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Mietwohnung Allgemeinstromzähler


KurTeWCS

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Hallo,

 

Wohnhaus mit 3 Parteien. Jede Partei hat einen eigenen Stromzähler. Dann gibt es für Heizung einen Allgemeinstromzähler.

 

Wohnung 1 50%

Wohnung 2 30%

Wohnung 3 20%

 

Haus ist voll besetzt, Wohnung 1 übernimmt die Abrechnung und holt mit der Rechnung von uns immer das Geld in bar. Nun zieht der Besitzer von Wohnung 1 aus, also nur noch Wohnung 2 und Wohnung 3 bewohnt. Teilen diese 2 Parteien dann den Strom nach einer neuen Berechnung oder muss der Eigentümer sprich Hausbesitzer Wohnung 1 Allgemeinstrom bezahlen?

 

Gruß

Kurte

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Hallo,

 

Wohnhaus mit 3 Parteien. Jede Partei hat einen eigenen Stromzähler. Dann gibt es für Heizung einen Allgemeinstromzähler.

 

Wohnung 1 50%

Wohnung 2 30%

Wohnung 3 20%

 

Haus ist voll besetzt, Wohnung 1 übernimmt die Abrechnung und holt mit der Rechnung von uns immer das Geld in bar. Nun zieht der Besitzer von Wohnung 1 aus, also nur noch Wohnung 2 und Wohnung 3 bewohnt. Teilen diese 2 Parteien dann den Strom nach einer neuen Berechnung oder muss der Eigentümer sprich Hausbesitzer Wohnung 1 Allgemeinstrom bezahlen?

 

Gruß

Kurte

 

Wie steht es denn im Mietvertrag? Umlage nach m2?

Wenn ja zahlt Hausbesitzer den Anteil vom Allgemeinstrom sowie allen anderen Grundkosten die auf alle Mieter des Hauses umgelegt werden. (z.B. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Niederschlagswasser......)

 

edit: das steht eigentlich dann auch in der Betreibskostenabrechnung detailliert aufgegliedert.

noch ne edith: der Strom für die Heizung fliesst nicht in den Allgemeinstrom sondern steht auf der Heizkostenabrechnung als Unterpunkt weitere Heizkosten unter Stromkosten Punpe und Brenner und fließt in die Gesamt Heizungsbetriebskosten mit ein, die dann anteilsmäßig z.B. zu 30% als Grundkosten und zu 70% als verbrauchsabhängige Kosten aufgesplittet werden. die 30% müßte der Vermieter übernehmen weil die Grundkosten jede Mietpartei bekommt, die anderen 70% werden mittels Verbrauch an den Heizkörpern ermittelt. und so auf die Mietparteien anteilig verteilt.

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Ja so steht es im Mietvertrag. Danke für die Hilfe, dann werde ich die erhaltene Rechnung nochmals genaustens kontrollieren.

 

Noch weiter: Im Mietvertrag steht, dass die Mieter den Garten pflegen und benutzen. Das heisst, dass wir Rasen mähen usw. Nun habe ich keine Ahnung, wie man Büsche schneidet oder sonst was, habe dem Vermieter aber gesagt, dass ich gerne helfe, muss mir halt jemand zeigen was ich machen muss. Nun bekam ich ein Schreiben, dass der vermieter eine gartenfirma beauftragt die alles pflegt und dass auf die mieter umlegt. Will der mich eigentlich verarschen.

 

Nächstes: Den Mietvertrag habe ich unterschrieben. Nun will meine Freundin mit einziehen, was auch Platzmässig kein Problem sein sollte. Der Vermieter hat nun geschrieben, dass er die Miete um 30 EUR anheben wird, wegen der Abnutzung durch eine weitere Person! Kaltmiete 350 EUR bisher, nun 380 EUR. Sind immerhin fast 10%. Wenn sie bei meinem Einzug schon mit eingezogen wäre, hätte ich auch nur 350 bezahlt... verstehe den nicht. Darf er das?

