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Brauche Hilfe zum Mietrecht .


al_gandy

Empfohlene Beiträge

Hallo Gemeinde, benötige Eure Hilfe.

 

Ich wohne seit 10 Jahren in einem Eigenheim zur miete, im Mietvertrag steht nichts von Kündigungsfrist. Ich hab mich in den 10 Jahren um das 1500qm großen Garten gekümmert und hab immer pünktlich meinen Miete gezahlt.

Wie ich so gehört habe soll das Grundstück verkauft werden.

Kennt sich einer mit der rechtlichen Lage aus ?, Muss ich da einfach so ausziehen, oder gibt es noch andere Möglichkeiten.

 

Danke Al

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Hi,

 

bin kein Rechtsverdreher und habe bisher (vielen Dank an meinen Vermieter) noch nie Rechtsbeistand in diese Richtung gebraucht, meine aber zu wissen, dass du nur das Haus verlassen musst, wenn der (neue) Eigentümer Eigenbedarf anmeldet. Ich denke auch, dass es hier eine gewisse Frist gibt, in der man dies anmelden muss.

 

Cheers,

 

Shooter

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Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, die in Teileigentum (Eigentumswohnung) umgewandelt wird, steht dir vermutlich ein Vorkaufsrecht zu.

Ansonsten, selbst bei Anmeldung von Eigenbedarf durch den neuen Eigentümer, besteht Anspruch auf verlängerten Kündigungsschutz (imo 3 Jahre).

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na er schreibt doch .. " Eigenheim " ..

du wirst es kaufen können ..er wirds aber auch verkaufen können wie er es will .

für dich wäre dann der neue Eigentümer ( falls du es nicht selber kaufst ) der Ansprechpartner .. der wird es sicherlich kaufen ,um da selber zu wohnen.

einen gewissen Schutz hast du schon .. aber nur befristet .

dennoch ..such dir schon mal langsam was neues .. langfristig wirst du da raus müssen ..oder kauf es halt ..

ich zum Beispiel ( ganz böser Junge ) würd dir so die Miete erhöhen ,das du freiwillig ausziehst .. :wacko:

erspaar dir den Streß

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@Muticar:

für dich wäre dann der neue Eigentümer ( falls du es nicht selber kaufst ) der Ansprechpartner .. der wird es sicherlich kaufen ,um da selber zu wohnen.

Ist nicht gesagt, daß der neue Eigentümer selbst drin wohnen will. Die Mietwohnung, in der ich früher gewohnt hab, hat in der Zeit, in der ich dort wohnte, zwei mal den Eigentümer gewechselt, ohne daß sich das in irgendeiner Weise auf das Mietverhältnis ausgewirkt hätte. Es hat sich lediglich der Ansprechpartner geändert, mehr nicht.

 

@al_gandy:

 

Ich würde an deiner Stelle zunächst mal abwarten, was passiert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen hast du, selbst wenn du raus müßtest, eine genügend lange Frist, während der du dann immer noch was neues suchen kannst.

Wenn der neue Eigentümer das Ganze lediglich als Geldanlage sieht und die Mieteinnahmen im Auge hat, kann es durchaus sein, daß sich außer dem Namen des Vermieters für dich nichts ändert.

 

Ansonsten frag doch einfach mal beim Mieterschutzbund oder einer Verbraucherzentrale nach, die können dir mit Sicherheit genauere Auskünfte geben.

 

MfG

Unicorn0815

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