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aurik

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Alle erstellten Inhalte von aurik

  1. Für Geschwindigkeitsverstöße gibt es hier noch keine Halterhaftung. Park- oder Fahrzeugunzulänglichkeiten ( zB abgefahrene Reifen ) sind eine andere Geschichte. Bei Lichtbildvergleich ist die Unschuld schnell hergestellt. Da macht keine Bußgeldbehörde geschweige denn ein Gericht Probleme.
  2. Wenn es schnell gehen soll dann nimm Photocopier Pro. Bei hohem Qualitätsanspruch nimm Photoshop. Natürlich ginge auch Acrobat Pro oder Abby FineReader etc., ist dann aber umständlich und zeitaufwändig.
  3. Installation auf dem erwünschten Laufwerk C: erfolgreich. Auch der weitere Vorschlag von gena, danach wieder das Kartenlesegerät anzuschließen, war goldrichtig. Die Laufwerke werden jetzt buchstabenmäßig korrekt in nachrangiger Reihenfolge geführt.
  4. Urheberrecht mit Eintragungsnummer ??? Seit wann gibt es denn eintragungsfähiges Urheberrecht dieser Art und wo kann dieses eingetragen werden ?? Nach meiner Kenntnis sind eintragungsfähig nur Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie Marken. Eingetragen werden diese Rechte beim Dt. Patentamt und können je nachdem, wie weit der Schutz ausgedehnt werden soll ( jedes weitere Land kostet extra ) Rechtsschutz für die BRD und / oder diese anderen Länder erfahren. Das Urheberrecht ist zwar auch rechtsschutzfähig - was genau in welchem Umfang geschützt ist und mit welchen Sanktionen Verletzungen geahndet werden, besagt das Urhebergesetz - von dessen Eintragungsfähigkeit habe ich erstmalig in diesem thread erfahren.
  5. Über 1und 1 kann ich ebenfalls nur schlechtes berichten. Die verfahren mit Bestandskunden unter aller Kanone. Wollte im August ein upgrade. Nach anfänglicher Zusage ( Hinhalten ) ließen die mich fast 3 Monate hängen. Ich hab daraufhin gekündigt. Plötzlich wollten die doch noch und belästigten mich mehrfach mit neuem Vertragsangebot. Nach der Enttäuschung wollte ich dann aber nicht mehr. Mein Vertrag läuft Gott sei Dank Ende Februar aus, dann ist Schluß mit meinem mittlerweile überteuerten Volumentarif. Mehrere Bekannte von mir wußten ähnliches zu berichten.
  6. Im Setup wurde jetzt entsprechend deiner vorgeschlagenen Verfahrensweise sofort das Laufwerk C: vorgeschlagen, läßt sich also gut an. Über den Fortschritt werde ich berichten. Danke nochmals
  7. Danke für deine Empfehlung. Werde ich gleich mal versuchen umzusetzen.
  8. aurik

    Laufwerke umbenennen

    Ich hab im Moment ein mir bislang nicht widerfahrenes Problem mit der Vergabe von Laufwerksbuchstaben. Ausgangssituation ist folgende: Der Problem-PC oder besser gesagt die Festplatte wurde mit einem disk erase in den jungfräulichen Zustand versetzt ( nur noch "Nullen" ). Sodann will ich nun winXp installieren mithilfe einer sog. Recovery-Cd. Anstatt mir aber das ganze auf Laufwerk C: zu installieren, will XP im Setup jedesmal ( ich hab schon 2 mißglückte Versuche hinter mir ) sogleich auf Laufwerk I: installieren. Der PC ist ein Fujitsu Siemens. Die eingebaute ( alleinige ) Festplatte ist eine WD. Außerdem sind noch ein DVD-Leselaufwerk, ein DVD-Brenner sowie eine Kiste ( die korrekte Bezeichnung hierfür weiß ich im Augenblick nicht ) eingebaut, mit der unterschiedliche Karten ( CF, MS, Md, SM ) gelesen werden können. Das letztgenannte Lesegerät beansprucht offenbar die Laufwerksbuchstaben C, D, E und F, während DVD-ROM und Brenner die Laufwerksbuchstaben G und H vereinnahmen. Die Festplatte hat bislang den Laufwerksbuchstaben I. Nach der erstmaligen XP-Installation glaubte ich über die dortige Datenträgerverwaltung einfach die Laufwerksbuchstaben so abändern zu können, daß die Festplatte anstelle von bisherigem I: zu künftig zu C: werden kann. Zwar ließen sich hiermit die Laufwerksbuchstaben für die anderen Gerätschaften problemlos ändern, für die Festplatte wurde die Abänderung aber versagt. Ehrlich gesagt, bin ich ziemlich ratlos. Weiß einer von euch den Lösungsansatz ? Kann es sein, daß hier schon im BIOS das Problem wurzelt ? Falls ja, welche Einstellung müßte ich dort verändern ( ist ein Award-Bios )?
  9. Ich versuche mich mal in der gebotenen Kürze zu fassen: 1. Der Verkäufer hat dir ( figurehead ) die Nacherfüllung mittels Ersatzlieferung angeboten. Er spricht von retoure ( Umtausch ); daß er dies im konkreten Fall in Abweichung zu deinem Käuferwunsch darf, ergibt sich aus § 439 Abs.3 BGB. 2. Im weiteren Gefolge kann der Verkäufer außer der Rückgabe der gebrauchten Ware auch den Nutzungsersatz von dir verlangen. Dies ergibt sich aus § 439 Abs.4 BGB iVm § 346 Abs.1 BGB. 3. Daß die Überlegung des Gesetzgebers ( und someone 01 ) für eine Nutzungsentschädigung in diesem Falle korrekt ist, läßt sich ganz einfach mit der Frage beantworten: Wo hättest du stattdessen während der letzten 2 Jahre deinen A**ch hingesetzt ? Offenbar hast du dir doch ein anderes geldwertes Sitzmöbel während dieser Zeit erspart. 4. @ snoopy22m Das kann wohl nicht dein Ernst sein, daß der Verkäufer der Erfüllungsgehilfe des Herstellers ist ?? Wer ist Vertragspartner des Käufers ? In wessen Pflichtenkreis des Herstellers sollte der Verkäufer tätig sein ? Nach alledem empfehle ich dir ( figurehead ), den angebotenen deal zu tätigen. Du kommst nach meiner Einschätzung auf andere Art nicht günstiger Weg.
  10. aurik

