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[fiktiver Fall] Arbeitgeber zahlt Lohn nicht /rechtzeitig


_maxem_

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Hi,

 

mal angenommen, eine Beschäftigte bei einem kleinen Unternehmen bekommt wegen Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers keinen Lohn, bzw. nicht rechtzeitig.

Darf die Angestellte Ihre Leistung auch einfach so einstellen, also nicht mehr arbeiten gehen, oder muss Sie ihre vollen Stunden bringen?

Ich meine mal gehört zu haben, das der AN nicht einfach so der Arbeit fern bleiben darf. Wo kann ich dazu mehr Erfahren bitte?

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Lohnverzug hatte ich in meinem alten Unternehmen des öfteren.

 

Wir hatten am ende 3 Monate Lohnrückstand. Ich habe dann gekündigt und meine

3 Gehälter Rückwirkend komplett vom Arbeitsamt bekommen. Also verloren ist auf

jeden Fall schon mal nichts (ausser man hat 4 Monate Rückstand, denn das AA zahlt

nur die letzten 3 Monatelöhne).

 

Aber zum Thema:

Wenn das Geld mal 1-2 Wochen später kommt kann man nichts machen, glaube der Arbeitgeber

ist auch nicht dazu verpflichtet, das das Geld zum Beispiel immer am 1. des Monats auf dem

Konto ist. Bei meiner jetzigen Firma kommt es fast regelmäßig (+/- 5 Tage).

 

Meines Wissens ist Lohnrückstand von einem Monate noch kein Grund für den Arbeitnehmer

die Arbeit einfach komplett einzustellen. Wenn man 2 Monate Rückstand hat, meinte unser

Betriebsrat hat man das Recht der Arbeit ohne Konsequenzen fern zu bleiben. Diese Angaben

sind aber ohne Gewähr. Ist schon 5 Jahre her das ganze :mellow:

 

Ich denke Google kann dir da am besten helfen.

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Der Betriebsrat scheint aber auch eine komplette Linse zu sein die nur Geld einstreicht ohne einen geringen Plan zu haben, ansonsten hätte ich an des Betriebsrats Stelle entweder sofort eine richtige Antwort parat oder hätte auch nur wenn ich einen geringen Zweifel an der Glaubwürdigkeit hätte die Fresse gehalten, sicher so ein 150kg Sack Reis dem sie ein Gehirn einplantiert haben.

Auch wenn man 5 Monate ohne zu zucken und irgendwo sich zu beschweren kein Lohn bekommen hat, hat man keine Chance sofort der Arbeit fern zu bleiben, da muss man vorher schon irgendwie sein Arsch bewegen, so ist das leider in Deutschland, und wenn man ganz fies ist setzt man ihm 2 Fristen und falls dann nichts mehr passiert, geht man zum Insolvenzgericht,..... da schaut dann er komisch aus der Wäsche, ja auch das kann ein Arbeitnehmer. Solange da aber nichts schriftliches da ist und abgemahnt wurde geht da nix, abmahnen kann man nach dem ersten Tag wo nichts drauf ist, bzw. der AG nicht nachweisen kann das er es abgeschickt hat.

 

PS: DER ARBEITGEBER IST verpflichtet nach seinem sicher im Arbeitsvertrag festgesetzten Termin der Überweisung genau zu überweisen, anderenfalls ist er sogar schadensersatzpflichtig, falls dort z.B. Gehaltszahlungen einfliessen und die nicht ordentlich gezahlt werden und der AN dadurch Mietrückstände bekommt,weil er am Monatsanfang die Miete abgezogen bekommt, dann zecht der AG aber kräftig........ wenn der AN sich kümmern würde oder eben hilfsbereite Betriebsratsmitglieder hat.....

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...., geht man zum Insolvenzgericht,..... da schaut dann er komisch aus der Wäsche, ja auch das kann ein Arbeitnehmer.

 

Ja, kann man... ABER sollte danach das Insolvenzverfahren eingestellt werden, z.B. mangels Masse, dann zahlt derjenige, der das Verfahren eröffnet hat, die Zeche bis dahin.

Besser, weil kostenfrei, ist ein Telefonat mit der Krankenkasse, um zu klären ob die Sozialabgaben dort eingegangen sind, die sind dann ggf. auch mit dem Klagen ganz fix dabei...

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Aber zum Thema:

Wenn das Geld mal 1-2 Wochen später kommt kann man nichts machen, glaube der Arbeitgeber

ist auch nicht dazu verpflichtet, das das Geld zum Beispiel immer am 1. des Monats auf dem

Konto ist. Bei meiner jetzigen Firma kommt es fast regelmäßig (+/- 5 Tage).

 

Wenns im Arbeitsvertrag festgelegt ist wann das Geld kommt, hat sich der Arbeitgeber auch daran zu halten.

Sonst ist es Vertragsbruch.

 

Wenns bei dir z.b. nicht drinn steht ist es was anderes.

 

Bei mir steht zum Beispiel ganz klipp und klar im Vertrag, das ich meine Vergütung spätestens am ersten eines Monats auf dem Konto habe. Ist der erste ein Sonntag oder Feiertag bekomme ich es sogar schon früher.

 

Sonst könnte ja auch der Arbeitnehmer einfach mal 4 Stunden zu spät kommen ;-p

 

Ein Freund von mir bekommt z.B. seine Kohle immer erst am 15.ten. Ist natürlich blöd wenn alle Versicherung und Mieten schon am ersten abgezogen werden.

 

 

Hätte ich beispielsweiße 2 Monate kein Gehalt bekommt hätte ich schon längst gekündigt.

Da muss man halt seinen inneren Schweinehund überwinden können.

 

Ich hatte die Scheiße nämlich vor 5 Jahren schonmal wo mein letzter Arbeitgeber einfach nur noch die hälfte vom Gehalt zahlen wollte.

Kündigung und fertig. Solche spielchen dürfen nicht mitgemacht werden!!! Und man bekommt auch keine Sperre vom Arbeitsamt deswegen.

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Wenn die Fälligkeit der Zahlung des Arbeitslohnes nicht im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung und nicht in einem Tarifvertrag geregelt sein sollte, würde sich die Fälligkeit nach § 614 BGB bestimmen. Darin steht: „Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.“ Theoretisch ist es möglich, dass Ihr Arbeitgeber die monatlich erbrachten Leistungen zum Monatsende zusammenrechnet und Ihnen die errechnete Vergütung dann überweist. So könnte sich dann eine Verzögerung von ein paar Tagen (bis hin zu einer Woche) ergeben.

 

Wenn allerdings eine Zahlung (Lohn oder Abschlag) zu einem bestimmten Termin vereinbart ist, dann darf es tatsächlich nicht einmal geringfügige Zahlungsverzögerungen geben. Dann muss der Lohn (spätestens) am Fälligkeitstag auf dem Konto des Arbeitnehmers eingehen.

 

Ansonsten hilft eine Zahlungserinnerung, wenn das nicht hilft eine Klage.

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