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Ja so steht es im Mietvertrag. Danke für die Hilfe, dann werde ich die erhaltene Rechnung nochmals genaustens kontrollieren.

 

Noch weiter: Im Mietvertrag steht, dass die Mieter den Garten pflegen und benutzen. Das heisst, dass wir Rasen mähen usw. Nun habe ich keine Ahnung, wie man Büsche schneidet oder sonst was, habe dem Vermieter aber gesagt, dass ich gerne helfe, muss mir halt jemand zeigen was ich machen muss. Nun bekam ich ein Schreiben, dass der vermieter eine gartenfirma beauftragt die alles pflegt und dass auf die mieter umlegt. Will der mich eigentlich verarschen.

 

Nächstes: Den Mietvertrag habe ich unterschrieben. Nun will meine Freundin mit einziehen, was auch Platzmässig kein Problem sein sollte. Der Vermieter hat nun geschrieben, dass er die Miete um 30 EUR anheben wird, wegen der Abnutzung durch eine weitere Person! Kaltmiete 350 EUR bisher, nun 380 EUR. Sind immerhin fast 10%. Wenn sie bei meinem Einzug schon mit eingezogen wäre, hätte ich auch nur 350 bezahlt... verstehe den nicht. Darf er das?

Miete deswegen erhöhen Nein, Wieviel qm hat deine Wohnung, also ist sie für 2 Personen nicht zu klein?

1 Person ca. 45 - 50 qm, 2 Personen ca. 60 qm oder 2 Wohnräume

will sie richtig einziehen? besser wäre es woanders noch gemeldet zu bleiben, Besuch darst du nämlich empfangen sooft du willst, nur ihr Namensschild dürfte dann auch nicht an die Tür. ;)

Wenn im Mietvertrag steht das du den Garten pflegen sollst, dann mach das, den Rasen mähen wird wohl nicht so schlimm sein und wegen Hecke schneiden einfach mal googeln das ist schnell gelernt oder mal sagen was es für eine Hecke ist dann bekommst du hier bestimmt auch Rat. Mit dem zeigen müssen wie man was schneidet musst du dich aber selbst kümmern und kannst nicht vom Vermieter auf entsprechende Hilfe warten, also du musst dich unabhängig vom Vermieter darum kümmern.

Sage ihm auch das du es machst und das du dich an deinen Mietvertrag halten wirst, denn die Gartenfirma wird sonst nächstes Jahr auf der Betriebskostenabrechnung stehen, als Hausmeisterkosten. Den Mietvertrag kann er nämlich nicht so schnell ändern, nur wenn wirklich nichts von euren Gartenarbeiten zu sehen ist dürfte er das, also wenn der Garten verschlampt. Das beste ist ein Plan dafür zu machen, wer macht wann was, bzw. wer hat wann was gemacht, als Sicherheit falls der Vermieter kommt und sagt ihr habt den Garten nicht gepflegt.

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Nun will meine Freundin mit einziehen

 

Das würd ich mir aber nochmals RICHTIG überlegen mein Schwabenbruder, dein Vermieter ist nicht dumm, der wollte dich mit den 30 Mehrkosten vor diesen Blautsaugenden Monstern vom Venus beschützen.

 

Folge lieber dem Rat deines Vermieters, denn wenn sie einmal eingezogen ist, bekommst du sie nicht mehr so schnell los, und denke an meine Worte. Das wirst du früher oder später von deinem Schwabenbruder.. Denn den Einzug wirst du bitter bereuen ;)

 

 

Gruß aus der LHS

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Naja...so wie das im Ganzen hier steht, ist das alles schon in Ordnung wie der Vermieter es macht.

 

Zur Gartenpflege kann ich nur soviel sagen: Wenn es schon im Mietvertrag steht, dass die Parteien ihn pflegen,

müsste ein Änderungsvertrag von Dir unterzeichnet werden, damit ne Firma es macht.

