Super_alexander Geschrieben 19. November 2009 Melden Share Geschrieben 19. November 2009 Hallo Leute, habe heute mein Arbeitszeugnis erhalten. Könnt ihr mal einen Bilck drauf werfen und ein paar sätze zu sagen (egal ob positiv oder negativ). bitte um erhliche meinungen. kann ich das bei bewerbungen nutzen (ich meine ja). Was ich nicht gut finde ist das das Zeugnis auf den 01.09.2009 datiert ist ich es aber erst heute bekommen habe Ist das OK Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ks646 Geschrieben 19. November 2009 Melden Share Geschrieben 19. November 2009 ist ganz okay,würde so 2-3 sagen. Aber ehrlich gesagt interessiert sich eh keine mehr dafür, vor einiger Zeit als die Zeugnissprache neu war, konnte man noch was draus lesen, aber heutzutage schreib sich doch jeder zweite sein Zeugnis selber. Zumindest ist es bei und in der Firma ,kein einstellungs Kriterium, das ist genau gesagt die Probezeit und kein Stück Papier Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 19. November 2009 Melden Share Geschrieben 19. November 2009 ist ganz okay,würde so 2-3 sagen. Aber ehrlich gesagt interessiert sich eh keine mehr dafür, vor einiger Zeit als die Zeugnissprache neu war, konnte man noch was draus lesen, aber heutzutage schreib sich doch jeder zweite sein Zeugnis selber. Zumindest ist es bei und in der Firma ,kein einstellungs Kriterium, das ist genau gesagt die Probezeit und kein Stück Papier ist ja auch logisch .. wenn sogar die größte Flachzange sich ein " gutes Zeugnis " einklagen kann ,hat sowas keinen Wert mehr . und die versteckten Hinweise kennt ja nun auch fast jeder schon Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tunina Geschrieben 19. November 2009 Melden Share Geschrieben 19. November 2009 Aus meiner Sicht ist entscheidend, dass in einem Zeugnis das Wort vollste Zufriedenheit steht und das gilt nach wie vor. Übertroffen wird vollste Zufriedenheit, wenn (je nach Trennungsgründen) zuletzt sinngemäß steht: Wir verlieren unter großem Bedauern mit Herrn ***** einen sehr schwer zu ersetzenden Mitarbeiter, ect, ect. Auf eine solche Formulierung hat aber niemand Anspruch. Wenn sich jemand bei mir beworben hatte und es stand im Zeugnis nur volle Zufriedenheit, erfolgte meinerseits immer ein Anruf beim vorherigen Arbeitgeber mit der Frage warum im Zeugnis nicht vollste Zufriedenheit steht. Meistens kannten diese Arbeitgeber diesen entscheidenden Unterschied nicht und haben ein neues Zeugnis ausgestellt. Manchmal stand in den Zeugnissen auch nur, dass zu unserer Zufriedenheit gearbeitet wurde, obwohl der sonstige Text im Zeugnis volles Lob in allen Belangen dokumentierte. @Super_alexander Also nachhaken, warum statt volle nicht vollste Zufriedebheit steht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuemi Geschrieben 19. November 2009 Melden Share Geschrieben 19. November 2009 Ggf. wäre der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch wichtig........ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Super_alexander Geschrieben 19. November 2009 Autor Melden Share Geschrieben 19. November 2009 Ggf. wäre der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch wichtig........ Es ist vom Insolvenzverwalter unterschrieben bzw. so unterschrieben Max Mustermann Insolvenzverwalter der Blöd GmbH Alexander Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
buffbahn Geschrieben 19. November 2009 Melden Share Geschrieben 19. November 2009 Der Insolvenzverwalter könnte ja auch ein Topzeugnis ausstellen........ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xander Geschrieben 19. November 2009 Melden Share Geschrieben 19. November 2009 " für seinen zukünftigen Berufsweg alles Gute und viel Erfolg" Da müsste stehen "weiterhin viel Erfolg" sonst impliziert das, dass du bisher keinen Erfolg hattest! Sonst wie oben schon gesagt "vollste Zufriedenheit" Schätze das Zeugnis als solide 2 ein. Gruß Xander Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ks646 Geschrieben 19. November 2009 Melden Share Geschrieben 19. November 2009 währe dann aber zu unglaubwürdig Ich denke mal es ist schon absolut O.K, lieber ne glaubwürdige 2-3 wie ne unglaubwürdige 1 oder ??? