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Best-Of-Me

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Hallo Freunde des gepflegten Pinsel-Sports,

 

ich bin gerade an einem ganz kleinen Projekt dran, eine Webseite für einen Kollegen per joomla und phoca zu erstellen...

 

Er macht Fotos am Nürburgring und stellt diese Online..

 

Nun habe ich mit phoca ein Fotoalbum erstellt und bin gerade dabei die Fotos hochzuladen!

 

Blöderweise bin ich mit photoshop nicht so gut bewandert um damit ein Logo zu erstellen...

 

Daher wollte ich mal in die Runde fragen ob ein Hobby-Photoshopler ein Logo her zaubern könnte?!

 

es geht um die Website (um euer Mitgefühl anzuregen):

 

 

Edit by @Gandal, Link auf Wunsch entfernt, per PM beim TE anfragen

 

Die neue Seite die ich für ihn per joomla erstelle ist unter (Link auf Wunsch entfernt, per PM beim TE anfragen) zu erreichen... (falls jemand einfach mal rein schauen möchte...

 

BTW: Kritik ist natürlich auch erwünscht, die Website ist allerdings noch im Aufbau, das Default-Hintergrundbild wird natürlich noch angepasst sobald er mir ein gutes hochauflösendes Foto zugeschickt hat und generell der Aufbau / Feinschliff muss noch gemacht werden..

 

 

Besten dank im voraus!

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Na ja, Fotos zu verkaufen auf die er keine Rechte hat finde ich sehr bedenklich. Aber schöne Fotos sind es definitiv.

Die Fotos sind alle von ihm selbst gemacht worden!!!

 

Mal etwas anderes... wir haben uns jetzt überlegt, den Umriss eines Fahrzeugs zu zeichnen und die Website in diese Zeichnung zu schreiben... Wie realisiert man das per Photoshop am einfachsten? Oder ist es garnicht "einfach" zu realisieren?!

bearbeitet von Best-Of-Me
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Wer ohne Einwillung vom Fotografierten (also Eigentümer der Autos sowie auch Fahrer der Autos) Bilder gewerblich verwertet befindet sich nicht nur in einer Grauzone, die ist schon mächtig schwarz. Dazu braucht er sicherlich noch eine Genehmigung vom Besitzer der Strecke, weil er ja auf deren Grund fotografiert und das keine "öffentlichen Plätze" sind. Die Bilder sind wahrlich schön, aber er sollte das doch wirklich mal rechtlich abklären lassen ohne ihm jetzt was böses zu unterstellen, das könnte auch nach hinten losgehen.

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uiuiui... ich würde mal ganz schnell die Kennzeichen unkenntlich machen...

 

Was für eine Art Logo schwebt Euch den vor? Mehr Illustration oder eben PS billig und simple?

Also wie oben schon beschrieben, haben wir uns überlegt, i4odi2ta3war.jpg

 

Also dass es Probleme mit den fotografierten Fahrzeugen gibt, hätte ich jetzt nicht gedacht, da man ja auch in den Zeitungen und Zeitschriften ebenfalls Leute, Auto's und Gebäuden drauf sind und diese wahrscheinlich auch nicht juristische Probleme bekommen?!?!

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wenn du meinst das rechtlich alles OK ist dann ist doch alles in Ordnung, :D

du kannst dir natürlich auch mal folgende Seiten durchwälzen ob du das dann auch noch so siehst wer weiss

 

 

http://www.fotorecht.de/

 

http://www.jurawiki.de/SachFotografie

 

http://juris.bundesg...9&pos=0&anz=241

 

 

Da hat es „Klick“ gemacht. Sollten Sie jetzt Bienchen, Blümchen oder Landschaften aufgenommen haben, ist alles in Butter: Das Urheberrecht liegt bei Ihnen und Sie können mit dem Bild machen, was Sie wollen. Wenn Sie allerdings Menschen oder geschützte Gegenstände fotografiert haben, kommen weitere Gesetze und Grundrechte ins Spiel, die schnell unüberschaubar werden.
bearbeitet von leo67
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Moin ....

