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SATschüssel+Eigentum


Silverflash

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Hallo,suche noch Gerichtsurteile,auf die ich mich berufen kann,zum Thema

Schüssel auf Balkon .

Hintergrund ist,der Verwalter hat allen Leuten die eine SAT Schüssel betreiben einen Brief mit Aufforderung geschickt diese zu entfernen.

Nun suche ich Gerichtsurteile die man gegen diese verwenden kann um die Schüssel auf dem Balkon zu lassen.

Wohne in einen Häuserverbund und habe dort eine Eigentumswohnung gekauft(Bin somit kein Mieter sondern sogar Eigentümer der Wohnung),bin aber nicht damit einverstanden mit diesem Beschluss.Lt.Beschluss steht von Abstimmung "überwiegende Mehrheit" .

Soweit ich weiss sind die Schüssseln allerdings erlaubt,deshalb meine Anfrage.

Danke für Infos.

 

Mfg M.

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die erste zeiten war der hausmeister bei uns auch. (Sind zwar nur mieter aber egal)

Der hat zu uns gesagt das solange man die schüssel nicht von draußen sehen kann, ist sie erlaubt. Andernfalls nicht. Es ärgert mich zwar auch, das ich dadurch kein Hispasat empfangen kann, aber was solls.

 

Ich weis auch das bei manchen orten eine Schüssel nur erlaubt ist, wenn man sonst keine möglichkeit hat seine heimatsender zu empfangen. (Also wenn zum Beispiel türke ist, das man dann die türkischen sender anpeilen darf)

 

 

Ansonsten steht auch viel hier im board.. Einfach mal die SuFu genannt Suchfunktion benutzen :lol:

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Kurz und schmerzlos: Anbringung einer Satellitenschüssel auf dem Balkon ist i.A. nur erlaubt wenn die Eigentümerversammlung dies beschlossen hat. Gibt es allerdings keine "Heimatkanäle" im Kabel, gibt´s durchaus Ausnahmen. Bis du z.B. Türke, hast aber keine türkischen Programme im Kabel, kannste dir schon ´ne Schüssel installieren.

s. u.a. hier

oder auch hier. oder noch hier.

 

Auch mal googlen, gibt ´ne Menge Infos hierzu im Netz.

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Verletzung bei Torjubel zieht nicht

Schaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt er beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte. (Amtsgericht Koblenz, 15 C 3047/98)

 

:lol:;):(

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Frag doch erstmal in einem persönlichen Gepsräch, warum zur Entfernung aufgefordert wird und was passiert, wenn Du die Aufforderung ignorierst. Was kann er schon tun???

 

Hintergrund: Ein Freund von mir (Eigentumswohnung) bekam auch jedes Jahr die Auforderung seine außen am Balkon angebrachte Schüssel zu entfernen und hat dies einfach ignoriert. Der Verwalter versuchte auf diese Art seine eigene Haftung für den Fall eines Schadens durch die Schüssel am Gemeineigentum etc. auszuschließen.

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180 Parteien sind alles Eigentumswohnungen.

Grund ist vom Verwalter ist das Gesameindruck des Objekts wird verschandelt oder sowas.

naja wurde auf der Versammlung dann abgestimmt und da steht drinne"Beschluss mehrheitlich angenommen"

 

Wie gesagt ich wühle mich dann mal durch weil denke eigentlich garnicht dran das Teil wegzubauen.

 

MFg M.

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Hallo,

 

wer Ausländer ist, ist klar im Vorteil. Ausländern ist es Grundsätzlich erlaubt Satanlagen aufzustellen die es ihnen ermöglicht Nachrichten und Informationen aus ihrem Heimatland in der jeweiligen Landessprache zu erhalten.

 

Argumente wie, löcher in der Wand oder das Gesamtbild des Anwesens werden beeinträchtigt finden kein gehör bei den Gerichten.

 

Bei uns deutschen sieht es da schon etwas anders aus, es gibt DVB-T, Kabel Internet.......alle Nase lang Infos in deutsch.........da muss unter Umständen die Antenne wech.

 

 

Carlo

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