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vorzeitige haftentlassung


joker1000

Empfohlene Beiträge

Man hätte die gar nicht erst einsperren sollen.

Für sowas gibt es doch eigentlich "besondere" Abteilungen innerhalb einer Regierung die sich um sowas kümmern. B)

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die können die ruhig entlassen...........

 

.........wenn sie anschliessend direkt den anghörigen ausgeliefert werden oder sofort erschossen werden ! sind terroristen und werden es auch bleiben ! vielleicht bekommen die aber auch n amt im bundestag, da sitzt ja mindestens schon einer

Echt? Wer denn z.B. ? B):wub::)

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Außerdem können wir die gar nicht freilassen... denn wenn bei uns plötzlich mutmaßliche Terroristen frei rumlaufen würden... dann würden wir doch plötzlich auch zur Achse des Bösen gehören...

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Da keine Reue gezeigt wird, kann auch nicht mit einer Besserung gerechnet werden ! Ergo keine Freilassung !!!

 

Ich finde jeder macht Fehler, wenn man wirklich bereut, dann hat man auch die 2te Chance verdient (besondere Ausnahmen wären Vergewaltiger und Kinderschänder, die würde ich erst garnicht einsperren, sondern sofort entsorgen).

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Gast kingmattes
Hi, das sollten nur die Angehörigen der Opfer, wenn die Voraussetzungen bei den Tätern gegeben sind, entscheiden dürfen.

das wird sicher eine der demokratischsten und objektivsten Entscheidungen in der Geschichte unseres Rechtsstaates.... B):wub:

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Von Reue keine Spur, dann auch keine Gnade.

 

Familien wurden von solchen Leuten zerstört, dann dürfen solche Menschen auch nicht vorzeitig frei kommen. Sie sollen ihre Haftstrafe bis zum bitteren ENDE absitzen. 5 mal lebenslänglich + 1mal dazu = nie mehr frei

 

B):wub::)

el-torro

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  • 2 weeks later...

naja andrerseits, nachdem "gute bekannte" schon bundesaußenminister wurden...

die freundlichen anwälte "bundesinnnenminister".... kein wunder das man sich bei uns wohl fühlt, als vorbereitenden maßnahme für seine "auslandsflüge"

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Beschäftigt Euch einfach mal etwas mehr mit unserem "Rechtsstaat".

 

In Deutschland gibt es keine lebenslängliche Haftstrafe - bei einer besonderen Gefährdung kann so eine Art "Sicherheitsverwahrung" angeordnet werden.

 

Ansonsten erfolgt halt die Entlassung aus der Haft - und hierfür ist nirgendwo ein Reuebekenntnis notwendig.

 

Wie oft sind nach diesen Urteilen in Deutschland mehrfache lebenslängliche Haftstrafen ausgesprochen worden?

 

Wie oft sind mehrfache Mörder weit vor dem Absitzen der 25 Jahre aus der Haft entlassen worden.

 

Wie oft wurden solche Diskussionen vor der Freilassung geführt?

 

Wie kann es eigentlich sein, daß der Tathergang nicht zweifelsfrei geklärt ist und trotzdem mehrfach lebenslange Haft ausgesprochen wurde?

Die Inhaftierten wurden teilweise als Drahtzieher benannt - bei einigen Aktionen sollen sie aber gar nicht direkt beteiligt gewesen sein.

 

Mehrfacher Mord wird ihnen unterstellt - in der Zeit der 2. RAF-Generation gab es unter 10 Opfern (teilweise eventuell sogar aufgrund des EIngreifens einer "Antiterroreinheit" (Botschaftsfall - müßte die Quellen heraussuchen).

Derzeit sind neben Mohhaupt und Klar noch weitere ehemalige RAF-Mitglieder in Haft - einige wurden bereits entlassen (begnadigt).

Irgendwo stimmt hier Einiges nicht - bei ca. 6 bis 8 Opfern - mindestens 8 bis 10 "Tätern" können nicht alle eines mehrfachen Mordes schuldig sein - ohne das Andere max. indirekt Beteiligte gewesen sein können und trotzdem des mehrfachen Mordes schuldig gesprochen wurden.

 

...

 

Eines ist klar - für alle muß gleiches Recht gelten, ob es uns paßt oder nicht.

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mich würde interessieren wie die sauberen damen und herrn(in meinen augen Dreck) die das zulassen und erlauben das schwerverbrecher wieder auf die menschheit losgelassen wird und dann noch (100prozentig) reich werden durch staatliches tvund von unseren steuern weiterleben es finden würden wenn es ihre eigenen liebsten so abgeschlachtet worden wären.

meiner meinung nach müste man die am nächsten baum hängen bis das der strick verfault.

ahmen.

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Die Frage ist, warum wird jemand zu 5 (fünf) mal lebenslänglich plus 15 Jahre Haft verurteilt, wenn er dann nach 25 jahren entlassen wird.

