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Juristen Frage ! Kenn sich jemand mit sowas aus?


dvbmaster

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Huhu !

 

Ich habe mal wieder eine ernstes fiktives Anliegen...

 

Vielleicht kennt sich ja jemand mit sowas aus !

 

Zum Problem:

 

Nehmen wir an, von einer guten Freundin wäre Ende letzten Jahres der Vater verstorben , weiterhin angenommen, Vater und Mutter der Freundin wären geschieden, somit hätte der Vater zu seinen Lebzeiten noch Unterhalt gezahlt. Nun da er eben verstorben ist und vom Erbe nach den Bestattungskosten usw nicht mehr viel übrig ist, würde die Mutter nun die Kinder

(3) auf Unterhalt verklagen. Sie könnte der Meinung sein, dass es noch ordentlich was zu holen geben könnte vom Erbe und wäre mit Ihren Kindern sowieso zerstritten.

 

Die Arge hätte sogar dazu geraten , den unterhalt sich von den Kindern einzuklagen , bevor sie jetzt Hartz4 beziehn kann !

 

Man könnte vermuten, dass die Kinder den Unterhalt garnicht selber zahlen können und da kaum was Bares Geerbt wurde , hätten die halt nun Angst.

 

Kann mir da einer was zusagen?

 

Wäre wirklich sehr Lieb von euch ...

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Ja !

 

ist aber alles im Testament festgelegt und genau aufgeteilt !

 

Das Wertvollste dürfte das Haus sein , aber der Vater hat im Testament festgelegt das es nicht verkaufen werden soll.

 

Naja und dann halt viele Möbel , Briefmarken Sammlung , alte Bücher aber nix wirklich richtig wertvolles...

 

Danke @double_d

 

:blink:

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du wirst einen Anwalt brauchen ..

Unterhalt ist mit das erste ,was bezahlt werden muss ..da kennt der

Staat mit seinen Gesetzen wenig Spaß ..

da ist auch nicht mehr soooo wichtig ,was im Testament steht

wenn du nicht zahlst ,dann muss er nämlich ..verstehste sicher ,das er das nicht möchte .. :blink:

 

wenn ein Unterhaltsanspruch besteht ,dann besteht auch ein Erbanspruch ..

denn hast du zu bedienen ..notfalls musst du das Haus verkaufen oder ebend selber einen Kredit

aufnehmen um den auszuzahlen .

wenn du dich nicht einigen kannst ,nimm einen Anwalt ..

der will dann aber auch noch einen schönes Stück vom Kuchen

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du wirst einen Anwalt brauchen ..

Unterhalt ist mit das erste ,was bezahlt werden muss ..da kennen der

Staat mit seinen Gesetzen wenig Spaß ..

da ist auch nicht mehr soooo wichtig ,was im Testament steht

wenn du nicht zahlst ,dann muss er nämlich ..verstehste sicher ,das er das nicht möchte .. :blink:

 

Aber ist das jetzt die Aufgabe Ihrer mutter bzw. deren anwalt an die Kinder heranzutreten (einzuklagen) oder macht das dann tatsächlich die ARGE selber?

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Du solltest zuerst klären, ob dieser Unterhaltsanspruch überhaupt gegen die Erben besteht, wobei wir wieder bei dem Beratungsgespräch beim Anwalt wären... das Schreiben ihres Anwaltes ist da irrelevant und wenn da noch soviele tolle Paragraphen aufgeführt sind, der schreibt an der Stelle auch nur für Geld.

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