    Erben

    Die Chance vorab die Erbmasse einzusehen, hast Du definitiv nicht. Wurdest Du bzw. Deine Frau zum Erben auserkoren, hast Du jedoch 6 Wochen Zeit, um die Erbschaft auszuschlagen. Aber bitte nicht zuerst die Annahmeerklärung abgeben, dann prüfen und dann erst ausschlagen. Lezteres ginge nicht. Also innerhalb der 6 Wochen soviel als möglich nachforschen. Grundbuchämter sind im Falle von ererbten Grundstücken mit in die Nachforschung miteinzubeziehen. An allererster Stelle müssen jedoch die Banken überprüft werden. Oftmals sind in den Grundbüchern noch Grundschulden und Hypotheken eingetragen, die längstwohl löschungsreif sind ( weil die Kredite allemal getilgt sind ), die Löschung jedoch vom Grundstücksinhaber versäumt wurde. Betreffend der Ausschlagung empfehle ich Dir die Lektüre der §§ 1942 ff. BGB, namentlich zur Ausschlagungsfrist § 1944 BGB. Abschließend vielleicht noch der Hinweis, daß, sofern man die Erbschaft angenommen hat, der Nachlaß aber überschuldet ist, noch nicht alles verloren ist. Man kann seine Erbenhaftung auf den Nachlaß beschränken, indem man die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für den Nachlaß beantragt.
  11. Nach meinem Dafürhalten kannst du nur über sog. Geschäftsführung ohne Auftrag ( GoA ), §§ 677 ff BGB, hier zu deiner Haftungsfreistellung kommen. Die Einschränkung hierbei ist, wie realistisch die Gefahrenlage einzuschätzen war, soll heißen ob Zuwarten auf autorisierte Ordnungskräfte ( Trachtengruppe darf dies bekanntlich iSd Gefahrenabwehr ) nicht zumutbar war. So wie du uns die Situation beschrieben hast, war dein Vorgehen meines Erachtens völlig rechtens. Wollte man im Falle lebensbedrohender Umstände immer erst den Staatsapparat auffordern müssen, ja dann goods night. Auch die Rechtsprechung hat dies in solchen Gefahrenlagen noch nie verlangt. Was den strafrechtlichen Vorwurf des Hausfriedensbruchs bzw. der Sachbeschädigung an der Tür anbetrifft, war dein Vorgehen ohnehin gerechtfertigt ( sog. agressiver Notstand, § 904 BGB ) Die Türe bezahlen müßte(n) nach der zu unterstellenden tatsächlichen (vermeintlichen ) Gefahrensituation für Leib oder Leben der Verstorbenen deren Erbe(n). Falls du selbst durch die Rettungsaktion noch Schäden erlitten hast ( an Kleidung, Körper oder Gesundheit ) könntest du überdies die besagten Ersatzpflichtigen hierfür zur Kasse bitten.
  12. Kann mich bau370 nur anschließen. Auf dem FSB tummeln sich ne große Menge kiddies. Auch ist nicht zu verkennen, daß dort zahlreiche Mitglieder häufig bei andrnet und diversen anderen englischen und russischen boards die downloads holen um sie anschließend ( natürlich unter Verschweigen der eigentlichen Herkunftsquelle ) anderen emsigen uploadern auf dem FSB zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Praxis wird dann offenbar um Anerkennung gebuhlt. Ich lach mich weg. Denn funktioniert die angebotene soft dann nicht so wie gewünscht, dann entlarven sich diese Helden häufig damit, daß sie keine probate Medizin zur Verfügung haben. Zwar hat FSB eine Vielzahl von unterschiedlichen Foren im Angebot, aber was dort thematisiert und besprochen wird, reicht in der Bandbreite mehrheitlich von jugendlichem Erfahrungswissen bis zu einfachem Gemüt. Man kann sich das natürlich dauerhaft antun. Ich für meine Person habe mich für anderes entschieden.
  13. @FliX80 Das spricht nicht unbedingt gegen meine Einschätzung. Denn aus dem was Du hier vermutest, läßt sich doch schlußfolgern, daß es gerade eben ein "hausgemachtes" Problem ist.
  14. Ich werde mich mit jedweden Kommentierungen zu Beiträgen hier zurückhalten. Zuweilen war bzw. bin ich aber dann doch überrascht, welche Äußerungen hier bislang im Weiteren getroffen wurden. Auch und gerade von Leuten, von denen man aufgrund anderweitiger Forenbeiträge etwas mehr Niveau erwarten durfte. Eines ist mir hier aber besonders aufgefallen : Bald jeder hier will die Anderen von der Richtigkeit seiner Ansicht oder politischen Gesinnung überzeugen. Daß dies aber nur über überzeugende Argumente geht, scheint hier noch nicht ganz durchgedrungen zu sein. Ich bleibe deshalb bei meiner heute Vormittag gestellten Frage, weshalb hier in Deutschland ausgerechnet der Spritpreis so unverhältnismäßig hoch ist verglichen mit den Anrainer-Staaten. Ein Argument gegen meine Einschätzung ( ich unterstelle die Verantwortung bei den politisch Verantwortlichen und den dahinter stehenden Wirtschaftspotentanten als den wahren Machthabern ), welches mich überzeugt hätte, habe ich hierzu noch nicht erfahren. Also bitte gebt mir ihr, die ihr die Ursächlichkeit wo anders seht, das Argument. Wenn der Chinese mehr fossilen Treibstoff braucht, hängt nicht nur der Deutsche sondern auch der Österreicher, der Holländer, Tschusche usw. am gleichen Tropf. Wenn Amiland und Arab weltweit die Kontingente kontrollieren, warum dann ausgerechnet zum Nachteil von Deutschland und nicht auch zum Nachteil der Luxemburger und der sonstigen Nationen, die noch über günstigern Treibstoff verfügen? Ich bitte um das erhoffte brainstorming.
