halloworld Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 hab das hier gekauft --> http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...sid=p2759.l1259 jetzt hab ich gesehen das der typ wieder 2 sätze drin hat für SK 50 euro auf emails und co reagiert er nicht ware ist per paypal schon bezahlt hab ich eine handhabe wenn er nciht zu dem preis liefern will? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Galliano99 Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 ich verstehe dich nicht???? was ist denn das problem? du hast etwas bei ebay ersteigert. und nun? oder hatte er sich vertan und bei deiner auktion 5 anstatt 50 angegeben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerCube Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 Der Verkäufer hat 5 Euro anstelle 50 Euro angegben... schön zu sehen in seinen anderen Auktionen... Wenn er die Ware nicht liefert ebay anschreiben.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halloworld Geschrieben 23. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 hab ich ne chance das zeug dann auch zu bekommen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Skystar22 Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 -.- Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halloworld Geschrieben 23. Februar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 naja hab gerad mal ne antwort bekommen beglückwunscht mich zum schnäppchen und schickt mir ne paketnummer wenn ware raus is Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ks646 Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 und wieder einer der sich über fehler anderer freut Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
suicidecrew Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 Wenn er die Ware nicht liefert ebay anschreiben.. Normalerweise müsste er es dir nicht verkaufen, da es eine sofort kaufen "Auktion" war. daher keine auktion in dem sinne. Sondern ein normaler Shopartikel. Und ein beworbener Preis zwingt nicht zum verkauf wenn ein irrtum vorliegt. Schließlich hat ein Verkaufer auch Rechte. nicht nur der Kunde. hier mal was zum lesen § kann man sich raussuchen. http://www.extremnews.com/aufgepasst/geric...382110876ad95da Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
yami Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 Normalerweise müsste er es dir nicht verkaufen, da es eine sofort kaufen "Auktion" war. daher keine auktion in dem sinne. Sondern ein normaler Shopartikel. Und ein beworbener Preis zwingt nicht zum verkauf wenn ein irrtum vorliegt. Schließlich hat ein Verkaufer auch Rechte. nicht nur der Kunde. hier mal was zum lesen § kann man sich raussuchen. http://www.extremnews.com/aufgepasst/geric...382110876ad95da Das stimmt auch - wenn es sich nicht um Ebay handelt. Es gibt genügend Rechtsurteile, in denen bestätigt wurde, dass ein Sofortkauf Verkauf BEREITS ein Kaufvertrag schließt. Deshalb müssen beide Seiten ihre Leistungen erfüllen. Warum Rechtsverdreher gerade bei Ebay eine Ausnahme machen, erschließt sich mir noch nicht. Beispiel: http://www.aufrecht.de/urteile/internetrec...-c-1869704.html btw... EIN SEHR SEHR bitteres Urteil! Aber ich sehe gerade - es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer? gut.. dann kann er sich wohl auch auf einen offentsichtlichen Irrtum berufen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
suicidecrew Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 Warum Rechtsverdreher gerade bei Ebay eine Ausnahme machen, erschließt sich mir noch nicht. Dann wird es wohl so sein, dass dir Schuld an dem ganzen die AGBs von Ebay sind. Was sagt uns dies? Verkauft nicht bei Ebay. Wenn ihr einen Fehler macht sein ihr gearscht. An den Käufer natürlich herzlichen Glückwunsch. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xman197382465 Geschrieben 23. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 23. Februar 2009 Für den preis hätte icch den definitiv auch genommen ^^ Herzlichen Glückwunsch an den Käufer ^^ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
achimprivat Geschrieben 24. Februar 2009 Melden Share Geschrieben 24. Februar 2009 Ich auch haben wollen mag Glückwunsch Wenn er liefert ist er ein sehr zu empfehlender Käufer würde ich mal sagen. Was eine 0=null so alles ausmacht Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halloworld Geschrieben 2. März 2009 Autor Melden Share Geschrieben 2. März 2009 so anscheined liefert er nit hab noch nix bekommen und meldet sich nicht mehr welche handhabe habe ich das er das zeug trotzdem liefern muss? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
merkwuerden Geschrieben 2. März 2009 Melden Share Geschrieben 2. März 2009 so anscheined liefert er nithab noch nix bekommen und meldet sich nicht mehr welche handhabe habe ich das er das zeug trotzdem liefern muss? Gehe zum Anwalt Deines Vertrauens... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
double_d Geschrieben 2. März 2009 Melden Share Geschrieben 2. März 2009 Das stimmt auch - wenn es sich nicht um Ebay handelt. Es gibt genügend Rechtsurteile, in denen bestätigt wurde, dass ein Sofortkauf Verkauf BEREITS ein Kaufvertrag schließt. Deshalb müssen beide Seiten ihre Leistungen erfüllen. Warum Rechtsverdreher gerade bei Ebay eine Ausnahme machen, erschließt sich mir noch nicht. Beispiel: http://www.aufrecht.de/urteile/internetrec...-c-1869704.html btw... EIN SEHR SEHR bitteres Urteil! Aber ich sehe gerade - es handelt sich um einen gewerblichen Verkäufer? gut.. dann kann er sich wohl auch auf einen offentsichtlichen Irrtum berufen. Na das ist mal ein Urteil nach meinem Geschmack, weder bitter noch sonst irgendwas ! Da trifft es genau den Richtigen: Schön einen auf dicke Hose machen, Halbwissen anwenden wollen und glauben man hat die Weißheit mit dem Löffel gefressen, hübsch arrogant und frech sein Gegenüber anpampen und dann noch vor Gericht anfangen zu lügen und auch noch zu glauben, damit dann durchzukommen. Kazzzong.... Der ist dem Richter wahrscheinlich mal so richtig auf den Sack gegangen mit seiner Art !!!! Ich sag nur: Richtig so. Hat meines Erachtens nach noch zu wenig Lehrgeld zahlen müssen. Und bei diesem Urteil bitte auch die Stellungnahme bezüglich einer wirksamen Anfechtung richtig lesen, dann sieht man auf den ersten und nicht erst auf den zweiten und dritten Blick, dass dieses Urteil keine Absolution für Käufer darstellt, egal ob der Verkäufer privat oder gewerblich ist ! /edit @halloworld berufen kannst Du Dich auf sein Zugeständnis die Ware trotz des wissentlich zu geringen Preis herauszugeben. Ich würd da nicht so große Wellen schlagen. Ob Du recht hast entscheiden andere irgendwann dann für Dich, ob es richtig ist, musst Du selbst entscheiden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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