bigt01 Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Hallo, ich habe bei ebay ein Handy verkauft und dazu geschrieben das es ein T-Mobile branding hat. Hab jedoch nichts angegeben, von Simlock, weil ich dachte das branding und simlock das gleiche ist. So, jetzt möchte der Herr sein Geld zurück. Muss ich das zurück zahlen? Ich habe ja nichts davon geschrieben, das es gelockt ist oder nicht. Also eigentlich keine angaben dazu gemacht. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
b03ch7 Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Ja, musst du. Die Ware hat einen Mangel (Sim-Lock), den du nicht beschrieben hast. Verständlich, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bigt01 Geschrieben 5. Januar 2008 Autor Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Aber muss ich ihm noch die kompletten Versankosten erstaten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indego Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Ja, musst du (leider) auch: Versandhändler müssen ihren Kunden die Versandkostenpauschale erstatten, wenn diese die bestellte Ware zurückgeben. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden (Urteil vom 5. September 2007, AZ 15 U 226/06). Nach europäischem Recht dürfe der Versandhändler seinen Kunden zwar Kosten für Rücksendungen auferlegen, wenn die Ware nicht teurer als 40 Euro sei oder noch nicht ganz bezahlt worden sei. Die Kosten für die Warensendung zum Kunden hingegen gehören nach Auffassung des Gerichts nicht zu den unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Da du aber eine fehlerhafte Beschreibung hattest, musst du auch die Rücksendung bezahlen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dog.88 Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Ja, musst du (leider) auch: Versandhändler müssen ihren Kunden die Versandkostenpauschale erstatten, wenn diese die bestellte Ware zurückgeben. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden (Urteil vom 5. September 2007, AZ 15 U 226/06). Er ist aber kein Versandhändler, sondern sicher Privatperson. Edit: Hast du mal den Link zur Auktion?? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
someone_01 Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Aber muss ich ihm noch die kompletten Versankosten erstaten? Müssen vielleicht nicht, aber aus Kulanz wäre es imo schon angebracht, denn der Fehler lag ja (durch verschweigen) eindeutig bei dir. Bei einem Wert über 40,- MUSS ein gewerblicher Verkäufer übrigens die Kosten alleine tragen. Edit: zu spät... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jemmy Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 kauf doch einfach den code für das Handy und sende es dem Kaufer zu ! http://xxx.handy-style.de/index/cat238/2661 für Motorola oder bezahle alles was er für aufwand hatte ist nur gerecht ! ob du so erlich bist kannst nur du selbst wissen Gruß Jemmy Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bigt01 Geschrieben 5. Januar 2008 Autor Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Hat den jemand eine Code seite, von mir aus wo man daüfr bezahlen muss, für ein Sony Ericsson K800i? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
retikulum Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Ich denke nicht, dass du ihm das Geld zurück zahlen musst. Ist in meinen Augen kein Mangel. Das Handy ist ja nicht kaputt oder so. Solange du nicht geschrieben hast "Sim-Lock-frei". Er hätte ja nachfragen können. Man kauft doch nicht die Katze im Sack... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dumbosnatter Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Ich denke nicht, dass du ihm das Geld zurück zahlen musst. Ist in meinen Augen kein Mangel. Das Handy ist ja nicht kaputt oder so. Solange du nicht geschrieben hast "Sim-Lock-frei". Er hätte ja nachfragen können. Man kauft doch nicht die Katze im Sack... Was ne geile antwort durch sowas wird ebay wirklich kaputt gemacht.Er hat nun mal verschwiegen das es nicht entsperrt ist und fertig. Entweder du nimmst es zurück oder zahlst ihm das entsperren. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bigertoy Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Ich denke auch du solltest das Porto erstatten.Ebay funktioniert doch eigentlich hauptsächlich auf Vertrauensbasis. Siggi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
