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Presseerklärung in Sachen Premiere wg Auskunft


Onkel Hotte

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  • Admin

Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, versucht PREMIERE auf zivilrechtlicher Ebene von den beklagten Händlern, die Kundendaten einzuklagen. Bis auf 5 Händler haben alle die Daten rausgerückt. Nur das verstößt klar gegen das Datenschutzgesetz. Unsere Anwältin hat eine Pressemitteilung geschrieben, die wir in den Medien verbreiten sollen, um öffentlichen Druck auf PREMIERE auszuüben.

 

 

 

Presseerklärung

Premiere Code geknackt / Premiere klagt von Händlern Auskunft über

private Kunden ein / Betroffenen drohen möglicherweise erhebliche

Schadensersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen.

Seit dem 26.11.2005 wird im Internet eine illegale Software angeboten,

mit der eine Smartcard der Marke „Zebra“ programmiert werden

kann. Damit kann das Angebot des Pay-TV Senders entschlüsselt

werden. Der Vertrieb der Smartcard selbst ist ebenfalls verboten und

wurde bereits zahlreichen Händlern per einstweiliger Verfügung untersagt.

Zusätzlich sollen sie Auskunft erteilen über alle Kunden, an die

die Smartcards vertrieben wurden.

Bei der mündlichen Verhandlung am 11.01.2006 vor dem Landgericht Hamburg in

einem Einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen Premiere und 5 deutschen

Sat-Händlern ließ das Gericht erkennen, dass es den Widerspruch der Händler,

den diese gegen die Auskunftserteilung erhoben hatten, abweisen wird. Damit

werden die Händler aller Wahrscheinlichkeit nach gerichtlich unter Androhung von

Zwangsmitteln verpflichtet werden, Auskunft über die Käufer der Zebra-Karten

zu erteilen. Die Händler lassen derzeit weitere gerichtliche Maßnahmen zur Abwehr

der Auskunftsansprüche prüfen.

Premiere war Mitte Dezember 2005 mit einstweiligen Verfügungen gegen etwa 20

Internethändler von Sat-Produkten in Deutschland vorgegangen. In dem Beschluss

des Landgerichts Hamburg war festgestellt worden, dass die Verbreitung und Bewerbung

von Smartcards verboten ist, sofern diese nach Herunterladen einer entsprechenden

illegalen Software aus dem Internet zur Umgehung der Premiereverschlüsselung

geeignet ist. Diese Untersagung wurde insbesondere deshalb ausgesprochen,

weil die so genannten Zebra-Karten vom durchschnittlichen Kunden

mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von Premiere-

Fernsehen wahrgenommen wird und wurde. Bei Missachtung der Verfügung drohen

den Händlern bis zu 250.000,00 € Ordnungsgeld oder Ordnungshaft bis zu 6

Monaten.

Die Argumentation der Anwender und Händler im Vorfeld, die Karten haben auch

legale Anwendungsbereiche, wie etwa die Einrichtung von elektronischen Zugangssystemen,

wurden vom Gericht als Schutzbehauptungen bewertet und da12.01.2006

Seite 2

her nicht weiter beachtet. Es gehe um die „tatsächliche Anwendung“ der Karten in

der Praxis, und nicht die „theoretische Anwendungsmöglichkeit“. Die einstweiligen

Verfügungen von Mitte Dezember 2005 verpflichteten die Händler aber nicht nur

zur Unterlassung des weiteren Verkaufs der Karten, sondern auch zur Erteilung

von Auskünften über Hersteller, Händler, Vertriebswege, Menge der Karten und

vor allem Name und Anschrift der Kunden, die solche Zebra-Karten erworben

hatten.

Hiergegen hatte Rechtsanwältin Sabine Sobola aus der Kanzlei Paluka Sobola &

Partner in Regensburg, die 5 Händler vertritt, Widerspruch eingelegt. „Unser Widerspruch

richtet sich zum einen gegen die Auskunftserteilung im Ganzen, weil

eine einstweilige Verfügung grundsätzlich nur eine vorläufige Entscheidung darstellt.

