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MoReNob

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Alle erstellten Inhalte von MoReNob

  1. Wie wärs denn HIER MIT DIESEM!?
  2. Könnte baugleich sein mit: Schneider DS-9100 (also der Schneider baugleich mit ASUS!) da sollte man von oben über die Tastatur rankommen wenn nicht alles täuscht, musst mal schauen ob Du die Tastatur nach vorn aufklicken kannst, ist schon eine Weile her, daher kann ich es nicht 100%tig bestätigen! Ein grösseres Problem sollte dies aber nicht darstellen! Das beste wird sein, wenn Du dich bei ASUS direkt in der FAQ schlau machst, bei Bedarf kannst Du auch eine Anfrage bei denen starten! Könnte es dieser sein!?
  3. Damit DVD Genie Deutsch spricht, braucht es keine wochenlangen Kurse. Sie müssen nur die Sprachdatei in den "DVD Genie"-Ordner extrahieren. Das Programm entdeckt die neue Sprachversion automatisch bei dem nächsten Start. Hinweis: Vor der Installation der Sprachdatei muss das eigentliche Programm auf Ihrem Rechner eingerichtet sein. German File!
  4. Also nochmal zur Sache: Das mit den Bewertungen, hinterher ist man natürlich immer schlauer, hatte man nicht gründlich geschaut vorher, nun ist es aber schon vorgekommen, das es Auktionen gab, bei denen die Verkäufer auch negative Bewertungen hatten, aber man kennt nicht immer alle 2 Seiten der Medaille, alles hat letzten Endes trotzdem super geklappt, diese Bewertungen sind ja nun auch nicht so das man alles dran festmachen könnte. Es ist ja auch nicht so das wir von vornherein Betrug unterstellt hätten, der Typ wurde mehrfach angeschrieben, er solle sich zur Sache äussern, möglicherweise hätte ich mich anfangs auf einen Kompromiss eingelassen, Neues Rundum-Cover hätte dem Handy schon mal ein neues "kratzfreies" Gesicht gegeben. Daraufhin kam ewig keine Antwort, und plötzlich fing er an zu stänkern, ich wollte nur alles "Neu" haben, die Masche kenne er schon, das haben schon etliche versucht, auf Ebay gäbe es dies aber nicht, da hätte ich Pech bei Ihm. Weiterhin kamen nach und nach diverse Beleidigungen, solche "Irren" müsste man gar nicht erst frei-lassen, lauter konfuse Sachen, er trieb vollends aus dem Ruder. Letzten Endes tickte er dermaßen aus, so habe ich dann auch keinen Bock mehr gehabt, man hat ja gesehen das alles gute Zureden nicht fruchtet, ich habe Ihm dann nochmals den Kontext zur Auktion genannt, wie: Branding, (das müsse niemals angegeben werden-seine Aussage!) Kratzspuren-statt Gebrauchsspuren (würde Ihn nicht interessieren!) sowie fehlende Hinweise und Unterschied zwischen Angebotstext-Bild und tatsächlich zugesandtem Handy. Irgendwann ist jeder mal genervt von fehlender Einsicht und persönliche Beleidigungen kann ich schon mal gar nicht ab, den Mailverkehr haben wir natürlich gesichert. Unseren Anwalt haben wir nicht wegen diverser Ebay-Auktionen, sondern schon um im Geschäftsleben überhaupt bei allgemeinen Rechtsfragen tätig werden zu können, da braucht man diese Hilfe. Auch wenn hier einer der Meinung ist, "alles gedrechselte Anwaltsgülle", aber sicher doch....! Kurze Rede, langer Sinn.....letztendlich Konsequenz bei Nicht-Rückzahlung, Anzeige wegen Betruges, da gibt es eine klare Struktur, ein "positives verhandeln" führte ja nicht zum Ziel. Und ich