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Presseerklärung in Sachen Premiere wg Auskunft


Onkel Hotte

Empfohlene Beiträge

www.satundkabel.de | 17.01.2006, 16:28 Uhr

Dienstag, 17. Januar 2006, 13:11 Uhr

Medien: Premiere-Hack: Daten werden an Staatsanwaltschaft weitergegeben

 

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(pk) Der Münchner Pay-TV-Anbieter Premiere will die im Zuge der Einstweiligen Verfügungen erlangten Kundendaten von "Zebra"-Kartenkäufern an die Ermittlungsbehörden weiterreichen.

 

"Wir behalten uns strafrechtliche Schritte vor und leiten die Daten an die Staatsanwaltschaft weiter, sofern die Behörden nicht schon aufgrund der Durchsuchungen alle Kundendaten beschlagnahmt hat", sagte Premiere-Sprecher Michael Jachan der SAT+KABEL am Dienstag. Die meisten Händler hätten die Kundendaten sofort weitergegeben, man erwarte in den nächsten Tagen weitere Datensätze.

 

Insgesamt fünf Shops hatten von Premiere erwirkten Einstweiligen Verfügungen nicht unterzeichnet und sich gegen die Forderung einer Herausgabe der Kundendaten vor dem Landgericht in Hamburg gewehrt (SAT+KABEL berichtete). Das Gericht folgte allerdings der Argumentation von Premiere und verpflichtete fünf Satelliten-Händler dazu, Namen und Anschriften von "Zebra"-Kartenkäufern herauszugeben.

 

Ob in weiteren Verfahren der Nachweis gelingt, dass die Karten auch zum illegalen Entschlüsseln des Pay-Angebotes genutzt wurden, muss abgewartet werden. "Die strafrechtliche Ermittlung obliegt dann den Strafverfolgungsbehörden", sagte Jachan.

 

Mit der "Zebra"-Karte, für die sich Premiere inzwischen eine Wortmarke beim Deutschen Marken- und Patentamt hat registrieren lassen und einer illegalen Software aus dem Internet lässt sich das Pay-Angebot nach wie vor entschlüsseln. Der Vertrieb der Smartcard wurde in der Zwischenzeit zahlreichen Händlern per Einstweiliger Verfügung untersagt (SAT+KABEL berichtete).

 

^_^

 

cu

 

Erzo

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Und was hattest du "im guten Glauben" mit der Karte vor?

Ich nichts. ;) Aber es könnte doch ein Ansatz sein für weitere Dinge. Da ja eine leere RSA Karte verkauft wurde.

 

Zum Thema Gedanken: Prinzipiell wäre dann sogar das Wissen um diese "Umgehungsmöglichkeit" illegal, denn man könnte es ja einsetzen.

 

Stichwort CAM Module: Ja dann könnten einige auf dumme Ideen kommen.

Was wer wie wann wo und wofür gekauft hat ist doch zuerst mal nebensächlich. ^_^

 

 

PW muss in jedem Fall beweisen, das diese Karte in erster Linie nur dafür

hergestellt wurde, um deren System zu umgehen, sollten sie den Beweis

antreten können, würde sich die Staatsanwaltschaft einschalten und das

weitere Rudern übernehmen.....

 

Aber genau das können sie derzeit (noch) nicht, weil:

 

a:

der Chip der Karte,- produziert von der Atmel Coporation USA für viele Dinge

eingesetzt wird, u.a. auch für die vor genannte Zeiterfassung, Zugang etc...

 

b:

weil PW und auch kein derzeitiger beauftragungsfähiger Sachverständiger die Karte

auslesen kann, um einen Gegenbeweis anzutreten, das ein für die PW Entschlüsselung

notwendiges OS, sich bereits schon auf der Karte befindet, die an den Kunden veräussert wurde.

 

 

Und genau das müsste einem Richter so vom einem Profirechtsanwalt

aufgetischt werden, damit dieser es auch kapiert.