Wenn nun Auskunft über die Kunden erteilt wird, wird damit die Hauptsache

vorweggenommen, was aber nur in eng begrenzten Fällen zulässig ist“.

„Genau einen solchen Ausnahmefall hat der Gesetzgeber aber mit § 101 a Abs. 3

UrhG geschaffen, der in diesem Fall anwendbar sei“, argumentierte die Gegenseite.

Dieser Ansicht scheint das Gericht nun auch folgen zu wollen.

Widerspruch wurde von Sobola aber auch ausdrücklich und insbesondere gegen

die Auskunftserteilung über Namen und Adressen der privaten Abnehmer der

Karten erhoben. „Das Gesetz sieht ausdrücklich nur einen Auskunftsanspruch bezüglich

der gewerblichen Abnehmer, der Lieferanten und Hersteller vor, nicht aber

der privaten Abnehmer“, so Sobola. Nach Ansicht der Rechtsanwältin hat die

gesetzliche Begrenzung auf die gewerblichen Abnehmer den vom Gesetzgeber

vorgegebenen Sinn, Privatleute in ihrer Privatsphäre und Persönlichkeit

zu schützen und deren Verfolgung ausschließlich der Staatsanwaltschaft und

Polizei vorzubehalten.

Die Gegenseite hält hingegen die privaten Abnehmer für nicht schutzbedürftig und

will einen entsprechenden Auskunftsanspruch aus „Treu und Glauben“ herleiten,

einer allgemeinen Schutzvorschrift des BGB. „Der Anspruch auf Auskunft auch

über die nicht gewerblichen Abnehmer folgt aus einer analogen Anwendung von §

101 a Abs. 2 UrhG, bzw. aus Treu und Glauben, da Premiere nur bei Kenntnis

auch der privaten Abnehmer weitere Rechtsverletzungen unterbinden kann“, so

der Rechtsanwalt von Premiere.

Das Gericht machte in der mündlichen Verhandlung am 11.01.2006 deutlich, dass

Händler auch sofortige Auskunft über die privaten Abnehmer erteilen werden müssen.

Hauptargument des Gerichts ist insbesondere, dass durch den Gebrauch der

Zebra auch durch die privaten Abnehmer Premiere fortlaufender Schaden

zugefügt werde. Die Hinnahme dieses permanenten Schadens könne Premiere

nicht zugemutet werden.

12.01.2006

Seite 3

Auf den Hinweis von Rechtsanwältin Sobola, dass allein der Erwerb der Zebra-

Karte noch keinen unberechtigten Premiere-Empfang beweise, dass es dazu vielmehr

noch der illegalen Software bedürfe, wurde von den Premiere Anwälten mit

dem Argument begegnet, dass davon auszugehen sei, dass die Kunden aber genau

zu diesem Zweck die Karten erworben haben dürften.

Entscheidet das Gericht am Freitag, den 13.01.2006 durch Zurückweisung des

Widerspruchs der Händler tatsächlich, dass die Händler über Namen und Adressen

aller Hersteller, Verkäufer und Abnehmer – auch der privaten Abnehmer –

Auskunft erteilen müssen, werden sich diese möglicherweise gegen das Urteil

durch Einlegung einer Berufung an das nächst höhere Gericht wenden. „Wir müssen

unsere Kundendaten schützen“, so die Händler. „Es kann nicht sein, dass

Premiere von einem Zivilgericht die Erlaubnis bekommt, die Daten unserer Kunden

herauszuverlangen. Hätte der Gesetzgeber das so vorgesehen, dann gäbe es in

den Gesetzen keine ausdrückliche Beschränkung auf die gewerblichen Kunden“.

Dies ändert freilich nichts an der Tatsache, dass zahlreiche andere Händler bereits

Auskunft erteilt haben. Was Premiere mit diesen Daten nun tatsächlich anstellt,

bleibt abzuwarten.

