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Auszug Kaution


fw1703

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Hallo,

 

ich mal wieder mit einem rein fiktiven Fall.

 

Ich bin 2007 in eine Wohnung eingezogen, in der nicht gemacht war. Putz bröckelig, vergilbter PVC, Türzargen schlecht gestrichen, LÖCHER IN DEN FENSTERRAHMEN(der weisse Kunstoff um das Glas). Heute offiziell ausgezogen.

 

Ich habe auf eigene Kosten Laminat verlegt mit Fussleisten. Alles tapeziert und weiss gestrichen, Löcher in den Fenstern gelassen.

 

Heute morgen war Übergabe der Wohnung. Bemängelt wurden:

 

Löcher in den Fensterrahmen(hab ich keine schriftliche Bestätigung vom Einzug, dass die schon da waren)

Türzargen müssen gestrichen werden

Fussleisten anbringen(musste ich abmachen, weil die Tapeten ab mussten wegen dem Putz)Allerdings liegen die alle geordnet in einem Zimmer.

 

Ich habe für die Fensterrahmen mindestens 4 unabhängige Zeugen, dass das schon so war!

 

Reicht das oder muss ich echt alle Fenster neumachen lassen und bezahlen??

Muss ich die Fussleisten wieder dran machen??

 

Danke

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Hast du dir damals nicht bestätigen lassen, das du die Wohnung unrenoviert mit Mängeln übernommen hast? :angry:

 

Auszug vom Mieterschutzbund:

Ist die Renovierungsklausel im Mietvertrag wirksam und befindet sich die Wohnung tatsächlich nach Ablauf der Renovierungsfristen in einem renovierungsbedürftigen Zustand, müssen die Arbeiten durchgeführt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter bei Einzug eine unrenovierte oder nur teilweise renovierte Wohnung übernommen hat. Es empfiehlt sich daher bereits bei Einzug in einem Übergabeprotokoll den Renovierungszustand genau festzuhalten und den Umfang der eigenen Arbeiten neu zu verhandeln. Bereits bei Ihrem Einzug legen Sie den Grundstein dafür, dass Sie nicht mehr Arbeiten am Ende ausführen müssen, als Sie selbst verwohnt haben.

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Aber da du erst 2007 eingezogen bist, vielleicht hilft dir dieser Auszug aus dem Mieterschutz weiter:

 

Allerdings sind der vertraglichen Abwälzung von Renovierungspflichten auf den Mieter enge Grenzen gesetzt. Im Allgemeinen ist eine Renovierung in Küche, Bad und Dusche alle drei Jahre, in den Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre erforderlich.

 

Darunter müßten auch die Türzargen fallen und wenn du keine Tiere (z.B. Hund) hast, müßte der Vermieter schon erklären, wie es in so kurzer Zeit zu solchen Abnutzungen gekommen sein soll....und Zeugen hast du ja auch.

Also...bißchen Pokern :angry:

Viel Glück...und bei der nächsten Wohnung bitte ein Übergabeprotokol verlangen!!

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Er hat aber einen solchen lauten Kläffer.

Hunde mag er halt nur keine Kinder. :D

 

Sorry musste sein :D

 

:angry: ah ja, ich glaube, ich kann mich da an ein altes Thema erinnern...

Aber ich würde an seiner Stelle, allein aufgrund dessen das er renoviert hat, mich auf ´ne kleine Zockerrunde einlassen...zu verlieren gibt es nach Gesetzeslage eh nichts

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In meinem Mietvertrag steht auch drin, dass die ganze Wohnung gestrichen werden muss, sogar die Marke der Farbe ist vorgegeben... Soll das heissen, diese Klausel ist nichtig?

 

Es darf weder die Farbe noch die Marke der Farbe vorgeschrieben werden....gibt es aktuelle "Urteile" zu, hab jetzt aber kein Bock, das zu suchen...

