artspooner Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 HAllo, habe mir letztes Jahr ein Klimagerät aus England bestellt. Dann kam ich mit dem Besitzer des Ladens ins Gespräch, habe ihm Fotos geschickt die er auf seiner Website ausgestellt hat. Nun hat er mir angeboten diese Klimageräte für ihn in Deutschland zu verkaufen.(als Nebenjob) Es sind Geräte die auch in Deutschland verkauft weden, sind in England halt nur billiger. Sie sind für den Europa Markt also auch mit Deutscher Anleitung. Ich habe das Gerät damals bestellt und dort war auf der Rechnung einfach die Englische Steuer drauf. Jetzt hab ich natürlich wenig Ahnung von Gewerberecht, Steuern etc. Wir hatten es jetzt vielleicht so Gedacht, zweite Deutsche Anschrift für sein Geschäft (reicht ja ein Postfach ??) und ein Deutsches Bankkonto, damit die Käufer nicht mehr diese lästigen Auslandüberweisungen mit Gebühren bis zu 39 Euronen haben. Wenn ich jetzt so ein Gerät in seinem oder meinem Namen in Deutschland anbiete, der Artikel aber in England steht und von dort versand wird, muss doch alles mit Deutscher Steuer angegeben werden?? Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden oder weist er einfach die Steuer aus?? Ich bekomme dann Provision wie kann man das am besten mit der Auszahlung machen?? Garantie soll auch über England laufen. Jemand nen Tip?? Wie könnte man das am besten aufziehen?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
guano30 Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 HI! Was soll denn so ein Gerät als Keywelt Preis kosten? Guano Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
artspooner Geschrieben 8. Januar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 HI! Was soll denn so ein Gerät als Keywelt Preis kosten? Guano Das wird man dann sehen... keiner ne Idee wie man das am besten anstellt?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Asc Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 Hallöchen Wie siehts mit der Garantie aus? Hat er Vertragshändler in Deutschland die das Gerät reparieren oder muß man es auf die Insel schicken? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sylver Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 Jetzt hab ich natürlich wenig Ahnung von Gewerberecht, Steuern etc. Du denkst auch ''Verkäufer'' lernen umsonst 3 Jahre den Beruf. Es gibt soviel was zu beachten ist. Tipp von mir: Lass es lieber Grüße Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
artspooner Geschrieben 8. Januar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 Du denkst auch ''Verkäufer'' lernen umsonst 3 Jahre den Beruf. Es gibt soviel was zu beachten ist. Tipp von mir: Lass es lieber Grüße Ich steh ja nicht im Laden, ist vielleicht falsch rüber gekommen. Die Produkte werden halt über Internet verkauft. Ich hab letztes Jahr über 2000000 Euro ausgegeben und das was ich an Kompetenz erlebt habe das trau ich mir allemal zu. Man kann durch Ehrgeiz alles erreichen. Muss halt alles rechtlich nur abgesichert sein. Wenn es nach ner weile nicht läuft dann läst man es wieder. Ich habe ja keinerlei Kapitaleinsatz kann also nix verlieren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Asc Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 Ich hab letztes Jahr über 2000000 Euro ausgegeben OK setzen wir mal Punkt und Komma! 2.000,00 die letzte Null verfällt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DrBeshir Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 Lass dich beim Zollamt und Finanzamt beraten. Du hast ja 2 Sachen vor, das Erste ist der Import von Waren und das Zweite ist dann der Verkauf hier. Gewerbe musst du auf jeden Fall anemlden. Informier dich auch wie das mit der Rücknahme der Altgeräte ist und der Garantie- und Serviceabwicklung. Prinzipiell ist es jedoch kein Problem Waren aus EU oder nicht Eu Ländern zu Importieren um sie hier zu verkaufen. Muss halt alles nur seien Ordnung haben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 die Garantieabwicklung wird er wohl auch nach deutschem Recht machen müssen.. wenn er das hier verkauft ,wird er da auch hier vermutlich gerade stehen müssen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chr99 Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 Also mich würde mal als Erstes interessieren ob die Dinger überhaupt den DE-VDE-etc.-Vorschriften genügen und dann wäre es gut zu wissen was das für Teile sind (bei ner Spilt brauchste z.B. ne IBN-Bescheinigung). Ich bin zwar kein Klimafritze, aber ist da auch ein DE zugelassenes Kältemittel drin? Gab ja bei den KFZ-Klimas schon das eine oder andere Problem. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
