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Aufhebungsvertrag


Darth Sidious

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Könnte sich den einer mal durchlesen und sagen, ob hier jemand übers Ohr gehauen wird:

 

 

die firma xxx und der arbeitnehmer yyy, sind sich einig, dass das zwischen ihnen seit dem jahr 1986 bestehende arbeitsverhltnis mit ablauf des 09.2011 im gegenseitigen einvernehmen auf veranlassung der firma aus betrieblichen gründen aufgelöst wird. herr xxx wird unter anrechnung seines resturlaubes und eventuell noch bestehender freizeitansprüche ab 1.1.2010 bis zur beendigung seines arbeitsverhältnisses freigestellt.

 

herr yyy ist darauf hingewiesen worden, dass der abschlus seines aufhebungsvertrages im falle der anschließenden arbeitslosigkeit zu einer sperrzeitführen kann. herr yyy hat sich vor abschluss des vertrages bei seinem versorgungsträger und dem zuständigen arbeitsamt über die oben genannten möglichen konsequenzen informiert.

 

herr yyy wurde darauf hingewiesen, dass er gesetzlich (§ 37 b SGB III) verpflichtet ist, sich zur aufrechterhaltung ungekürzter ansprüche auf arbeitslosengeld unverzüglich beim arbeitsamt zu melden. ferner wurde herr yyy darauf hingewiesen, dass er gesetzlich (§ 119 Abs. 1 NR. 1 SGB III) zur aufnahme eigener aktivitäten bei der suche nach einer anderen beschäftigung verpflichtet ist.

 

 

das arbeitsverhältnis wird ordnungsgemäß bis zum 9.2011 abgerechnet. herr yyy und die firma sind sich einig, dass sämtliche, in diesem vertrag nicht geregelten, gegenseitigen ansprüche aus dem arbeitsverhältnis und seiner beendigung, gleich aus welchem rechtsgrund, bekannt oder unbekannt, erledigt sind. herr yyy wird keinen arbeitsgerichtsprozess einleiten.

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die firma xxx und der arbeitnehmer yyy, sind sich einig, dass das zwischen ihnen seit dem jahr 1986 bestehende arbeitsverhltnis mit ablauf des 09.2011 im gegenseitigen einvernehmen auf veranlassung der firma aus betrieblichen gründen aufgelöst wird. herr xxx wird unter anrechnung seines resturlaubes und eventuell noch bestehender freizeitansprüche ab 1.1.2010 bis zur beendigung seines arbeitsverhältnisses freigestellt.

Ab 1.1.2010 freigestellt bis 09.2011? Ist das ein Schreibfehler oder steht das wirklich so drin?

 

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ganz ehrlich?: das sollen die sich sonstwo hinschieben!

 

willkommen im Club. hab das auch grad hinter mir.

 

ich gehe mal davon aus, daß es einen Abwicklungsvertrag parallel dazu gibt. denn sonst wäre jemand extrem dumm, so einem Vertrag zuzustimmen. wie die Abfindung gezahlt wird, ist da jetzt erst einmal relativ egal. aber - auch wenn es keine einheitliche Regelung dazu gibt - so zwischen einem halben und einem Monatsgehalt je Jahr Betriebszugehörigkeit ist immer drin.

wie Du das aber regeln sollst und am besten so, daß Vater Staat möglichst wenig davon hat, solltest Du mit einem Experten bereden.

 

ich kann Dir nur sagen, "Aufhebungsvertrag" macht sich immer schlecht. denn wenn man mal in dem Antrag auf Arbeitslosengeld nachschaut, so ist dort von gewissen Formulierungen und Formalitäten die Rede, die eingehalten werden sollten. natürlich kann der eine oder andere Sachbearbeiter das anders bewerten. entspricht das jedoch alles den Vorgaben, können die Dir dar nichts.

 

es sollte sich um eine Kündigung handeln. die muss/sollte nach bestimmten Vorgaben formuliert sein: betriebsbedingt etc.

 

aber: in Deinem Fall wird es so sein, daß das Arbeitsamt (sorry, die Agentur für Arbeit) genauer hinschaut. denn da geht es um eine richtig hohe Abfindung.

 

ich gebe Dir einfach den Tip: wende Dich an nen guten Anwalt für Arbeitsrecht. solltest Du in der Gewerkschaft sein, so wende Dich an die.

 

investier einfach das Geld, denn dann bist Du auf der sicheren Seite.

 

kleiner Tip noch: evtl, kannst Du ja nen gewissen Anteil der Abfindung in die Zahlung eines sogenannten "Out Placement coachings" umleiten. so etwas macht sich immer gut und kann auch nicht angerechnet werden - soweit ich informiert bin - und die machen Dich fit. es sei denn, Du hast schon was neues.

 

bei den Daten gehe ich mal von Fehlern aus... oder.