retikulum Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 durch solche verkäufer wie du es evtl. bist gibts immer so dolle threats hier ! respekt ! Wat soll das denn heißen? Du machst also an meinem Beitrag fest, dass ich "evtl." ein schlechter Verkäufer bin? Dafür respekt für deine klasse Menschenkenntnis! Sowas kann man mal vergessen, das heißt aber nicht, dass ich die Beschreibung GRUNDSÄTZLICH so vernachlässige! Ist halt Ansichtssache. Ich würde es so sehen, dass man beim verkauften Porsche vergessen hat dazu zu schreiben, dass Reparaturen nur mit Spezialwerkzeug von Porsche gemacht werden können (oder so in der Art)... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
leo67 Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Er hat ja geschrieben das er ein Handy mit T-Mobile Brandig verkauft. Also ein Porsche mit ein Fahrersitz, ob er nun noch hätte schreiben müssen das er die anderen Sitze erst in 2 Jahren benutzen darf steht doch woanders geschrieben. Die Industrie macht es nicht ein bischen besser. Z.B. werben die großkotzig mit was in großen Lettern was kleinkotzig etwas weiter unten in den *) wieder aufgehoben wird.wenn das überhaupt noch zu lesen ist oder sie es überhaupt hinschreiben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
dagobert0 Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Machen wir es doch etwas ähnlicher mit dem Auto. Du verkaufst ein Auto (Wert 500 Euro) und verschweigst, dass es keinen Schlüssel dazu gibt. Bei allen Autos seit über 10 Jahren ist eine Wegfahrsperre drin, so dass der Schlüssel locker mal über 100 Euro kostet, da noch ein Transponder für die Wegfahrsperre mit drin ist. Das fändest Du dann in Ordnung? Du kannst natürlich noch lange mit dem Käufer diskutieren. Eine miese Bewertung ist Dir dann sicher. Besser wäre es sich zu entschuldigen und ihm den Kaufpreis inklusive Porto für Hin- und Rückversand zu überweisen. Wenn man es nett mach, kommt man vielleicht noch mit einer neutralen Bewertung davon. Wenn der Käufer sich an Ebay wendet, kannst Du dir sicher sein, das es Ärger gibt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Ich denke nicht, dass du ihm das Geld zurück zahlen musst. Ist in meinen Augen kein Mangel. Das Handy ist ja nicht kaputt oder so. Solange du nicht geschrieben hast "Sim-Lock-frei". Er hätte ja nachfragen können. Man kauft doch nicht die Katze im Sack... Er muss es, weil es ein Mangel ist. SIM rein und man kann nicht telefonieren, ach ja, wollte das Handy ja nur als Schmuckstück. Ciao Singh PS Schreib ihm, dass Du Branding und Lock verwechselt hast und alles inkl. Porto rückabwickeln willst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast kater_karlo75 Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Ich denke spekulieren bringt erstmal nichts. Man sollte den gesamten Text kennen um urteilen zu können! Also poste doch mal den Link zur Auktion-gerne auch per PN! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
happymetal666 Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 so einfach auf dem verkäufer rumhacken ist ja auch nich die ganze Miete. sicher hätte er es reinschreiben sollen, aber wieso kann man keine Frage an den Verkäufer stellen, wenn man was kauft?? sicherlich ist das Handy ohne aufgehobenes Simlock nich viel wert, von daher würde ich auf Kulanz-Wegen die Auktion zurückabwickeln und das Handy neu reinsetzen mit dem entsprechenden Hinweis.... hier haben wohl beide Seiten Fehler gemacht, aber deswegen allein auf dem Verkäufer rumhacken ist so n Punkt, warum ebay so verteufelt wird. Das die Leute nich lesen, was sie kaufen, sieht man ja an den ganzen Verpackungen die verkauft werden!!! wie gesagt...besser Handy zurücknehmen, Geld erstatten und neu verkaufen. Schmerzt zwar sicherlich im Geldbeutel, da das Handy mit Simlock nix bringen wird in der neuen Auktion, aber so geht man unnötigem Ärger ausm weg... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