Einige Dich mit der anderen Mietpartei und macht es selber. Kann der Vermieter nix gegen machen, es sei denn,

Du unterschreibst die Änderung.

Ich würde da je nach Größe und Aufwand entscheiden.

 

Mit der erhöhten Miete lass Dir das nochmal genau erklären.

Erhöht sich wirklich die Kaltmiete ? Wenn ja, dann lies mal hier.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sind 10% noch moderat ! ;)

 

Oder erhöht sich der Teil der Nebenkosten um 30 € ?

Das wäre für eine weitere Person zwar viel, aber durchaus möglich und als reine Erhöhung absolut üblich. Müsste man im Detail sehen.

Es erhöhen sich nämlich auch die Kosten (personenabhängig) für den Vermieter, wie z.B. Wasser Abwasser, Gas/Öl in Verbindung mit Warmwasser,

(hier allerdings nur, wenn Du die Heizkostenvorauszahlung an den Vermieter zahlst), Müll und und und !

Zahlst Du Gas oder andere Energie zur Warmwasserbereitung an die Stadtwerke oder so, rate ich auch da Deinen Tarif (inkl. Strom) an einen

2-Personenhaushalt anzugleichen, weil Du sonst nach einem Jahr dumm aus der Wäsche guckst !

 

Es wird mehr gespült, mehr gewaschen, mehr geduscht, mehr gefönt, mehr Licht angehabt (da man vielleicht zu unterschiedlichen Zeiten zuhause ist) usw. !

 

Alles in allem also nicht wirklich etwas, wo man jetzt aufschreien müsste und von Abzocke reden könnte so auf den ersten Blick !

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Die Miete (Kaltmiete) kann definitiv deswegen nicht erhöht werden, weil jemand einzieht, allerdings hat der VM den Anspruch personenbezogene Kosten zu erhöhen, die er im Vorraus bezahlt und dann auf die Mieter umlegt und in der Betriebskostenabrechnung endgültig mit dem Mieter verrechnet.

Das steht aber auch im MV unter einem extra Paragraphen wieviel Miete und für was (Wohnung, Garage....) und extra wieviel Betriebskostenvorauszahlung du im Monat zu zahlen hast (das wären die personenbezogenen Kosten). Wenn bei Kaltmiete 350,- steht und er will jetzt 380,- hat er wohl schlechte Karten, wenn er es mit einem Einzug einer zweiten Person begründen will.

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Die Miete (Kaltmiete) kann definitiv deswegen nicht erhöht werden, weil jemand einzieht, allerdings hat der VM den Anspruch personenbezogene Kosten zu erhöhen, die er im Vorraus bezahlt und dann auf die Mieter umlegt und in der Betriebskostenabrechnung endgültig mit dem Mieter verrechnet.

 

Ja natürlich...hat der Vermieter halt ne falsche Ausdrucksweise benutzt. Macht ihn in meinen Augen auch etwas zum Bauern.

Wenn die Voraussetzungen aus meinem Link erfüllt sind, erhöht der die Miete weil Vollmond ist oder weil er schlecht geschlafen hat

oder denk Dir Gründe aus....völlig Wurst, ob da noch einer einzieht oder nicht.

 

Stimmen die Voraussetzungen, kann er erhöhen. Sogar völlig ohne Angabe von Gründen.

 

Ich als Vermieter wäre zwar nicht so hinterwäldlerisch und würde sofort mit Mieterhöhung drohen, aber spätestens wenn die

Dame eingezogen ist, läg dem Kurte auch nen Brief im Kasten. :rolleyes:

 

Die Welt ist schlecht...Uuuhaa ! ;)

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Die Welt ist schlecht, aber wenn er ihm das so schön gesagt hat, das er wegen dieser Dame die Miete erhöht, und er erhöht sie dann auch, dann ist das ganze sowieso hinfällig, und bei guten Anwalt dürfte er dann wohl das nächste Jahr nichts mehr erhöhen, weil die Welt eben schlecht ist und er so trottelig war und eben diesen trotteligen Grund gesagt hat und alle anderen Gründe sicher, bei einem gutem Anwalt, als vorgeschoben anzusehen sind.

