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Druckerkauf bei Ebay mit falscher Preisangabe


newbee90

Empfohlene Beiträge

Nehmen wir mal an jemand kauft bei EBay Powerseller (über 22000) mit Sofortkauf einen Drucker und bezahlt auch gleich per Paypal.

Zwei Tage später käme dann eine Mail vom Verkäufer daß er sich im Preis geirrt habe und der reguläre Preis 25Euro höher sei.

Muß der Verkäufer nun den Drucker zum Angebotspreis verkaufen? Der Verkäufer würde anbieten an das Vorgängermodell zum Aktionspreis

zu liefern was jemand aber nicht möchte.

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Nehmen wir mal an jemand kauft bei EBay Powerseller (über 22000) mit Sofortkauf einen Drucker und bezahlt auch gleich per Paypal.

Zwei Tage später käme dann eine Mail vom Verkäufer daß er sich im Preis geirrt habe und der reguläre Preis 25Euro höher sei.

Muß der Verkäufer nun den Drucker zum Angebotspreis verkaufen? Der Verkäufer würde anbieten an das Vorgängermodell zum Aktionspreis

zu liefern was jemand aber nicht möchte.

 

Du kannst den Drucker zu dem Preis kaufen, es sei denn der Irrtum ist unverhältnismäßig! Sprich 25 Euro ist nicht unverhältnismäßig!

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kurz und knapp JA muss er

 

Nope soo einfach ist das nicht....

 

http://www.krahl-dressig.de/index.php?option=com_content&view=article&id=66:preisirrtum&catid=1:aktuelle-nachrichten&Itemid=50

 

 

Wenn der Verkaufer einem schreibt das es ein Preisfehler ist hat man schlechte Karten. Kaufvertrag gilt im Inet erst mit dem Versand der Ware als geschlossen.

Ebay gilt da ja als normale Handelsplattform.

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kurz und knapp JA muss er

 

noch kürzer, noch knapper, NEIN, muss er nicht ! ;)

 

Naja, nicht ganz so knapp:

Der Verkäufer zieht seine Willenserklärung mit Bezug auf den "Einstellfehler" zurück und ist damit fertig.

Gleichzeitig gibt er eine neue "verbesserte" Willenserklärung ab, die der Kaufwillige annehmen kann oder aber auch nicht !

 

Dem Kaufwilligen bleibt in diesem Fall nur der Weg Schadenersatz zu fordern, was allerdings begründet sein muss, es demnach also

ein tatsächlicher Schaden entstanden sein müsste, was sicher schwerlich zu beweisen wäre von seiner Seite.

 

Also abhaken und gut !

 

Falls der Verkäufer allerdings erneut zu diesem Preis einstellt und man dort eine Masche erkennt, gibt es genug Wege ihn in seine

Schranken zu weisen.

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(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

 

 

Der Rücktritt (§ 346 BGB ff) vom Kaufvertrag ist nicht mit dem gesetzlich geregelten Widerrufsrecht (§ 312d BGB) bei Fernabsatzverträge (§ 312b BGB) gleichzusetzen und zu verwechseln. Ein Rücktritt von einem rechtsgültig abgeschlossenen Kaufvertrag ist nur möglich, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind, die dazu berechtigen, wie zum Beispiel eine fehlgeschlagene Nacherfüllung bei einem Sachmangel.

 

 

 

meine meinung bleibt, er hatte die möglichkeit die Autkion zu prüfen und auch noch zu ändern.

Denn ansonsten könnte ja jeder Verkäufer machen was er will.

 

Wenn ein unvorhersehbares Ereignis höherer Gewalt es dem Verkäufer unmöglich macht, die Ware im beschriebenen Zustand zu liefern dann sieht die Sache natürlich ganz anders aus.

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Problem ist nur, der "Vertrag" ist erst mit Lieferung geschlossen.

Daher gilt auch das Widerrufsrecht und der Rücktritt nicht, weils ja keinen Vertrag gibt den beide Seiten einvernemlich angenommen haben.

 

Zahlung per Paypal ist ja automatisiert. (er hat daher ja gar keine Möglichkeit die Zahlung abzulehen) Weils halt "Automatisch" passiert.

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richtig, wenn er bezahlt hat, hat er sicher durch durch den Verkäufers oder eben automatisch von ebay seine Kaufbestätigung bekommen samt Zahlungsaufforderung.

Also muss liefern, anders wäre wenn er keine Kaufbestätigung bekommen hat, aber die schickt ebay ja sofort raus.

