Jump to content

Post vom Zollamt


amdinside

Empfohlene Beiträge

Ich bin mir nicht ganz sicher.

Du hast als Käufer einen Artikel im Ausland erworben. Der Artikel wird dir durch den Verkäufer zugesandt. Dann müsste zunächst der Verkäufer einen Ausfuhrzoll leisten. Bei Erhalt der Ware (mit Zollpapieren) hättest du dann den Einfuhrzoll bezahlen müssen. Da der Verkäufer die Ware nicht angemeldet hatte, bist du eigentlich raus aus dem Spiel.

 

Ich schätze, dass die Zollbehörde den Verkäufer am Ar... hat und jetzt jeden Verkauf seines Kontos überprüfen!

 

Stell dich dumm, wie ja durch den ausgefüllten Fragebogen bereits formuliert wurde und warte ab.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Staat braucht Geld ...

 

Hilft Dir jetzt nicht direkt, aber vor einiger Zeit ging mal was durch die Presse, wo sich ein paar Leute Kaffee aus Holland schicken lassen haben, war wohl ein paar Cent billiger, die wurden dann auch mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung angep*sst.

 

Solltest erst nochmal lesen, bevor du dich da auslässt....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Staat braucht Geld ...

 

Hilft Dir jetzt nicht direkt, aber vor einiger Zeit ging mal was durch die Presse, wo sich ein paar Leute Kaffee aus Holland schicken lassen haben, war wohl ein paar Cent billiger, die wurden dann auch mit einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung angep*sst.

 

Solltest erst nochmal lesen, bevor du dich da auslässt....

 

yoyo lach net.....

 

Hatte ich vor ein paar monaten selber...

 

ich sollte 86 cent oder so nachzahlen ... Plemplem....

 

Alleine die 2 Briefe und das papier waren teurer :ph34r:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würd gar nichts zurückschicken ...

du bist nicht verpflichtet Ermittlungsbehörden (außer Staatsanwalt) irgendwelche Angaben zu machen.

Da du dich selbst strafbar gemacht hast sowieso nicht.

 

Das nacherheben der Einfuhrabgabesteuer scheint zwar wie schon geschrieben verjährt, nicht aber die strafbare Handlung der Steuerhinterziehung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich würd gar nichts zurückschicken ...

du bist nicht verpflichtet Ermittlungsbehörden (außer Staatsanwalt) irgendwelche Angaben zu machen.

Da du dich selbst strafbar gemacht hast sowieso nicht.

 

Das nacherheben der Einfuhrabgabesteuer scheint zwar wie schon geschrieben verjährt, nicht aber die strafbare Handlung der Steuerhinterziehung.

Das lass ich mal lieber...nicht das ein "nicht zurücksenden" ein Bummerrang wird.

 

Ich schick das Ding morgen zurück und mal sehen was passiert....ich werde, sollte ich nochmals was hören, wieder berichten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wie kommt ihr alle darauf daß er nur Zeuge ist? Ihm wird ganz klar vorgeworfen daß er einen Artikel nicht verzollt hat, ob er letzten Endes als Zeuge oder Beschuldigter aus dieser Sache rauskommt ist noch fraglich, dazu dient ja der Anhörungsbogen.

Ob etwas passiert kann ich nicht sagen, glaube aber nicht, bei dieser Kaffeesache wurde auch nur vom Zoll darauf hingewiesen daß man zwar schuldig ist, aber zahlen mußte meines Wissens niemand, da zu geringfügig.

 

@dodQQ: was für eine schwachsinnige Antwort, aber das sieht man ja bei Dir des öfteren, vielleicht erstmal nachdenken bevor man saudumme, noch dazu gefährliche Ratschläge gibt

 

mfg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

typ ich kenn dich nicht, du wärest der richtige für die strafbank!

:ph34r:

@dodoqq: was soll dieser Quatsch? Eigentlich solltest du doch auch wie andere erwachsen genug sein und über den Dingen stehen? Zum anderen gebe ich niwibive2 in seiner Äußerung dir gegenüber zu 2000% recht.

Schönes Wochenende

(und niemals lügen B) )

cambrils

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wow, und schitt. B)

 

Was ist denn das?

Da hat jemand im großen Rahmen unverzollte PC Hardware aus den US in Deutschland verkauft.

In seiner Haut möchte ich nicht stecken. :ph34r:

 

Bei Summen um die 100 im Verkauf habt ihr vielleicht Glück und das Ganze wird für euch eingestellt. Hohe Zollkosten oder Strafen sind für die Käufer - denke ich - nicht zu erwarten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...