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Also fast ok!Nur hätte man das Weihnachstgeld und Urlaubsgeld extra vermerken müssen,durch die anrechnung ist es weg,also er wird keines bekommen.

 

Ansonsten die ganz normale Form.

 

Da du nicht angibst wie Alt du bist und warum es dazukam, weiss ich nicht ob es für dich gut ist.

 

Ich würde wen ich keine neue Arbeit habe niemals sowas unterschreiben...NIEMALS!

 

Handelt es sich um einen unbefriesten Arbeitsvertrag? Wen ja,dann kann ich nur sagen totale Fehlentscheidung.

Aber einmal unterschrieben und es gibt kein zurück!!!!

 

Solche Angebote bis von 3-5 Jahre freistellung bei voller Bezahlung haben wir gerade erfolgreich abgeschmetert.

Man gibt viel zu viel auf,gerade in einer solch schwierigen zeit!!

 

Was ich gelesen haben macht mich wütend und der Magen dreht sich mir um!!!

 

Wer fragt dich mal nach den 9.2011 woher du dein Geld bekommst?Ausser du gehst in Rente dann nur dann könnte ich es verstehen.

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Entscheidend, ob solcher Vertrag interessant ist, ist das Alter der betroffenen Person, wenn es danach direkt in die Rente/Pension geht -ok-

 

Wenn nicht, fehlt mir ein Passus, der es ermöglicht auch schon vorzeitig wieder eine andere Tätigkeit aufzunehem, möglichst ohne Verlust der Ansprüche, ggf. dann als Einmalzahlung.

 

Das 09.2011 ? ist mir zu schwammig, richtiges Datum verwenden.

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  • Admin

also es geht darum, dass ich ab 9.2011 dann direkt in rente gehen kann.

 

was bedeutet, denn ordnungsgemäß abgerechnet?????? und wie kann sich das für ein unternehmen lohnen, mich zu vergüten, ohne dafür zu arbeiten.

 

Aus den von dir genannten Daten ist das schwer zu beantworten aber wenn das Unternehmen dich "Freistellt" dann gehe ich davon aus das keine weiteren Lohnnebenkosten für die Zeit der Freistellung anfallen und sowas kann sich durchaus rechnen.

 

Sonst kann ich mich nur @Blomber anschließen und dir raten sofort einen Anwalt oder Gewerkschaft oder Beide einzuschalten damit

du hier so gut wie möglich aussteigst.

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Also dann kann ich dir nur Gratulieren!

 

So möchte ich auch mal in die Rente gehen,kleine Frage am Rande..Es hatte doch sicher einen Grund warum dir dein Arbeitgeber das anbot.

Ich weiss das die Arbeitgeber nicht immer heilig sind und eigendlich nur ungeliebte Mitarbeiter kostenlos freistellen.

 

Hoffe jetzt nicht das es wegen deiner Gesundheit ist,sollst ja noch lange etwas von deiner Rente haben!

 

Ansonsten hoffe ich nicht das du in einen Betriebsrat bist der für viele Mitarbeiter zuständig bist,den dann musst du über sowas stehen.

Aber ist sicher bestimmt nicht der Fall.

 

Aber wie auch immer,für dich ist es ein sehr guter Deal! Du kannst sicher davon ausgehen das du bis zum Ende deinen ganz normalen Lohn bekommst.

 

Aber du kannst auch sicher davon ausgehen das wen du noch Überstunden hast die damit abgegolten sind,ebenso alle anderen Sonderzahlungen,die sind weg.

 

Aber das kannst du locker verschmerzen,ich wünsche dir alles gute und freue dich das du jetzt frei durchatmen kannst.

 

Geniesse jetzt dein neues Leben und mache dir keine gedanken mehr darüber,da ist alles ok und es ist ganz normal das mit so einen Einverständniss nur noch das Normale Gehalt ausbezahlt wird.

 

Also alles gesagt und fang zu leben an!!!

 

Viele grüße von Libo :)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

also es geht darum, dass ich ab 9.2011 dann direkt in rente gehen kann.

 

was bedeutet, denn ordnungsgemäß abgerechnet?????? und wie kann sich das für ein unternehmen lohnen, mich zu vergüten, ohne dafür zu arbeiten.

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Aufhebungsverträge sind nichts ungewöhnliches..

Leider gabs die bei uns auch in letzter Zeit.

 

Was da so drin steht ist auch ok, nur wenn er ab 1986

dort beschäftigt war dann fehlt in dem Schrieb der

Abschnitt mit der Abfindung.

 

Je nach Job und Stellung sind meines Erachtens min.

30.000 Euro (eher mehr) drin.

Nein ich hab mich nicht verschrieben dreißigtausend Euro.

 

Beispiel aus der Praxis, Post-Zustellerin, 13 Jahre bei

der Post beschäftigt wurde gekündigt, 20.000 Euro Abfindung.

Eine Abfindung ist für den AG immer günstiger als ein

Rechtsstreit.

 

MFG

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