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Navi Blitzer


JohnnyB.Good

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Gibts eigentlich irgendwo ne klare Aussage darüber ob es nun unter Strafe steht sein Navi mit den Blitzerdaten zu füttern oder nicht? Im I.Net findet man jede menge zum Teil sehr gegensätzliche Auslegungen diverser Gesetzestexte.

Was meint ihr dazu?

Benutzt Ihr diese daten?

Schonmal jemand ertappt worden? Was waren die folgen?

Kontrolliert die Polizei die Navis überhaupt? Dürfen die das denn?

 

Gruß

JohnnyB.Good

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Es ist erlaubt ein Navi zu besitzen und zu benutzen, die zusätzliche Software für Blitzer ist in Deutschland nicht verboten, aber der Einsatz der Software schon. Deshalb gibts die meisten Downloads dafür aus der Schweiz und Österreich.

Die sollen aber nicht so prickelnd sein, hatte hierzu eine TV Reportage vor ca. 4 Wochen gesehen, da wurde das getestet (verstellte Simmen, keine Gesichter usw.), der Erfolg war relativ spärlich. :lol:

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1. Was nutzen dir die Daten? Willste vor jeder abgeschalteten Blitze ne Vollbremsung einlegen???

 

2. Legal oder illegal steht noch nicht 100%tig Fest, ist ne Grauzone. Da es kein aktiver Blitzerwarner ist.

 

ZU eins, ist nicht böse gemeint, ich hab den kram selber schon getestet und kann davon nur abraten.

Fährste irgendwo durch ne größere Stadt, sagt das Ding alle 2 Min. ACHTUNG! ACHTUNG!..

 

Das macht einen wahnsinnig, und die Bltzen sind ja meistens eh nicht an.

 

Mein Fazit, lieber ungestresst fahren und sich an die Begrenzung halten, dann passiert auch nix.

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@suicedecrew

 

Natürlich mache ich ständig ne Vollbremsung nur dazu sind doch Blitzer da oder? :lol:

 

Nein Quatsch, ich fahre seit 12 Jahren Auto und Motorrad und wurde seither nur 2mal geblitzt, und das beidesmal mit 37 in dr 30er Zone.

Von daher brauche ich das dingens überhaupt nicht, mich interessiert nur die allgemeine Fragestellung, erlaubt, nicht erlaubt, grauzone, wer weiss da überhaupt was drüber, wissen die Beamten was zu tun ist wenn einer "erwischt" wird? Usw.

 

Ich finds immer wieder schön dass in einem Übereguliertem Land wie unserem dann doch immer wieder Dinge auftauchen die nicht eindeutig geregelt sind.

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richtig,

zudem steht im Gesetzestext in etwa " Geräte die vor Verkehrsüberwachungseinrichtungen warnen dürfen nicht mitgeführt werden." Oder so ähnlich zumindest. Gemeint sind eigentlich Radarwarner, nun wird aber dieser Text allgemein auch auch Navis mit entsprechender Software einfach übertragen.

Wie stehts dann mit Radios? Im Verkehrsfunk wird bei manchen Radiostationen ebenfalls vor Blitzern gewarnt. Muss ich dann auch mein Radio ausbauen? :lol:

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Aber wenn ich in einer Landkarte Blitzer Makiere ist dies nicht verboten!

Wie JohnnyB geschrieben hat is es doch klar.

 

In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:

"(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

 

Somit können Landkarten gar nicht verboten sein.

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In § 23 StVO wird nach Absatz 1a folgender neuer Absatz 1b eingefügt:

"(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

Sind wir mal spitzfindig.

 

Wenn ich also ein Navi o.ä. habe, welches mir nichts darstellt (in Bezug auf anzeigen), sondern nur vorliest wäre es i.o.

Im Umkehrschluß muß man sagen, daß wenn als anzeigen jegliches "aufzeigen, informieren" etc gemeint ist, bereits ein Radio ein solch technisches Gerät darstellt. Da man ja letztlich einen entsprechenden Sender mit Blitzermeldungen einstellen könnte.

