Jump to content

Wenden ohne Gegenverkehr zu beachten?


hans_rossbach

Empfohlene Beiträge

Hi,

jetzt habe ich mal eine frage zu einem Verkehrsdelikt, ich habe heute ein Brief bekommen, wo drauf steht das ich bei durchgezogener linie gewendet haben soll und den gegenverkehr nicht beachtet haben soll.

 

Wie hoch ist die Starfe dafür?

 

Ich soll mich dazu äussern, leider bin ich mir nicht mal sicher ob ich das war, was mich wundert warum sich mich dann nicht angehalten haben.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also JEDE Aussage ist kein Beweis…nur die Aussage eine Polizisten im Dienst zählt als Beweis, z.B. beim Blick durch das Laser-Tempo-Messgerät..da gibt’s keine Bilder, sondern nur die Aussage des ablesenden Grünen.

 

Sonst geh ich hin und mach beim Keywelt-Treffen mit der Gemeinde Halbe/Halbe…sage einfach alle die kommen sind mit mindestens 70 Sachen durch unsere Tempo-30-Zone gebrettert, ich hätts genau gesehn…

 

Solche Zustände hätten die Alles-Anzeiger gerne, aber zum Glück noch weit von entfernt..

 

Hoffe ich mal

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das war eine normale Strasse innerorts, also das Auto ist auf meine Freundin zugelassen, aber ich fahr es, also wär es ja für die noch schwieriger es mir zu beweisen oder?

 

Also das Schreiben kam auch auf Ihren Namen, aber da ich hauptsächlich damit fahre, muss ich es wohl gewesen sein.

 

Aber ich bin schonmal beruhigt, das es keine Punkte gibt, denn ich hatte mich gewundert das nur ein schreiben kam, wo ich mich dazu äussern soll, ich dachte das passiert nur wenn es um Punkte geht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zugegeben, sie können dann nicht nachweisen, wer der Fahrer war,

werden dann seine Freundin aber verpflichten, ein Fahrtenbuch zu

führen, damit beim nächsten Mal der Fehrer festgestellt werden kann.

Um Ihr dies mitzuteilen, verschaffen Sie sich zumeist selbst einen Blick vor Ort, um etwaige Missverständnisse direkt zu besprechen !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zugegeben, sie können dann nicht nachweisen, wer der Fahrer war,

werden dann seine Freundin aber verpflichten, ein Fahrtenbuch zu

führen, damit beim nächsten Mal der Fehrer festgestellt werden kann.

Deine Freundin soll einfach schreiben sie ist nicht gefahren. Fertig. Am besten bis zum vorletzten Tag der Frist warten mit dem abschicken des Briefs. Ein Fahrtenbuch wäre das Allerschlimmste (werden sie aber wegen 30 Okken nicht machen). Wenn man mal eins führen muß gibt es ne einfache Möglichkeit es wieder los zu werden. Auto abmelden und mit Wunschkennzeichen wieder zulassen. Das Fahrtenbuch ist nämlich Kennzeichen bezogen, nicht Fahrzeugbezogen. OK, kostet halt ein paar Euro fürs Ab/Anmelden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Halt mal.

 

Steht da wann und wo? Wenn nicht sieht es hoch etwas anders aus.

 

Die "ohne auf den Gegenverkehr zu achten" wiegt viel schwieriger. Da kann es die große Keule geben.

 

Daher genau nachschauen was an Zeuge und Ort vorhanden ist.

 

Ciao Singh

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also JEDE Aussage ist kein Beweisnur die Aussage eine Polizisten im Dienst zählt als Beweis, z.B. beim Blick durch das Laser-Tempo-Messgerät..da gibts keine Bilder, sondern nur die Aussage des ablesenden Grünen.

 

Sonst geh ich hin und mach beim Keywelt-Treffen mit der Gemeinde Halbe/Halbesage einfach alle die kommen sind mit mindestens 70 Sachen durch unsere Tempo-30-Zone gebrettert, ich hätts genau gesehn

 

Solche Zustände hätten die Alles-Anzeiger gerne, aber zum Glück noch weit von entfernt..

 

Hoffe ich mal

Also wenn ich dein Beitrag so lese wird mir glaub ich schlecht.

Für einen Geschwindigkeitsverstoß kann keine Aussage alleine reichen, da um einen Geschwindigkeitsverstoß zu ahnden die exakte Geschwindigkeit gemessen werden muß.