 

Und was heisst Menschenrechte. Wo waren 1977 die Menschenrechte der opfer??

 

Das sind Terroristen der übelsten Art.

 

Und die gehören ERSCHOSSEN oder zumindest dahin, wozu sie verurteilt wurden, zu lebenslanger Haft.

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natürlich darf Jeder seine eigene Meinung haben und äußern.

 

Ein paar Links:

 

http://www.n-tv.de/758676.html

 

...

Unterdessen schreibt das Magazin "Der Spiegel", Klar habe schon vor Jahren die Folgen seiner Taten bedauert. 2003 habe er an den damaligen Bundespräsidenten Johannes Rau geschrieben: "Selbstverständlich muss ich eine Schuld anerkennen. Ich verstehe die Gefühle der Opfer und bedauere das Leid dieser Menschen."

...

 

 

http://www.n-tv.de/758259.html

 

...

Buback betonte, es beunruhige ihn, dass immer noch nicht bekannt sei, wer bei dem Terroranschlag was gemacht habe.

...

 

scheinbar wurde der letzte Textteil, aus der Quelle entfernt - dies ist bei n-tv üblich - man ändert die Artikel nach Gutdünken.

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Nachdem es ja nun klar ist das sie rauskommt wird sich besimmt kopfschütteln in der Bevölkerung breit machen. Natürlich kann man den Grünen recht geben mit Ihrer Aussage....Die "Begnadigung" zeigt das es dem Staat nicht um Rache geht. Aber ich denke es gibt auch andere Meinungen. Und dazu zählt auch meine.

Ich bin der Ansicht das jegliche Arten von Verbrechen bei denen es unsinnige Todesopfer gibt und die dazu dienen in rechts oder diesem Falle linksextremistischen Ideologien den Staat zu erpressen , extrem hart bestraft werden sollten. und das ohne juristisches geplänkel oder ähnlichem.

Man sollte diese Leute im Knast versauern lassen. Manche schreien sogar nach der Todesstrafe....aber damit hätten diese Terroristen eines ihrer Ziele schon erreicht...nämlich Staat und Grundgesetz aus den Angeln zu heben.

 

Man sollte sie im Knast verschimmeln lassen...aber was will man schon erwarten wenn die Anwälte dieser Leute es bis zum Innenminister schaffen.

 

Sorry....klingt böse...ist aber meine Meinung

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das problem bei dieser ganzen geschichte ist für mich die scheinheiligeit unseres sogenannten rechtsstaats. oder wie sonst will man sich (um hier mal einen anderen fall heranzuziehen) erklären, daß unser bundesgerichtshof das urteil über neun jahre gegen einen kinderschänder aus bielefeld, der nachweislich seine sechsjährige tochter sexuell mißbraucht hat, als zu hoch einstuft, gleichzeitig aber jeder nutzer des internets als kriminell abgestempelt wird und man versucht, per gesetz den zugriff auf diese rechner freizugeben (ist ja zum glück erstmal auf eis, fragt sich nur wie lange).

diese zeigt sich aber nicht nur an diesem fall.

vieles wird leider immer wieder für politische zwecke instrumentalisiert - rechtsprechung und sühne für taten jedweder art ist dabei oftmals und gerade bei solchen aktionen nur zweitrangig. und solange kriminelle in unserem land offizielle und hochrangige posten bekleiden dürfen - und ich meine dabei nicht nur den parkaträger und den saumagenfreund - dürfen wir wohl auch weiterhin mit solchen aktionen rechnen, daß dieser abschaum der menschheit nun doch freikommt und dadurch allein schon die opfer und angehörigen vor den kopf stösst.

wäre ich ein angehöriger, ich wüsste was zu tun ist.

aber wahrscheinlich kriegt diese mistsa... auch noch polizeischutz.

ich hoffe nur, daß sich jauch und seine kollegen nicht dazu herablassen, diesem pack auch noch eine plattform zu bieten. reicht schon, wenn es uns wahrscheinlich von der titelseite der blödzeitung anspringt.

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Beschäftigt Euch einfach mal etwas mehr mit unserem "Rechtsstaat".

 

In Deutschland gibt es keine lebenslängliche Haftstrafe - bei einer besonderen Gefährdung kann so eine Art "Sicherheitsverwahrung" angeordnet werden.

 

Ansonsten erfolgt halt die Entlassung aus der Haft - und hierfür ist nirgendwo ein Reuebekenntnis notwendig.

 

Wie oft sind nach diesen Urteilen in Deutschland mehrfache lebenslängliche Haftstrafen ausgesprochen worden?

 

Wie oft sind mehrfache Mörder weit vor dem Absitzen der 25 Jahre aus der Haft entlassen worden.

 

Wie oft wurden solche Diskussionen vor der Freilassung geführt?

