Humungus Geschrieben 14. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 14. Oktober 2009 Dann spiel ich jetzt mal den Händler, der sich einfach nur geirrt hat. Ich würde die Sache (genauso fies wie Du) ruhen lassen und Dich dann in 2,3,4 Jahren anschreiben mit einer kurzen Frist, daß Du das Radio zurückgeben sollst, und zwar im Orginalzustand. Tust Du es nicht, weil eingebaut, weiterverkauft, verloren, was weiß ich, gibt es ratzfatz ne Klage. Nun ja, ich bin nicht der Händler. Aber das kann Dir passieren. Ich würds ihm mitteilen und zurückschicken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
yami Geschrieben 14. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 14. Oktober 2009 Dann spiel ich jetzt mal den Händler, der sich einfach nur geirrt hat. Ich würde die Sache (genauso fies wie Du) ruhen lassen und Dich dann in 2,3,4 Jahren anschreiben mit einer kurzen Frist, daß Du das Radio zurückgeben sollst, und zwar im Orginalzustand. Tust Du es nicht, weil eingebaut, weiterverkauft, verloren, was weiß ich, gibt es ratzfatz ne Klage. Nun ja, ich bin nicht der Händler. Aber das kann Dir passieren. Ich würds ihm mitteilen und zurückschicken. dann soll er mal nach 2,3,4 jahren schreiben... wenn er innerhalb von 12 monaten sein eigentum nicht zurückfordert, ist es deins. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
screem Geschrieben 14. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 14. Oktober 2009 Genau und nach 3 Jahren sind die Lagerkosten so hoch, dann schuldet er dir noch Geld Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Humungus Geschrieben 16. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2009 dann soll er mal nach 2,3,4 jahren schreiben... wenn er innerhalb von 12 monaten sein eigentum nicht zurückfordert, ist es deins. wo hast du den unsinn denn gelesen???? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 16. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 16. Oktober 2009 wo hast du den unsinn denn gelesen???? sicherlich im BGB ich hab letztens mein Grenzstein 10 meter nach rechts gerückt...müßte ja demnach jetzt auch alles meins sein. denn bis jetzt wollte keiner sein Eigentum zurück. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 17. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2009 er meint " unverlangt zugesandte Ware " .. passt natürlich hier überhaupt nicht .. aber irgendwie muss wohl jeder seine Erfahrungen machen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dog.88 Geschrieben 17. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2009 Wenn ich ein Radio bestell und bekomme es ganz normal und später ein zweites, ist dieses zweite doch eigentlich unverlangt, oder nicht? Wobei ich natürlich dieses einfach zurückschicken würde. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
suicidecrew Geschrieben 17. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2009 Ich hatte auch schonmal son fall. Komm abends nach hause stehen 2 riesige 2 Meter Pakete vor der Haustür. FRau schon so.. was haste da wieder bestellt. Nix ! Ich aufgemacht waren 12 KFZ Kühlschränke drinne. Auf meinen Namen und schon bezahlt ;-p Ich hab allerdings auch bei der Firma angerufen und gefragt was und wo das herkommt. Ergebnis: war für einen Namensvetter aus einer anderen Stadt. Und da ist bei denen wohl was durcheinander gekommen. Die haben es dann abholen lassen und ich hab legal nen 50 € Warengutschein von denen bekommen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 17. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 17. Oktober 2009 Wenn ich ein Radio bestell und bekomme es ganz normal und später ein zweites, ist dieses zweite doch eigentlich unverlangt, oder nicht? Wobei ich natürlich dieses einfach zurückschicken würde. nöö ..nicht so ganz Unverlangt wäre ,wenn du nix bestellt hast und trotzdem was kommen würde . in dem Fall ist einfach nur ein Fehler passiert . Fehler machen wir alle mal . geht also immer nach hinten los ,wer sich da bereichern möchte Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Drops98 Geschrieben 18. Oktober 2009 Melden Share Geschrieben 18. Oktober 2009 also das geht schon per BGB - dann aber als Maengelruege... es gibt Fehler in der ART, GUETE, MENGE und in der BESCHAFFENHEIT - fuer mich ganz klarer Fall von Fehler in der Menge...aber da steht dann nix von Eigentumsuebergang etc. somit melden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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