Regensburg, den 12.01.2006

gez. RAin Sabine Sobola

Kontakt: Rechtsanwältin Sobola

bei Paluka Sobola & Partner

Telefon: 0941/ 58 57 10

Uhrzeiten bei Nachfragen:

Freitag, den 13.01.2006 von

09:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 15:45 Uhr,

Montag, den 16.01.2006 von

09:00 Uhr – 12:00 Uhr und von 13:45 Uhr bis 15:00 Uhr.

 

 

Daniel Paluka

Rechtsanwalt

Helmut Loibl

Rechtsanwalt

Fachanwalt für

Verwaltungsrecht

Andrea Pfundstein

Rechtsanwältin

Fachanwältin für

Arbeitsrecht

Sabine Sobola

Rechtsanwältin

Lehrbeauftragte für

IT-Recht, DV- und

Wirtschaftsrecht

Herbert Brandl

Rechtsanwalt

Claudia Weber

Rechtsanwältin

Fachanwältin für

Familienrecht

Christian Heigl

Rechtsanwalt

Florian Pronold

Rechtsanwalt

Kathrin Kohl

Rechtsanwältin

Ulrike Specht

Rechtsanwältin

Paluka Sobola & Partner

Rechtsanwälte

Neupfarrplatz 10

93047 Regensburg

Tel 0941 585710

Fax 0941 5857114

Mail info@paluka.de

Web www.paluka.de

Partnerschaftsgesellschaft

Amtsgericht Regensburg PR39

Presseerkl_rung_in_Sachen_Premiere_wg_Auskunft.PDF

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naja die meldung ist aber nicht mehr ganz neu.

^_^

 

die gibts es auf einigen boards schon seit paar tagen.

als eingescannte version,es ist nicht sicher ob sie autentisch ist.

cu themaster

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  • Admin

Jungs bitte lest euch das genau dursch !!

 

Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, versucht PREMIERE auf zivilrechtlicher Ebene von den beklagten Händlern, die Kundendaten einzuklagen. Bis auf 5 Händler haben alle die Daten rausgerückt. Nur das verstößt klar gegen das Datenschutzgesetz. Unsere Anwältin hat eine Pressemitteilung geschrieben, die wir in den Medien verbreiten sollen, um öffentlichen Druck auf PREMIERE auszuüben.

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Jungs bitte lest euch das genau dursch !!

 

Wie ihr vielleicht mitbekommen habt, versucht PREMIERE auf zivilrechtlicher Ebene von den beklagten Händlern, die Kundendaten einzuklagen. Bis auf 5 Händler haben alle die Daten rausgerückt. Nur das verstößt klar gegen das Datenschutzgesetz. Unsere Anwältin hat eine Pressemitteilung geschrieben, die wir in den Medien verbreiten sollen, um öffentlichen Druck auf PREMIERE auszuüben.

Wenn's so Fett geschrieben steht kann es keiner Überlesen oder ???

Das Wort "unsere" Anwältin sollte alles sagen.

Dann viel Glück!!!

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Also irgendetwas läuft hier gewaltig schief.

 

Die o.g. Rechtsanwältin vertritt nicht die Beklagten,

sondern ist die Awältin von PW.

 

 

Ansonsten haben alle Firmen,

bei denen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde,

eine Fristsetzung bis zum 13.01.06-,

zwecks Herausgabe (*) von Kunden- und Händlerdaten bekommen.

 

* von- und an wem, wieviel Karten gekauft-, bzw. verkauft wurden.

 

 

Was nach fruchtlosem Ablauf der Frist geschied,

vermag derzeit (noch) niemand zu sagen.

 

Fakt wird aber sein, sollte es zu einer Strafandrohung-,

ähnlich der oben Genannten kommen,

werden wohl fast alle Händler auspacken und auch ihre Kundendaten preisgeben.

 

 

Gruss Xer ........willkommen im Diktaturstaat Germany

bearbeitet von Xer
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Ich habe zwar keine Zebr. aber für diejenigen die damit gemeint sind,

würde ich mal schnell ein Fax an den Shop schicken, mit der Bitte die eigenen Daten sofort zu löschen... da gibts doch so eine möglichkeit, oder nicht?