  15. @latinoxxx Wie erklären sich dann die Preisunterschiede zu unseren Nachbarländern ? Du hast doch bestimmt schon vom Benzintourismus etwas mitbekommen ? Fahr einfach mal nach Lindau, Trier, Frankfurt/Oder oder anderes Grenzgebiet. Unterhalte dich mit den dortigen Tankstellenpächtern. Berichte uns dann von deinen Erfahrungen.
  16. @West Danke für den link. Diese Seite habe ich bisher noch nicht gekannt. Über den im weiteren dort für meinen Vertrag erscheinenden Hinweis, daß momentan ein Tarifwechsel stattfinde und bis zum Abschluß der Tarifänderung eine Kündigung ausgeschlossen sei, kann ich nur müde lächeln. Das ist Bauernfängerei der allerdümmsten Art. Ansonsten man der Willkür dieses Schlafmützenvereins geradezu ohnmächtig gegenüberstünde. Die könnten ja den upgrade-willigen Kunden bis auf den St.-Nimmerleinstag mit dieser Masche hinhalten. Mit der von 1&1 durch den o.g. Wortlaut dokumentierten Annahme meines Angebotes auf den Tarifwechsel liegt nach meinem Dafürhalten ein Vertragsschluß über das upgrade vor. Demgemäß schuldet 1&1 die entsprechende Ausführung des upgrades. Sieht sich dieses Unternehmen nicht zur Ausführung innerhalb angemessener Frist imstande, empfiehlt sich eine Mahnung ( mithin In-Verzug setzen ) verbunden mit neuerlicher angemessener Fristsetzung. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Fristsetzung ist sodann der Weg für fristlosen Kündigung eröffnet. Nur so und nicht anders ist diesem Provider und seinen Konkurrenten beizukommen. Insoweit darf ich auch nochmals auf den bereits zitierten Beitrag in der c´t und die dortige allgemeine Empfehlung verweisen. Was die Angemessenheit der Fristsetzung bzw. das erstmalige Versteichenlassen bis zur Mahnung anbetrifft, gibt es sicherlich keine feste Grenze. Insgesamt würde ich dem Provider aber allenfalls 2 Monate einräumen. Man denke nur an andere Vertragsverhältnisse, bei denen ebensowenig eine Leistungsfrist vorbehalten wurde.
  17. @ Ü 40 Diese Option ist mir bislang noch garnicht aufgefallen. Wo genau im Kontrollzentrum wird auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen ? Laut den meinem Vertrag zugrunde gelegten AGB muß ich schriftlich bei 1&1 kündigen. Zum damaligen Vertragschlußzeitpunkt war noch nicht einmal die Kündigung per Fax möglich. Ohnehin empfehle ich zur Sicherheit die Kündigung per Einschreiben/Rückschein.
  18. Den Angaben in meinem Link zufolge konnte man in der Tat nicht daraus schlußfolgern, daß dies auch für upgrade gilt. Insofern war Dein Einwand völlig korrekt. Da ich aber erst unlängst diesen upgrade abgefragt hatte, waren mir die näheren Umstände, will sagen der Anfall der Einrichtungsgebühr bekannt. Allein deshalb habe ich upgrade auf höchste Stufe beantragt. Mit dem dadurch bedingten Wegfall der Einrichtungsgebühr kann ich bei mir 6 Monate die höheren speed-Kosten kompensieren. Ich hoffe jetzt eigentlich nur noch darauf, daß mir diese Penner von 1&1 endlich den höheren speed und die flat freischalten. Nach den in der neuesten c`t wiedergegebenen Erfahrungsberichten ( Seite 80: Der ganz normale Wahnsinn - dsl-Kunden in der Warteschleife ) schwant mir jedoch Böses. Wenn sich die Sache bei mir noch weitere 14 Tage hinzieht, werde ich den upgrade anmahnen und dann bei dem Verein notfalls kündigen. Bestandskunden werden bei 1&1 gelinde gesagt über den Tisch gezogen ( man will dort offensichtlich so lange wie möglich die alten Gebühren von den Kunden einfordern ).
  19. Ich geb dir mal auf die Schnelle den aktuellen maßgeblich Text fürs upgrade, da ich den link grad nicht parat habe: "Die einmalige Einrichtungsgebühr beträgt unabhängig von einem bestehenden DSL-Netzanschluß 69,95 EUR beim 1&1 DSL-Netzanschluß 1.024, in Verbindung mit der City-Flat jedoch nur 49,95 EUR; 29,95 EUR beim 1&1 DSL-Netzanschluß 2.048. Keine Einrichtungsgebühr bei 1&1DSL-Netzanschluß 6.016". Diesen Text müßtest Du auch auf allen Werbebroschüren von 1&1 wiederfinden.
  20. Kommt drauf an, welche speed. Bei dsl-3000 ( 6000 ) entfällt die Einrichtungsgebühr. Bei langsameren Anschlüssen fällt je nachdem an. Das ganze steht im Kleingedruckten. Geh mal auf deren control-center oder homepage.
  21. Der Nachbar deiner Oma bzw. dessen Versicherung hat den Schaden zu ersetzen. Wende dich mal an den Herrn zwecks Versicherungsdaten. Schaden unbedingt fotografisch festhalten zwecks Beweissicherung.
  22. aurik