 

 

Was dann noch übrig bliebe, wäre dann die Urberrechtsverletzung des Namens.

 

 

Aber auch dies könnte ggf. zerpflückt werden,

denn lt. DPMA kann ein Schadenersatz durch Verletzung des eingetragenem

Warenzeichen, nur als solcher geandet werden, insofern mit der Eintragung

nicht gegen die gute Sitten (*) verstossen würde.

 

 

* und da wiederum gäbe es eine ganze Menge Ansatzpunkte :lol:

 

 

 

 

 

Gruss Xer

bearbeitet von Xer
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Achje, der Stein ist nunmal im Rollen und so leicht ist der nicht mehr aufzuhalten. Was es aber mit der Wortmarke aus sich hat kann man nur vermuten. So können zb wenn gewollt die Verbreitung der Marke in den Medien verhindert werden. Nur kömmt das ja zu spät. Oder es wird noch irgendwas EU weites angestrebt. Und btw ein Patent, wie vielerorts geschrieben ,kann nicht angemeldet werden. Dieses haben schon andere.

bearbeitet von DrBeshir
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Ich weiss ja nicht wer unter euch Zugriff auf die Datenbank

vom Deutschen Patentamt hat. ;)

 

 

Aber diejenigen die Zugriff haben,

sollten sich mal im Markenregister (nicht Geschmacksmuster)

folgende Registernummer/Aktenzeichen: 30533003.9 (*) ansehen. ^_^

 

Die Beantragung erfolgte am 06.06.2005 und wurde fest am 09.11.05 eingetragen.

 

Marke: CHR$ (67&69&82&69&66&82&79) (ehemalige C64 User wissen bescheid) :lol:

 

Klassen 03; 05; 29; 30

 

Und der Besitzer dieser gültigen Eintragung ist nicht PW :lol:

 

 

 

Hingegen hat PW am 28.11.2005 mit Registernummer/Aktenzeichen: 30571151.2

eintragen lassen:

 

Marke: CHR$ (67&101&114&101&98&114&111)

 

Klassen 09 - Tag der Eintragung 12.01.06 - Tag der Erfassung 15.12.05

Letzter Verfahrensstand: zu veröff. in 1a,aa (eingetr. M. -Widers. mögl.)

 

Klasse 09:

Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Bild und Ton,

insbesondere Antennenanlagen und deren Teile für via Satellit oder terrestrisch

ausgestrahlte TV-Programme (soweit in Klasse 9 enthalten) sowie elektronische

Empfangs-, Dekodier-, Verteiler- und Aufnahmegeräte für digital ausgestrahlte

TV-Programme; Zubehör für die vorstehend genannten elektronischen Geräte,

nämlich Fernbedienungen und Steckkarten für Personalcomputer und

Computernetzwerke; Speicherchipkarten und Programmiergeräte für

Speicherchipkarten; Software für die vorgenannten Geräte und Karten

 

 

 

Wenn das mal keinen Ärger gibt,

vorausgesetzt der Erstinhaber wehrt sich. :lol:

 

 

Übrigens wurde die Marke: CHR$ (67&101&114&101&98&114&111)

mit Bindestrich und Zusatz zusätzlich 4 malig-, von Anderen eingetragen worden.

 

 

Jetzt noch nen gescheiten Rechtsanwalt und PW ist im A....

 

 

 

Gruss Xer

 

 

 

 

Nachtrag:

 

Die verschiedenen Löschungsgründe und Verfahren werden im Folgenden kurz

vorgestellt:

 

1. Der Markeninhaber erklärt selbst gegenüber dem Deutschen Patent- und

Markenamt, dass er auf die Marke verzichtet. Die Marke wird dann gelöscht (§ 48

Markengesetz).