bleibe weiterhin dabei, man hat fair miteinander umzugehen, sei es Ebay oder nicht, lässt man diese diversen Spielerein immer wieder durchgehen, dann werden manchen "Gaunern" Tür und Tor geöffnet, keiner hat etwas zu verschenken, ich bin nicht kriminell, das verlange ich von meinem Gegenüber ebenfalls, ich bestehe auf meinem Recht, auch wenn manch einer das anders sieht, warum sollte man sich solche Aktionen denn gefallen lassen, das hätte ich mal gern begründet! Ich bin sicher nicht nörgelig, aber "fair" sollte sowas schon abgehen. Hier geht es um "nur" 50,-...., das nächste Mal vielleicht um 1000,-.....wo ist die Grenze? Heute sitzt die Kohle bei weitem nicht mehr so locker wie es vor ein paar Jahren sicher einmal war, da schaut man auf sein "hart" verdientes Geld, das ist ausserdem ein Prinzipfrage, und ich möchte den sehen, der sich etwas davon wegnehmen lässt, ohne die Wimper zu zucken. Möglicherweise sind wir hier schon längst auf dem Wege in die Richtung das "einer" den "anderen" eines Tages verklagen wird, wundern darf dies doch eigentlich keinen mehr, oder? Es ist "schäbig" gelaufen, man hätte es ordentlich regeln können, doch wie man sieht kam es leider nicht dazu, also der harte Weg, schlauer ist man meist erst hinterher! Sollte die Kohle eintrudeln ist die Sache gegessen. Auch haben wir bis dato noch keine "Bewertung" in welcher Form auch immer abgegeben, das wird beim Zahlungseingang entschieden, also so ein "Typ, der sich wegen 1,- drischt..." wie behauptet, kann ich ja doch nicht sein, sonst hätte ich da schon "bösartig" agieren können! Ich gebe "Feedback" am morgigen Tage!
  5. Am besten nimmst du dazu Mozbackup, da kannst du ein Backup machen und es nahtlos wieder einspielen ohne Fummelei! HIER!
  6. aha, du wirst es ja wissen, also Anwälte abschaffen, ja? Was für Sorgen machst Du dir eigentlich? Du willst mir doch nicht ernsthaft erzählen das Du Geld aus dem Fenster wirfst, selbst wenn es 10,- wären, das soll ja auch deine Meinung sein, natürlich geht es hier auch am Ende um das "sogenannte" Prinzip, wenn es nach deiner Ansicht laufen würde, dann gäbe es "en-gro" solche Probs, und alle würden sagen, na ja, wegen der paar Mücken mach ich mich nicht auf....! Und wenn Du glaubst zu wissen, welcher Typ ich denn bin, dann kauf dir eine Glaskugel und vermarkte dich! Solche persönliche Einschätzung kannst Du doch gar nicht abgeben! Zum Rest deines Textes bleibt ohnehin zu sagen: No Comment! Letzten Endes bekomme ich meine Kohle überwiesen, Fazit: es lohnt sich doch! Damit kann man hier schliessen, vielen Dank an die anderen Tips und Infos!
  7. Du kannst DVD Genie! nehmen, schau mal obs passt!
  8. ja, mir ging es vordergründig auch um die Gewährleistung bei der Auktion: speziell um die fehlende Klausel des Verkäufers. Gilt die gesetzliche Gewährleistung auch beim Privat(ver)kauf? Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings läßt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, daß in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluß gilt die allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergißt, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluß in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen
  9. scheint ja doch was gewesen zu sein!? Nicht mehr verfügbar!