 

Wie kann es eigentlich sein, daß der Tathergang nicht zweifelsfrei geklärt ist und trotzdem mehrfach lebenslange Haft ausgesprochen wurde?

Die Inhaftierten wurden teilweise als Drahtzieher benannt - bei einigen Aktionen sollen sie aber gar nicht direkt beteiligt gewesen sein.

 

Mehrfacher Mord wird ihnen unterstellt - in der Zeit der 2. RAF-Generation gab es unter 10 Opfern (teilweise eventuell sogar aufgrund des EIngreifens einer "Antiterroreinheit" (Botschaftsfall - müßte die Quellen heraussuchen).

Derzeit sind neben Mohhaupt und Klar noch weitere ehemalige RAF-Mitglieder in Haft - einige wurden bereits entlassen (begnadigt).

Irgendwo stimmt hier Einiges nicht - bei ca. 6 bis 8 Opfern - mindestens 8 bis 10 "Tätern" können nicht alle eines mehrfachen Mordes schuldig sein - ohne das Andere max. indirekt Beteiligte gewesen sein können und trotzdem des mehrfachen Mordes schuldig gesprochen wurden.

 

...

 

Eines ist klar - für alle muß gleiches Recht gelten, ob es uns paßt oder nicht.

DIESES KANN ICH NUR BESTÄTIGEN!

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Beschäftigt Euch einfach mal etwas mehr mit unserem "Rechtsstaat".

 

In Deutschland gibt es keine lebenslängliche Haftstrafe - bei einer besonderen Gefährdung kann so eine Art "Sicherheitsverwahrung" angeordnet werden.

 

Ansonsten erfolgt halt die Entlassung aus der Haft - und hierfür ist nirgendwo ein Reuebekenntnis notwendig.

 

Wie oft sind nach diesen Urteilen in Deutschland mehrfache lebenslängliche Haftstrafen ausgesprochen worden?

 

Wie oft sind mehrfache Mörder weit vor dem Absitzen der 25 Jahre aus der Haft entlassen worden.

 

Wie oft wurden solche Diskussionen vor der Freilassung geführt?

 

Wie kann es eigentlich sein, daß der Tathergang nicht zweifelsfrei geklärt ist und trotzdem mehrfach lebenslange Haft ausgesprochen wurde?

Die Inhaftierten wurden teilweise als Drahtzieher benannt - bei einigen Aktionen sollen sie aber gar nicht direkt beteiligt gewesen sein.

 

Mehrfacher Mord wird ihnen unterstellt - in der Zeit der 2. RAF-Generation gab es unter 10 Opfern (teilweise eventuell sogar aufgrund des EIngreifens einer "Antiterroreinheit" (Botschaftsfall - müßte die Quellen heraussuchen).

Derzeit sind neben Mohhaupt und Klar noch weitere ehemalige RAF-Mitglieder in Haft - einige wurden bereits entlassen (begnadigt).

Irgendwo stimmt hier Einiges nicht - bei ca. 6 bis 8 Opfern - mindestens 8 bis 10 "Tätern" können nicht alle eines mehrfachen Mordes schuldig sein - ohne das Andere max. indirekt Beteiligte gewesen sein können und trotzdem des mehrfachen Mordes schuldig gesprochen wurden.

 

...

 

Eines ist klar - für alle muß gleiches Recht gelten, ob es uns paßt oder nicht.

Das Problem ist, das man diese Leute nicht gleich erschossen hat.

 

Punkt Um.

 

Das sind Terroristen und für die kann es keine Gnade geben, warum auch?

 

Für ihre Opfer gab es auch keine Gnade.

 

Also, keine Toleranz.

 

Wenn schon keine Todesstrafe, dann Zuchthaus bis zum Tod.

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Gast masta blasta
Das ist Problem ist, das man diese Leute nicht gleich erschossen hat.

 

Punkt Um.

 

Das sind Terroristen und für die kann es keine Gnade geben, warum auch?

 

Für ihre Opfer gab es auch keine Gnade.

 

Also, keine Toleranz.

 

Wenn schon keine Todesstrafe, dann Zuchthaus bis zum Tod.

Dem kann ich nur teilweise zustimmen!

 

Bringen Kinderschänder ihre Opfer gleich um???

 

Das Problem in unserem "Rechtsstaat" ist doch das, sobald es um Geld geht ( Terroristen, Raubkopierer, Betrüger, Steuerhinterziehungen, usw...) gibts Strafen dass es dir schlecht wird.

Ein Kindermörder (der seine Opfer zuerst noch mißbraucht bevor er sie umbringt) kommt mit ein paar Jährchen davon und wenn er sich gut führt bekommt er eine 2/3 Strafe, das heißt er ist nach 2/3 seiner eigentlichen Strafe frei!!

Ist ein Kinderleben weniger wert als das liebe Geld???

Da liegt in meinen Augen das Problem.

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