 

ob du das dann auch noch so siehst wer weiss

Abgesehen davon, daß es bei den aufgenommenen Personen Probleme

nach dem KunstUrhG (Recht am eigenen Bild) geben könnte,

..... Personen des öffentlichen Lebens? ... dürften wieder fotografiert werden.....

solltest du dir die von dir verlinkten Artikel selbst mal durchlesen ......

 

Wenn man nicht möchte, daß eine Sache nicht fotografiert wird:

andere vom Zugang zu der Sache bzw. vom Anblick auf die Sache .....auszuschließen

oder aber ......

Das OLG Köln (GRUR 2003, 1066 f. -"Wayangfiguren") hat entschieden, dass es - in Anlehnung an das gesetzlich normierte Recht am eigenen Bild - ein "Recht am Bild der eigenen Sache" nicht gebe

usw......

bearbeitet von colt
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Jeden den du fotografierst musst du fragen ob dieser damit einverstanden ist, das ist Fakt und Deutsches Recht ! Du kannst ja auch nicht wild in der Gegend fotografieren und alles z.b. bei FB posten ! War heute noch Thema bei 1 Live ! Es ist definitiv nicht erlaubt ohne Einwilligung des fotografierten !

bearbeitet von web.de
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Moin ....

 

Jeden den du fotografierst musst du fragen ob dieser damit einverstanden ist, das ist Fakt und Deutsches Recht !

Nein .... eben nicht ......

siehe meinen Beitrag etwas höher .....

...... Personen öffentliches Lebens ......

wenn also jemand an einem Rennen teilnimmt und siegt,

stimmt er einer Veröffentlichung seiner Bilder stillschweigend zu

bzw. wird das vorausgesetzt .....

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Ich habe mit ihm gesprochen und wir setzen die Tage einen vermerk rein, wie auf der alten Website, dass wenn jemand mit einem Foto nicht einverstanden ist ihm eine Mail schreibt und er nimmt das Foto von der Website runter.

 

So hat er wohl die alte Website seit > 5 Jahren am laufen und niemanden hat ein Foto gestört...

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Das recht am Bild ist äußerst kompliziert. Fakt ist aber das bei Aufnahmen von Personen auf denen mehr als 10 Personen zu sehen sind niemand mehr auf das Persönlichkeitsrecht pochen kann da er sich wohl in der Öffentlichkeit unter einer "Gruppe" aufgehalten hat!

 

Wenn man ein Bild mit einer Personenzahl unter 10 hat und dort sind die Gesichter einzelner Personen deutlich zu erkennen darfst Du das zwar in deiner privaten Sammlung haben aber nicht öffentlich zu gängig machen (FB usw.) oder in irgendeiner Art und Weise verkaufen!

 

Was bei der geschichte mit den Bildern vom rennen noch dazu kommt sind 2 sehr entscheidende Dinge:

 

1. Die logos der Werbefirmen auf den Autos! Sehr gefährliche Geschichte!

2. Und hier wundert es mich doch sehr dass der Fotograf hier noch keinen Ärger bekommen hat. Bei Sportveranstaltungen gibt es offiziell zugelassene Fotografen die, dafür das Sie dort Bilder machen und diese verkaufen dürfen, richtig Kohle abdrücken müssen! Selbst wenn es bei diesen Rennen von den Organisationen keine Ausschreibung oder ähnliches für solche Profis gab, sollte man sow etwas trotzdem mit den Organisatoren abklären!! Wir hatten diesbezüglich bei einer unserer Laufveranstaltungen schon mal massiv Probleme!

 

Aus meiner Sicht bewegt sich der Fotograf auf alle Fälle im strafbaren (Abmahnungsgelder) Bereich und sollte sich gut Überlegen wie er weiter vorgeht! Aber das ist nur meine Laienhafte Meinung und keinesfalls eine Rechtsberatung!

