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Handy GARANTIE - Frage an die Experten ***


sylver

Empfohlene Beiträge

Ich hab da ein Problem. Wer kann mir sagen, wielang ich noch Garantie auf ein Samsung u800 Soul b habe ????

 

Und jetzt wirds kompliziert: Ich fang mal ganz von vorne an.

 

 

Ich habe einen o2 Vertrag am 06.05.08 abgeschlossen. Zu diesem Vertrag bekam ich ein Nokia 6500 classic.

 

Nach 2 Monaten folgendes:

Dann habe ich nach 3 erfolglosen Reperaturen eine Wandlung beantragt.

 

Ich hatte die Auswahl, das gleiche Handy nur in NEU zu erhalten oder ein anderes Handy.

 

 

Ich entschied mich, mir ein anderes Handy auszusuchen. Ich nahm am 09.12.08 ein neues Samsung U800 SoulB.

 

Jetzt die Frage?

 

Habe ich jetzt Garantie bis 05/2010 oder bis 12/2010 ???

 

Gibt es Garantie auf Garantie? Ich kenn es nur von der Automobilbranche , denn da gibt es keine Garantie auf Garantie.

 

 

I don't know :mellow:

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Ich hab da ein Problem. Wer kann mir sagen, wielang ich noch Garantie auf ein Samsung u800 Soul b habe ????

 

Und jetzt wirds kompliziert: Ich fang mal ganz von vorne an.

 

 

Ich habe einen o2 Vertrag am 06.05.08 abgeschlossen. Zu diesem Vertrag bekam ich ein Nokia 6500 classic.

 

Nach 2 Monaten folgendes:

Dann habe ich nach 3 erfolglosen Reperaturen eine Wandlung beantragt.

 

Ich hatte die Auswahl, das gleiche Handy nur in NEU zu erhalten oder ein anderes Handy.

 

 

Ich entschied mich, mir ein anderes Handy auszusuchen. Ich nahm am 09.12.08 ein neues Samsung U800 SoulB.

 

Jetzt die Frage?

 

Habe ich jetzt Garantie bis 05/2010 oder bis 12/2010 ???

 

Gibt es Garantie auf Garantie? Ich kenn es nur von der Automobilbranche , denn da gibt es keine Garantie auf Garantie.

 

 

I don't know :mellow:

 

 

Ich meine bis 05.2010.

Warum fragst du nicht nach, dann weißt du es ganz genau B)

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Bis 05.2010 weil du hast den Kaufvertrag am 06.05 geschlossen, ob du als Ersatzgerät wärend der Grantiezeit ein Neugerät bekommst tut da nix zu Sache.

Gewährleistung immer 24 Monate ab Kaufdatum.

 

Wie es natürlich generell mit der "Garantie" auf dieses neue Tauschgerät aussieht müsste man dann beim Hersteller erfragen.

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Ich denke, dass hier durch den Austausch in ein anderes Gerät, eine Wandlung und ein neuer Vertragsabschuß stattgefunden hat, dann wären es wieder die vollen 24 Monate.

 

Nein. Eine Wandlung wird aufgrund der Gewährleistung durchgeführt. Es wird NICHT das Geld zurückgegeben und der Kunde kann sich dann ein neues Gerät aussuchen. Dann hat man in der Tat wieder 24 Monate Gewährleistung. Aber das ist nur bei Mediamarkt so, in der normalen Welt hat man bei einer Wandlung keine Gewährleistung oder Garantieverlängerung.

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Kann ja mal sagen wie wir das "handhaben".

 

Falls so ein Fall mal vorkommt und der Kunde bekommt statt einer Reperatur ein Ersatzgerät dann gilt ab Kaufdatum des Erstgeräts.

 

Wenn wir natürlich sagen, Gerät ist nicht zu reparieren und gutgeschreiben worden und wir zahlen das Geld aus oder machen eine Gutschrift und er kauft sich dann davon ein neues, dann hat er natürlich auch wieder die volle Gewährleistung und Garantie. Weil es ein neuer Vorgang mit neuem Kassenbon ist.

 

Bei Ihm war es aber eine Wandlung, also hat er ein gleichwertiges oder beseres Gerät erhalten statt der Reparatur aaabbber für sein altes. ;-p

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und die verbraucherzentralen sagen: neues gerät, neue gewährleistung da die gewährleistung sach- und nicht vertragsbezogen ist. zu vergessen ist auch nicht, das während der reperaturzeit die gewährleistung ruht.

 

 

Was die Verbraucherzentralen sagen ist völlig wumpe... In Deutschland wird das immer noch gesetzlich geregelt. Das mit der ruhezeit stimmt.

Aber mit dem Gerät sind zwei paar Schuhe. Neues Gerät komplett dann ja. Neues Gerät als "Ersatz" für eine Reparatur dann nicht. Weil das gilt als "Nachbesserung" am Gerät und davon sind ja 2 erlaubt. Ist immer auslegungssache.

 

Anderes sieht der Fall natürlich aus wenn 2 Nachbesserungen fehlgeschlagen sind. Oder der Defekt in den ersten 6 Monaten auftritt. Dann sollte man immer ein neues Gerät bekommen. (mit neuer Garantie und Gewähr) hier versteh ich seinen Text allerdings dann nicht. Wenn das schon nach 2 Monaten aufgetreten ist, hättest du ein neues bekommen müssen inkl. Garantie und Gewähr. (Es sei denn es lagen Zweifel vor, Displaybruch oder Wasserschaden oder sonstwas)

 

 

Nochwas zu den Verbraucherzentralen:

 

Wenn ich schon die "verbraucherzentralen" im Dialog höhre dann läuft es mit kalt den Rücken runter.

 

Neulich bei RTL hatten sie wieder eine im Interview ob sich Garantieverlängerungen lohnen würden.

Meinte die Verbraucherzentrale. Nö denn mann hätte ja schon gesätzlich 2 Jahre Garantie!!!! Peng!

Solche Aussage von einer Verbraucherzentrale ist glatt gelogen und schadet dem Kunden mehr als sie hilft.

Und alle Leute höhren es dann noch am TV.

 

Es sind immer noch 2 Jahre Gewährleitung nicht Garantie. Und sowas sollten die schon wissen.

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