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@fw1703

 

 

Leider stimmt das. Ich habe meine Wohung auch im unrenovierten Zustand übernommen und muss sie renoviert abgeben, es sei denn, ich ziehe die gleiche Masche ab, wie mein Vormieter.

 

Er vergab nur die Wohnung unrenoviert, ansonsten nicht. Blieb solange wohnen, bis ein Nachmieter gefunden war, der das akzeptiet...

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In meinem Mietvertrag steht auch drin, dass die ganze Wohnung gestrichen werden muss, sogar die Marke der Farbe ist vorgegeben... Soll das heissen, diese Klausel ist nichtig?

 

 

so siehts aus ..wenn da feste Zeiten ,Abstände und Farben vorgeschrieben sind ,ist dies unwirksam und

damit die ganze Klausel ..

sowas heist dann immer ,das das BGB zum Einsatz kommt ..

meist versuchen dann , oder haben versucht, die Vermieter , einen neuen Mietvertrag unter zu schieben ..

nicht unterschreiben .

im Gegensatz zu den Vermietern geht das BGB nämlich davon aus ,das ein Mietzins auch eine Abnutzungsgebühr darstellt

und das ein Vermieter ,nach dem er 10 Jahre ( z.bsp ) Miete bekommen hat , keine neue Wohnung verlangen kann .

nach dem BGB bräuchte niemand neu malern nach dem Auszug ..genauso wie niemand Reifen wechseln muss ,wenn er ein Auto mietet .

Leider gibt es aber die Möglichkeit ,in " beiderseitigen Einverständnis " das anders zu regeln .. das nennt sich dann Mietvertrag.

 

das heist für dich dann ..ausziehen und nix machen ...

na nicht ganz ..ausfegen musste schon

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In meinem Mietvertrag steht auch drin, dass die ganze Wohnung gestrichen werden muss, sogar die Marke der Farbe ist vorgegeben... Soll das heissen, diese Klausel ist nichtig?

man sollte den MV trotzdem noch mal mit einem Anwalt durchgehen, manche Vermieter waren so schlau und haben unter sonstiges im MV reingeschrieben, Wohnung wird am Ende der Mietzeit übergeben wie übernommen, das schliesst zwar aus, das obige Klauseln mit den festen Fristen und den Farben nichtig sind, aber wenn die Wohnung am Anfang renoviert war und ohne Makel im Übergabeprotokoll, dann muss er sie auch renoviert übergeben mit den nötigen Schönheitsreparaturen die halt üblich sind (normal Abnutzungserscheinungen zählen da nicht zu), man muss übrigens auch nie die Türen oder Zargen ganz streichen, wenn da nur kleine kratzer dran sind, kann man das auch ausbessern, selbst wenn man die Farbe nicht ganz trifft( aber auf rot sollte kein grün kommen :angry: )

Löcher in den Fliesen von irgendwelchen Dübeln kann man auch getrost mit Gips zuspachteln.

Sollten auf dem Laminat irgendwelche Kratzer sein gibt es Eddings im Baumarkt mit der zugehörigen Farbe, sollten die größer sein gibt es Wachs in der zugehörigen Farbe am besten vorher mit dem Edding drüber und dann das Wachs reintropfen, für Fliesen gibts das gleiche, so bekommt man Abspitterungen an den Fliesen weg, sieht eigentlich hinterher nur der, der weiss wo es war,

deswegen wäre es meist ratsam die gröbsten Schnitzer vor der Erstabnahme durch den Vermieter zu beseitigen,

Am Fenster kannst du die Löcher auch mit Holzkit oder Holzpaste zumachen

Sollten irgendwelche Flecke durch die frisch gestrichene Tapete durchschlagen, am besten wenn es trocken ist mit Lack überstreichen und nach dem trocknen wieder das weiss, da kommt nix mehr durch.

Bei den Masnahmen für die Schönheitsrepatur interessiert dich auch nur was "in" deiner Wohnung ist, und nicht aussen, also keine Aussenanstriche von Fenstern und auch nicht Haustür.