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tunina Geschrieben 19. November 2009 Melden Share Geschrieben 19. November 2009 Es ist vom Insolvenzverwalter unterschrieben Alexander Dann gehört in ein Zeugnis aus meiner Sicht sinngemäß, dass die Trennung aufgrund der Insolvenz des Arbeitgebers erfolgte, erfolgen musste. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ks646 Geschrieben 19. November 2009 Melden Share Geschrieben 19. November 2009 würde sich auf jeden fall besser Lesen und das würde ich auch noch abändern lassen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Joey83 Geschrieben 21. November 2009 Melden Share Geschrieben 21. November 2009 Würd ich als guten Durchschnitt sehen. Die einzige Sache die mir als zukünftigen, potentiellen Arbeitgeber beim Lesen eventuell negativ auffallen würde, wäre das nichts zum Thema Pünktlichkeit erwähnt ist. Nichterwähnen eines solchen Punktes wird in der Regel negativ ausgelegt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gordonyde Geschrieben 21. November 2009 Melden Share Geschrieben 21. November 2009 Für mich ist das eine 3. Ich würde es mir selbst neu schreiben, falls du vorhast, dieses als Bewerbungszeignis zu nutzen. Und grad bei einer Insolvenz, sollte der Beendigungsgrund rein. Zb: Herr wird betriebsbedingt zum 31.10.2009 gekündigt. Damit erschlägt man jegliche Spekulation. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Super_alexander Geschrieben 21. November 2009 Autor Melden Share Geschrieben 21. November 2009 Würd ich als guten Durchschnitt sehen. Die einzige Sache die mir als zukünftigen, potentiellen Arbeitgeber beim Lesen eventuell negativ auffallen würde, wäre das nichts zum Thema Pünktlichkeit erwähnt ist. Nichterwähnen eines solchen Punktes wird in der Regel negativ ausgelegt. Zur Pünktlichkeit habe ich das hier gefunden Pünktlichkeit: "...war stets pünktlich". Eine solche Bemerkung findet sich in Zeugnissen nur, wenn dem Chef einfach nichts Positives über den Arbeitnehmer einfallen wollte. Pünktlichkeit ist selbstverständlich! Wenn sie trotzdem ausdrücklich erwähnt wird, bedeutet das nur: Der Arbeitnehmer taugt nichts, aber wenigstens war er immer pünktlich. Für mich ist das eine 3. Ich würde es mir selbst neu schreiben, falls du vorhast, dieses als Bewerbungszeignis zu nutzen Nein ich werde es nicht neu schreiben, wie die meisten schon erwähnt haben, vierliert es sonst an glaubwürdigkeit. Ich sehe das Zeugnis zwischen 2 teils 3 ein. OK dann bin ich heit so kann ich mit leben, stimmt ja auch alles in Bezug auf mich. Soweit z.b. nicht so was drin steht: Er hat seine Aufgaben im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt werde ich es nicht ändern lassen. Evtl. wegen den ausscheidungsgrund muss ich nochmal schauen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lordbuck Geschrieben 21. November 2009 Melden Share Geschrieben 21. November 2009 Meines Erachtens nach fehlt da etwas Grundlegendes - und zwar die Tätigkeitsbeschreibung. Was nützt ein Arbeitszeugnis ohne Inhalt. Das oben aufgeführte Zeugnis könnte ja universell verwendet werden. Da würde ich mal nachhaken. Ansonsten kann ich mich der Mehrheit nur anschliessen - Note 2-3. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Super_alexander Geschrieben 21. November 2009 Autor Melden Share Geschrieben 21. November 2009 Meines Erachtens nach fehlt da etwas Grundlegendes - und zwar die Tätigkeitsbeschreibung. Was nützt ein Arbeitszeugnis ohne Inhalt. Das oben aufgeführte Zeugnis könnte ja universell verwendet werden. Da würde ich mal nachhaken. Ansonsten kann ich mich der Mehrheit nur anschliessen - Note 2-3. Ja ist die Tätigkeit ist im obern Kopf des Zeugnis enthalten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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