  10. Da bist Du aber auf dem Holzweg, sollte ein Hinweis auf etwaige Rücknahme oder ein Garantieausschluss unter einer Auktion als Angabe fehlen, so kann der Kauf vom Kunden angefochten werden! Auch als Privatverkäufer hat man gewisse Klauseln zu beachten. passt eben so zum Thema Branding, dieser Hinweis fehlte hier auch: Grundsätzlich muss Branding wohl als Gerätemangel angesehen werden, wenn damit eine Einschränkung des vom Hersteller vorgesehenen Funktionsumfanges verbunden ist. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Käufer zuvor auf die Veränderungen am Handy hingewiesen worden ist. Denn dann weiß er vor dem Kauf, dass sein gebrandetes Gerät von dem Originalgerät des Herstellers abweicht. In diesem Falle ist das Handy nämlich mit dem Branding vertragsgemäß und kann nicht als mangelhaft angesehen werden. Maßgeblich ist also die Erkennbarkeit für den Käufer vor dem Kauf. Gleiches auch hier: Bei ebay-Verkäufen mit Verkaufsbildern müssen die Fotos also eindeutigen Aufschluss über vorhandene Fehler geben. Das Betrachten von Fotos durch den Bieter kann nicht einer Warenbesichtigung vor Ort gleichgesetzt werden. Will der Verkäufer auf Nummer sicher gehen, dann muss er vorhandene Fehler im Verkaufsangebot zusätzlich beschreiben oder sie müssen ohne Weiteres, auch für den Laien, auf dem Foto erkennbar sein. Private Verkäufer haben dem Käufer gegenüber Pflichten: «Die Mängelgewährleistung gilt ohne anderweitige Vereinbarung zwei Jahre lang», laut Verbraucherrecht. Das heißt, dass der Verkäufer prinzipiell für Mängel aufkommen, also die Ware reparieren oder ersetzen muss. Verkauft man zum Beispiel auf dem Flohmarkt eine Lampe als funktionierend, die dann aber nicht leuchtet, muss der Verkäufer den Mangel beseitigen oder eine fehlerfreie Lampe liefern.
  11. So schlecht sieht die Lage für meine Kohle nicht aus.... Danach ist eine Sache immer dann mangelhaft, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde unter den Parteien nichts vereinbart, dann ist die Sache mangelhaft, wenn sie nicht dem entspricht, was bei Sachen gleicher Art üblich ist, oder was der Käufer normalerweise erwarten konnte. Zu guter letzt liegt auch dann eine fehlerhafte Sache vor, wenn eine völlig andere Sache geliefert wurde, als die Parteien eigentlich vereinbart hatten (Äpfel anstatt Bananen). Ein Verkäufer muss auch für Eigenschaften geradestehen, die der Käufer nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder eines Gehilfen - insbesondere in der Werbung oder bei Kennzeichnungen über bestimmte Eigenschaften - erwarten kann. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Käufer sich sein Gewährleistungsrecht grundsätzlich aussuchen kann. Dabei geht aber die Nacherfüllung - soweit sie überhaupt möglich ist - dem Rücktritt und der Minderung vor. Bevor man also vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann, muss man dem Verkäufer die Möglichkeit geben, ein neues Produkt zu liefern oder das defekte zu reparieren. Erst, wenn die Nacherfüllung zwei Mal fehlgeschlagen ist, kann der Käufer Minderung oder Wandlung verlangen. ................................................................................ .......................................... Bei Nacherfüllung hätte er alle Hände voll zu tun, neues Cover, Branding etc! Zumal er vergessen hat, Rücktritt auszuschliessen, sowie keine Garantie als Klausel in der Auktion anzugeben. Lässt immerhin einen Lichtblick zu.
  12. Die ganze Auktion stinkt doch, technische Daten für einen Dummy.......!? darauf falle ich ja nun nicht mehr rein.....
  13. scheint SW-Fehler zu sein, um dich genauer zu informieren: Hier! mal stöbern btw. im Forum fragen! HANDY-FORUM!
  14. Da gehen die "Meinungen" wohl etwas auseinander wie man es im Netz lesen kann. Zumindest für Altkunden möglich. Wie HIER! zu sehen! Alte Infos sind manchmal noch aktuell, obwohl es darum eigentlich nicht ging.
