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mal wieder ebay


halloworld

Empfohlene Beiträge

Wenn er die Ware nicht liefert ebay anschreiben..

 

 

 

Normalerweise müsste er es dir nicht verkaufen, da es eine sofort kaufen "Auktion" war. daher keine auktion in dem sinne. Sondern ein normaler Shopartikel.

 

Und ein beworbener Preis zwingt nicht zum verkauf wenn ein irrtum vorliegt.

Schließlich hat ein Verkaufer auch Rechte. nicht nur der Kunde.

 

hier mal was zum lesen § kann man sich raussuchen.

 

http://www.extremnews.com/aufgepasst/geric...382110876ad95da

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Normalerweise müsste er es dir nicht verkaufen, da es eine sofort kaufen "Auktion" war. daher keine auktion in dem sinne. Sondern ein normaler Shopartikel.

 

Und ein beworbener Preis zwingt nicht zum verkauf wenn ein irrtum vorliegt.

Schließlich hat ein Verkaufer auch Rechte. nicht nur der Kunde.

 

hier mal was zum lesen § kann man sich raussuchen.

 

http://www.extremnews.com/aufgepasst/geric...382110876ad95da

 

Das stimmt auch - wenn es sich nicht um Ebay handelt. Es gibt genügend Rechtsurteile, in denen bestätigt wurde, dass ein Sofortkauf Verkauf BEREITS ein Kaufvertrag schließt. Deshalb müssen beide Seiten ihre Leistungen erfüllen. Warum Rechtsverdreher gerade bei Ebay eine Ausnahme machen, erschließt sich mir noch nicht.

 

Beispiel:

http://www.aufrecht.de/urteile/internetrec...-c-1869704.html

 

btw... EIN SEHR SEHR bitteres Urteil!

 

Aber ich sehe gerade - es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer? gut.. dann kann er sich wohl auch auf einen offentsichtlichen Irrtum berufen.

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Warum Rechtsverdreher gerade bei Ebay eine Ausnahme machen, erschließt sich mir noch nicht.

 

Dann wird es wohl so sein, dass dir Schuld an dem ganzen die AGBs von Ebay sind.

Was sagt uns dies?

 

Verkauft nicht bei Ebay. Wenn ihr einen Fehler macht sein ihr gearscht.

 

An den Käufer natürlich herzlichen Glückwunsch.

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Das stimmt auch - wenn es sich nicht um Ebay handelt. Es gibt genügend Rechtsurteile, in denen bestätigt wurde, dass ein Sofortkauf Verkauf BEREITS ein Kaufvertrag schließt. Deshalb müssen beide Seiten ihre Leistungen erfüllen. Warum Rechtsverdreher gerade bei Ebay eine Ausnahme machen, erschließt sich mir noch nicht.

 

Beispiel:

http://www.aufrecht.de/urteile/internetrec...-c-1869704.html

 

btw... EIN SEHR SEHR bitteres Urteil!

 

Aber ich sehe gerade - es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer? gut.. dann kann er sich wohl auch auf einen offentsichtlichen Irrtum berufen.

 

Na das ist mal ein Urteil nach meinem Geschmack, weder bitter noch sonst irgendwas !

Da trifft es genau den Richtigen: Schön einen auf dicke Hose machen, Halbwissen anwenden wollen und glauben man hat die Weißheit mit dem Löffel

gefressen, hübsch arrogant und frech sein Gegenüber anpampen und dann noch vor Gericht anfangen zu lügen und auch noch zu glauben, damit

dann durchzukommen.

 

Kazzzong....;)

 

Der ist dem Richter wahrscheinlich mal so richtig auf den Sack gegangen mit seiner Art !!!! Ich sag nur: Richtig so. Hat meines Erachtens nach

noch zu wenig Lehrgeld zahlen müssen.

 

 

Und bei diesem Urteil bitte auch die Stellungnahme bezüglich einer wirksamen Anfechtung richtig lesen, dann sieht man auf den ersten und nicht erst

auf den zweiten und dritten Blick, dass dieses Urteil keine Absolution für Käufer darstellt, egal ob der Verkäufer privat oder gewerblich ist !

 

/edit

@halloworld

berufen kannst Du Dich auf sein Zugeständnis die Ware trotz des wissentlich zu geringen Preis herauszugeben.

Ich würd da nicht so große Wellen schlagen. Ob Du recht hast entscheiden andere irgendwann dann für Dich, ob es richtig ist, musst Du selbst entscheiden.

;)

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