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Online-Shop bestellt - nun Artikel nicht mehr lieferbar


andi_bb

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Hallo,

 

ich bräuchte ein wenig Hilfe bzw. Infos von den "Rechtwissenden" unter euch:

Ich habe einen eigentlich gängigen Artikel (als "Verfügbar" gekennzeichnte)

in einem Online-Shop bestellt.

Nun habe ich eine email erhalten, dass der Artikel leider nicht mehr lieferbar ist.

 

Geht das so einfach?

 

Andererseits kann ich doch genau so wenig von einem Kaufvertrag zurücktreten

mit der Begründung, dass ich leider kein Geld mehr habe.

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Hallo,

 

ich bräuchte ein wenig Hilfe bzw. Infos von den "Rechtwissenden" unter euch:

Ich habe einen eigentlich gängigen Artikel (als "Verfügbar" gekennzeichnte)

in einem Online-Shop bestellt.

Nun habe ich eine email erhalten, dass der Artikel leider nicht mehr lieferbar ist.

 

Geht das so einfach?

 

Andererseits kann ich doch genau so wenig von einem Kaufvertrag zurücktreten

mit der Begründung, dass ich leider kein Geld mehr habe.

 

Nunja, Verfügbar heißt heute nichts mehr. Viele "Unternehmen" haben kein eigenes Lager und bestellen Ware á la carte direkt vom Großhändler, sobald eine Bestellung reinkommt. Meistens werden auch schon Sachen als Verfügbar gekennzeichnet, die erst in 1-2 Wochen überhaupt vom Großhändler ausgeliefert werden. Bei Amazon sieht man es oft. Manchmal kommt es zu Preisfehlern, da die Datenbanken der Großhändler spinnen bzw. falsche Preise angegeben worden sind. Diese Bestellungen werden dann storniert.

 

Normalerweise müsste der Händler - solang bereits ein Kaufvertrag geschlossen wurde - ein vergleichbares Modell zu dem Preis liefern, wenn er das andere nicht mehr zu verfügung hat. Aber auch nur wenn du damit einverstanden bist. Stornieren darf er deinen Kaufvertrag normalerweise nicht einfach.

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Das ist ein leidiges Thema. Hatte ich auch schon durch. Bei Amazon hatte ich vor

einigen Jahren eine Digitalkamera für 4 EUR (oder DM?) "gekauft".

 

Aber es ist eben noch kein Kaufvertrag zustande gekommen.

Mit dem Klick auf "Bestellen" oder "Kaufen" gibt der Käufer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab,

welches der Händler erst bestätigen bzw. annehmen muss.

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Andererseits kann ich doch genau so wenig von einem Kaufvertrag zurücktreten

mit der Begründung, dass ich leider kein Geld mehr habe.

Bei Kauf über das Internet braucht Du nicht mal eine Begründung für den Rücktritt vom Kauf abgeben. :rolleyes:

 

Verkäuferseite:

Geht das so einfach?

 

Was steht denn im AGB?

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