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Gast Figurehead

soviel zum Thema Datenschutz in Deutschland ^_^

 

Wird es so ein popeliger Pay-TV Anbieter tatsächlich schaffen und was könnte das für die Zukunft bedeuten? *kopfschüttel*

bearbeitet von Figurehead
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Ich habe zwar keine Zebr. aber für diejenigen die damit gemeint sind,

würde ich mal schnell ein Fax an den Shop schicken, mit der Bitte die eigenen Daten sofort zu löschen... da gibts doch so eine möglichkeit, oder nicht?

Hmm,

ich denke mal das käme ein little weng zu spät...grins

 

Die Hausdurchsuchungen wurden bei den angeschriebenen Firmen bereits

durchgeführt und deren Rechner, Daten und sonstige Unterlagen, wie u.a.

auch Kundenrechnungen beschlagnahmt.

 

 

 

@Figurehead

 

tja, ich stimme Dir zu,

aber so ist das halt im Polizei-Betrugs-Überwachungs und Bestechungsstaat Deutschland......grrrr

 

 

Was glaubst Du wieviel Politiker, Richter, Polizisten und Staatsanwälte

unser lieber H. Kofler wohl schon bestochen hat ?

 

 

Gruss Xer

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Halloooo?!?!?!??!

 

Also ich versteh die Welt nicht mehr, sorry... ^_^

Habt ihr denn echt geglaubt, dass premiere sich nicht wehren würde?!?!?!? Etliche Leute hier im Board haben genau vor einer solchen Situation gewarnt!!! Die Karte ist, bleibt und war von Anfang an nur zu einem Zweck geboren!! Und das wusste hier auch jeder!!

Ihr habt doch selber mitbekommen, was hier los war!!! Denen, die so eine Karte online irgendwo gekauft haben, müsste man zusätzlich noch in den Hintern treten für soviel Blödheit.

Und nun muss ich mir das Gesülze bzgl. Datenschutz und Bürgerrechte hier auch noch reinziehen...WACHWERDEN...die karte ist und bleibt illegal, das wusste jeder, wenn das nun verfolgt wird schreit hier jeder nach Bürgerrechten und Datenschutz?!?!?!??!?!

Was habt ihr eigentlich für ein Rechtsverständnis?!?!??!*koppschüttel*

 

Entschuldigt bitte die rüde Ansprache, aber da geht mir der Hut hoch...

;)

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Halloooo?!?!?!??!

 

Also ich versteh die Welt nicht mehr, sorry... ^_^

Habt ihr denn echt geglaubt, dass premiere sich nicht wehren würde?!?!?!? Etliche Leute hier im Board haben genau vor einer solchen Situation gewarnt!!! Die Karte ist, bleibt und war von Anfang an nur zu einem Zweck geboren!! Und das wusste hier auch jeder!!

Ihr habt doch selber mitbekommen, was hier los war!!! Denen, die so eine Karte online irgendwo gekauft haben, müsste man zusätzlich noch in den Hintern treten für soviel Blödheit.

Und nun muss ich mir das Gesülze bzgl. Datenschutz und Bürgerrechte hier auch noch reinziehen...WACHWERDEN...die karte ist und bleibt illegal, das wusste jeder, wenn das nun verfolgt wird schreit hier jeder nach Bürgerrechten und Datenschutz?!?!?!??!?!

Was habt ihr eigentlich für ein Rechtsverständnis?!?!??!*koppschüttel*

 

Entschuldigt bitte die rüde Ansprache, aber da geht mir der Hut hoch...

;)

Mal langsam mit den alten Pferden junger Freund.........lol

 

Das Eine hat mit dem Anderen rein garnichts zu tun,

also:

 

es ist zwar insofern klar,

das diese Karte unter dem jetzigen Namen verboten ist

und somit nicht mehr vertrieben werden darf.

 

Fakt ist aber auch,

das ein Kläger, hier PW, erstmal beweisen muss,

das diese Karte ausschliesslich für jenen genannten Zweck hergestellt

und vertrieben wurde.

