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Unterhalt


stoffal02

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hab da mal so eine frage an euch:

 

meine freundin (derzeit 20 Jahre) lebt bei ihrem vater, da geschieden. nun sind wir schon eine zeit lang zusammen und sie ist praktisch nur noch bei mir.

 

nun hat ihr vater sie gebeten, ihr altes zimmer frei zu machen, damit er ein büro daraus machen kann. im gegenzug dazu hat er ihr versprochen, dass sie das kindergeld selbst bekommt. nun ist es aber so, dass sie zwar ca. 900 euro kindergeld im jahr bekommt, sonst aber alles selberzahlen muss (sogar schulgeld). mit ihrem vater zu reden bringt nicht viel, weil er meist gleich abblockt und einfach verschwindet!

 

ist der vater dazu verpflichtet, der tochter "unterhalt" zu zahlen, solange sie in der ausbildung ist? ich meine mit 900 euro im jahr auskommen ist doch wohl ein witz oder. wobei noch klassenfahrten, schulbücher, freifahrtsausweis, edv gebühren und der gleichen dazukommen, da sind im ersten monat gleichmal 300 euro weg.

 

ich hab zwar kein problem damit, dass ich ihr aushelfe wo ich kann, nur leider reicht mein verdienst im moment auch keinesfalls für 2 personen (wurde früher schon alleine meist knapp)

 

vielen dank für die hilfe

 

Stoffal02

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kann sie nicht was arbeiten so nebenbei ??

hat er nicht 20 Jahre für Sie gesorgt ?

und 900 € im Jahr Kindergeld kann nicht stimmen ..es gibt 154 Monatlich ..

 

Das Kindergeld steht ihr zu --nicht dem Vater ..

 

Natürlich kann Sie ihn verklagen ..aber ob es das wert ist ???sowas übersteht keine Familie ..

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Also, wenn seine Tochter auszieht von zu Hause, dann wird Sie das finanzielle wohl alleine

regeln müssen. Das der Vater Ihr das Kindergeld überlässt ist ja schon mal nett. Scheinbar ist deine Freundin Schülerin?

Was hält Sei denn von nebenher arbeiten, um Ihren Lebensunterhalt zu verdienen?

 

Also auf 'Unterhalt' von Ihrem Dad hat Sei nun wirklich keinen Anspuch.

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Hallo,

 

ja der Vater ist für den Unterhalt der Tochter verpflichtet solang sie nicht über 25 ist oder solang sie die schulbildung / ausbildung / studium nicht abgeschlossen hat.

 

Man könnte den unterhalt einklagen aber ob das immer der richtige weg ist, ist ne andere angelegenheit.

 

Wenn sie ausserhaus ist steht ihr auch das ganze Kindergeld zu also die 154 Euro zu + Unterhalt (wenn geklagt wird ) ausser man einig sich auf eine bestimmte monatliche unterhaltszahlung.

 

Des weiteren darf aber nicht vergessen werden das Hartz4 da auch ein wenig ärger macht solang sie noch nicht über 25 ist das schicken sie sie erstmal wieder nachhause.

 

Es muss also eine Härtefallprüfung gemacht werden heißt wieso kann die Tochter nicht mehr im eigenen Haus leben usw

 

MFG

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eigentlich ist sie ja nicht wirklich ausgezogen. sie schläft halt seit einigerzeit bei mir und kommt auch direkt nach der schule zu mir. gemeldet ist sie weiterhin bei ihrem vater. und ihre sachen stehen auch noch bei ihm nur halt im keller, da er im moment ein büro daraus gemacht hat.

 

wegen arbeiten. wenn du jeden tag bis am abend schule hast und am samstag auch bis mittag, dann wird die zeit zum arbeiten schon ein wenig knapp.

 

und ach ja wir wohnen in Österreich

 

MFG Stoffal02

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wegen arbeiten. wenn du jeden tag bis am abend schule hast und am samstag auch bis mittag, dann wird die zeit zum arbeiten schon ein wenig knapp.

Ich habe während meiner Schulzeit fast jeden Tag nach der Schule und am Wochenende gearbeitet, ebenso die ganzen Ferien durch... abends in einer Kneipe am Zapfhahn... Der Luxus der Selbständigkeit kostet Zeit und Kraft :D

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Das mit dem Kindergeld ist so eine Sache. Anspruch auf Kindergeldhat man, wenn man Einkommensteuerpflichtig ist. Und da Deine Freundin ja nicht arbeitet, bekommt sie auch kein Kindergeld.

Ihr Vater könnte auch auf das Kindergeld verzichten und im Gegenzug einen Steuerfreibetrag eintragen lassen, ob dies jetzt für ihn günstiger ist oder nicht, lassen wir mal dahingestellt.

 

Hat sie denn keine Mutter mehr? Wenn doch, dann ist sie unterhaltspflichtig an den Vater und auf dieses Geld hat sie anspruch.

 

 

Ich hab gerade noch schnell deinen letzten Eintrag gelesen, da ihr in Östereich wohnt sind da eventuell andere Gesetze (kann ich mir allerdings nicht vorstellen)

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und ach ja wir wohnen in Österreich

Hier in Österreich sind die Gesetze ganz anders :D

Ist mit den deutschen Bestimmungen und Regelungen nicht zu vergleichen.

Erkundige Dich einfach bei Deinem zuständigen Finanzamt,denn die sind

ja dafür zuständig.

Denn ohne Abklärung kann es hier bei uns bald eine unliebsame Überraschung

geben.

 

Dazu soll noch unbedingt angefügt werden:

Unser Staat verlor riesige Mengen an Steuergeld durch Leute(viele hatten fiktiv ein

Dutzend Kinder zuhause irgendwo am Balkan und dem Rest der Welt...)und

kassierten für die nicht existierenden Kinder Beihilfe.

 

Und da wurde der Riegel vorgeschoben!

 

Mündliche Vereinbarungen interessieren dem Finanzamt nicht!

Um einen Bruch in der Familie vorzubeugen,macht Euch vorher bei den zuständigen

Gemeindeamt oder Magistrat schlau.

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