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@bman:

 

Wenn schon spitzfindig, dann richtig :lol:

Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwahungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

 

Ein Navigationssystem ist sowohl dem Namen als auch der Definition nach dazu bestimmt, dem Benutzer den nach bestimmten Gesichtspunkten günstigsten Weg von A nach B zu weisen. Die eigentliche Bestimmung ist also _nicht_, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Im Übrigen stehen in jedem Navi auch Sonderziele wie z.B. Sehenswürdigkeiten zur Verfügung, die auch angezeigt werden können, wenn man sie nicht ausdrücklich als Fahrtziel definiert. Wer will also behaupten, daß Blitzanlagen keine Sehenswürdigkeit sind? :lol:

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In § 23 StVO

 

 

Der bezieht sich auf "Aktive Geräte zur Radarstörung und Radarwarung" sprich Aktive Radarwarngeräte. Wie die aus den USA.

 

 

Einen passus für Navigationsgeräte GIBT ES NOCH NICHT!

Da her ist es auch Grauzone.

 

 

Hab extra noch meinen Ex Cheffe Anwalt gefragt.

 

 

 

Klar die sagen alle das es verboten ist. Ist es aber eigendlich nicht. Da wie gesagt nur vor POIs gewart wird.

 

Ein aktives "Störgerät" warnt auch vor Lasermessungen etc. und DAS ist Verboten.

 

Wenn es anderes wäre könnten die Bullen ja gleich alle Geräte einziehen, weil theoretisch jedes Navi in der Lage ist vor sowas zu warnen...

 

 

hier übrigens ein toller Bericht:

http://www.alle-autos-in.de/hintergrund/bericht_a19599.shtml

 

Ob Navigationssysteme mit einer Blitzer-Datenbank unter den besagten Paragraphen fallen, wird unter Verkehrsrechtlern nämlich noch heiß diskutiert.

 

Paragraph 23 verbietet den Betrieb von Geräten, die dafür bestimmt sind, "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Eindeutig erwähnt werden Radarwarner und Laserstörgeräte. Solche Geräte kann die Polizei sogar beschlagnahmen. Navigationssysteme mit Blitzer-Warner beziehen ihre Informationen allerdings von einer Datenbank, senden also keine Störsignale aus und können auch keine mobilen Radarfallen erkennen.

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Also in unserem Navi haben wir auch blitzer. Die sind zwar auf nem alten stand, aber was solls? es geht mir z.B. nicht zu rasen und dann zu bremsen,aber an den dingern kann man mit nem blick erkennen, wie viel auf der Straße ist, damit man nicht zu schnell fährt, falls man grad auf ne Autobahn ist und das Schild übersehen hat....

Hab den Ton bei den dingern aus...

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In § 23 StVO

 

 

Der bezieht sich auf "Aktive Geräte zur Radarstörung und Radarwarung" sprich Aktive Radarwarngeräte. Wie die aus den USA.

 

 

Einen passus für Navigationsgeräte GIBT ES NOCH NICHT!

Da her ist es auch Grauzone.

 

 

Hab extra noch meinen Ex Cheffe Anwalt gefragt.

 

 

 

Klar die sagen alle das es verboten ist. Ist es aber eigendlich nicht. Da wie gesagt nur vor POIs gewart wird.

 

Ein aktives "Störgerät" warnt auch vor Lasermessungen etc. und DAS ist Verboten.

 

Wenn es anderes wäre könnten die Bullen ja gleich alle Geräte einziehen, weil theoretisch jedes Navi in der Lage ist vor sowas zu warnen...

 

 

hier übrigens ein toller Bericht:

http://www.alle-autos-in.de/hintergrund/bericht_a19599.shtml

 

Ob Navigationssysteme mit einer Blitzer-Datenbank unter den besagten Paragraphen fallen, wird unter Verkehrsrechtlern nämlich noch heiß diskutiert.

 

Paragraph 23 verbietet den Betrieb von Geräten, die dafür bestimmt sind, "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören". Eindeutig erwähnt werden Radarwarner und Laserstörgeräte. Solche Geräte kann die Polizei sogar beschlagnahmen. Navigationssysteme mit Blitzer-Warner beziehen ihre Informationen allerdings von einer Datenbank, senden also keine Störsignale aus und können auch keine mobilen Radarfallen erkennen.

Ein Radarwarner sendet auch keine Störsignale aus, sondern empfängt nur den Radarstrahl.

 

Ein Radarstörer kenn ich eigentlich nur von der Arbeit.

Das Teil hängt man unter ein Flugzeug, geht auf senden und der im Radarraum sieht nichts mehr oder nur noch falsche Radarsignale.

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