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eBay: Versandkostem bei kostenlosem Versand?


grave_digga

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Ich hätte da mal ne Frage bezüglich eBay. Es gibt ja Kategorien wo man kostenlosen Versand angeben muß bzw. soll. Wie sieht das jetzt genau aus? Es gibt ja Auktionen wo kostenloser Versand angegeben ist und irgendwo im Auktionstext steht dann DHL Versand 7€ oder ähnliches. Muß man dann diese 7€ bezahlen oder könnte man sich da weigern? Gegoogeld hab ich das schon aber kein eindeutiges Ergebnis gefunden. Weiss das einer von Euch?

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....irgendwo im Auktionstext steht dann DHL Versand 7€ oder ähnliches. Muß man dann diese 7€ bezahlen oder könnte man sich da weigern?

 

Laut Ebay MUSS eine "Versandart" kostenlos sein. Also nichts mit abholen etc.

 

Ob das dann versichert oder unversichert ist, ist Sache des Verkäufers.

 

Wenn da nur steht er versendet NUR gegen 8 € ist das nicht zulässig. (Laut Ebay jedenfalls nicht)

 

 

Ps: Hat schon einer die Ebay Kleinanzeigen mal angeschaut?

Da scheinen sich ja jetzt die ganzen "privaten" Sachen hinzuverlagern.

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Laut Ebay MUSS eine "Versandart" kostenlos sein. Also nichts mit abholen etc.

 

Ob das dann versichert oder unversichert ist, ist Sache des Verkäufers.

 

Wenn da nur steht er versendet NUR gegen 8 € ist das nicht zulässig. (Laut Ebay jedenfalls nicht.

 

Genau so sehe ich das auch. Hast Du da evtl. mal nen Link von eBay wo das genau steht?

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Vielleicht sollte man auch mal die Kirche im Dorf lassen...

 

EBay macht ständig neue Regeln, die letztendlich immer nur den privaten Verkäufer ver@rschen.

 

Es kann doch nicht wirklich sein, dass jemand etwas für einen Euro verkauft und davon dann 6,90Euro Porto zahlen soll?!

 

Wenn in der Auktion abweichende Bedingungen stehen, kann man diese vor dem Kauf lesen und berücksichtigen und nicht immer nur auf den persönlichen Vorteil schauen, egal was in den EBay Statuten steht.

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Also wo ich letzens bei EBay eine DVD-Box verkauft habe mußte ich auch einen kostenlosen Versand hinnehmen ! Ich habe dem Käufer die Wahl gelassen ob er den kostenlosen Versand per Päckchen(unversichert) oder als Paket für 7,00€(versichert) haben möchte ! Dieser hat dann Sicherheitshalber die 7,00€ gewählt !

Ich habe mal spaßenshalber ein Mail an Ebay geschrieben wegen dieser Verschlechterung für mich als Verkäufer ! Als Antwort habe ich nur bekommen , das solle ich schon beim enstellen des Angebots bei der Höhe das Anfangsgebotes berücksichtigen ! Ja, ne is klar , damit noch mehr gebühren anfallen !

Ebay wird immer unattraktiver für private Verkäufer !

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Wenn die Auktion mit kostenlosem (unversichertem!) Versand ausgewiesen ist und nicht nur Selbstabholung, dann steht dir ansich ebendieser kostenlose Versand zu, aber...

Wenn dem Verkäufer dann der Artikel aber zufällig abhanden kommt und somit nicht mehr zur Verfügung steht, oder beim Versand verloren geht, dann liegt das Risiko bei dir, er hätte dir ja sicher auch versicherten Versand gegen Aufpreis angeboten.

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In der Artikelübersicht steht rechts immer wie hoch die Versandkosten sind. In der Auktion selbst steht es dann nochmal.

 

Wenn man damit nicht einverstanden sein sollte, kauft man nicht und fertig! Nichts mit "drücken" usw...

 

Ich verkaufe seit Jahren bei Ebay und bei mir gibt´s ausschließlich versicherten Versand mit Hermes - 4€, oder Barzahlung bei Abholung ohne Versandkosten.