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(Nur zur Info)

 

Nachdem mir nun doch einige etwas angst eingejagt haben, habe ich Gandal gebeten die Links zu der Webseite herauszunehmen... vielen dank dafür!!

 

Ich möchte nicht Schuld daran sein, wenn jemand über den Link hier im Forum auf seine Webseite gelangt und er dadurch ärger bekommt...

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Am allerbesten ist es doch wenn man in diesem "verrechtstaatlichen" Deutschland eine mtl. oder jährliche Abgabe an die BVGpP leisten muss beim Kauf einer Digitalkamera. Ausnahmen gibt es keine, da das zentrale Element die unmittelbare Verwertung der digitalen Daten darstellt. So wird eine Abgabe für jeden Haushalt fällig, in dem mindestens eine Digitalkamera oder ein Mobiltelefon mit Integrierter Kamera vorhanden ist. Logischerweise zählen Kinder in Schul- und Berufsausbildung nicht zum Haushalt und müssen sich selbst anmelden.

Und wehe die Rückfahrkamera am Wohnmobil ist nicht angemeldet. UiUiUi

 

Und damit es nicht unnötig kompliziert wird, gründet die BVGpP noch eine Tochter, nämlich die MVGwU, die wiederum bei jedem Kauf eines Produktes eines Zuschlag auf den Preis erhebt, weil die Option besteht, dass man dieses Produkt irgendwann mal privat bei Ebay verkauft. Damit darf man dann ohne Abmahnpanik sein erworbenes Produkt nicht nur fotografieren, sondern auch markennamlich im Verkaufstext erwähnen.

 

Somit dürfte man doch abgesichert sein, oder?

 

Achso:

BVGpP = Bilderverwertungs Gesellschaft privater Personen

MVGwU = Markenverwertungs Gesellschaft weltweiter Unternehmen

 

Und damit kein Missverständnis entsteht....

....es wird zusätzlich noch amtsärztlich festgestellt, ab wann jemand flöten kann. Schließlich will die Musikindustrie ja auch noch weiter ihre Abmahnanwälte beschäftigen. Bei positiver Flötuntersuchung besteht ja die potentielle Gefahr, dass man in der Öffentlichkeit nen Charthit zum Besten gibt. Das wird dann der Einfachheit halber über Zusatzbeiträge der Krankenkassen abgedeckt.

 

In Köln wurde gestern ein flötender Tourist bei dem Versuch seine Kinder vor dem Dom mit einer Nikon-Kamera zu fotografieren festgenommen und erst gegen eine Schadensersatzzahlung wieder freigelassen. Man fand neben einem nicht angemeldeten Fotohandy noch diverse Straßenkarten und bei der Auswertung der Bilder konnte man sage und schreibe 23 Personen identifizieren, die keine Einwilligung zum Bild abgegeben haben. Eigentlicher Knackpunkt war allerdings, dass man auf einem der Bilder ganz deutlich die ersten vier Buchstaben des Markennamens SUBWAYS erkennen konnte und vor dem Schnelltestaurant ein DHL Lieferwagen stand und deutlich zu erkennen war, dass der Lieferant ein Paket von ZALANDO in der Hand hielt. Die Firmen einigten sich allerdings auf einen Vergleich mit den Anwälten des Schädigers und somit wurde die Anklage wegen Markenrechtsverletzung wieder fallen gelassen. Die Schadenersatzzahlung in Höhe von 3500,- € fordert nun SonyBMG ein, da keine Genehmigung zum flöten des Titels vorgelegen hat.

 

;)

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Sehr schön! Immer wieder herrlich deine Beiträge :D

Neben bei, der Laden heisst SUBWAY :D

 

Warum müssen wir eigentlich noch keine Allgemeine PapierabgabeSteuer an die PGpP (Papierverwertungs Gesellschaft privater Personen) zahlen? Immerhin kann man auf diesem Medium Fotos einzelner Menschen ausdrucken, bei der das Persönlichkeitsrecht verletzt und die mit deiner nicht angemeldeten Kamera gemacht wurden...

bearbeitet von pathAuf
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