  15. Man spricht von Kanalbündelung oder auch Multilink, wenn zwei Verbindungen (banal ausgedrückt: zwei Leitungen) zu einer zusammengeschaltet werden. Dadurch kann mit doppelter Geschwindigkeit gesurft werden! Es fallen dabei aber auch doppelte Verbindungsgebühren an, es sei denn, man hat den T-ISDN XXL Zusatz-Tarif der Telekom - dann kann das Surfer-Herz wenigstens am Sonntag lachen. Leider ist die Kanalbündelung unter älteren Windows-Versionen wie Windows 95/98/ME nicht bzw. nur unzuverlässig von einem Programm aus aktivierbar, da Microsoft "vergessen" hat, diese eigentlich vorhandenen Möglichkeiten des DFÜ-Netzwerks zu dokumentieren und notwendige Funktionen für Programmierer bereitzustellen. Zur Zeit ist daher Kanalbündelung nur auf der sogenannten "NT-Plattform" (Windows NT4/2000/XP und Nachfolger) möglich, da diese technisch weiterentwickelt ist. WIE NUTZE ICH NUN DIE KANALBÜNDELUNG? Um die Kanalbündelung zu nutzen, muß im Programm-Setup "DFÜ" bei den Geräte-Einstellungen einfach nur der passende ISDN-Treiber eingestellt werden. Bei AVM-Karten wird schon der sogenannte "NDIS WAN CAPI Treiber" automatisch vorgegeben, der bereits in Windows 2000 und XP integriert ist. Falls die Kanalbündelung trotz vermeintlich korrekt eingestellten Treibern nicht funktioniert, kann die Auswahl einer ggf. möglichen anderen Treiber-Kombination Abhilfe schaffen. Neben bzw. unter dem "VERBINDEN"-Button kann man dann anschließend flexibel vor jeder Verbindung mit einem Klick eingestellt werden, ob eine "einfache" oder eine Multilink-Verbindung hergestellt werden soll! Falls die Kanalbündelung trotz vermeintlich korrekt eingestellten Treibern und bei mehreren Zugängen nicht funktioniert, sollten Sie zuallererst prüfen, ob der Hersteller Ihrer ISDN-Hardware aktuellere Treiber auf seiner Homepage anbietet.
  16. dies trifft ja hier nicht zu, hier wurde ja offensichtlich betrogen, habe Frist bis Mittwoch zur Rücküberweisung gegeben, sonst Anzeige wegen Betrug, ausserdem kann der Mensch keine Texte lesen, wird ausfallend und wirft irre Behauptungen um sich, ich ärgere mich nun nicht mehr so wie anfangs, prinzipiell lasse ich es mir nun nicht mehr gefallen und handle dementsprechend, hier ist ein Ziel in Sicht, ausserdem hat er in der Auktion jegliche Hinweise wie Fernabsatz-Regelungen usw. vergessen, das kommt für Ihn recht hinderlich dazu, das man auf Ebay-Hilfe nicht grossartig setzen kann ist bekannt, nur bis heute konnte man darüber, jedenfalls unsererseits nicht klagen!
  17. Kürzeste Strecke zählt Der Staat ist knauseriger geworden seit dem 1.1.2004 gibt es für Pendler nur noch pauschal 30 Cent pro Kilometer. Und die kannst du nur für eine einfache Fahrt hin zur Arbeit abrechnen. Es gelten also nicht die tatsächlichen Kilometer - also hin und zurück - sondern es zählt die einfache Entfernung hin zum Arbeitsplatz. Wer mehrmals am Tag zwischen Arbeit und Wohnung hin und her pendelt, kann trotzdem nur eine Strecke geltend machen. Zudem zählt immer nur der kürzeste Weg, selbst wenn du aus Zeitgründen lieber einen Umweg fährst. Die Finanzbeamten prüfen das sogar am Routenplaner nach. Ausnahmen sind Dienstreisen für die kannst du dir für jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer 30 Cent vom Finanzamt zurückholen. Maximal 230 Fahrten kannst du abrechnen Zudem kannst du nicht unbegrenzt viele Arbeitstage angeben bei einer Fünf-Tage-Woche kommst du auf rund 230 Arbeitstage im Jahr. Davon musst du dann noch Krankheitstage abziehen. Das heißt: Mit einer Fahrt pro Arbeitstag kommst du auf maximal 230 Fahrten, die du dann absetzen kannst. Arbeitest du beispielsweise in Schichten und willst deshalb mehr Fahrten absetzen, solltest du dir das von deinem Arbeitgeber bescheinigen lassen. Auf das Verkehrsmittel kommt es nicht an Dem Finanzamt ist es völlig egal, ob du mit dem Auto zur Arbeit fährst. Fahrtkosten kannst du auch dann geltend machen, wenn du mit dem Zug, dem Bus oder sogar mit Kollegen zur Arbeit kommst. Mehr als pauschal 4.500 Euro Fahrtkosten pro Jahr akzeptiert das Finanzamt aber nicht. Zumindest, wenn du nur mitfährst. Kannst du mit den Bus- oder Zugtickets nachweisen, dass du mehr Geld für den Arbeitsweg ausgeben hast, darfst du auch mehr absetzen. Als Autofahrer kannst du dir zu Jahresbeginn von deiner Werkstatt den Tachostand schriftlich bestätigen lassen und so später mehr gefahrene Kilometer geltend machen. Mehr Infos STEUERZAHLER!