    Fax

    Kauf dir doch die AVM-PCI-Karte mit Fritz-Software dazu. Das Ding hab ich schon zig Jahre bei mir zwecks Faxbetrieb am Laufen. Die Karte mit Soft bekommst du bei ebay schon recht günstig. Bedenke aber, daß dein Rechner dafür ständig in Betrieb sein muß.
  23. @pelzi muß dir leider widersprechen. Vorsatz bei §315c und § 316 StGB frühestens ab 1,5 Promille aufwärts. Rechtsschutz versagt erst bei Vorsatztat.
  24. Hast du dsl, dann empfehle ich Kaspersky. Nutze diesen scanner auf meinem desk schon fast ein Jahr und bin rundum zufrieden. Sehr empfehlenswert, weil kostenlos, ist auch AVG ( nicht die Pro-Version, diese ist nicht kostenlos ) . NOD 32 wäre selbstverständlich auch noch eine Überlegung wert. Du hast die Qual der Wahl. Kaspersky beansprucht zwar relativ viel Ressource, aber immer noch bedeutend weniger als dieser Norton-Krampf. Aktueller als Kaspersky ist, soweit ich weiß, kein anderer Scanner; der Nachtei ist halt, daß Kaspersky mehrmals täglich "am Tropf hängt". Deshalb sollte dsl-Anbindung vorhanden sein.
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