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Dazu gibts doch schon Urteile und es ist egal ob da was automatisch läuft oder nicht.

 

 

Das ist aber nicht immer so, ich hab oben extra mal andere Urteile dazu gepostet.

Wenn der Verkäufer sofort widerspricht (wie hier passiert) kommt auch kein Kaufvertrag zustande.

 

Das Beispiel von Gandal mit Quelle kam nur zustande weil Quelle erst nach 2 Wochen aufgefallen war das der Preis falsch ist. Nach dieser Zeit wird aber angenommen das der Verkäufer keine Einwände hat.

 

Das ist wie gesagt ein ganz anderer Sachverhalt.

 

Steht natürlich jedem frei für 50 € Wert nen Anwalt zu nehmen. Heute hat ja jeder deutsche sowieso seinen Anwalt in der Tasche

 

Die Grundfrage dabei ist halt nur, warum will jemand wegen sowas freiwillig so einen Stress anfangen?

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Boah ich versteh das nicht hier s was nachzufragen!

 

 

Jetzt haste 10 Antworten und 5 Meinungen!

Super!

 

Klär das mkit Ebay und dann hast Du eine Aussage auf die Du Dich stützen kannst - alles was hier abgelassen wird ist reine Spekualtion und hilft Dir kein Stück weiter!

 

Immer wieder wird hier so was gefragt - tausend Meinungen gepostet und keine davon hilft dem Fragesteller!

Werde ich nie kapieren - wenn ich so ein Problem hab kläre ich das mit den zuständigen Firmen/Behöredn oder was weis ich, aber doch nicht hier in einen Forum was vor Halb wissenden nur so strotzt!

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Hier übrigens nochmal ein aktueller Fall:

 

 

Muss ein Onlinehändler einen Artikel trotz Preisfehler verkaufen? Kunden haben keinen Rechtsanspruch, einen im Internet angebotenen Artikel auch tatsächlich zu erwerben, meint das AG München in einer aktuellen Entscheidung. Denn das Anbieten einer Ware im Web stelle noch kein rechtsgültiges Angebot dar.

 

Eine Ziffer vergessen? Preisfehler können für große Aufregung sorgen!

 

Vorsicht Preisfehler: Ein Webshop bot im Jahr 2009 ein Verpackungsgerät zum Preis von 129 Euro an. Ein Kunde bestellte daraufhin acht dieser Geräte. Die Betreiberin des Internetversandhandels übersandte jeweils an den Bestelltagen Bestellbestätigungen, lieferte allerdings dann nicht die Geräte, sondern die Ersatzakkus für diese. Damit war der Kunde nicht zufrieden und verlangte die Lieferung der Verpackungsmaschinen. Dies verweigerte die Verkäuferin. Ein solches Gerät koste, wie jeder wisse, 1250 Euro. Der Preis für die Ersatzakkus betrage 129 Euro, also seien diese bestellt worden. Darauf hin erhob der Kunde Klage vor dem Amtsgericht München und verlangte die Lieferung der Verpackungsgeräte. Die zuständige Richterin wies die Klage nun jedoch ab.

 

Ein Kaufvertrag über die Geräte sei nicht geschlossen worden, so das Gericht (Urteil des AG München vom 4.2.10, AZ 281 C 27753/09). Ein Vertrag erfordere stets zwei Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme. Das Anbieten einer Ware auf der Homepage eines Internetshops entspreche dem Auslegen von Waren im Supermarktregal und stelle daher kein Angebot, sondern eine Aufforderung an jedermann dar, ein Angebot zu machen. Das Angebot liege dann in der Bestellung des Klägers. Dieses Angebot habe die Betreiberin des Internetshops nicht angenommen. Eine Annahme liege insbesondere nicht in der Übersendung von Bestellbestätigungen. Diese bestätigen nur den Eingang der Bestellung, würden aber nichts darüber aussagen, ob diese auch angenommen werde. In der Übersendung der Ware könne grundsätzlich eine Annahme liegen, aber nur, wenn auch tatsächlich die bestellte Ware geliefert werde. Hier seien aber gerade die Akkus geliefert worden. Mangels gültigen Kaufvertrags könne daher eine Lieferung nicht verlangt werden.