Anders sieht es aus im Verkehrsberuhigten Bereich, hier reicht es tatsächlich wenn jemand neben deinem Fahrzeug herläuft, sofern du schneller bist kann dich derjenige tatsächlich anzeigen, dies kostet dich dann 15 .

Und eine Zeugenaussage reicht erstmal.

 

Sollte das ganze vor Gericht gehen wird sich der Richter der Beweise annehmen.

1. Gegen dich spricht schonmal als Angeklagter darfst du lügen das sich die Balken biegen.

2. Der Zeuge ist zur Wahrheit verpflichtet.

3. Warum sollte dich irgendjemand zum Spaß anzeigen?

Solltest du keine entlastenden Beweise haben verwette ich Haus und Hof das du verurteilt wirst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also wenn ich dein Beitrag so lese wird mir glaub ich schlecht.

 

Der Ton macht die Musik........... ;)

 

Für einen Geschwindigkeitsverstoß kann keine Aussage alleine reichen, da um einen Geschwindigkeitsverstoß zu ahnden die exakte Geschwindigkeit gemessen werden muß.

 

Dann sag das mal unseren Herren in Grün....hab da auch schonmal bezahlt.....und sag jetzt nicht ge doch zum Anwalt....die Chance ist da sehr gering. Es gibt Sachen die muß man Zäne knirschend zahlen und gut alles andere wird nur teuer.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vor ein paar Jahren gabs ein Urteil das es Polizisten "auf Grund ihrer Erfahrung" gestattet, Geschwindigkeiten abzuschätzen. Damals war es glaube ich entweder eine Spielstrasse oder ne 30er Zone. Der Fahrer hat auch geklagt und verloren. Inwiefern das jetzt aber für alle Geschwindigkeitsübertretungen gilt, weiss ich nicht. Aber die Begründung damals war unglaublich lustig.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schreiben: Du bist Dir dessen nicht bewusst. Beweise?

 

Und dann mal schaun, was zurück kommt ;)

Und mal wieder mein Lieblingsthema:

 

Habt Ihr Kinder?

 

Erzieht Ihr die auch so: man soll versuchen, sich aus jedem scheiß herauszuwinden, bloß nie zu etwas stehen, was man gemacht hat?

 

Mensch, das sind 35 Euro!!!

 

Echte Helden, die das Amt mal so richtig für 35 Euro verarschen.

 

Es ist zu wünschen, dass niemand von diesen Wohnzimmerrevoluzzern z.B. mal von einem anderen Verkehrsteilnehmer in bedroullie gebracht wird, der denn womöglich in seinem Lieblingsforum noch den Tipp bekommt:

"ei, einfach abhauen und nicht melden, scheiß egal, wenn´s denn keine Zeugen gibt."

 

Naja, so sind wir eben mittlerweile, ob Ackermann oder Keywelter, alles die gleiche Soße, bloß auf anderem Niveau.

 

Gruß, Haui

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Solltest du keine entlastenden Beweise haben verwette ich Haus und Hof das du verurteilt wirst.

Die Wette nehme ich an.

1. Wird das wegen Geringfügigkeit NIE vor Gericht gehen.

2. Ist der Fahrer nicht festzustellen.

3. Wird nur in den seltesten Fällen und nur bei Wiederholungstätern (und Firmenwagen) ein Fahrtenbuch auferlegt, und das von einem Richter.

 

Zurückschicken und das wars.

 

 

Ach Haui...

Es liegt ein kleiner Unterschied zwischen der Verursachung materiellen Schadens und der Überschreitung einer Vorschrift, bei der niemand gefährdet wird (bei der sogar die Umwelt geschont wird, aber so sollte man nicht argumentieren).

Man kann aus einer Mücke einen Elefanten machen, aber gleich eine Verschwörungstheorie aufzustellen ist doch wirklich etwas... niveaulos?!

Abgesehen davon: Niemand "verarscht" hier das Amt! Seine Verlobte/Frau hat ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutze Angehöriger, ud das nutzt sie, das ist ihr gutes Recht, wo dein Problem liegt, versteht hier wohl niemand.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ach Haui...

Es liegt ein kleiner Unterschied zwischen der Verursachung materiellen Schadens und der Überschreitung einer Vorschrift, bei der niemand gefährdet wird (bei der sogar die Umwelt geschont wird, aber so sollte man nicht argumentieren).

