ausrichtung der Cam offendsichtlich auf dein Grundstück zeigt ..also erkenntlich ist ,das dies der eigendliche sinn der Cam ist ,kannste schon was machen ..

sollte dies allerdings nur ein Nebenefekt sein und die Cam auf sein Grundstück zeigen ,wirst du nix machen können ..

bau dir doch auch eine an .. manchmal reicht schon einfach eine Frage an den Nachtbarn über dieses Ziel ..

so etwa .. ich habe gesehen ,das Sie da sonne schöne cam haben ..sowas möchte ich auch ..möglichst mit Weitwinkel ... ich Filme doch so gerne .. da können wir uns dann doch gemeinsam die Aufnahmen der Häuser ansehen ... lol..

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schau mal bei heise oder so war doch zuletzt dazu n urteil, dass webcams oder überwachungskameras NICHT in fremden grund und boden filmen dürfen...dies ist ein nicht hinzunehmender eingriff in die privatsphäre und dein nachbar hat 2 möglichkeiten:

abreisen oder baulich so verändern, dass er deine einfahrt nicht mitfilmt...

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Sehe ich genauso, es stört gewaltig, ich habe nun die möglichkeit meinem zuständigen Ordnungsamt eine mail zu schreiben, sehe das nicht als fall für die polizei oder staatsanwalt, eher schon zivilrecht, und das ist nicht billig, es wäre kein problem für mich mit der cam, wenn ich ihn leiden könnte, aber seine kinder zb, haben meinen hund mit steinen beschmissen, oder als wir nach dem urlaub zurückkamen war der gemüsegarten abgeerntet, aber tut jetzt nichts zur sache,

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lies mal weiter oben...der nachbar scheint ne 1+ in ignoranz anderer leute zu haben...da werden nette worte wenig nützen....

RTL hat die ideen für seine "bekloppte nachbarn" serie ja nich von irgendwo her...gibt halt immer wieder spinner...nur halt dann blöd, wenn so was dein nachbar ist

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Brief mit Einschreiben/Rückantwort fertigen, 6 Wochen Zeit geben, die Cam so anzubringen, das Dein Grund und Boden nicht gefilmt wird und fertig.

 

- "dies ist ein nicht hinzunehmender eingriff in die privatsphäre" stimmt

- Recht an eigenem Bild (Urheber/Persönlichkeitsrechte)

 

und wenns hart her geht:

 

- Verdacht auf Spannen und so weiter :)

 

cu Uwe

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mach dir mal keine sorgen, dein nachbar darf nicht d eine einfahrt überwachen, ich glaube max. 1 meter in dein Grundstück hinein, wenn es zu seinem schutz dienlich ist ansonsten sogar gar nicht.

 

Falls du es genau wissen willst meld dich per PM, dann such ich die genauen Richtlinien mal herraus.

 

Greetz

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Mmhh,

 

das stelle ich mir jetzt auch etwas schwierig vor da eine wirkliche Grundlage für ein Verbot zu finden.

 

Habt Ihr denn so eine Doppelhaushälfte, wo die Eingänge direkt nebeneinander sind, oder sind die Eingänge schon durch die Breite von einem oder zwei Zimmern getrennt ?

 

Hast Du denn das Bild der Kamera schon mal gesehen oder ist das eine Schätzung, dass er Deinen Eingangsbereich mitfilmen kann ? Und was ist es für eine Kamera ? Nur eine Gegensprechanlage mit eingebauter Kamera oder ist die Kamera da separat ? Ich frage nur, weil bei einer Gegensprechanlage kann in der Regel ja nur am "Türdrücker" geschaut werden mit eigenem Monitor und ich meine, dass sich die Kamera auch nur einschaltet wenn jemand bei ihm schellt.

 

Vielleicht sieht das ganze durch eventuelle Sonnenblenden auch nur so aus, aber da kannst nur Du was zu sagen, ansonsten ist es geraten !

 

Wichtig wäre wirklich das übertragene Bild der Kamera, denn wenn es bautechnisch nicht anders geht und er so den größten Teil seines Eingangs und nur einen schielenden Blick auf Deinen wirft, hast Du kaum eine Grundlage, würde ich jetzt mal schätzen.

Andererseits kann er ja auch selber den ganzen Tag vorm Fenster sitzen und selbst schauen wer zu Dir zu Besuch kommt. Kann man ihm ja auch nicht verbieten. :)

 

Aber ich finde Pelzis Idee wirklich nicht schlecht ! Täusch doch Interesse vor und so kannst Du eventuell auch mal einen Blick auf das Bild werfen ! :P

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Bei Sprechanlagen mit eingebauten Videomodul wird die Kamera eigentlich nie gerade sondern immer schräg ausgerichtet.Ich will ja nicht nur die Person direkt vor der Sprechanlage sehen sondern auch die Personen vor meiner Tür.