Verwenden Sie bitte das Formular W7437

 

2. Jemand ist der Meinung, es sei eine schutzunfähige Marke (z.B. ein für die

eingetragenen Waren und Dienstleistungen rein beschreibender Begriff) im Register

eingetragen worden.

 

In diesem Falle kann er beim Deutschen Patent- und Markenamt einen Antrag auf

Löschung der Marke stellen, mit der Begründung, die Marke hätte aus absoluten

Gründen nicht ins Register eingetragen werden dürfen (§ 54 Markengesetz in

Verbindung mit § 50 Markengesetz).

 

Das Deutsche Patent- und Markenamt kann von Amts wegen (ohne Antrag auf

Löschung durch einen anderen) eine zu Unrecht eingetragene Marke in der Regel

nicht mehr löschen. So ist eine Löschung von Amts wegen z.B. ausgeschlossen, wenn

eine Marke entgegen

§ 8 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 Markengesetz eingetragen wurde. Damit ist eine

Löschung von Amts wegen (also ohne Antrag eines Dritten) auch dann

ausgeschlossen, wenn die Marke lediglich aus einer rein beschreibenden Angabe

besteht.

 

 

3. Jemand ist der Meinung, der Markeninhaber sei bei der Anmeldung bösgläubig gewesen.

 

4. Jemand ist der Meinung, eine eingetragene Marke sei zu löschen, da ihm ein

älteres Recht (z.B. Namensrecht) zusteht, das durch die eingetragene Marke verletzt

wird.

bearbeitet von Xer
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Leitklasse: 05

 

Klasse 03: Mittel zur Körper- und Schönheitspflege

Klasse 05: Nahrungsergänzungsmittel auf der Basis von Aminosäuren, Mineralien und Spurenelementen, Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke

Klasse 29: Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Eiweißen, Fetten, Fettsäuren, soweit in Klasse 29 enthalten

Klasse 30: Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Kohlehydraten, Ballaststoffen, soweit in Klasse 30 enthalten

 

frei nach nuhr ....... und hmm naja ....

 

PS: ein loch in den schnee pinkeln ist auch schwierig

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Leitklasse: 05

 

Klasse 03: Mittel zur Körper- und Schönheitspflege

Klasse 05: Nahrungsergänzungsmittel auf der Basis von Aminosäuren, Mineralien und Spurenelementen, Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke

Klasse 29: Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Eiweißen, Fetten, Fettsäuren, soweit in Klasse 29 enthalten

Klasse 30: Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Kohlehydraten, Ballaststoffen, soweit in Klasse 30 enthalten

 

frei nach nuhr ....... und hmm naja ....

 

PS: ein loch in den schnee pinkeln ist auch schwierig

Es geht in erster Linie um den Namen der geschützt wurde,

nicht nur um die Schutzbedürftigkeit der Anwendungen. ^_^

 

Und gerade hier gibt es eine Kollision, mit einem bereits Vorhandenem,

da Selbiger (exakt so geschrieben) bereits Monate zuvor eingetragen wurde. ;)

 

 

Genau genommen gibt es sogar einen Mehrfach(Namens)Konflikt mit insgesamt

5 Anderen, die auch so geschrieben wurden. :lol:

 

 

Gruss Xer

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Gast miguelcuba

^_^

Hallo,

 

ich muss jetzt doch mal was zum Besten geben.

 

Die Eintragung "cere**o" als Wortmarke kann zwar beantragt und eingetragen werden, muss aber wenn ein Antrag gestellt wird diese zu löschen wieder gelöscht werden.

 

Begründung:

 

Eine Wortmarke darf nicht aus einem gebräuchlichen Wort auch nicht in der Übersetzung einer fremden Sprache bestehen.

 

Z.B.

 

Ich lasse mir das Wort "Bier" schützen und verklage Jeden, welcher Bier in seiner Werbung verwendet, bzw. das Wort Bier druckt. Das Ganze im Spanischen "Serveza" für Bier oder Cere**o für Gehirn, bzw Gedächtnis.

