andi_bb Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 Hallo, ich bräuchte ein wenig Hilfe bzw. Infos von den "Rechtwissenden" unter euch: Ich habe einen eigentlich gängigen Artikel (als "Verfügbar" gekennzeichnte) in einem Online-Shop bestellt. Nun habe ich eine email erhalten, dass der Artikel leider nicht mehr lieferbar ist. Geht das so einfach? Andererseits kann ich doch genau so wenig von einem Kaufvertrag zurücktreten mit der Begründung, dass ich leider kein Geld mehr habe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
yami Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 Hallo, ich bräuchte ein wenig Hilfe bzw. Infos von den "Rechtwissenden" unter euch: Ich habe einen eigentlich gängigen Artikel (als "Verfügbar" gekennzeichnte) in einem Online-Shop bestellt. Nun habe ich eine email erhalten, dass der Artikel leider nicht mehr lieferbar ist. Geht das so einfach? Andererseits kann ich doch genau so wenig von einem Kaufvertrag zurücktreten mit der Begründung, dass ich leider kein Geld mehr habe. Nunja, Verfügbar heißt heute nichts mehr. Viele "Unternehmen" haben kein eigenes Lager und bestellen Ware á la carte direkt vom Großhändler, sobald eine Bestellung reinkommt. Meistens werden auch schon Sachen als Verfügbar gekennzeichnet, die erst in 1-2 Wochen überhaupt vom Großhändler ausgeliefert werden. Bei Amazon sieht man es oft. Manchmal kommt es zu Preisfehlern, da die Datenbanken der Großhändler spinnen bzw. falsche Preise angegeben worden sind. Diese Bestellungen werden dann storniert. Normalerweise müsste der Händler - solang bereits ein Kaufvertrag geschlossen wurde - ein vergleichbares Modell zu dem Preis liefern, wenn er das andere nicht mehr zu verfügung hat. Aber auch nur wenn du damit einverstanden bist. Stornieren darf er deinen Kaufvertrag normalerweise nicht einfach. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gerdmueller Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 Das ist ein leidiges Thema. Hatte ich auch schon durch. Bei Amazon hatte ich vor einigen Jahren eine Digitalkamera für 4 EUR (oder DM?) "gekauft". Aber es ist eben noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Mit dem Klick auf "Bestellen" oder "Kaufen" gibt der Käufer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, welches der Händler erst bestätigen bzw. annehmen muss. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 genau so ist es ... gilt ja auch bei einem Preisauszeichnungsfehler .. Wir sind alle nur Menschen ...auch Verkäufer sollen welche sein und die machen auch mal Fehler.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tunina Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 Andererseits kann ich doch genau so wenig von einem Kaufvertrag zurücktretenmit der Begründung, dass ich leider kein Geld mehr habe. Bei Kauf über das Internet braucht Du nicht mal eine Begründung für den Rücktritt vom Kauf abgeben. Verkäuferseite: Geht das so einfach? Was steht denn im AGB? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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