dvbmaster Geschrieben 8. März 2010 Melden Share Geschrieben 8. März 2010 Huhu ! Ich habe mal wieder eine ernstes fiktives Anliegen... Vielleicht kennt sich ja jemand mit sowas aus ! Zum Problem: Nehmen wir an, von einer guten Freundin wäre Ende letzten Jahres der Vater verstorben , weiterhin angenommen, Vater und Mutter der Freundin wären geschieden, somit hätte der Vater zu seinen Lebzeiten noch Unterhalt gezahlt. Nun da er eben verstorben ist und vom Erbe nach den Bestattungskosten usw nicht mehr viel übrig ist, würde die Mutter nun die Kinder (3) auf Unterhalt verklagen. Sie könnte der Meinung sein, dass es noch ordentlich was zu holen geben könnte vom Erbe und wäre mit Ihren Kindern sowieso zerstritten. Die Arge hätte sogar dazu geraten , den unterhalt sich von den Kindern einzuklagen , bevor sie jetzt Hartz4 beziehn kann ! Man könnte vermuten, dass die Kinder den Unterhalt garnicht selber zahlen können und da kaum was Bares Geerbt wurde , hätten die halt nun Angst. Kann mir da einer was zusagen? Wäre wirklich sehr Lieb von euch ... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admin Gandalf Geschrieben 8. März 2010 Admin Melden Share Geschrieben 8. März 2010 Mach einen fiktiven Fall aus der Geschichte sonst muß ich den Thread löschen. Rechtsberatung darf hier nicht gegeben werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cux Geschrieben 8. März 2010 Melden Share Geschrieben 8. März 2010 http://www.elternunterhalt.org/elternunterhalt.php?id=5 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 8. März 2010 Melden Share Geschrieben 8. März 2010 nix Bares also .. vermutlich aber wohl Werte oder Eigentum ?? vermutlich weis sie das wohl auch .. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dvbmaster Geschrieben 8. März 2010 Autor Melden Share Geschrieben 8. März 2010 Ja ! ist aber alles im Testament festgelegt und genau aufgeteilt ! Das Wertvollste dürfte das Haus sein , aber der Vater hat im Testament festgelegt das es nicht verkaufen werden soll. Naja und dann halt viele Möbel , Briefmarken Sammlung , alte Bücher aber nix wirklich richtig wertvolles... Danke @double_d Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 8. März 2010 Melden Share Geschrieben 8. März 2010 du wirst einen Anwalt brauchen .. Unterhalt ist mit das erste ,was bezahlt werden muss ..da kennt der Staat mit seinen Gesetzen wenig Spaß .. da ist auch nicht mehr soooo wichtig ,was im Testament steht wenn du nicht zahlst ,dann muss er nämlich ..verstehste sicher ,das er das nicht möchte .. wenn ein Unterhaltsanspruch besteht ,dann besteht auch ein Erbanspruch .. denn hast du zu bedienen ..notfalls musst du das Haus verkaufen oder ebend selber einen Kredit aufnehmen um den auszuzahlen . wenn du dich nicht einigen kannst ,nimm einen Anwalt .. der will dann aber auch noch einen schönes Stück vom Kuchen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
double_d Geschrieben 8. März 2010 Melden Share Geschrieben 8. März 2010 Danke @double_d Kein Thema... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dvbmaster Geschrieben 8. März 2010 Autor Melden Share Geschrieben 8. März 2010 du wirst einen Anwalt brauchen .. Unterhalt ist mit das erste ,was bezahlt werden muss ..da kennen der Staat mit seinen Gesetzen wenig Spaß .. da ist auch nicht mehr soooo wichtig ,was im Testament steht wenn du nicht zahlst ,dann muss er nämlich ..verstehste sicher ,das er das nicht möchte .. Aber ist das jetzt die Aufgabe Ihrer mutter bzw. deren anwalt an die Kinder heranzutreten (einzuklagen) oder macht das dann tatsächlich die ARGE selber? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 8. März 2010 Melden Share Geschrieben 8. März 2010 vermutlich kann das auch die Arge .. das kann bis zur Zwangshypothek auf das Haus gehen .. bester Rat ..versuche dich ,mit ihr zu einigen und zusätzliche kosten zu vermeiden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
someone_01 Geschrieben 8. März 2010 Melden Share Geschrieben 8. März 2010 Du solltest zuerst klären, ob dieser Unterhaltsanspruch überhaupt gegen die Erben besteht, wobei wir wieder bei dem Beratungsgespräch beim Anwalt wären... das Schreiben ihres Anwaltes ist da irrelevant und wenn da noch soviele tolle Paragraphen aufgeführt sind, der schreibt an der Stelle auch nur für Geld. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Alex1204 Geschrieben 8. März 2010 Melden Share Geschrieben 8. März 2010 wenn die Kinder vermögend sind, besteht sehrwohl eine Unterhaltspflicht. Wird das Haus nicht von den Erben bewohnt gehts drauf. Eine Selbstgenutzte Immobilie hingegeben muß nicht veräußert werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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