guano30 Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 HallO! Na gut von meiner Seite auch was zum Thema. Also der Ablauf sollte so aussehen und ich glaube so hat er es auch gemeint. Er vermittelt lediglich Aufträge. Heißt er sucht hier Kunden für den englischen Hersteller. Der Kaufvertrag letztendlich findet zwischen der englischen Herstellerfirma und dem deutschen Kunden statt. Er erhält dafür eine Provision. Ergo wären Garantieansprüche nach dem englischen Recht anzuwenden ( sollte schon so im Kaufvertrag stehen ) Um das Ganze nun etwas kundenfreundlicher zu gestalten mach einen Deal mit dem Hersteller ( oder Vertrieb in England ) das die Geräte bei Schäden das erste Jahr kostenfrei abgeholt werden. Läßt er sich nicht darauf ein, kannst du die ganze Sache vergessen! Das gäbe nur Ärger. Ich gehe davon aus, dass es sich um Markengeräte handelt? Wenn ja mußt du oder der Engländer dir hier eine Servicestation schnappen, die das zentral für Deutschland übernimmt............alles andere ist kalter Kaffee und nur mit Ärger behaftet. Es sei denn, die kannst die Geräte ( deshalb auch meine Frage am Anfang ) wirklich für 50% des Preises hier anbieten. Ist dann halt eine Frage der Schmerzgrenze. Steuertechnisch gibts da 2 Varianten. Du versteuerst hier oder in England. Nimmt sich aber nicht wirklich viel und du mußt dem Britischen IRS glaubhaft verkaufen, dass dein lebensmittelpunkt länger als 180 Tage in good old Britain ist. Dann eröffnest du dort für kleinstes Geld eine Ltd. ( Google ist dein Freund ) Hat was mit Produkthaftung zu tun und ist eigentlich schon ein unmoralischer Tip ( steinigt mich hier bitte nicht, will ja nur helfen ) Variante 2 und sicher zu Anfang die, die du machen solltest: Melde hier ein Gewerbe als Handelsvertreter an, §84 HGB. Und dann darfst du auch schon loslegen. Da kommt dann ein Fragebogen vom Finanzamt und je nachdem was du so da reinschreibst mußt du Vorauszahlungen leisten oder nicht. Achte aber bitte genau darauf, dass du den Jungs verklickerst, dass du nur Aufträge vermittelst und nichts mit den eigentlichen Waren zu tun hast ( wenns denn so ist ) Ansonsten bist du umsatzsteuerpflichtig und dann wirds schon schwieriger und es kommen kosten für nen guten Steuerberater auf dich zu. Ich weiß ja nun nicht was du so machst, ob das jetzt dein Hauptberuf werden soll. Bist du zur Zeit angestellt oder Arbeitslos? Meld dich einfach mal per PN, denke mal wenn du das hauptberuflich machen willst brauchst du auch die dementsprechenden Versicherungen. Und das wäre dann mein Part..............bin Versicherungsmakler und auch selbständig. Also wenn du magst meld dich. Gruß Guano Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
pelzi Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 das ist das schöne am Keywelt ..auf einen Vollpfosten kommen 10 vernünftige .. und es wird immer geholfen .. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
happymetal666 Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 und schon die ersten halbwahrheiten... also ob du nun die dinger verkaufst, oder nur vermittelst. ab 17.500 euro umsatz (provision oder verkaufserlös) pro jahr bist du umsatzsteuer-pflichtig...(fast) egal was du machst (gibt zwar steuerfreie dinge, aber in dem falle nicht) selbst als ltd. versteuerst du deinen gewinn in deutschland, musst aber nur nen brief-sitz in england haben und dort ne jährliche meldung abgeben...gibst du die nicht ab, kostet es richtig kohle und wenn dann immer noch uneinsichtig, wird der laden dort von amts wegen zugemacht. diesen briefsitz kannst du über die üblichen ltd-vermittler (go ahead etc.) für nen vernünftigen kurs in deutschland regeln lassen...sind ca. 100-200 euro pro jahr an kosten. aber bevor man sich ans steuerliche setzt, würden mich die anderen punkte eher abschrecken: was ist mit haftung, wer zahlt und regelt den import, wer ist vertragspartner für den deutschen kunden, wie werden evt. währungsschwankungen ausgeglichen bzw. einkalkuliert....etc. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
guano30 Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 ab 17.500 euro umsatz (provision oder verkaufserlös) pro jahr bist du umsatzsteuer-pflichtig... Das stimmt so nicht wirklich, aber hiermit hast du den Nagel auf den Kopf getroffen: aber bevor man sich ans steuerliche setzt, würden mich die anderen punkte eher abschrecken:was ist mit haftung, wer zahlt und regelt den import, wer ist vertragspartner für den deutschen kunden, wie werden evt. währungsschwankungen ausgeglichen bzw. einkalkuliert....etc. Auch Ltd. technisch geht einiges mehr aber ich will mich hier nicht vom Schäuble verhaften lassen! Guano Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