brian_j Geschrieben 5. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 5. Januar 2008 Ich denke nicht, dass du ihm das Geld zurück zahlen musst. Ist in meinen Augen kein Mangel. Das Handy ist ja nicht kaputt oder so. Solange du nicht geschrieben hast "Sim-Lock-frei". Er hätte ja nachfragen können. Man kauft doch nicht die Katze im Sack... du hast recht, es ist kein direkter mangel, aber immer noch ein sachmangel. aber> der käufer hatte grund zur annehme, dass es ohne sim-lock war. demnach musste er annehmen das sich das handy für seine normale benutzung eignet (also ohne sim-lock). mein lehrer hatte dazu mal als beispiel eine frau in den 60zigern genannt, die einen gebrauchtwagen nach dem ersten blick sofort gekauft und bezahlt hatte. dann als sie eingestiegen ist, ist der wagen nicht angegangen. konnte er auch nicht, denn es war kein motor drin...... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bigt01 Geschrieben 6. Januar 2008 Autor Melden Share Geschrieben 6. Januar 2008 Nur noch vollständigkeitshalber, ich werde ihm den Kaufpreis + Versandkosten erstatten. Ich dachte halt wenn T.Mobile branding da steht, sollte es klar sein, das es auch an T-Mobile gebunden ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
xman197382465 Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2008 Muss ja nicht zwangläufig... Mein handy ist au frei,obwohl ich n branding hab... Mal ne frage, es gibt bei ebay doch die sektion simlock und simlock freie handy, wenn ich mich recht entsinne... In welcher sektion war es denn? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2008 Branding = Vorbelegte Tasten & Dienste eines Providers SIM-Lock = Auf eine Karte festgelegt Net-Lock = Auf ein Netz festgelegt (Achtung haben IMHO alle T-Mobile, auch wenn nicht geschrieben) Ciao SIngh Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
yami Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2008 Net-Lock = Auf ein Netz festgelegt (Achtung haben IMHO alle T-Mobile, auch wenn nicht geschrieben) genau, selbst die, die man im tpunkt ohne vertrag kaufen kann haben einen tmobile simlock. haben sich schon viele drüber geärgert, geben 300 für ein handy aus, welches gelockt ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Singh Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2008 Arschmaden kann ich da nur sagen. Steht erst beim Auspacken drauf. Naja, somit gabs ne dicke Rechnung vom Anwalt und Handy für lau von T-Com. Ciao Singh Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
andybai Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2008 Einfach Rückabwickeln mit allen Konsequenzen, ist nun mal dumm gelaufen, aber der Käufer kann sicher mit dem Handy nichts anfangen und solche Angaben sind heute einfach wichtig zu machen. Und Porto gehört nun mal dazu. Versetz Dich in die Lage des Käufers, welcher sicher im Vertrauen den Betrag komplett überwiesen hat und nun ein für ihn unbrauchbares Handy hat ?! Ist mir übrigens vor Jahren auch schon so passiert. Ich hab es zurück genommen und wieder reingesetzt. Allerdings bekommt man für ein gelocktes Handy deutlich weniger geboten. Deshalb kann man schon wieder über das Entsperren nachdenken. Oder machst ihm ein Nachlassangebot, womit vielleicht beide leben können und er schaut dann mal im Netz............ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
andybai Geschrieben 6. Januar 2008 Melden Share Geschrieben 6. Januar 2008 Einfach Rückabwickeln mit allen Konsequenzen, ist nun mal dumm gelaufen, aber der Käufer kann sicher mit dem Handy nichts anfangen und solche Angaben sind heute einfach wichtig zu machen. Und Porto gehört nun mal dazu. Versetz Dich in die Lage des Käufers, welcher sicher im Vertrauen den Betrag komplett überwiesen hat und nun ein für ihn unbrauchbares Handy hat ?! Ist mir übrigens vor Jahren auch schon so passiert. Ich hab es zurück genommen und wieder reingesetzt. Allerdings bekommt man für ein gelocktes Handy deutlich weniger geboten. Deshalb kann man schon wieder über das Entsperren nachdenken. Oder machst ihm ein Nachlassangebot, womit vielleicht beide leben können und er schaut dann mal im Netz............ Bye Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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