Man kann aus einer Mücke einen Elefanten machen, aber gleich eine Verschwörungstheorie aufzustellen ist doch wirklich etwas... niveaulos?!

Abgesehen davon: Niemand "verarscht" hier das Amt! Seine Verlobte/Frau hat ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutze Angehöriger, ud das nutzt sie, das ist ihr gutes Recht, wo dein Problem liegt, versteht hier wohl niemand.

Sehr schön formuliert, aber leider hast Du mich wirklich nicht verstanden.

 

Es geht mir hier nicht um eine Verschwörungstheorie, keine Ahnung, wie Du darauf kommst.

 

Ich versuche es für Dich noch einmal anders zu formulieren, vielleicht wird es dann auch Dir deutlicher:

 

Es geht generell um das Unrechtsbewustsein, die Fähigkeit und Möglichkeit ein solches zu entwickeln und die richtigen Konsequenzen daraus zu ziehen.

 

Wir leben in einer Gesellschaft die ohne Regeln nicht funktionieren kann. Das ist zumindest meine Meinung und wohl auch die Meinung der Mehrheit der hier lebenden Menschen.

 

Es stellt sich die Frage, ob ich mich an die Regeln halte, oder nicht.

Nun gibt es die Argumentation, daß es schier unmöglich ist, sich permanent an alle gültigen Regel, seien es nun welche die per Gesetz erlassen worden sind, oder auch nur solche die als "ungeschriebene Gesetze", also soziale Normen, zu halten, sei es aus Unwissenheit, oder bloßer manngelnder Motivation.

 

Komme ich zu dem Schluß, daß dies so ist, habe ich zwei Möglichkeiten:

 

ich trage die Konsequenzen meines Handelns oder nicht.

 

Kommme ich hernach zu dem Ergebnis, daß ich die Konsequenzen nicht tragen will, ist es ab dem Moment schier unmöglich, eine algemeingültige Grenze dessen zu finden, zwischen einem noch tolerierbaren Regelvertoß und ebensolchen, der nicht mehr aktzeptiert wird, zu finden.

 

So, und nun stell Dir doch noch einmal die Frage, ob sich das für 35 Euro lohnt.

 

Gruß, haui

 

 

Edit @ Nippel:

 

Nö, ich schiebe keinen Frust, ich halte mich sicherlich auch nicht immer an jede Regel, aber ich versuche mich nicht davonzustehlen und genau das versuche ich auch meinen Kindern beizubringen, denn unsere Kinder werden diejenigen sein, die einmal Verantwortung tragen werden. Und ich merke dann oft, dass viele sich über Dinge "im Großen" beschweren, die sie in kleinen nicht besser machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich möchte auch noch mal meinen "Senf" dazugeben...

 

Eine Zeugenaussage von jedem x-beliebigem soll reichen, damit man entsprechend verurteilt wird? Das wäre ja noch schöner.

 

Wenn dem so ist zeige ich den nächsten Sonntagsfahrer wegen Gefährdung an.

 

Wenn ich Polizist wäre, wäre das wirklich was anderes. Aber als "normaler" Bürger...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also meiner Meinung nach zocken die sowieso schon genug Geld ab, mit irgendwelchen sinnlosen Bußgeldern. Daher kann man ruhig versuchen, sich hier "rauszureden". Es gilt immer noch: "Unschuldig, bis die Schuld bewiesen wurde!" und um die Schuld zu beweisen, reicht eine einfach Aussage mit Sicherheit nicht aus. Wie schon gesagt: Sonst lass ich mir für den nächsten der wieder mal vor mir herbummelt auch was einfallen. Der hat dann halt auch plötzlich mitten auf der Fahrbahn gewendet und die anderen gefährdet. Wäre ja noch schöner, wenn das funktionieren würde.

 

@hans_rossbach

 

Deine Freundin soll einfach sagen, dass sie nicht gefahren ist und sie auch nicht mehr weiß, wer gefahren ist. Das war bei einer Bekannten von mir bei einem Blitzer genauso. Sie hatte irgend so ein selbstgebasteltes Umhängedings von ihrer Tochter am Mittelspiegel hängen wodurch das Gesicht für den Bliter genau so verdeckt wurde, dass man es nicht erkennen konnte. Damit konnte niemand nachweisen, wer Gefahren ist und die Sache hatte sich erledigt. Sollte bei dir genauso laufen.

 

MFG

dodonius2

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
×
×
  • Neu erstellen...