happymetal666 Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 was soll denn an der aussage mit der umsatzsteuer nicht greifen??? wenn er waren hier anbietet an privatkunden oder auch firmenkunden ist er steuerpflichtig (außer es handelt sich um steuerfreie sachen wie kredite,medikamente,versicherungen etc.)...wenn du unter 17.500 euro bleibst, kannst du als sogenannter kleinunternehmer auf die umsatzsteuer-geschichte verzichten. und diese grenze bezieht sich entweder auf seine provision oder falls er doch an-und verkauf macht, auf den verkaufsumsatz und nicht auf den gewinn Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Frilu Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 Rechtliche Frage: Gibt es einen Generalimporteur für diese Geräte? Das könnte Dir Probleme bereiten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
happymetal666 Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 stimmt...erinnert mich an den edhardy-verkaufs-plan vor kurzem... wenn da jemand die general-lizenz für deutschland hat, gehst du leicht baden oder handelst dir abmahnungen ein. ach nochwas: hier will dir keiner die idee mies reden..wenn ich mir alles so angucke, könnte man das denken. aber leider muss man bei sowas heutzutage richtig richtig vorsichtig sein und an vieles denken. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gerdmueller Geschrieben 8. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 und schon die ersten halbwahrheiten...also ob du nun die dinger verkaufst, oder nur vermittelst. ab 17.500 euro umsatz (provision oder verkaufserlös) pro jahr bist du umsatzsteuer-pflichtig...(fast) egal was du machst (gibt zwar steuerfreie dinge, aber in dem falle nicht) Die "Halbwahrheiten" kommen aber auch von Dir Schau mal ins UStG und prüfe, wo der Ort der Sonstigen Leistung (Stichwort: Vermittlungsleistung) ist, wenn der Hersteller seine USt-ID verwendet. Da hat unser Keyweltler umsatzsteuerlich nicht steuerbare Umsätze. Im Übrigen schließt der potentielle Kunde aus Deutschland einen Vertrag mit dem Hersteller ab. Ein erhöhtes Haftungsrisiko ergibt sich demnach doch gar nicht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
artspooner Geschrieben 8. Januar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 8. Januar 2009 Hallo, erstmal danke an alle die ernsthafte Antworten geschrieben haben. Also so groß wird dies nicht aufgezogen. Ich rechne mit Provisionen von 3000-5000 Euro pro Jahr, wie gesagt ist nur ein Nebenjob. Kann ich aber gut gebrauchen, da frisch gebaut. Die Geräte sind für Deutschland zugelassen. Er hat die Erlaubniss vom Hersteller. Also könnte man es so machen das man den Kunden hier in Deutschland die Englische Rechnung schickt?? Ich muss halt nur vorher drauf hin weisen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gerdmueller Geschrieben 9. Januar 2009 Melden Share Geschrieben 9. Januar 2009 Ja sicher, der Kunde in Deutschland will bzw. muss doch wissen, wer sein eigentlicher Vertragspartner ist. Du musst eindeutig erkennen lassen, dass Du ausschließlich als Vermittler tätig bist und sämtliche Ansprüche gegenüber dem Hersteller in England geltend zu machen sind. Die Rechnung kommt natürlich aus England. Die Umsatzsteuerproblematik stellt sich dann nur für deinen Auftragggeber in England. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
artspooner Geschrieben 9. Januar 2009 Autor Melden Share Geschrieben 9. Januar 2009 Ja sicher, der Kunde in Deutschland will bzw. muss doch wissen, wer sein eigentlicher Vertragspartner ist.Du musst eindeutig erkennen lassen, dass Du ausschließlich als Vermittler tätig bist und sämtliche Ansprüche gegenüber dem Hersteller in England geltend zu machen sind. Die Rechnung kommt natürlich aus England. Die Umsatzsteuerproblematik stellt sich dann nur für deinen Auftragggeber in England. Hallo danke für die Antworten, wäre es dem Engländer erlaubt hier in Deutschland eine Anschrift/Konto zu haben??(z.B. Postfach?) Oder heist es dann Anschrift hier Steuern hier??? Gibt es nicht die möglichkeit das der Engländer mich erstmal hier als 400 Minijobber anmeldet?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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