 

In verschiedenen Foren wurden die Eintragungen im Deutschen Patentamt angegeben, jedoch nach Überprüfung waren die Registrierungsnummern nicht vorhanden.

 

miguelcuba

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@ Xer § 9 Markengesetz,

ja ich weiss für jedes gesetz gibs in deutschland auch bestimmt ein gesetz was dieses wieder aufhebt, deswegen haben wir in ein paar jahren nur noch rechtsverdreher hier leben.

 

@miguelcuba ist "Bit" für dich ein gebräuchliches Wort? was verbindest du damit als erstes? und wem wird wohl diese Wortmarke gehören?

bier ist zudem auch von einer privatperson unter einer klasse 19 geschützt und war bis vor einem jahr als Wort/Bildmarke in der klasse 16 geschützt.

Was heisst das konkret

wenn jemand viel geld hat und nehmen wir mal an ein Holz-Dreirad erfindet und ihm den Namen C***b*o gibt, diese marke schützen läßt für die gruppe wo halt dieses holzdreirad rein kommt, zudem noch gute Anwälte hmm da kann ihm so schnell niemand was. ist bloss teuer so ein eintrag.

 

und die nummer 30571151.2 ist vorhanden, da braucht man nicht in veschiedenen Foren zu suchen sondern bei dem direkt der die dinger verwaltet.

 

ja ich weiss ging wieder total am thema vorbei. sorry könnte man auch zumachen weil der erste beitrag ja der entscheidende war hier im thread.

offtopicmodus AUS

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Halo leute !

 

ich denke, dass die Sache sowieso zu bund aufgetragen wird. Denkt doch mal nach...

irgendwann mal kommt sowieso ein C*****o cam für Images und dann kann man die

ganzen Karten wegschmeissen. Das ist eine frage der Zeit.

 

Ich glaube nicht , dass die Pr*****e wirklich so ein tolles Angebot von Filmen mitbringt, dass es eich lohnen würde für ca. 100 eine Karte zu kaufen. Also ist es für uns alle nur eine Frage der Neugier oder der Ehre, wenn ihr so wollt. Es geht doch nich darum, dass wir das Programm umsonst glotzen können, sondern das wir uns aus reiner Prinzipsache NICHT von denen ferschreiben lassen müssen, wie wir zu atmen haben....

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Nein, wie Du schon sagst, darum geht es mir nicht.

 

Ich habe ZWEI Komplett Abo, beide Kabel. Jetzt muß ich aber geschäftlich immer in eine andere Stadt. Dort habe ich von der Firma ein Zimmer und SAT. Soll ich mir jetzt ein DRITTES Abo kaufen. 2 sind doch schon genug. Wenn es eine Kabel / Sat Karte geben würde, dann hätte ich eine Sorge weniger. Warum macht P das nicht?

 

Warum soll man beim Shop anrufen, die Damen und Herren verkaufen gerne, aber nachdem Sie die Kohle haben antworten diese ja noch nichteinmal auf Mails.

 

Gruß

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ich weiß nicht warum ihr euch alle verrück macht, die karte war bis zum 26.12.05 eine legale karte wie alle fun cards auch.

bis zu dem zeitpunkt gab es keine rechte, da kann auch keiner belangt werden.

gruß andre'

<a href="http://imageshack.us"><img src="http://img58.imageshack.us/img58/6240/dscf01847ay.jpg" border="0" width="480" alt="Image Hosted by ImageShack.us" /></a>

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ne reicht nicht.

 

augen bitte ganz öffnen :lol:

 

 

Das STEHT wortwörtlich CEREBELO (teil des gehirns)

 

 

EDIT: Es gibt eine Editierfunktion rechts oberhalb eines Postings.

 

Ach und bevor mich alle hauen C*****O ist das Spanische wort für GEHIRN soweit ich mich irre.

bearbeitet von heugabel
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