 

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

 

 

Hey vieleicht hast doch noch Glück.... Anscheined scheind Ebay davon ausgenommen zu sein:

 

Bei Auktionsplattformen wie eBay läuft das übrigens noch mal ganz anders: Hier ist die Situation des Vertragsschlusses genau andersrum. Der „Versteigerer“ gibt das generelle Angebot ab, die Ware zum Zeitpunkt des Auktionsendes an den Höchstbietenden zu verkaufen. Der „Ersteigerer“ nimmt also durch die Abgabe seines Gebotes das Vertragsangebot des „Versteigerers“ an. Mit Auktionsende wird der Kaufvertrag dann automatisch geschlossen. Dies gilt bei eBay übrigens auch für Sofortkauf Angebote. In der Regel hat der „Versteigerer“ bei eBay also kein Anfechtungsrecht, aus welchen Gründen auch immer. Der oben angesprochene Anfechtungsgrund, wie vertippen oder verschreiben, dürfte in diesen Fällen nicht vorliegen.

 

 

 

Aber wie ich schon sagte für ein paar Kröten und dem Stress würde ich da nix anleiern.

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Boah ich versteh das nicht hier s was nachzufragen!

 

 

Jetzt haste 10 Antworten und 5 Meinungen!

Super!

 

Klär das mkit Ebay und dann hast Du eine Aussage auf die Du Dich stützen kannst - alles was hier abgelassen wird ist reine Spekualtion und hilft Dir kein Stück weiter!

 

Immer wieder wird hier so was gefragt - tausend Meinungen gepostet und keine davon hilft dem Fragesteller!

Werde ich nie kapieren - wenn ich so ein Problem hab kläre ich das mit den zuständigen Firmen/Behöredn oder was weis ich, aber doch nicht hier in einen Forum was vor Halb wissenden nur so strotzt!

 

Na so machts doch erst richtig Sinn.

 

Frage 1: Ich habe nen Preis falsch angegeben. Muss ich dafür jetzt verkaufen ? Antwort: 90% negativ

Frage 2: Ich hab was günstiges gekauft und es stellte sich raus, dass der Verkäufer den Preis falsch angegeben hat. Muss er mir das jetzt dafür verkaufen ? Antwort: 90% positiv

 

Je nachdem was Du für eine Antwort haben willst, musst Du beim Thema Ebay einfach Deine Frage entsprechend formulieren !

 

Ich sehe das eigentlich so:

Wenn mir jemand von der anderen Ruhr-Seite zuruft - Hey, wie komme ich auf die andere Seite ?

Dann antworte ich ihm - Hey, Du bist doch schon auf der anderen Seite !

 

 

P.S. Trotz allem war meine Antwort weiter oben durchaus ernst gemeint !

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Boah ich versteh das nicht hier s was nachzufragen!

 

 

Jetzt haste 10 Antworten und 5 Meinungen!

Super!

....

 

Ist aber überall so und nicht nur hier ..., du wirst immer einen Anwalt finden, der eine von den 5 Meinungen oben unterstützt und bis zum Schluss verteidigt, wenn dann 4 Meinungen verloren haben, waren entweder 4 mal die Richter voreingenommen, der Käufer hat dem Anwalt dann auf einmal doch nichts alles mitgeteilt und nur deswegen wurde alles verloren ...

nur eins kommt nie raus, das der Anwalt selbst Mist war, er schreibt Dir aber in jedem Falle eine Rechnung, die wie im diesem Fall die 25 Euro verzehn- bis zwanzigfacht.

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Ist aber überall so und nicht nur hier ..., du wirst immer einen Anwalt finden, der eine von den 5 Meinungen oben unterstützt und bis zum Schluss verteidigt, wenn dann 4 Meinungen verloren haben, waren entweder 4 mal die Richter voreingenommen, der Käufer hat dem Anwalt dann auf einmal doch nichts alles mitgeteilt und nur deswegen wurde alles verloren ...

nur eins kommt nie raus, das der Anwalt selbst Mist war, er schreibt Dir aber in jedem Falle eine Rechnung, die wie im diesem Fall die 25 Euro verzehn- bis zwanzigfacht.

 

dem ist nichts hinzuzufügen...

 

 

Drücke dir die Daumen das der "erwartete" Drucker kommt. ;-p

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Die Betreiberin des Internetversandhandels übersandte jeweils an den Bestelltagen Bestellbestätigungen, lieferte allerdings dann nicht die Geräte, sondern die Ersatzakkus für diese.

Und das soll dann auch Rechtens sein?

Jetzt hat der Käufer 8 mal 129€ überwiesen und die nicht gewollten Akkus an der Backe?

Die kann man doch wohl dann zurückschicken und sein Geld zurück verlangen.

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