 

Und gerade das ist PW überhaupt nicht möglich, dies so zu beweisen.

 

 

Aber wie so oft in Germany, wer das Geld hat, hat die Macht.

 

Einfach mal ein paar Staatsanwälte und Richter bestechen

und schon geht alles und die Beweislast wird einfach umgedreht.

 

 

Hier im vorliegendem Fall verstösst sogar der Gesetzgeber

gegen von ihm selbst eingeführte Gesetze und das ist der springende Punkt.

 

 

Wenn ich Einer der o.g. Firmen wäre,

würde ich meine Beschwerde sofort ans Verfassungsgericht (*) senden

und ebenfalls eine Gegenklage mit einstweiliger Verfügung-,

wegen Verstoss gegen das bestehende Datenschutzgesetz einreichen.

 

* selbst da ist noch nicht Schluss....grins

 

 

Habt ihr euch nicht mal gefragt,

warum ausgerechnet das LG Hamburg angerufen wurde

und sich hier dann auch so zu Worte gemeldet hat ?

 

 

 

 

Gruss Xer .......nieder mit dieser Diktatur

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@xer

du übertreibst echt... Staatsanwälte und Richter bestechen, gehts noch?

Von mir aus denk von mir, ich sei naiv, aber meiner Meinung nach holst du zu sehr aus.

 

Aber wie so oft in Germany, wer das Geld hat, hat die Macht.

Da du ja immer damit rumschockst, wieviele Verbindungen und wieviel Vitamin B du hast, müsstest du doch für die armen Zebra-Käufer auch was drehen können?

bearbeitet von FliX80
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@xer

du übertreibst echt... Staatsanwälte und Richter bestechen, gehts noch?

Von mir aus denk von mir, ich sei naiv, aber meiner Meinung nach holst du zu sehr aus.

 

Aber wie so oft in Germany, wer das Geld hat, hat die Macht.

Da du ja immer damit rumschockst, wieviele Verbindungen und wieviel Vitamin B du hast, müsstest du doch für die armen Zebra-Käufer auch was drehen können?

Nun übertreibst Du aber auch............grins

 

Hab ich die Karten verkauft, oder diese Händler ?

 

Ähm, ich hätte mich schon vorher abgesichert....smile

 

 

Und ausserdem würde ich-, an Stelle dieser Händler,

dem Kofler mal richtig in den Arsch treten,

........es gibt dafür "noch" Mittel und Wege........

 

 

Xer ........jeder ist seines Glückes Schmied....oder so ähnlich

 

 

p.s.

das gewisse Richter und Staatsanwälte in Germany ständig bestochen werden,

ist doch nicht wirklich was Neues..........oder ?

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@xer

du übertreibst echt... Staatsanwälte und Richter bestechen, gehts noch?

Von mir aus denk von mir, ich sei naiv, aber meiner Meinung nach holst du zu sehr aus.

 

Aber wie so oft in Germany, wer das Geld hat, hat die Macht.

Da du ja immer damit rumschockst, wieviele Verbindungen und wieviel Vitamin B du hast, müsstest du doch für die armen Zebra-Käufer auch was drehen können?

@ FliX80

 

Sagt die Hausrichter was?

 

In dem Gesetz steht extra "gewerblich", da hat sich der Gesetzgeber schon was dabei gedacht.

 

Was machst Du, wenn Premiere nun auf die Idee kommt ALLE Adressen von MultiCam-Käufern holt. Ist eigentlich nichts anderes!!!

 

Die Privatsphäre sollte höher gewertet werden.

 

Ach ja, ich habe keine C, aber es stört mich wie hier "Rechtsbeugung" betrieben wird. Und ich weiss ein Richter muss nicht ...

 

Ciao Singh

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Und wie soll Premiere die Richter bestochen haben?

Grillfest der JVA Hamburg a la "sponsored by Premiere" oder lebenslanges Komplettabo von Premiere?

Komm... Du weißt selbst, dass das zu weit geht. Ein bißchen provozieren und zuspitzen, kein Ding. Aber deine These ist echt zu weit ausgeholt.

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