 

Oben zu @fw1703 wer hat denn die Wohnung abgenommen, der Vermieter selbst oder so ein Makler? Vermieter anschreiben und ihm deine Meinung darlegen, wenn die Löcher drin waren, hast du sie so übernommen und gibts sie auch so wieder ab, hast du für Laminat verlegen einen Nachlass bekommen, wenn ja musst du die Leisten ranmachen, wenn nein kannste die rausschleppen und unten in die Tonne kloppen.

Türzargen würde ich ausbessern, genauso ungefähr wie du sie übernommen hast, also wenn schon schlecht getrichen denn nochmal so schlecht drüber.

Was steht denn in dein MV drin das wäre interessant.

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Wollte ich eh mal machen, da da Klauseln drin sind, die definitiv nicht rechtens sind, z. B. dass der Vermieter einen Schlüssel behält.

kommt ganz drauf an welchen :angry:

den von deiner Wohnungstür sicherlich nicht, damit macht er sich unter Umständen "strafbar"

könntest sogar bis zur vollständigen Herausgabe aller Schlüssel die Miete auf Nullkommanull schrauben. :D

Allerdings sollte bei längerer Abwesenheit die Möglichkeit gegeben sein die Wohnung im Notfall zu betreten.

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Au Mann, dieser ganze Kautionsmist, sowas habe ich auch hinter mir.

Dazu kamen noch fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen mit Kostenstellen die meiner Meinung nach schon in Richtung Betrug gehen, nicht eingehaltene Absprachen etc. Auch wir hatten diese unzulässige "Renovieren"-Klausel mit drin. Trotzdem gestrichen, "um des Friedens willen", wir wollten ja nur meine Kohle wieder und unsere Ruhe.

Da mit der Vermieterin einfach keine Kommunikation möglich war haben wir uns nach über einem Jahr entschlossen einen Anwalt einzuschalten, hat sich alles noch mal fast ein Jahr hingezogen und als es dann endgültig vor Gericht ging kam ein Vorschlag der Gegenseite uns ca 2/3 der Kaution (wegen nachweislich nachträglich manipulierter Heizungs- und Nebenkostenendabrechnungen) zurückzuzahlen. Mittlerweile hatten wir aber dermaßen die Schnauze voll daß wir es durchgezogen haben (außerdem ging es mittlerweile ja um viel mehr als nur um die Kaution), das Ende vom Lied, das Gericht beschließt daß wir deren "Angebot" annehmen müssen und damit war für die der Fall erledigt. Unser Anwalt war auch ratlos, vermutete es lag am "zu niedrigen" Streitwert daß die Richterin keine Lust hatte sich mit dem Fall mal intensiv zu beschäftigen. Laut seiner Erfahrung "lohnt" es sich erst ab ca 750€, für kleinere Summen machen die sich den Aufwand eines Gerichtsverfahrens einfach nicht. Echt übel womit Vermieter so durchkommen und wogegen man nicht wirklich etwas unternehmen kann.

 

Die Moral von der Gechicht: Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil. Und das muß man dann schlucken.

 

Ist natürlich nur ein Einzelfall, soll aber mal aufzeigen wie sowas laufen kann. Ich denke man sollte erst mal alles versuchen das persönlich zu klären und zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Ist das einfach nicht möglich sollte man sich ganz sorgfältig überlegen ob man sich noch weitere Kosten (Anwalt, Gericht usw.) und den ganzen Streß aufbürdet oder die Kohle abschreibt und der Gegenseite einfach nur die Pest an den Hals wünscht.

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Die Moral von der Gechicht: Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil. Und das muß man dann schlucken.

 

 

 

 

Das ist etwas, was mir schon lange auf die Nüsse geht...wird sich aber wohl nie ändern.

Frage mich, warum es Rechtstaat heißt....am schönsten finde ich die Formulierung: Im Namen des Volkes....

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  • 6 months later...

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