Silverflash Geschrieben 5. September 2006 Melden Share Geschrieben 5. September 2006 Hallo,suche noch Gerichtsurteile,auf die ich mich berufen kann,zum Thema Schüssel auf Balkon . Hintergrund ist,der Verwalter hat allen Leuten die eine SAT Schüssel betreiben einen Brief mit Aufforderung geschickt diese zu entfernen. Nun suche ich Gerichtsurteile die man gegen diese verwenden kann um die Schüssel auf dem Balkon zu lassen. Wohne in einen Häuserverbund und habe dort eine Eigentumswohnung gekauft(Bin somit kein Mieter sondern sogar Eigentümer der Wohnung),bin aber nicht damit einverstanden mit diesem Beschluss.Lt.Beschluss steht von Abstimmung "überwiegende Mehrheit" . Soweit ich weiss sind die Schüssseln allerdings erlaubt,deshalb meine Anfrage. Danke für Infos. Mfg M. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mm2rrb Geschrieben 5. September 2006 Melden Share Geschrieben 5. September 2006 die erste zeiten war der hausmeister bei uns auch. (Sind zwar nur mieter aber egal) Der hat zu uns gesagt das solange man die schüssel nicht von draußen sehen kann, ist sie erlaubt. Andernfalls nicht. Es ärgert mich zwar auch, das ich dadurch kein Hispasat empfangen kann, aber was solls. Ich weis auch das bei manchen orten eine Schüssel nur erlaubt ist, wenn man sonst keine möglichkeit hat seine heimatsender zu empfangen. (Also wenn zum Beispiel türke ist, das man dann die türkischen sender anpeilen darf) Ansonsten steht auch viel hier im board.. Einfach mal die SuFu genannt Suchfunktion benutzen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silverflash Geschrieben 5. September 2006 Autor Melden Share Geschrieben 5. September 2006 mir reichen schon Seiten,hab da was im Board schon gefunden irgendwie reicht mir das noch nicht,wollte soviel input wie möglich bekommen ,weil ich das irgendwie nicht einsehe die Schüssel abzubauen Danke Mfg M. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
realCOOLEY Geschrieben 5. September 2006 Melden Share Geschrieben 5. September 2006 irgendwie zum kotzen, dass sich die deutschen immer selbst geisseln müssen.... wer heutzutage noch gegen eine satellitenschüssel ist sollte auf den mond geschossen werden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
frabel Geschrieben 5. September 2006 Melden Share Geschrieben 5. September 2006 Kurz und schmerzlos: Anbringung einer Satellitenschüssel auf dem Balkon ist i.A. nur erlaubt wenn die Eigentümerversammlung dies beschlossen hat. Gibt es allerdings keine "Heimatkanäle" im Kabel, gibt´s durchaus Ausnahmen. Bis du z.B. Türke, hast aber keine türkischen Programme im Kabel, kannste dir schon ´ne Schüssel installieren. s. u.a. hier oder auch hier. oder noch hier. Auch mal googlen, gibt ´ne Menge Infos hierzu im Netz. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
homer1974 Geschrieben 5. September 2006 Melden Share Geschrieben 5. September 2006 Eine nicht fest mit dem Gebäude und Balkon verbundene Schüssel ist auf jeden Fall erlaubt. Ist dann das selbe wie wenn ich eine große Topfpflanze auf meinem Balkon aufstellen würde. Find leider nicht mehr den Artikel mit Gerichtsurteil dazu Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Deisic Geschrieben 5. September 2006 Melden Share Geschrieben 5. September 2006 Hier ein Urteil:> http://www.klensby.de/klensby/pdf/hitziges...%C3%BCssel' --> http://de.search.yahoo.com/search?ei=utf-8...e+Sch%c3%bcssel Na, dann hast du ja jetzt was du wolltest ,viel zum lesen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
homer1974 Geschrieben 5. September 2006 Melden Share Geschrieben 5. September 2006 Verletzung bei Torjubel zieht nichtSchaut sich ein Fußballfan auf seinem Balkon ein Spiel im Fernsehen an und stürzt er beim Torjubel ab, so kann er keine Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung fordern, wenn er 2,55 Promille Alkohol im Blut hatte. (Amtsgericht Koblenz, 15 C 3047/98) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
MoReNob Geschrieben 5. September 2006 Melden Share Geschrieben 5. September 2006 Hier gibt es auch noch INFORMATIONEN! hat bei uns geholfen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast BrezelSalzer Geschrieben 5. September 2006 Melden Share Geschrieben 5. September 2006 digitalfernsehen.de Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast marvin-42 Geschrieben 6. September 2006 Melden Share Geschrieben 6. September 2006 Frag doch erstmal in einem persönlichen Gepsräch, warum zur Entfernung aufgefordert wird und was passiert, wenn Du die Aufforderung ignorierst. Was kann er schon tun??? Hintergrund: Ein Freund von mir (Eigentumswohnung) bekam auch jedes Jahr die Auforderung seine außen am Balkon angebrachte Schüssel zu entfernen und hat dies einfach ignoriert. Der Verwalter versuchte auf diese Art seine eigene Haftung für den Fall eines Schadens durch die Schüssel am Gemeineigentum etc. auszuschließen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast fraglord Geschrieben 6. September 2006 Melden Share Geschrieben 6. September 2006 wieviele leute sind denn von der sache noch betroffen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silverflash Geschrieben 6. September 2006 Autor Melden Share Geschrieben 6. September 2006 180 Parteien sind alles Eigentumswohnungen. Grund ist vom Verwalter ist das Gesameindruck des Objekts wird verschandelt oder sowas. naja wurde auf der Versammlung dann abgestimmt und da steht drinne"Beschluss mehrheitlich angenommen" Wie gesagt ich wühle mich dann mal durch weil denke eigentlich garnicht dran das Teil wegzubauen. MFg M. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Carlo2006 Geschrieben 6. September 2006 Melden Share Geschrieben 6. September 2006 Hallo, wer Ausländer ist, ist klar im Vorteil. Ausländern ist es Grundsätzlich erlaubt Satanlagen aufzustellen die es ihnen ermöglicht Nachrichten und Informationen aus ihrem Heimatland in der jeweiligen Landessprache zu erhalten. Argumente wie, löcher in der Wand oder das Gesamtbild des Anwesens werden beeinträchtigt finden kein gehör bei den Gerichten. Bei uns deutschen sieht es da schon etwas anders aus, es gibt DVB-T, Kabel Internet.......alle Nase lang Infos in deutsch.........da muss unter Umständen die Antenne wech. Carlo Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silverflash Geschrieben 6. September 2006 Autor Melden Share Geschrieben 6. September 2006 Was mich noch mehr stört ich bin der Eigentümer (Habe die Wohnug gekauft)und nicht der Mieter... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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