  18. Wenns hart auf hart kommt, dann kommen die HIER! mit dem sogenannten "Freundschaftsdienst" wie früher so gern argumentiert wurde, funktioniert das heute nicht mehr so gut, die Ausrede ist "langbärtig"! Schwarzarbeit ist längst kein Kavaliersdelikt mehr, mit dem Thema sollte man vorsichtig umgehen, obwohl man es in der heutigen Wirtschaftslage manchem nicht verübeln kann...!
  19. Klick dich mal HIER! durch, vielleicht bringt es dich deinem Problem näher!
  20. Warum nimmst Du kein neues mit zum Vertrag zu? zum Beispiel!
  21. sollte dir keiner was besorgen können, schau mal HIER! habe leider (diese Ausschnitte) im Moment nicht da!
  22. MoReNob

    Suse Linux 10

    der Versuch führt zum Erfolg/Misserfolg, müsste immer meinen Linux-Fuzzi fragen, ist aber auf Dauer anstrengend....! (der will mich immer auf seine "Suse"-Seite ziehen...!)
  23. Eins vorweg, die automatische Anmeldung macht nur sinn wenn man den Computer als alleiniger Benutzer verwendet. So geht´s, Start > Ausführen > "control userpasswords2" eingeben (ohne Anführungszeichen) Es öffnet sich ein neues Fenster "Benutzerkonten" dort das Häkchen "Benutzer müssen Benutzernamen und Kennwort eingeben" entfernen. Ein Klick auf "Übernehmen" öffnet das Fenster Automatische Anmeldung, dort kann der entsprechende Benutzername mit Kennwort eingetragen werden der automatisch beim hochfahren angemeldet werden soll. Mit OK bestätigen und ebenfalls das Fenster Benutzerkonten mit OK schließen, das war´s. ................................................................................ .............................................. Oder so: normaler weise geht das Autologin bei XP automatisch, wenn Du: - keinen weiteren Nutzer angelegt hast (... evt. Andere löschen), - kein Paßwort vergeben hast, - Dich nicht mit Namen "Administrator" anmeldest _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ wenn nicht folgende Punkte untenstehenden Reg.-Eintrages anpassen: "DefaultUserName"= der Nutztername, den du benutzt, in "" "DefaultPassword"= Dein Passwort (ist unbedingt erforderlich) im Klartext, in "" nun eine Datei erstellen mit der Endung .reg > nachfolgenden angepaßten Text (ohne - - - ) hineinkopieren > Speichern > rechte Maustaste auf diese Datei > zusammenführen > ja > ok - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - REGEDIT4 [HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\Windows NT\CurrentVersion\Winlogon] "DefaultUserName"="Administrator" "AutoAdminLogon"="1" "DefaultPassword"="xy" ................................................................................ .......................................... Kannst aber auch TweakUI nehmen, google mal ein bisschen, falls das obige zu kompliziert sein sollte!
  24. MoReNob

    Suse Linux 10

    Wie kann ich unter Suse 10 ein Autologin eines Users realisieren? benutzt man KDE, dann so: in Kontroll-zentrum|Systemverwaltung|Anmeldemanager|Vereinfachung den Benutzer eintragen
  25. Du kannst das im Startmenu unter Systemsteuerung --> Benutzerkonten, die "Art der Anmeldung ändern". (das sollte doch funzen, oder?)
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