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Erst lesen, dann antworten. ^_^

 

Wenn oben bei der Auktion angegeben ist (auch in der Suchübersicht) kostenloser Versand, dann aber innerhalb der Artikelbeschreibung irgendwo steht Versand per DHL soundsoviel € möchte ich gerne wissen ob dann das kostenlos bindend ist oder der Betrag der im Text steht. Mehr will ich doch gar nicht wissen...

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Und das steht wo? Wieso sollte ich für etwas verantwortlich sein das ich nicht beeinflussen kann? Das Teil muß bei mir ankommen, wenn nicht kriege ich mein Geld zurück. Egal ob privat oder gewerblich. So ist zumindest mein Wissensstand, falls es doch anders sein sollte bitte ich im Aufklärung, danke. ^_^

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Nee, das ist nicht mein Risiko. Egal ob versicherter oder unversicherter Versand, der Artikel muß bei mir ankommen. Wenn nicht, Geld zurück.

 

Aber das eigentliche Thema für mich ist ob diese extra angegebenen Versandkosten bindend sind oder nicht.

 

Das kommt drauf an ob der Verkäufer Privat oder Gewerblich ist.

 

Bei Privat Verkauf ist der Käufer von seiner Pflicht entbunden soweit er es bei z.b. der Post abgibt, anders ist es bei Gewerblichen Verkäufer. Hier Haftet er bis es bei dir in den "Händen" ist.

 

Und nochmal für dich. Schließ die Kaufabwicklung ab dann siehst du was du "Gesamt" ink. Porto an ihn zu zahlen hast. und ob er überhaupt versand anbietet. Wenn dort 0€ beim Versand steht, kannst du dich freun, und mußt keine Porto Kosten tragen. Der Vertrag kommt also mit Kostenlosen Versand zu stande.

 

Alexander

 

edit hier noch ein paar fakten zum versand

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Ich habe noch nichts gekauft, ich wollte das eben generell mal wissen wie sich das verhält und welche Angabe bindend ist. Zum unversicherten Versand konnte ich nur in etwa diese Aussage finden:

 

Der private Verkäufer muss die Übergabe an den Transporteur nachweisen können. Und das kann er in der Regel nur bei versicherten Sendungen, da er dann einen Übergabebeleg erhält. Kann er also den Versand nicht beweisen, muss er Ersatz für die verlorene Sendung leisten.
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Nee das ist ein Zeuge, kein Beweis. ^_^ Ist aber momentan auch eher zweitrangig da ich eigentlich fast noch nie etwas unversichert Versendetes gekauft habe. Primär geht es mir immer noch um den kostenlosen Versand, bei größeren (schwereren) Sachen muß dieser ja zwingend versichert sein weil unversicherte "Pakete" gibts ja nicht.

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Nee das ist ein Zeuge, kein Beweis. ^_^

 

Zivilprozessordnung

Zeugenbeweis

§ 373 Beweisantritt

Der Zeugenbeweis wird durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten.

 

Nur abschließend zu dem Thema. ;-)

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Tja wunderbare Ebay-Welt :wacko:

 

schaut euch mal z. B. diese Auktion an: Klick

 

bei DVD´s oder CD´s MUSS (!) man seit geraumer Zeit KOSTENLOSER VERSAND auswählen, d. h. man kann gar keine Versandkosten mehr beim Einstellen auswählen ^_^

 

und da viele halt ihre Filmchen etc. für einen Euro Start einstellen (wegen der Gebühren) und dann auch noch den Versand übernehmen müssten.....sehen dann halt die meisten Auktionen so aus!!!

 

Scheint aber rechtens zu sein, denn ich hab mal so´ne Auktion interessenhalber bei Ebay gemeldet....wurde aber nicht von Ebay rausgenommen! ....also wohl alles ok so....musst wohl die Versandgebühren zahlen die der VK im Artikeltext angibt :D

 

 

mfg

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Nein muss man nicht!

Stand neulich noch in der CT weil da auch einer was gekauft hat wo im Text stand... Kostenlooser Versand erst bei 20 €.

Mindestbestellwert.

Das war laut Ebay nicht korrekt. ES MUSS KOSTENLOS VERSENDET WERDEN auch wenn es nur einen EURO kostet.