Da würd ich nicht gleich Spionage unterstellen.

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:) Also, ich glaube das dies so wie er darstellt erlaubt ist. Habe selbst so eine Gegensprechanlage mit eingebauter Kamera, allerdings werden bei diesen Gegensprechanlagen erst die Kameras aktiviert, wenn jemand klingelt und nach ca. 2 Min. wieder abgeschaltet. Aus diesem Grunde sind sie ja auch erlaubt. Erst wenn der Nachbar an dem Teil geschraubt hat und die Kamera dauernd aktiviert hat, erlischt die Allgemeine Betriebserlaubnis und das Teil wäre unzuläassig.
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als erstes bleibt einmal abzuklären, ob der tatsächlich auch deinen eingang und/oder dein grundstück damit "SEHEN / FILMEN" kann, bzw. über sein grundstück hinaus. wenn das nicht der fall ist, braucht es dich erstens nicht zu interessieren und geht dich auch nichts an, rechtliche handhabe gibt es dann auch nicht.

darauf musst/solltest du ihn vorher einmal ansprechen. wenn er dir keine antwort gibt, kannst du ja weitere schritte mal beim örtlichen polizeirevier abklären. die helfen da meistens sehr gerne mit einem kleinen beratungsgespräch.

sollte sich herausstellen, daß er über seine grundstücksgrenze hinaus sehen/filmen kann, insbesondere deinen eingang/grundstück, dann ist er verpflichtet die kamera so anzubringen, daß genau das ausgeschlossen ist. dann würde ich ihm tatsächlich per brief eine angemessene frist setzen mit androhung weiterer rechtlicher konsequenzen.

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Brief mit Einschreiben/Rückantwort fertigen, 6 Wochen Zeit geben, die Cam so anzubringen, das Dein Grund und Boden nicht gefilmt wird und fertig.

- "dies ist ein nicht hinzunehmender eingriff in die privatsphäre" stimmt

- Recht an eigenem Bild (Urheber/Persönlichkeitsrechte)

und wenns hart her geht:

- Verdacht auf Spannen und so weiter :)

Wenn ich so ein Wisch von dir bekommen würde,gibt es von mir eine Anzeige wegen Verleumdung :P

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Also spannen mit den Augen ist nie verboten, mit technischen hilfmitteln schon, finde ich, egal was es ist, ich habe persönlichkeitsrechte, auch wenn es nur 2 min sind die, die cam liefe, bzw er kann ja auf den auf knopf drücken und spannen etc, aber lassen wir mall polizei und co aussen vor, ich werde ihn erstmall ansprechen am we, dann sehe ich weiter

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Gast luigihausen

Auch wenn Du bis jetzt kein richtigen Kontakt mit Ihm hattest, und Ihr schon ein paar Differenzen hattet, würde ich es auch erst persönlich auf liebe Art und Weise versuchen. Denn ich denke es ist für keinen von Euch beiden schön, wenn sich aus so einer Kleniigkeit später ein Kleinkrieg wird. man hat ja am TV schon des öfteren Menschen gesehen, bei denen hat sich das immer mehr hochgeschaukelt und am Ende haben eigentlich nur noch die Rechtsanwälte Geld verdient.

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Und wenn das ansprechen nicht weiterhilft, gibts ja auch eine kommunale Schlichtungsstelle oder auch Friedensrichter genannt, kostet ca. 50,-, da bekommt er ne Vorladung und wenn er bereit zur Schlichtung / Einigung ist könnt ihr euch die Kosten auch noch teilen, wenn das nichts hilft gibts noch den Anwalt

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ach nix gibts - lasst doch den gforce mal ran (ich geh einfach mal aus, dass gforce männlichen geschlechts is) ;)

 

dann soll er grad die kamera mitm mund abbeisen, kommt bestimmt überzeugend rüber  :P

ach fragt doch einfach mal unseren guten alten g-force...- wenn der erstmal mit seinen jungs auftaucht, dann reist doch der nachbar freiwillig sein ganzes haus ab 

 

Ich würde jetzt mal behaupten: Wenn beim ersten mal keiner drauf anspringt, wird es beim zweiten mal auch keiner tun. :D

Aber versuch es doch noch ein drittes mal. Vielleicht meldet g-force sich ja dann. :)

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Was macht ihr euch das denn alle so schwer? Das Ding stört also muß es weg!Nehm ne Zwille und schieß das Ding kapputt...Natürlich so das Dich die Cam nicht dabei filmt.Baut er wieder eine an geht sie halt wieder kapputt.Irgenwann wird dein Nachbar schon merken das die Kamera da nicht hingehört;-)

PS.Soll natürlich kein Aufruf zu einer Straftat sein!

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