"Stimmen die Voraussetzungen, kann er erhöhen. Sogar völlig ohne Angabe von Gründen."

Ne Miete erhöhen ohne Angabe von Gründen, da musst du wohl auf einen anderen Planeten wohnen. ;)

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außerdem kann er ja auch kündigen und ausziehen ..

auch da ist dann die Welt schlecht ..für den Vermieter

 

wegen pobligen 30 € einen guten und treuen Mieter verprellen und verlieren ??

sich vieleicht einen Mietnomaden einfangen ??

naja ..Vermieter halt

Auch Vermieter scheinen der Gier zu erliegen ..

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Na dann mus ich doch mal etwas zurückrudern, nach § 553 Absatz 2 kann er es davon abhängig machen, und das hat er ja in dem Brief, den er dir geschrieben hat.

Der Vermieter hat nun geschrieben, dass er die Miete um 30 EUR anheben wird, wegen der Abnutzung durch eine weitere Person!
, es gibt zwar Dinge wie man das umschiffen kann,aber das müßtest du mal Beratung bei einem ordentlichen Anwalt dir holen, denn der Mietzins war am Anfang ja nicht darauf ausgelegt, das nur eine Person die Wohnung bewohnt, sondern war ja sicherlich pauschal ausgeschrieben oder hat er dir einen Rabatt von 30 Euro gewährt weil du alleine dort einziehst?
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Die Welt ist schlecht, aber wenn er ihm das so schön gesagt hat, das er wegen dieser Dame die Miete erhöht, und er erhöht sie dann auch, dann ist das ganze sowieso hinfällig, und bei guten Anwalt dürfte er dann wohl das nächste Jahr nichts mehr erhöhen, weil die Welt eben schlecht ist und er so trottelig war und eben diesen trotteligen Grund gesagt hat und alle anderen Gründe sicher, bei einem gutem Anwalt, als vorgeschoben anzusehen sind.

"Stimmen die Voraussetzungen, kann er erhöhen. Sogar völlig ohne Angabe von Gründen."

Ne Miete erhöhen ohne Angabe von Gründen, da musst du wohl auf einen anderen Planeten wohnen. :lol:

 

Hehe...wir verstehen uns doch ! :rolleyes:

 

Völlig ohne Angabe von Gründen bezog sich auf die Voraussetzungen für eine Vergleichsmiete. Sorry, das ist tatsächlich eine flache Formulierung.

Angeglichen an den Mietspiegel oder eine Vergleichswohnung sind das für mich eben "nichtige" Gründe.

 

Abgesehen von Modernisierungsmaßnahmen, wäre eine Erhöhung, weil er mit 350,- € schon 0,80 €/ m² unter dem Mietspiegel liegt

absolut gesichert.....alles rein fiktiv.

 

Es kommt halt auch ein wenig darauf an, wie abgebrüht ein Vermieter und/oder wie gefällig ein Mieter ist.

Ich würde auf beiden Seiten stehend mein Optimum herauszuholen versuchen. Da verstehen wir uns doch.

Oppa hat immer gesagt, wenn Dir einer an die Karre pissen will, dann sei ein Schwein, wenn Du aber jemandem an die Karre pissen willst,

dann sei ein Fuchs !!! ;)

 

Ich trau dem Vermieter vom Kurte jetzt auch nicht grad zu, dass er die hellste Kerze im Leuchter ist, aber dennoch sollte man da sehr vorsichtig sein

mit pauschalen Aussagen, dass er dies oder jenes nicht darf und man stetig im Recht ist.

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