 

So stand es im Interview mit Ebay in der CT vor ein paar Monaten.

 

 

Daher verkaufe ich bei Ebay auch nix mehr. (höchstens noch bei Ebay UK oder US, wenn es sich lohnt).

 

 

Zur Post:

Bei einer Privatperson geht das Risiko des Versandes mit der Abgabe am Schalter ab. Ein Zeuge reicht!

Wenn dir ein Bon im Laden fehlt reicht ja auch ein Zeuge. Warum soll es andersrum anders sein??

 

Gewerbe haftet immer für den Versand! Egal ob versichert oder nicht. Daher versenden Händler "eigendlich" immer versichert.

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Die bei Ebay haben das mit dem kostenlosen Versand nur so gemacht, weil mancher Verkäufer halt einfach 15 Euro für den Versand verlangt habt - das Teil dann für 1 Euro als Sofortkauf verkauft hat und sich einfach die Ebayverkaufsgebühren gespart hat -

Ebay ist mit der Zeit immer doofer geworden - ich hatte mal eine Kategorie für die Paypalbezahlung grundsätzlich gefordert wurde - Paypal hab ich aber für mich selbst schon geknickt -

Aber wie schon geschrieben - ich denke - das was in der Beschreibung angegeben ist - ist verbindlich - wenn etwas in der Beschreibung über den Artikel steht - dann ist dies ja auch verbindlich - oder etwa nicht?

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naja ..irgendwie kann man es schwer erzwingen ..

selbst ,wenn da " kostenlos " steht und dann im Text

7 € stehen ..wenn der Käufer das dann nicht überweist ,

läuft ja doch alles auf Rücktritt hinnaus ..

negativ kann der Verkäufer nicht bewerten ..

und klagen wegen 5 € ?? eher nicht ..

wird wohl erst bei höheren Geboten interessant ..

dann sollte der verkäufer halt beim Preis den Versand mit einplanen ..

 

die Gängelung von Ebay wird aber immer schlimmer

eigendlich hätte einfach gereicht ,das Versandkosten ebend nicht über eine

bestimmte Summe pro Versandart liegen dürfen . aber es geht denen natürlich um die Kohle

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Die bei Ebay haben das mit dem kostenlosen Versand nur so gemacht, weil mancher Verkäufer halt einfach 15 Euro für den Versand verlangt habt - das Teil dann für 1 Euro als Sofortkauf verkauft hat und sich einfach die Ebayverkaufsgebühren gespart hat -

 

Lol.. Na klar.. weil Ebay ja sonst keine Kohle sieht.

 

Meinste die haben das gemacht (wie sie immer Scheinheilig) sagen um Versandabzocke zu verhindern? hehe eher nicht.

 

Geht nur darum das Ebay die Prozente auf den Verkaufspreis schlagen kann.

 

Daher ist Ebay Germany schrott!

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Nee, das ist nicht mein Risiko. Egal ob versicherter oder unversicherter Versand, der Artikel muß bei mir ankommen. Wenn nicht, Geld zurück.

 

Aber das eigentliche Thema für mich ist ob diese extra angegebenen Versandkosten bindend sind oder nicht.

 

Da bist du aber auf dem Holzweg... Wenn der Verkäufer Abholung anbietet Du aber freiwillig den Versandweg wählst, ist es automatisch dein Risiko! Wenn dann nix ankommt, oder defekt hast du schlechte Karten. Ich habs hier schon des öfteren geschrieben. Aus der Rechtsvorlesung an der Uni. Du wählst schließlich freiwillig den Post weg. Wenn der Verkäufer keine Selbstabholung anbietet, dann zwingt er dir quasi den Weg mit der Post auf und du hattest keine andere Wahl. Aber so wie du schreibst, ist es schlicht falsch.

 

Übrigens ist es rechtlich egal ob Privat oder Gewerblich. Wenn die Situation so ist wie ich beschrieben habe, haftet dann nur noch der Versanddienstleister. Vorausgesetzt es war auch der Sache entsprechend Verpackt! ggf. Wird sich der Dienstleister bei versichertem Versand mit dem gewerblichen Händler in Verbindung setzen. Die privat Person ist hier klar im Recht.

Gruß

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